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KVG vs VVG: Der Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung

KVG oder VVG? Der Unterschied zwischen obligatorischer Grundversicherung und freiwilliger Zusatzversicherung erklärt.

Nicole BohneBeraterin für Vorsorge & Einwanderung 8 Min. Lesezeit Aktualisiert: September 2026 FINMA-registriert · unabhängig
In diesem Ratgeber
  1. KVG vs. VVG: Der zentrale Unterschied
  2. Die grundlegenden Unterschiede
  3. KVG: Die Grundversicherung im Detail
  4. Aufnahmepflicht
  5. Einheitliche Leistungen
  6. Regulierte Prämien
  7. Kündigung
  8. VVG: Die Zusatzversicherung im Detail
  9. Keine Aufnahmepflicht
  10. Individuelle Leistungen
  11. Freie Preisgestaltung
  12. Kündigung: Wer darf wann?
  13. Praktische Konsequenzen für Sie
  14. Beim Kassenwechsel
  15. Bei Vorerkrankungen
  16. Im Schadensfall
  17. Wann ist eine Zusatzversicherung sinnvoll?
  18. Häufige Missverständnisse
  19. Häufig gestellte Fragen
  20. Was bedeutet KVG?
  21. Was bedeutet VVG?
  22. Brauche ich eine Zusatzversicherung?
  23. Müssen Grund- und Zusatzversicherung bei der gleichen Kasse sein?
  24. Kann ich die Zusatzversicherung einfach wechseln?
  25. Was passiert, wenn mich die Zusatzversicherung ablehnt?
  26. Was sind Vorbehalte in der Zusatzversicherung?
  27. Kann die Krankenkasse meine Versicherung kündigen?

KVG vs. VVG: Der zentrale Unterschied

In der Schweiz gibt es zwei völlig verschiedene Gesetze, die Ihre Krankenversicherung regeln. Das KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) regelt die obligatorische Grundversicherung — mit einheitlichen Leistungen, Aufnahmepflicht und regulierten Prämien. Das VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) regelt die freiwillige Zusatzversicherung — mit individuellen Leistungen, Gesundheitsprüfung und freier Preisgestaltung.

Dieser Unterschied hat weitreichende Konsequenzen für Sie als versicherte Person. Wer die Spielregeln der beiden Gesetze kennt, kann bessere Entscheidungen treffen und vermeidet teure Fehler — besonders beim Wechsel der Krankenkasse.

Die grundlegenden Unterschiede

MerkmalKVG (Grundversicherung)VVG (Zusatzversicherung)
Gesetzliche GrundlageBundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
Obligatorisch?Ja — Pflicht für alle in der SchweizNein — freiwillig
AufnahmepflichtJa — Kasse muss Sie aufnehmenNein — Kasse kann ablehnen
GesundheitsprüfungKeineJa — Gesundheitsfragebogen
LeistungskatalogEinheitlich (vom Bundesrat festgelegt)Individuell (jede Kasse bestimmt selbst)
PrämienVom BAG genehmigt, risikobasiert nach Region/AlterFrei kalkuliert, risiko- und altersabhängig
Prämienunterschiede GeschlechtNein — Unisex-PrämienJa — unterschiedliche Prämien möglich
Kündigung durch KasseNicht möglichNur in Ausnahmefällen, z. B. bei falschen Gesundheitsangaben
VorbehalteKeineJa — Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen
Wechsel der KassePer 1. Januar (Eingang bis 30. November), mit Franchise CHF 300 im Standardmodell auch per 1. Juli; AufnahmegarantieGemäss Vertrag, spätestens nach 3 Jahren jährlich kündbar; Gesundheitsprüfung bei neuer Kasse

KVG: Die Grundversicherung im Detail

Das KVG wurde 1996 eingeführt und verfolgt ein klares Ziel: Jede in der Schweiz wohnhafte Person soll Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Grundversorgung haben — unabhängig von Einkommen, Alter oder Gesundheitszustand.

Aufnahmepflicht

Der wichtigste Grundsatz des KVG ist die Aufnahmepflicht. Keine Krankenkasse darf Sie in der Grundversicherung ablehnen. Das gilt auch, wenn Sie schwer krank sind, 90 Jahre alt sind oder hohe laufende Behandlungskosten haben. Es gibt keinen Gesundheitsfragebogen und keine Wartefrist.

Einheitliche Leistungen

Alle Kassen bieten exakt den gleichen Leistungskatalog. Der Bundesrat legt fest, welche Behandlungen, Medikamente und Therapien gedeckt sind. Die Kriterien für eine Kostenübernahme sind WZW: wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich.

