Als Deutscher in die Schweiz ziehen: Krankenkasse, Steuern & Vorsorge richtig aufsetzen
Der Schweizer Arbeitsvertrag ist unterschrieben, der Umzugstermin steht — und plötzlich funktioniert alles anders als in Deutschland: Ihre GKV oder PKV endet mit dem Wegzug, die Grundversicherung wählen Sie selbst, und statt eines Beitragssatzes zahlen Sie eine Kopfprämie ohne Arbeitgeberanteil. Dieser Leitfaden führt Sie durch Ihre ersten 90 Tage in der Schweiz. FINMA-zertifizierte Berater, die beide Systeme kennen. Unabhängig. Kostenlos.
Nicole Bohne
Versicherungs- & Vorsorgeberaterin
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Wenn Sie aus Deutschland in die Schweiz ziehen, ist pflichtmässig nur die Grundversicherung nach KVG — abzuschliessen innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung bei der Gemeinde, rückwirkend gültig ab Ihrem Zuzugsdatum. Ihre GKV oder PKV endet mit dem Wegzug; eine Familienmitversicherung gibt es in der Schweiz nicht. Faktischer Standard sind Privathaftpflicht + Hausrat, und die Säule 3a ersetzt Riester und Rürup als Steuerhebel. Verdienen Sie über CHF 120'000, ist die Steuererklärung Pflicht — sonst lohnt sich oft eine freiwillige Tarifkorrektur. Eine kostenlose Erstberatung klärt Ihre Situation in 30 Minuten.
Von der GKV/PKV zur Schweizer Grundversicherung
Mit dem Wohnsitz in der Schweiz endet Ihre deutsche Krankenversicherung — und die obligatorische Grundversicherung nach KVG beginnt. Die Frist beträgt drei Monate ab der Anmeldung bei der Gemeinde, der Schutz gilt rückwirkend zum Anmeldedatum. Sie sind also ab Tag 1 gedeckt, müssen die Kasse aber selbst wählen: In der Schweiz gibt es keine Zuweisung durch den Arbeitgeber und keine Familienmitversicherung.
Der grösste Umstellungspunkt für Deutsche ist die Prämienlogik. Statt eines einkommensabhängigen Beitrags, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, zahlen Sie in der Schweiz eine Kopfprämie — gleich hoch für die Chefin und den Praktikanten, und vollständig von Ihnen getragen. Der Mittelwert liegt 2026 bei rund CHF 393 pro Monat und erwachsener Person; für jedes Kind kommen etwa CHF 100–130 pro Monat dazu, denn jedes Familienmitglied braucht eine eigene Police.
Die Leistungen sind bei allen Kassen gesetzlich identisch — ein Wechsel zwischen «gesetzlich» und «privat» wie in Deutschland existiert nicht. Unterschiede gibt es nur bei Prämien (kantonsabhängig, für exakt dieselben KVG-Leistungen oft 30–40 % Spreizung), Modellen (Hausarzt / HMO / Telmed) und Service. Ein Hausarzt-Modell mit Franchise CHF 2'500 ist für gesunde Erwachsene typischerweise die günstigste Konfiguration und spart vierstellig pro Jahr.
Zwei Punkte überraschen Zuzüger aus Deutschland regelmässig: Die Franchise ist ein echter jährlicher Selbstbehalt zwischen CHF 300 und CHF 2'500 — bis dahin zahlen Sie Arzt und Apotheke komplett selbst, danach noch 10 % Selbstbehalt bis maximal CHF 700 pro Jahr. Und die Zahnbehandlung ist in der Grundversicherung nicht enthalten: Kontrollen, Füllungen und Kieferorthopädie zahlen Sie privat, sofern Sie keine Zusatzversicherung nach VVG abschliessen.
Vertiefung für Deutsche
Wie Sie GKV oder PKV korrekt beenden, wann eine Anwartschaft sinnvoll ist und worauf Sie beim Wechsel nach Zürich achten müssen, lesen Sie im ausführlichen Ratgeber für Deutsche.
