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Grundversicherung Schweiz: Was ist abgedeckt? Komplett-Guide

Alles zur obligatorischen Grundversicherung (KVG): Leistungen, Modelle, Prämien und was nicht gedeckt ist.

Insurance Guide
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12 Min. Lesezeit
26. März 2026

Die obligatorische Grundversicherung auf einen Blick

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss eine Grundversicherung (Obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) abschliessen. Das ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Sie haben drei Monate ab Wohnsitznahme Zeit, sich bei einer zugelassenen Krankenkasse anzumelden.

Die Grundversicherung deckt die medizinische Basisversorgung ab: Arztbesuche, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Medikamente der Spezialitätenliste und vieles mehr. Der Leistungskatalog ist bei allen Krankenkassen identisch — was sich unterscheidet, sind Prämie, Service und Versicherungsmodell.

Jede Kasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Es gibt keinen Gesundheitscheck und keine Ablehnungsmöglichkeit. Das unterscheidet die Grundversicherung fundamental von der Zusatzversicherung, die nach dem VVG geregelt ist.

Was die Grundversicherung abdeckt

Der Leistungskatalog der Grundversicherung wird vom Bundesrat festgelegt und gilt einheitlich für alle Krankenkassen. Die wichtigsten abgedeckten Bereiche im Überblick:

Ärztliche Behandlung

Alle ambulanten Behandlungen durch zugelassene Ärztinnen und Ärzte sind gedeckt. Das umfasst Konsultationen beim Hausarzt, Überweisungen zu Spezialisten, Vorsorgeuntersuchungen (im definierten Rahmen) und Notfallbehandlungen. Die Behandlung muss wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (WZW-Kriterien).

Spitalaufenthalt

Die Grundversicherung deckt stationäre Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals in Ihrem Wohnkanton. Sie haben Anspruch auf ein Mehrbettzimmer. Für Einzel- oder Zweibettzimmer (halbprivat, privat) benötigen Sie eine Zusatzversicherung.

Ausserkantonale Spitalbehandlungen werden übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht — etwa weil die Behandlung in Ihrem Kanton nicht angeboten wird. Für elektive Eingriffe in einem anderen Kanton zahlt die Grundversicherung nur den Tarif Ihres Wohnkantons; die Differenz müssen Sie oder eine Zusatzversicherung tragen.

Medikamente

Die Grundversicherung übernimmt Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG aufgeführt sind. Diese Liste umfasst rund 3’000 Präparate. Ihr Arzt verschreibt ein Medikament, die Apotheke prüft, ob es auf der SL steht — falls ja, beteiligt sich die Kasse.

Bei Originalpräparaten, für die ein Generikum existiert, kann ein erhöhter Selbstbehalt von 20 % anfallen. Es lohnt sich, den Arzt oder Apotheker nach günstigeren Alternativen zu fragen.

Mutterschaft

Schwangerschaft und Geburt sind umfassend gedeckt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt vollständig. Gedeckt sind:

  • Vorsorgeuntersuchungen (7 Routinekontrollen plus 2 Ultraschall)
  • Geburt (im Spital, Geburtshaus oder zu Hause mit Hebamme)
  • Nachkontrolle und Stillberatung (3 Sitzungen)
  • Bei Risikoschwangerschaften zusätzliche Untersuchungen

Weitere gedeckte Leistungen

  • Physiotherapie: Bis 9 Sitzungen mit ärztlicher Verordnung, danach kostengutsprachepflichtig
  • Ergotherapie und Logopädie: Mit ärztlicher Verordnung
  • Psychotherapie: Seit 2022 auch durch psychologische Psychotherapeuten mit ärztlicher Anordnung (Anordnungsmodell)
  • Spitex und Pflegeleistungen: Häusliche Krankenpflege, Langzeitpflege (mit Kostenbeteiligung)
  • Prävention: Bestimmte Impfungen, Krebsvorsorge (Mammografie ab 50, Darmkrebsvorsorge)
  • Notfalltransport: 50 % der Transportkosten, maximal CHF 500 pro Jahr
  • Auslandsbehandlung: Notfallbehandlung im Ausland bis maximal zum doppelten Betrag der Schweizer Kosten (Tarif im Wohnkanton)
  • Hilfsmittel: Bestimmte Hilfsmittel gemäss Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)

Wichtig

Der Leistungskatalog der Grundversicherung wird laufend angepasst. Neue Behandlungen werden aufgenommen, andere gestrichen. Prüfen Sie bei Unsicherheit immer die aktuelle Liste des BAG oder fragen Sie Ihre Krankenkasse.

Was die Grundversicherung NICHT abdeckt

Einige häufig benötigte Leistungen sind explizit nicht in der Grundversicherung enthalten. Für diese brauchen Sie eine Zusatzversicherung oder müssen die Kosten selbst tragen.

LeistungGrundversicherung (KVG)Zusatzversicherung (VVG)
Zahnbehandlung (regulär)Nicht gedecktJe nach Police gedeckt
Zahnbehandlung (Unfall/Krankheit)Gedeckt
Brille / Kontaktlinsen (Erwachsene)Nicht gedeckt (seit 2011)Meist gedeckt (z. B. CHF 300/Jahr)
Brille / Kontaktlinsen (Kinder)CHF 180 pro JahrAufstockung möglich
AlternativmedizinTeilweise (4 Methoden)Breites Angebot
Halbprivat-/PrivatabteilungNicht gedecktGedeckt
Freie Spitalwahl SchweizEingeschränktGedeckt
Fitness / WellnessNicht gedecktBeiträge möglich (z. B. CHF 200)
Auslanddeckung (über Notfall hinaus)BegrenztWeltweite Deckung möglich

Einen ausführlichen Vergleich zwischen Grund- und Zusatzversicherung finden Sie in unserem Artikel KVG vs. VVG: Der Unterschied.

