1. Die 3-Monats-Frist
Nach der Anmeldung in Ihrer Wohngemeinde haben Sie genau drei Monate Zeit, eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen. Anders als in Deutschland, wo die Anmeldung zur GKV über den Arbeitgeber läuft, müssen Sie sich in der Schweiz selbst darum kümmern — und für jedes Familienmitglied einzeln. Sie sind zwar rückwirkend ab dem ersten Aufenthaltstag versichert — versäumen Sie jedoch die Frist, drohen Strafzuschläge und eine eingeschränkte Anbieterwahl.
2. Die richtige Franchise wählen
Die Franchise ist Ihr jährlicher Selbstbehalt — näher an der Selbstbeteiligung der deutschen PKV als an den Zuzahlungen der GKV, aber mit eigenen Regeln. In der Schweiz reicht sie von CHF 300 bis CHF 2'500 für Erwachsene; oberhalb der Franchise tragen Sie zusätzlich 10 % Selbstbehalt bis maximal CHF 700 pro Jahr. Ein häufiger Fehler: eine mittlere Franchise zu wählen. In den meisten Fällen ist finanziell nur die niedrigste oder die höchste Franchise sinnvoll — abhängig von Ihrem erwarteten Arztbesuchsverhalten.
3. Managed-Care-Modelle
Sie können Ihre Prämien senken, indem Sie ein alternatives Versicherungsmodell wählen:
- ● HMO: Sie müssen immer zuerst ein bestimmtes Gesundheitszentrum aufsuchen.
- ● Hausarztmodell: Sie legen einen festen Hausarzt als erste Anlaufstelle fest — ähnlich dem deutschen Hausarztprinzip, aber verbindlich.
- ● Telmed: Sie rufen vor jedem Arztbesuch eine medizinische Hotline an.
4. Keine Familienmitversicherung — und keine Zähne
Zwei Punkte überraschen fast jede Familie aus Deutschland. Erstens: Eine beitragsfreie Familienmitversicherung wie in der GKV gibt es in der Schweiz nicht. Jedes Kind erhält eine eigene Police mit eigener Prämie von rund CHF 100 bis 130 pro Monat, Partnerinnen und Partner ohne eigenes Einkommen zahlen die volle Erwachsenenprämie. Zweitens: Zahnbehandlungen sind in der Grundversicherung nicht enthalten — dafür brauchen Sie eine VVG-Zusatzversicherung. Wer beides von Anfang an einplant, vermeidet böse Überraschungen im ersten Schweizer Jahr.