Das bedeutet in der Praxis: Es spielt keine Rolle, ob Sie bei der CSS, Helsana, Swica oder einer kleinen Regionalkasse versichert sind. Die medizinischen Leistungen sind identisch.

Regulierte Prämien

Die Prämien werden von den Kassen berechnet und müssen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden. Sie dürfen nicht nach Geschlecht oder individuellem Gesundheitsrisiko unterscheiden. Die Prämie hängt ab von: Wohnkanton und Prämienregion, Alter (drei Gruppen), gewählter Franchise und Versicherungsmodell.

Im Jahr 2027 beträgt die mittlere Monatsprämie für Erwachsene CHF 487.60, 4,9 % mehr als 2026 (EDI/BAG, Medienmitteilung vom 29. September 2026). Über alle Versicherten inklusive Kinder sind es CHF 412. Die Bandbreite ist gross: Bei gleichem Modell und gleicher Franchise liegt die teuerste Kasse einer Prämienregion 2027 im Median rund 24 % über der günstigsten. Ihre Prämie für alle Kassen zeigt der Prämienrechner, die Entwicklung nach Kanton die Übersicht Krankenkassenprämien 2027.

Kündigung

Die Krankenkasse kann Ihre Grundversicherung nicht kündigen. Sie selbst können per 31. Dezember wechseln, wenn die Kündigung bis 30. November eintrifft. Mit Franchise CHF 300 im Standardmodell ist zusätzlich ein Wechsel per 30. Juni möglich (Eingang bis 31. März), und bei einer Prämienänderung unter dem Jahr gilt eine Frist von einem Monat (KVG Art. 7). Auch wenn Sie Prämien schuldig sind, bleibt Ihre Versicherung bestehen. Die Kasse kann Sie lediglich auf eine schwarze Liste setzen (in Kantonen, die dieses System führen).

VVG: Die Zusatzversicherung im Detail

Das VVG regelt die Zusatzversicherung als privatrechtlichen Vertrag. Hier gelten völlig andere Spielregeln. Die Zusatzversicherung ergänzt die Grundversicherung um Leistungen, die das KVG nicht abdeckt.

Keine Aufnahmepflicht

Im Gegensatz zur Grundversicherung gibt es bei der Zusatzversicherung keine Aufnahmepflicht. Die Krankenkasse prüft Ihren Gesundheitszustand anhand eines Fragebogens und kann Sie ablehnen oder Vorbehalte (Leistungsausschlüsse) anbringen.

Ein Beispiel: Wenn Sie Rückenprobleme haben, kann die Kasse einen Vorbehalt für alle Behandlungen der Wirbelsäule aussprechen — befristet auf 3 bis 5 Jahre oder sogar dauerhaft. In dieser Zeit zahlt die Zusatzversicherung keine Leistungen für Ihr Rückenleiden.

Wichtig

Kündigen Sie niemals Ihre bestehende Zusatzversicherung, bevor Sie die schriftliche Bestätigung der neuen Kasse haben. Anders als bei der Grundversicherung gibt es keine Aufnahmegarantie. Wer zuerst kündigt und dann abgelehnt wird, steht ohne Zusatzversicherung da — und kann unter Umständen nie mehr eine gleichwertige Police abschliessen.

Individuelle Leistungen

Jede Kasse gestaltet ihre Zusatzversicherungsprodukte selbst. Es gibt keinen einheitlichen Leistungskatalog. Die Produkte lassen sich grob in folgende Kategorien einteilen:

  • Spitalzusatzversicherung: Halbprivat (Zweibettzimmer, freie Arztwahl) oder Privat (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung)
  • Ambulante Zusatzversicherung: Brille, Alternativmedizin, Zahnbehandlung, Fitness, Vorsorge
  • Auslandversicherung: Weltweite Deckung, Rücktransport
  • Kombi-Produkte: Bündeln mehrere Bereiche in einem Paket

Die Leistungen und Preise variieren erheblich. Eine ambulante Zusatzversicherung kann zwischen CHF 15 und CHF 80 pro Monat kosten, je nach Umfang. Eine Spitalzusatzversicherung (Privat) kann schnell CHF 200 bis CHF 500 pro Monat kosten — besonders bei älteren Versicherten. Was halbprivat in Ihrem Alter kostet, zeigt der Kosten-Check Spitalzusatz halbprivat: Kosten nach Alter.

