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Hausratversicherung Schweiz: Was ist abgedeckt? Brauche ich eine?

Hausratversicherung in der Schweiz: Was ist abgedeckt, was kostet sie und wann ist sie Pflicht?

Insurance Guide
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9 Min. Lesezeit
26. März 2026

Hausratversicherung: Brauchen Sie eine?

Ja, in den meisten Fällen schon. Die Hausratversicherung schützt Ihr gesamtes bewegliches Eigentum in Ihrer Wohnung — Möbel, Elektronik, Kleider, Schmuck — gegen Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl und weitere Gefahren. Bei Kosten von CHF 100 bis CHF 300 pro Jahr gehört sie zu den günstigsten und gleichzeitig wichtigsten Versicherungen in der Schweiz.

In einigen Kantonen ist die Hausratversicherung sogar obligatorisch. Aber selbst dort, wo keine Pflicht besteht, ist sie dringend empfehlenswert: Ein Wohnungsbrand oder ein Leitungswasserschaden kann Schäden von CHF 50’000 und mehr verursachen. Ohne Versicherung tragen Sie die Kosten allein.

Was deckt die Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum innerhalb Ihrer Wohnung. «Beweglich» heisst: alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Fest installierte Einbauten (Küche, Badezimmer) gehören in der Regel dem Vermieter und sind über die Gebäudeversicherung gedeckt.

Gedeckte Gefahren

Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Rauchschäden. Wenn ein Kurzschluss Ihren Fernseher zerstört oder ein Kerzenbrand Ihre Möbel beschädigt, zahlt die Hausratversicherung.

Wasser: Leitungswasserschäden (z. B. geplatzte Rohre, defekte Waschmaschine), Überschwemmung und Hochwasser. Tritt Wasser aus einer defekten Leitung aus und ruiniert Ihren Parkettboden und Ihre Möbel, übernimmt die Versicherung den Schaden.

Einbruchdiebstahl: Gestohlene oder beschädigte Gegenstände bei Einbruch in Ihre Wohnung. Auch Vandalismus im Zusammenhang mit einem Einbruch ist gedeckt.

Elementarereignisse: Sturm, Hagel, Lawinen, Erdrutsch, Steinschlag. In der Schweiz ist die Elementarschadenversicherung in der Regel Bestandteil der Hausratversicherung.

Glasbruch: Viele Policen decken auch den Bruch von Fensterscheiben, Glaskeramik-Kochfeldern und Duschwänden.

Was ist NICHT gedeckt?

Kein Versicherungsschutz besteht typischerweise für:

  • Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch): Wenn Ihnen das Fahrrad aus dem offenen Keller gestohlen wird, ist das oft nicht gedeckt. Prüfen Sie, ob Ihre Police eine Diebstahlklausel enthält.
  • Motorfahrzeuge: Autos, Motorräder und deren Zubehör. Dafür gibt es die Kaskoversicherung.
  • Vorsätzliche Beschädigung: Wenn Sie Ihren eigenen Besitz absichtlich zerstören.
  • Abnutzung und Alterung: Normale Alterung von Geräten und Möbeln.
  • Haustiere: Schäden, die Ihre Haustiere an Ihrem eigenen Eigentum verursachen.
  • Wertsachen über der Limiten: Schmuck, Bargeld und Kunstwerke sind oft nur bis zu einem bestimmten Betrag gedeckt (z. B. CHF 2’000 für Bargeld, CHF 20’000 für Schmuck). Für höhere Werte brauchen Sie eine separate Vereinbarung.

Wichtig

Lesen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sorgfältig. Die genauen Deckungen und Ausschlüsse variieren von Versicherer zu Versicherer. Besonders bei Diebstahl ausserhalb der Wohnung (z. B. Fahrrad, Handtasche) gibt es grosse Unterschiede.

In welchen Kantonen ist die Hausratversicherung Pflicht?

In den meisten Kantonen ist die Hausratversicherung freiwillig. Es gibt jedoch Kantone, in denen sie im Rahmen der kantonalen Gebäudeversicherung obligatorisch ist oder de facto durch den Vermieter vorausgesetzt wird.

