KurzantwortNicole Bohne, insurance-guide.ch · Stand Oktober 2026
insurance-guide.ch fasst zusammen: Obligatorisch sind für alle die Grundversicherung der Krankenkasse und die AHV, für Angestellte zudem die Unfallversicherung und ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 die Pensionskasse, für Fahrzeughalter die Motorfahrzeughaftpflicht. Privathaftpflicht, Zusatzversicherungen und Säule 3a sind freiwillig, die Hausratversicherung ausser in vier Kantonen ebenfalls.
In diesem Ratgeber
Das Wichtigste in Kürze
In der Schweiz gibt es für Privatpersonen nur wenige Pflichtversicherungen. Die wichtigste betrifft alle: die Grundversicherung der Krankenkasse, die Sie innert drei Monaten ab Wohnsitznahme abschliessen müssen. Weitere Pflichten hängen von Ihrer Situation ab, etwa ob Sie angestellt sind, ein Auto oder einen Hund halten, in welchem Kanton Sie wohnen und ob Ihnen ein Haus gehört. Alles andere ist freiwillig, auch wenn einiges davon, etwa die Privathaftpflicht, fast jeder Haushalt hat.
| Versicherung | Status | Für wen | Frist oder Hinweis |
|---|---|---|---|
| Grundversicherung (KVG) | Pflicht | Alle mit Wohnsitz in der Schweiz | 3 Monate ab Wohnsitznahme |
| AHV, IV und EO | Pflicht | Alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten | Angestellte zahlen über den Lohnabzug |
| Unfallversicherung (UVG) | Pflicht für Angestellte | Alle Arbeitnehmenden, über den Arbeitgeber | Ab dem ersten Arbeitstag; Freizeitunfälle ab 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber |
| Pensionskasse (BVG) | Pflicht für Angestellte | Jahreslohn über CHF 22’680 (2026) | Über den Arbeitgeber |
| Motorfahrzeughaftpflicht | Pflicht | Halterinnen und Halter von Motorfahrzeugen, auch Motorrad und schnelles E-Bike | Separat von der Privathaftpflicht |
| Hundehaftpflicht | Pflicht in den meisten Kantonen | Hundehalterinnen und Hundehalter | Mindestsumme je nach Kanton, z. B. Zürich CHF 1 Mio., Bern und Basel-Landschaft CHF 3 Mio. |
| Gebäudeversicherung | Pflicht in 19 Kantonen | Eigentümerinnen und Eigentümer | Bei der kantonalen Gebäudeversicherung |
| Hausrat gegen Feuer und Elementarschäden | Pflicht in VD, FR, NW und JU | Alle Haushalte in diesen Kantonen | In den übrigen Kantonen freiwillig |
| Privathaftpflicht | Freiwillig, dringend empfohlen | Alle Haushalte | Viele Vermieter verlangen sie beim Mietvertrag |
| Hausratversicherung | Freiwillig, empfohlen (ausser VD, FR, NW, JU) | Alle Haushalte | Ab dem Einzugstag sinnvoll |
| Zusatzversicherungen (VVG) | Freiwillig | Wer mehr als die Grundversicherung will | Gesundheitsfragen; der Versicherer kann ablehnen |
| Säule 3a | Freiwillig | Wer ein Erwerbseinkommen hat | Abzug bis CHF 7’258 pro Jahr mit Pensionskasse (2026) |
| Krankentaggeld, Lebensversicherung, Tierversicherung, Rechtsschutz, Reiseversicherung | Freiwillig | Je nach Lebenslage | Siehe unten |
Die Grundversicherung: Pflicht für alle
Wer in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von drei Monaten ab Wohnsitznahme in der Schweiz bei einer Krankenkasse versichern. Schliessen Sie in dieser Frist ab, gilt der Schutz rückwirkend ab Ihrem Zuzug. Melden Sie sich später an, wählen Sie die Kasse trotzdem selbst, versichert sind Sie aber erst ab dem Beitritt (BAG: Versicherungspflicht). Ist die Verspätung nicht entschuldbar, kommt ein Prämienzuschlag von 30 bis 50 % der Prämie dazu, erhoben während der doppelten Dauer der Verspätung, höchstens fünf Jahre (Art. 5 Abs. 2 KVG, Art. 8 KVV). Einer Kasse zugewiesen wird nur, wer sich gar nicht versichert (Art. 6 KVG). Wir empfehlen, den Abschluss in Ihrer ersten Woche anzugehen.
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich, und keine Kasse darf Sie ablehnen. Unterschiede gibt es bei Prämie, Modell und Franchise. Wie Sie die Frist einhalten und was Sie bei der Anmeldung brauchen, lesen Sie auf unserer Seite Krankenkasse für Neuzuzüger und im Ratgeber Erste Krankenkasse in der Schweiz. Einen Überblick über Modelle und Prämien gibt die Seite Krankenkasse in der Schweiz.