Krankenversicherung für Deutsche in der SchweizRatgeber
Krankenkasse Neuanmeldung Schweiz
Schritt-für-Schritt Anleitung mit Fristen.
Entscheidungshilfe
Franchise wählen 2026
Welche Franchise sich für wen lohnt.
Erklärung
Modelle: HMO, Telmed, Hausarzt
Welches Modell zu welchem Profil passt.
Grundlagen
KVG vs. VVG — der Unterschied
Pflicht vs. Zusatz korrekt unterscheiden.
Säule 3a — das Schweizer Riester/Rürup
Was in Deutschland Riester und Rürup leisten sollen, übernimmt in der Schweiz die Säule 3a — nur ohne Zulagenanträge, Förderklassen und Wohn-Riester-Bürokratie. Bis zu CHF 7'258 pro Jahr (Stand 2026, Angestellte mit Pensionskasse) sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % entspricht das einer direkten Steuerersparnis von rund CHF 2'100 pro Jahr. Selbstständige ohne Pensionskasse profitieren mit dem grossen Beitrag von 20 % des Einkommens (max. CHF 36'288).
Säule 3a kann bei einer Bank, einer Versicherung oder als Wertschriftenlösung geführt werden. Für die meisten Zuzüger aus Deutschland ist eine flexible Wertschriftenlösung mit niedrigen Gebühren (TER unter 0,5 %) und mehreren Konten zur Steueroptimierung beim späteren Bezug die beste Wahl. Wichtig: Der Steuerabzug wirkt bereits im Zuzugsjahr — auch wenn Sie erst im Herbst in die Schweiz gekommen sind. Hans Steiner berät dazu kostenlos.
Hausrat & Privathaftpflicht — Ihre deutschen Policen enden
Privathaftpflicht und Hausrat kennen Sie aus Deutschland — der Denkfehler beim Umzug ist, dass die bestehenden Verträge einfach mitziehen. In der Regel tun sie das nicht: Deutsche Policen sind an den Wohnsitz in Deutschland gebunden und decken die Schweiz allenfalls noch als vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Prüfen Sie Ihre Verträge vor dem Wegzug und schliessen Sie die Schweizer Pendants ab, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.
Beides ist gesetzlich nicht vorgeschrieben — aber faktisch Standard, und viele Schweizer Vermieter verlangen den Nachweis einer Privathaftpflicht beim Mietvertrag. Ohne sie haften Sie persönlich für Schäden an Dritten in unbegrenzter Höhe. Hausrat schützt Ihren Besitz bei Diebstahl, Wasser- und Brandschäden — inklusive Umzugsgut, das in den ersten Wochen besonders exponiert ist.
Kombiniert liegt die Prämie typischerweise bei CHF 150–250 pro Jahr. Wir empfehlen: Privathaftpflicht mit Deckungssumme mindestens CHF 5 Mio., Hausrat zum Neuwert (nicht Zeitwert) mit Diebstahl auswärts.
Quellensteuer statt Lohnsteuerklasse
Mit der Aufenthaltsbewilligung B und ohne Niederlassungsbewilligung C werden Sie an der Quelle besteuert — Ihr Schweizer Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab. Lohnsteuerklassen wie in Deutschland gibt es nicht; der Quellensteuertarif richtet sich unter anderem nach Zivilstand und Kinderzahl. Das ist bequem, aber selten optimal: viele Abzüge (Säule 3a, Pendlerkosten, Krankenkassenprämien, Weiterbildung) werden nicht automatisch berücksichtigt.
Bei Bruttolohn ab CHF 120'000 erfolgt die Steuererklärung im Folgejahr automatisch (nachträgliche ordentliche Veranlagung). Unterhalb dieser Grenze können Sie freiwillig eine Tarifkorrektur (TOU) beantragen — die Frist endet am 31. März des Folgejahres. In den meisten Fällen lohnt sich der Aufwand.
Erste-90-Tage-Checkliste für Ihren Umzug
- Vor dem Umzug Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt planen; GKV bzw. PKV über den Wegzug informieren (bei PKV Anwartschaft prüfen); deutsche Haftpflicht- und Hausratpolicen auf Gültigkeit nach dem Wegzug prüfen.