Freie Preisgestaltung

Anders als bei der Grundversicherung können die Prämien der Zusatzversicherung nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand kalkuliert werden. Die Prämien müssen nicht vom BAG genehmigt werden. Die Kassen können die Prämien auch während der Vertragslaufzeit erhöhen — ein wesentlicher Unterschied zum KVG.

In der Praxis bedeutet das: Ihre Zusatzversicherungsprämie steigt mit dem Alter. Eine Police, die mit 25 Jahren CHF 30 pro Monat kostet, kann mit 60 Jahren CHF 150 kosten. Einige Kassen bieten Tarife mit Altersrückstellungen an, die im Alter stabiler bleiben — diese sind anfänglich teurer.

Kündigung: Wer darf wann?

Seit der Revision des VVG (in Kraft seit 1. Januar 2022) können Sie einen Vertrag auch mit längerer Laufzeit auf das Ende des dritten oder jedes weiteren Jahres kündigen, mit drei Monaten Frist (VVG Art. 35a). Das gilt auch für ältere Verträge. In der Zusatzversicherung zur Grundversicherung steht dieses ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht nach einem Leistungsfall nur Ihnen zu, nicht der Kasse (Art. 35a Abs. 4).

Die Kasse kann den Vertrag nur in Ausnahmefällen beenden: etwa wenn Sie beim Abschluss Fragen zur Gesundheit falsch oder unvollständig beantwortet haben (Anzeigepflichtverletzung, VVG Art. 6) oder aus wichtigem Grund (Art. 35b). Die Gesundheitserklärung muss deshalb wahrheitsgemäss und vollständig sein. Mehr zu Fristen und Ablauf im Ratgeber Zusatzversicherung kündigen oder wechseln.

Praktische Konsequenzen für Sie

Beim Kassenwechsel

Der Wechsel der Grundversicherung ist risikofrei: Neue Kasse wählen, alte Kasse kündigen, fertig. Die neue Kasse muss Sie aufnehmen. Der Wechsel der Zusatzversicherung hingegen ist riskant: Sie müssen zuerst bei der neuen Kasse angenommen werden, bevor Sie die alte kündigen.

Empfehlung: Wenn Sie die Grundversicherung wechseln, können Sie die Zusatzversicherung beim alten Anbieter behalten. Grund- und Zusatzversicherung müssen nicht bei der gleichen Kasse sein. Allerdings bieten einige Kassen Kombirabatte an.

Bei Vorerkrankungen

In der Grundversicherung spielen Vorerkrankungen keine Rolle. Sie werden gleich behandelt wie gesunde Personen. In der Zusatzversicherung können Vorerkrankungen dazu führen, dass Sie abgelehnt werden, Vorbehalte akzeptieren müssen oder höhere Prämien zahlen.

Dieselbe Unterscheidung gilt beim Lohnausfall: Die Krankentaggeld-Versicherung lässt sich nach KVG (mit Aufnahmepflicht) oder nach VVG (mit Gesundheitsprüfung) abschliessen.

Tipp für junge Erwachsene

Schliessen Sie eine Zusatzversicherung idealerweise ab, solange Sie jung und gesund sind. Die Gesundheitsprüfung ist dann unproblematisch, die Prämien sind tief, und Sie haben keine Vorbehalte. Wer erst mit 50 eine Spitalzusatzversicherung abschliessen will, zahlt deutlich mehr — wenn er überhaupt angenommen wird.

Im Schadensfall

Die Grundversicherung bezahlt immer gemäss dem gesetzlich definierten Katalog. Es gibt keinen Ermessensspielraum. Bei der Zusatzversicherung hängt die Leistung von den Vertragsbedingungen (AVB) ab. Lesen Sie diese genau — der Teufel steckt im Detail.

Ein häufiger Streitpunkt: Die Spitalzusatzversicherung (halbprivat) deckt die freie Arztwahl und ein Zweibettzimmer. Wenn Sie aber in ein Spital gehen, das nicht auf der Spitalliste Ihres Versicherers steht, kann die Deckung eingeschränkt sein.

Wann ist eine Zusatzversicherung sinnvoll?

Die Zusatzversicherung ist kein Muss, kann aber in bestimmten Situationen wertvoll sein:

SituationZusatzversicherung sinnvoll?Empfohlene Produkte
Sie tragen Brille oder KontaktlinsenJaAmbulante Zusatzversicherung
Sie nutzen Alternativmedizin (TCM, Osteopathie)JaAmbulante Zusatzversicherung
Sie möchten freie Spitalwahl in der ganzen SchweizJaSpitalzusatz (allgemein ganze Schweiz)
Sie möchten Einzelzimmer im SpitalJaSpitalzusatz (Privat)
Sie reisen häufig ausserhalb EU/EFTAJaReiseversicherung / Auslandszusatz
Sie sind jung, gesund und selten beim ArztEher nein (oder minimal)Evtl. ambulante Basisdeckung
Sie haben ein knappes BudgetEher neinGrundversicherung reicht für Basisschutz

Ausführliche Informationen zur Grundversicherung finden Sie in unserem Komplett-Guide zur Grundversicherung.