Unfall in der Krankenkasse?
Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt ist, ist über den Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert (UVG). Dann können Sie den Unfalleinschluss in der Krankenkasse weglassen und sparen Prämie. Selbständige und Nichterwerbstätige brauchen den Einschluss.
AHV, Unfallversicherung und Pensionskasse
Diese Versicherungen schliessen Sie als Angestellte nicht selbst ab, sie laufen über Ihren Arbeitgeber und Ihren Lohn:
- AHV, IV und EO: Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist bei der AHV obligatorisch versichert (Informationsstelle AHV/IV: Beitragspflicht). Erwerbstätige zahlen ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag Beiträge an AHV, IV und EO, Angestellte über den Lohnabzug (Merkblatt 2.01, Stand 1. Januar 2026).
- Unfallversicherung (UVG): Alle Arbeitnehmenden sind ab dem ersten Arbeitstag über den Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert, ab 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber auch gegen Freizeitunfälle. Selbständige unterstehen der UVG-Pflicht nicht, können sich aber freiwillig versichern. Mehr dazu im Ratgeber Unfallversicherung UVG.
- Pensionskasse (BVG): Obligatorisch ist sie für Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn über CHF 22’680, so die Eintrittsschwelle für 2025 und 2026 (BSV: Masszahlen der beruflichen Vorsorge).
Haftpflicht: Pflicht für Auto und Hund, sonst freiwillig
Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz grundsätzlich freiwillig. Sie ist aber oft Pflicht, wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, und in den meisten Kantonen ist sie für Hundehalterinnen und Hundehalter obligatorisch. Wer ein Motorfahrzeug hält, auch ein Motorrad oder ein schnelles E-Bike, muss zudem eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung abschliessen (ch.ch: Privathaftpflichtversicherung).
Für Hunde legt der Kanton fest, ob und mit welcher Mindestsumme Sie versichert sein müssen: Zürich verlangt mindestens CHF 1 Mio., Bern und Basel-Landschaft mindestens CHF 3 Mio. Diese Pflicht erfüllen Sie in der Regel mit Ihrer Privathaftpflicht, sofern die Deckungssumme reicht. Die Regeln aller Kantone finden Sie auf unserer Seite Tierversicherung und Hundehaftpflicht.
Auch ohne Hund lohnt sich die Privathaftpflicht: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem ganzen Vermögen. Welche Garantiesumme passt, prüfen Sie auf der Seite Privathaftpflichtversicherung; Beispiele und Deckungslücken stehen im Ratgeber Haftpflichtversicherung Schweiz.
Wohnen: Hausrat und Gebäude
Hausrat: In den meisten Kantonen ist die Hausratversicherung freiwillig. In der Waadt, in Freiburg, in Nidwalden und im Jura muss der Hausrat gegen Feuer- und Elementarschäden versichert sein; in der Waadt und in Nidwalden geschieht das bei der kantonalen Anstalt, in Freiburg und im Jura wählen Sie den Versicherer selbst. Diebstahl und Wasserschäden versichern Sie überall freiwillig dazu. Wer seinen Hausrat gegen Feuer versichert, ist von Gesetzes wegen auch gegen Elementarschäden versichert (Art. 171 AVO). Die passende Versicherungssumme berechnen Sie auf der Seite Hausratversicherung; die Pflicht-Kantone im Detail zeigt der Ratgeber Hausratversicherung Schweiz.
Gebäude: Gehört Ihnen ein Haus oder eine Wohnung, ist das Gebäude in 19 Kantonen bei der kantonalen Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. In 18 davon versichert die Gebäudeversicherung alle Eigentümerinnen und Eigentümer automatisch (VKG, 2026), im Kanton Bern sind alle Gebäude bei der GVB zu versichern (Gebäudeversicherungsgesetz Bern, Art. 4 und 8). In Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden versichern private Gesellschaften die Gebäude (VKG, 2026).
Freiwillig, aber oft sinnvoll
- Zusatzversicherungen: Sie ergänzen die Grundversicherung, etwa mit halbprivater Spitalabteilung oder Komplementärmedizin. Anders als in der Grundversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht: Die Kasse prüft Ihren Gesundheitszustand und kann Sie ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Mehr dazu unter Spitalzusatzversicherung und im Ratgeber Zusatzversicherung: welche lohnt sich?.
- Säule 3a: Die gebundene Vorsorge ist freiwillig. Mit Pensionskasse können Sie 2026 bis CHF 7’258 einzahlen und vom Einkommen abziehen, ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288 (BSV: Die dritte Säule). Wie viel Steuern Sie damit sparen, zeigt unsere Seite Säule 3a.
- Krankentaggeld: Die Krankentaggeldversicherung ist freiwillig. Viele Arbeitgeber schliessen sie für ihre Angestellten ab; Selbständige müssen selbst vorsorgen. Details im Ratgeber Krankentaggeld-Versicherung.