- Woche 1 Anmeldung bei der Schweizer Gemeinde (startet die 3-Monats-Frist); Bankkonto eröffnen; Mietvertrag prüfen (Haftpflicht-Nachweis verlangt?).
- Woche 2–3 Krankenkassen vergleichen (Modell + Franchise + Anbieter), Antrag stellen — Schutz wirkt rückwirkend ab Anmeldedatum; Policen für Partner und jedes Kind einzeln beantragen.
- Woche 3–4 Schweizer Privathaftpflicht & Hausrat abschliessen; Vermieter-Nachweis erbringen; deutsche Verträge zum Wegzugsdatum kündigen.
- Monat 2 Säule 3a einrichten (Ihr Riester/Rürup-Ersatz); Bank- oder Wertschriftenlösung wählen; ersten Beitrag noch im Zuzugsjahr einzahlen.
- Monat 3 Quellensteuersituation prüfen; Tarifkorrektur (TOU) Frist im Folgejahr planen; ggf. Zusatzversicherungen (Zahn, Spital) prüfen — Zahnbehandlung ist in der Grundversicherung nicht enthalten.
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Häufige Fragen von Deutschen in der Schweiz
Welche Versicherungen brauche ich als Deutscher in der Schweiz wirklich?
Pflicht ist allein die Grundversicherung nach KVG — jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sie innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung bei der Gemeinde abschliessen. Eine Familienmitversicherung wie in der deutschen GKV gibt es nicht: Ehepartner und jedes Kind brauchen eine eigene Police. Faktischer Standard sind ausserdem Privathaftpflicht und Hausrat (oft vom Vermieter verlangt) sowie die Säule 3a, das Schweizer Gegenstück zu Riester und Rürup. Zusatzversicherungen nach VVG (Zahn, Spitalwahl, Alternativmedizin) bleiben freiwillig.
Kann ich meine deutsche GKV oder PKV in der Schweiz behalten?
Nein. Mit dem Wohnsitz und der Anstellung in der Schweiz unterstehen Sie dem Schweizer KVG und müssen eine Schweizer Grundversicherung abschliessen. Ihre GKV-Mitgliedschaft endet mit dem Wegzug und dem Ende der Beschäftigung in Deutschland. Bei einer privaten Krankenversicherung lohnt es sich, mit Ihrem deutschen Versicherer eine Anwartschaft zu prüfen, falls Sie später zurückkehren möchten. Kündigen Sie erst, wenn der Schweizer Vertrag bestätigt ist.
Wie lange habe ich nach dem Umzug aus Deutschland Zeit, eine Krankenkasse zu wählen?
Sie haben drei Monate ab dem offiziellen Anmeldedatum bei der Schweizer Gemeinde. Der Versicherungsschutz wirkt rückwirkend zum Anmeldetag — Sie sind also ab Tag 1 gedeckt, auch wenn Sie erst in Woche 6 unterschreiben. Verpassen Sie die Frist, weist der Kanton Sie einer Kasse zu, meist nicht zu Ihren Gunsten. Wir empfehlen, den Vergleich in der ersten Woche zu starten.
Was kostet die Krankenkasse — zahlt mein Arbeitgeber wie in Deutschland die Hälfte?
Nein. Die Schweiz kennt keinen Arbeitgeberanteil und keinen einkommensabhängigen Beitragssatz: Sie zahlen eine Kopfprämie, unabhängig vom Lohn, und tragen sie allein. Der Mittelwert liegt 2026 bei rund CHF 393 pro Monat und erwachsener Person; Kinder kosten je nach Kasse etwa CHF 100–130 pro Monat. Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich bei allen Kassen identisch, die Prämien für genau dieselben Leistungen liegen aber oft 30–40 % auseinander. Genau darin liegt Ihr Sparpotenzial.
Franchise und Selbstbehalt — was entspricht der deutschen Zuzahlung?