In den Kantonen Waadt (VD), Nidwalden (NW) und Freiburg (FR) besteht eine Versicherungspflicht für den Hausrat gegen Feuer- und Elementarschäden über die kantonale Gebäudeversicherung. In anderen Kantonen wie Zürich oder Bern ist sie freiwillig, wird aber von den meisten Vermietern in den Mietvertragsklauseln empfohlen oder vorausgesetzt.

Unabhängig von der Pflicht empfehlen wir eine Hausratversicherung für jeden Haushalt. Das Risiko ist real — in der Schweiz werden jährlich über 25’000 Einbrüche gemeldet und Tausende von Wasserschäden verzeichnet.

Was kostet eine Hausratversicherung 2026?

Die Prämie hängt von drei Hauptfaktoren ab: Versicherungssumme, Wohnort und gewähltem Selbstbehalt. Typische Jahresprämien liegen zwischen CHF 100 und CHF 300 für einen durchschnittlichen Haushalt.

HaushaltsgrösseTypische VersicherungssummeJahresprämie (Richtwert)Selbstbehalt
Single, 1-ZimmerCHF 20’000–40’000CHF 80–150CHF 200
Paar, 3-ZimmerCHF 50’000–80’000CHF 120–220CHF 200
Familie, 4–5-ZimmerCHF 80’000–120’000CHF 180–320CHF 200–500
Grosser Haushalt / HausCHF 120’000–200’000CHF 250–450CHF 200–500

Versicherungssumme richtig bestimmen

Die Versicherungssumme ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadenfall zahlt. Setzen Sie sie zu tief an, erhalten Sie im Totalschadenfall (z. B. Brand) nicht den vollen Ersatz. Dieses Risiko nennt sich Unterversicherung.

Faustregel: Rechnen Sie mit CHF 1’000 pro Quadratmeter Wohnfläche. Eine 80-m²-Wohnung ergibt eine Versicherungssumme von rund CHF 80’000. Für Haushalte mit überdurchschnittlich wertvollen Gegenständen (Kunstsammlung, teure Elektronik, Designermöbel) sollten Sie höher ansetzen.

Viele Versicherer bieten auch eine Lösung «zum Neuwert» an. Das bedeutet: Im Schadenfall erhalten Sie den Betrag, der nötig ist, um den Gegenstand neu zu kaufen — nicht den aktuellen Zeitwert. Diese Option ist etwas teurer, aber deutlich vorteilhafter.

Tipp

Erstellen Sie ein Inventar Ihres Hausrats mit Fotos und Kaufbelegen. Im Schadenfall beschleunigt das die Abwicklung enorm und verhindert Streitigkeiten über den Wert Ihrer Gegenstände. Speichern Sie das Inventar ausserhalb Ihrer Wohnung (Cloud, Bankschliessfach).

Zusätzliche Deckungen und Erweiterungen

Diebstahl ausser Haus

Die Grunddeckung umfasst nur Einbruchdiebstahl in der Wohnung. Für den Diebstahl von Gegenständen ausserhalb der Wohnung — etwa aus dem Auto, am Arbeitsplatz oder auf Reisen — brauchen Sie die Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts». Diese kostet wenige Franken mehr pro Monat und ist empfehlenswert.

Glasbruchversicherung

Deckt den Bruch von Fenstern, Spiegeln, Glaskeramik-Kochfeldern und Duschwänden. In vielen Policen bereits enthalten, sonst als Zusatz für CHF 20–50/Jahr erhältlich.

Elektronikversicherung

Einige Versicherer bieten eine erweiterte Elektronikversicherung an, die auch Schäden durch Herunterfallen, Flüssigkeit oder Fehlbedienung an Laptops, Smartphones und Tablets deckt. Diese ist besonders für Personen mit teurer Technik interessant.

Kombination mit Privathaftpflicht

Die meisten Versicherer bieten Hausratversicherung und Privathaftpflichtversicherung als Kombipolicen an. Das ist praktisch und oft günstiger als zwei separate Verträge. Typische Kombipakete kosten CHF 200 bis CHF 450 pro Jahr.

Mehr zur Privathaftpflichtversicherung erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Haftpflichtversicherung.