- Lebensversicherung: Eine Todesfallversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, auch nicht für eine Hypothek. Ob Ihre Bank eine verlangt, steht in Ihren Hypothekarunterlagen. Wie viel Schutz Ihre Familie braucht, rechnen Sie auf der Seite Lebensversicherung aus.
- Tierversicherung: Eine Krankenversicherung für Hund oder Katze ist freiwillig. Tierarztkosten zahlen Sie ohne sie selbst. Anbieter und Altersgrenzen vergleichen Sie auf der Seite Tierversicherung.
- Rechtsschutz und Reiseversicherung: Eine obligatorische Rechtsschutzversicherung gibt es in der Schweiz nicht, und auch die Reiseversicherung ist freiwillig. Ob sie sich lohnen, lesen Sie in den Ratgebern Rechtsschutzversicherung und Reiseversicherung und Annullierung.
In welcher Reihenfolge abschliessen?
- In der ersten Woche: bei der Gemeinde anmelden und die Grundversicherung angehen. Die Frist von drei Monaten läuft ab der Wohnsitznahme.
- Bis zum Einzug: Privathaftpflicht und Hausrat, im Paket oft günstiger. In VD, FR, NW und JU ist der Hausrat gegen Feuer und Elementarschäden Pflicht.
- Mit der Grundversicherung: Zusatzversicherungen beantragen, solange Sie gesund sind. Die Kasse darf Sie hier ablehnen.
- Mit dem Hund: Hundehaftpflicht nach den Vorgaben Ihres Kantons prüfen.
- Sobald Sie verdienen: Säule 3a eröffnen, wenn Sie Steuern sparen und fürs Alter vorsorgen möchten.
Welche Versicherungen brauchen Sie wirklich?
Robert Kolar (25 Jahre Krankenversicherung) und Nicole Bohne (10 Jahre Versicherung und Vorsorge) gehen mit Ihnen durch, was für Sie Pflicht ist und was sich lohnt. 45 Minuten per Video, kostenlos und unverbindlich.
Quellen
- BAG: Versicherungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Versicherte
- Informationsstelle AHV/IV: Beitragspflicht und Merkblatt 2.01, Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO, Stand 1. Januar 2026
- BSV: Wichtige Masszahlen der beruflichen Vorsorge (Eintrittsschwelle, 3a-Maximalbeträge) und Die dritte Säule
- ch.ch: Privathaftpflichtversicherung
- Aufsichtsverordnung (AVO), Art. 171
- VKG, Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen: Broschüre 2026
- Kanton Bern: Gebäudeversicherungsgesetz (BSG 873.11)
Häufige Fragen
Welche Versicherungen sind in der Schweiz Pflicht?
Für alle die Grundversicherung der Krankenkasse und die AHV (mit IV und EO). Für Angestellte zudem die Unfallversicherung und, ab einem Jahreslohn von CHF 22’680, die Pensionskasse. Für Fahrzeughalter die Motorfahrzeughaftpflicht, für Hundehalter in den meisten Kantonen die Hundehaftpflicht. Je nach Kanton kommen die Gebäudeversicherung für Eigentümer und der Hausrat gegen Feuer und Elementarschäden dazu.
Bis wann muss ich mich bei einer Krankenkasse anmelden?
Innerhalb von drei Monaten ab Wohnsitznahme in der Schweiz. Schliessen Sie in dieser Frist ab, gilt der Schutz rückwirkend ab Ihrem Zuzug. Wer später beitritt, wählt die Kasse selbst, ist aber erst ab dem Beitritt versichert und zahlt bei nicht entschuldbarer Verspätung einen Prämienzuschlag. Zugewiesen wird nur, wer sich gar nicht versichert.
Ist die Privathaftpflicht in der Schweiz obligatorisch?
Nein, grundsätzlich nicht. Viele Vermieter verlangen sie jedoch beim Mietvertrag, und für Hundehalter ist eine Haftpflichtversicherung in den meisten Kantonen vorgeschrieben. Da Sie für Schäden an Dritten mit Ihrem ganzen Vermögen haften, empfehlen wir sie jedem Haushalt.
Ist die Hausratversicherung Pflicht?
Nur in der Waadt, in Freiburg, in Nidwalden und im Jura, und dort für Feuer- und Elementarschäden. In allen anderen Kantonen ist sie freiwillig, aber empfehlenswert.
Muss ich als Selbständige oder Selbständiger in die Unfallversicherung?
Nein. Selbständige unterstehen der UVG-Pflicht nicht, können sich aber freiwillig versichern. Ohne UVG brauchen Sie den Unfalleinschluss in Ihrer Krankenkasse.
Ist die Säule 3a obligatorisch?
Nein, die Säule 3a ist freiwillig. Einzahlungen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen: 2026 mit Pensionskasse bis CHF 7’258, ohne Pensionskasse bis 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288.