Häufige Missverständnisse

“Die teurere Kasse hat bessere Leistungen.” Falsch — in der Grundversicherung. Der Leistungskatalog ist bei jeder Kasse identisch. In der Zusatzversicherung stimmt es hingegen: Teurere Produkte bieten oft mehr.

“Wenn ich die Kasse wechsle, verliere ich meinen Versicherungsschutz.” Falsch — in der Grundversicherung gibt es keine Lücke. Die neue Kasse übernimmt nahtlos per 1. Januar. Bei der Zusatzversicherung kann es aber zu einer Lücke kommen, wenn die neue Kasse Sie ablehnt.

“Grund- und Zusatzversicherung müssen bei der gleichen Kasse sein.” Falsch. Sie können frei kombinieren. Allerdings bieten einige Kassen Rabatte, wenn beide Versicherungen bei ihnen laufen.

“Die Zusatzversicherung zahlt alles, was die Grundversicherung nicht deckt.” Nicht unbedingt. Die Zusatzversicherung zahlt nur, was in den Vertragsbedingungen (AVB) steht. Lesen Sie diese vor Abschluss genau durch.

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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet KVG?

KVG steht für das Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Es regelt die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich nach KVG versichern.

Was bedeutet VVG?

VVG steht für das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag. Es regelt die freiwillige Zusatzversicherung als privatrechtlichen Vertrag. Die Kasse kann hier eigene Bedingungen, Prämien und Leistungen festlegen.

Brauche ich eine Zusatzversicherung?

Das hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Die Grundversicherung deckt die medizinische Basisversorgung umfassend ab. Eine Zusatzversicherung lohnt sich, wenn Sie Wert auf Einzelzimmer im Spital, Alternativmedizin, Zahnbehandlung oder erweiterte Auslanddeckung legen.

Müssen Grund- und Zusatzversicherung bei der gleichen Kasse sein?

Nein. Sie können die Grundversicherung bei Kasse A und die Zusatzversicherung bei Kasse B haben. Das gibt Ihnen maximale Flexibilität beim Prämienvergleich. Allerdings bieten einige Kassen Kombirabatte.

Kann ich die Zusatzversicherung einfach wechseln?

Nicht so einfach wie die Grundversicherung. Bei einem Wechsel müssen Sie eine Gesundheitsprüfung bestehen und können abgelehnt werden. Kündigen Sie die alte Police erst, wenn die neue bestätigt ist.

Was passiert, wenn mich die Zusatzversicherung ablehnt?

Dann haben Sie keine Zusatzversicherung, es sei denn, Sie behalten Ihre bestehende. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme. Deshalb ist es ratsam, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, solange Sie gesund sind.

Was sind Vorbehalte in der Zusatzversicherung?

Vorbehalte sind Leistungsausschlüsse für bestimmte Vorerkrankungen. Die Kasse kann zum Beispiel festlegen, dass Behandlungen für Ihre bekannten Rückenprobleme für 3–5 Jahre nicht gedeckt sind. Vorbehalte gibt es nur im VVG, nicht im KVG.

Kann die Krankenkasse meine Versicherung kündigen?

In der Grundversicherung (KVG): Nein, niemals. In der Zusatzversicherung zur Grundversicherung (VVG): Nur in Ausnahmefällen, etwa bei falschen Angaben in der Gesundheitserklärung (Art. 6 VVG) oder aus wichtigem Grund (Art. 35b VVG). Ein ordentliches Kündigungsrecht und ein Kündigungsrecht nach einem Leistungsfall hat dort nur die versicherte Person (Art. 35a Abs. 4 VVG).

Über den Autor

Nicole Bohne

Beraterin für Vorsorge & Einwanderung

Nicole Bohne ist seit 10 Jahren in Versicherung und Vorsorge tätig, unter anderem bei der Basler und der Zurich. Sie ist spezialisiert auf Vorsorge (Säule 3a, Risikoabsicherung, Steuern) und auf die Versicherungsfragen rund um die Einwanderung in die Schweiz. FINMA-registrierte Vermittlerin (F01536402); sie berät auf Deutsch, Englisch und Französisch.

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