Die Franchise ist ein jährlicher Selbstbehalt, den Sie frei wählen: zwischen CHF 300 und CHF 2'500 pro Jahr. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie Arzt- und Medikamentenrechnungen komplett selbst — das kennt die deutsche GKV mit ihren begrenzten Zuzahlungen so nicht. Darüber hinaus tragen Sie 10 % Selbstbehalt, maximal CHF 700 pro Jahr. Wer gesund ist, fährt mit der höchsten Franchise meist am günstigsten.
Sind Zahnbehandlungen in der Schweiz mitversichert?
Nein. Die Grundversicherung übernimmt Zahnbehandlungen grundsätzlich nicht — anders als die deutsche GKV, die Kontrollen und Basisbehandlungen abdeckt. Zahnarztrechnungen zahlen Sie in der Schweiz aus eigener Tasche, sofern Sie keine Zahn-Zusatzversicherung nach VVG abschliessen. Für Familien mit Kindern und geplanter Kieferorthopädie ist das ein Punkt, den man vor dem Umzug rechnen sollte.
Ist KVG und VVG dasselbe wie GKV und PKV?
Nur auf den ersten Blick. KVG ist die obligatorische Grundversicherung mit gesetzlich identischen Leistungen bei allen Kassen — jeder wird aufgenommen, ohne Gesundheitsprüfung. VVG sind freiwillige Zusatzversicherungen (Spitalwahl, Zahn, Alternativmedizin, Brille) mit sehr unterschiedlichen Leistungen und einer medizinischen Aufnahmeprüfung. Anders als bei der deutschen PKV ersetzt VVG die Grundversicherung nie, sondern ergänzt sie. Ein Wechsel zwischen «gesetzlich» und «privat» wie in Deutschland existiert nicht.
Lohnt sich die Säule 3a im ersten Jahr — ist das wie Riester oder Rürup?
Die Säule 3a erfüllt dieselbe Funktion wie Riester und Rürup, ist aber deutlich einfacher und flexibler: keine Zulagenbürokratie, keine Förderklassen. Bis zu CHF 7'258 pro Jahr (Stand 2026, Angestellte mit Pensionskasse) sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % entspricht das einer direkten Steuerersparnis von rund CHF 2'100 pro Jahr. Der Einzahlungsrhythmus ist frei — Sie können also schon im Zuzugsjahr profitieren.
Bin ich mit der Quellensteuer fertig oder muss ich eine Steuererklärung machen?
Als Deutscher mit Bewilligung B zieht Ihr Schweizer Arbeitgeber die Quellensteuer direkt vom Lohn ab — Lohnsteuerklassen wie in Deutschland gibt es nicht. Wer mehr als CHF 120'000 brutto verdient, wird im Folgejahr nachträglich ordentlich veranlagt, die Steuererklärung ist dann Pflicht. Unterhalb dieser Grenze können Sie freiwillig eine Tarifkorrektur (TOU) beantragen, um Säule 3a, Pendlerkosten und Krankenkassenprämien geltend zu machen. Lohnt sich fast immer.
Meine deutsche Privathaftpflicht läuft noch — reicht das in der Schweiz?
In der Regel nicht: Deutsche Policen sind an den Wohnsitz in Deutschland gebunden und enden mit dem Wegzug oder decken die Schweiz nur noch als vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Sie brauchen eine Schweizer Privathaftpflicht — gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber faktischer Standard, und viele Vermieter verlangen den Nachweis beim Mietvertrag. Kombiniert mit Hausrat liegt die Prämie typischerweise bei CHF 150–250 pro Jahr.
Kann ich die Krankenkasse später noch wechseln?
Ja — jährliche Kündigung bis 30. November per Einschreiben für einen Wechsel zum 1. Januar. Bei einer Prämienerhöhung gilt eine Sonderkündigungsfrist (ebenfalls bis 30. November). Modell und Franchise lassen sich jedes Jahr anpassen. Sie legen sich mit der ersten Wahl nach dem Umzug also nicht für immer fest — aber ein guter Start spart schon im ersten Jahr Geld.
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