Im Schadenfall: So gehen Sie vor

  1. Schaden begrenzen: Ergreifen Sie zumutbare Massnahmen, um den Schaden zu begrenzen (z. B. Wasser abstellen, Fenster schliessen).
  2. Polizei informieren: Bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sofort die Polizei rufen und Anzeige erstatten.
  3. Schaden dokumentieren: Fotos machen, beschädigte Gegenstände aufbewahren (nicht entsorgen!).
  4. Versicherung melden: Schaden innert weniger Tage dem Versicherer melden — viele bieten Online-Formulare oder Apps.
  5. Inventarliste bereithalten: Ihre vorbereitete Inventarliste beschleunigt die Abwicklung massiv.

Wichtige Anbieter im Vergleich

AnbieterStärkenBesonderheitenPreis (Richtwert, Familie)
AXABreite Deckung, guter ServiceApp für SchadenanmeldungCHF 220–350/Jahr
MobiliarSchweizer Marktführer, dichtes AgenturnetzGenossenschaft, ÜberschussbeteiligungCHF 230–380/Jahr
BaloiseFlexible Pakete, digital-orientiertElektronikschutz inklusiveCHF 200–340/Jahr
HelvetiaGutes Preis-Leistungs-VerhältnisNeuwertentschädigung StandardCHF 190–330/Jahr
ZurichInternationale DeckungCyber-Schutz als ZusatzCHF 210–360/Jahr

Tipps zum Sparen bei der Hausratversicherung

Selbstbehalt erhöhen: Ein Selbstbehalt von CHF 500 statt CHF 200 kann die Prämie um 10–20 % senken. Kleine Schäden zahlen Sie dann selbst, dafür sparen Sie jährlich.

Kombination nutzen: Hausrat und Haftpflicht beim selben Versicherer sind oft 10–15 % günstiger als einzeln.

Versicherungssumme prüfen: Weder über- noch unterversichern. Passen Sie die Summe an, wenn sich Ihr Haushalt verkleinert (z. B. Kinder ausgezogen).

Mehrjahresvertrag: Einige Versicherer gewähren bei 3- oder 5-Jahresverträgen einen Rabatt von 5–10 %. Achten Sie aber auf die eingeschränkte Kündigungsmöglichkeit.

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Häufig gestellte Fragen

Ist die Hausratversicherung in der Schweiz obligatorisch?

In den meisten Kantonen ist sie freiwillig. Obligatorisch ist sie in den Kantonen Waadt, Nidwalden und Freiburg (für Feuer und Elementarschäden). Unabhängig davon empfehlen wir sie jedem Haushalt dringend.

Was genau ist mit «Hausrat» gemeint?

Alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden: Möbel, Kleider, Elektronik, Küchengeräte, Bücher, Sportgeräte, Schmuck usw. Nicht dazu gehören fest installierte Einbauten (Küche, Badezimmer) und Motorfahrzeuge.

Was passiert bei Unterversicherung?

Ist Ihr Hausrat mehr wert als die vereinbarte Versicherungssumme, zahlt die Versicherung im Schadenfall nur anteilig. Beispiel: Ihr Hausrat ist CHF 100’000 wert, Sie sind aber nur für CHF 50’000 versichert. Bei einem Schaden von CHF 20’000 erhalten Sie nur CHF 10’000 (50 %).

Ist mein Fahrrad versichert?

Bei Einbruchdiebstahl aus dem abgeschlossenen Keller: ja. Bei einfachem Diebstahl (z. B. vom Veloständer): nur mit der Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl». E-Bikes über CHF 2’000 sollten Sie separat melden.

Wie funktioniert die Hausratversicherung in einer WG?

In einer WG kann entweder ein Bewohner eine Police für den gesamten Haushalt abschliessen, oder jeder Bewohner versichert seinen eigenen Hausrat separat. Die erste Variante ist günstiger, erfordert aber Vertrauen und Absprache.

Muss ich die Versicherung bei einem Umzug anpassen?

Ja. Melden Sie den Umzug Ihrem Versicherer, da sich Prämie (je nach Wohnort) und eventuell die Versicherungssumme (bei grösserer/kleinerer Wohnung) ändern können. In der Regel haben Sie bei einem Umzug auch ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

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Unser Redaktionsteam verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schweizer Versicherungsmarkt und hat über 2'500 Kunden geholfen, sich im KVG-System zurechtzufinden.

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Benjamin Wagner

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