Die vier Versicherungsmodelle

Innerhalb der Grundversicherung können Sie zwischen verschiedenen Modellen wählen. Der Leistungskatalog bleibt identisch — der Unterschied liegt im Zugang zur Behandlung und im Preis.

ModellZugangPrämienrabattFlexibilität
Standard (freie Arztwahl)Jeder zugelassene Arzt0 % (Referenz)Maximal
HausarztmodellZuerst zum gewählten Hausarzt10–15 %Mittel
HMOZuerst zur HMO-Gruppenpraxis15–25 %Eingeschränkt
TelmedZuerst telefonische/digitale Beratung10–20 %Mittel

Alle Modelle decken exakt die gleichen Leistungen ab. Der Unterschied ist ausschliesslich, wen Sie zuerst kontaktieren müssen. Im Notfall können Sie bei jedem Modell direkt ins Spital gehen.

Eine detaillierte Analyse aller Modelle finden Sie in unserem Artikel HMO, Telmed, Hausarzt: Versicherungsmodelle erklärt.

Prämien und Kostenbeteiligung

Die Prämie der Grundversicherung wird monatlich bezahlt und variiert je nach Krankenkasse, Kanton, Alter, Franchise und Versicherungsmodell. Die Prämien werden jährlich vom BAG genehmigt und jeweils im September für das Folgejahr bekannt gegeben.

Prämienregionen

Die Schweiz ist in drei Prämienregionen unterteilt. Städtische Gebiete (Region 1) haben die höchsten Prämien, ländliche Gebiete (Region 3) die tiefsten. Innerhalb eines Kantons kann der Unterschied zwischen Region 1 und 3 bis zu 10–15 % betragen.

Altersgruppen

Die Prämien unterscheiden sich nach drei Altersgruppen:

  • Kinder (0–18 Jahre): Tiefste Prämien, ab 2026 durchschnittlich rund CHF 105 pro Monat
  • Junge Erwachsene (19–25 Jahre): Reduzierte Prämien, ab 2026 rund CHF 280 pro Monat
  • Erwachsene (ab 26 Jahre): Volle Prämien, ab 2026 durchschnittlich rund CHF 370 pro Monat

Diese Zahlen sind Schweizer Durchschnitte und können je nach Kanton erheblich abweichen. Im Kanton Basel-Stadt liegen die Prämien deutlich über dem Durchschnitt, in Appenzell Innerrhoden deutlich darunter.

Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt

Neben der Prämie tragen Sie einen Teil der Behandlungskosten selbst. Die Kostenbeteiligung besteht aus:

  1. Franchise: CHF 300 bis CHF 2’500 pro Jahr (frei wählbar)
  2. Selbstbehalt: 10 % der Kosten über der Franchise, maximal CHF 700 pro Jahr
  3. Spitalkostenbeitrag: CHF 15 pro Tag bei stationärem Aufenthalt

Die maximale jährliche Kostenbeteiligung liegt somit zwischen CHF 1’000 (Franchise 300 + Selbstbehalt 700) und CHF 3’200 (Franchise 2’500 + Selbstbehalt 700), plus allfällige Spitalkostenbeiträge. Eine ausführliche Erklärung finden Sie in unserem Artikel Franchise und Selbstbehalt erklärt.

Prämienverbilligung (IPV)

Personen mit bescheidenem Einkommen haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV). Die Berechtigung und Höhe der Verbilligung wird von den Kantonen festgelegt und variiert daher stark.

Als Richtwert: In den meisten Kantonen haben Einzelpersonen mit einem steuerbaren Einkommen unter rund CHF 40’000 bis CHF 55’000 Anspruch auf eine teilweise Prämienverbilligung. Familien mit Kindern profitieren von höheren Einkommensgrenzen.

Wichtig: Die IPV muss in den meisten Kantonen aktiv beantragt werden. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Wohnkantons und reichen Sie den Antrag fristgerecht ein. Einige Kantone (z. B. Luzern, Zug) zahlen die IPV automatisch aus.

Tipp

Viele berechtigte Personen beantragen die Prämienverbilligung nicht, weil sie nicht wissen, dass sie Anspruch haben. Prüfen Sie Ihre Berechtigung jährlich — die Einkommensgrenzen ändern sich regelmässig.

Krankenkasse wechseln: So geht’s

Der Wechsel der Krankenkasse ist in der Grundversicherung einfach und risikofrei. Die neue Kasse muss Sie aufnehmen — ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartefrist. Es gibt zwei Kündigungstermine:

Ordentliche Kündigung per 31. Dezember: Kündigungsschreiben muss bis zum 30. November bei der aktuellen Kasse eintreffen (Datum des Eingangs, nicht der Absendung).

Ausserordentliche Kündigung per 30. Juni: Nur möglich, wenn Ihre Krankenkasse die Prämie per Mitte Jahr erhöht. In diesem Fall können Sie bis Ende Juni kündigen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Prämien vergleichen (ab Ende September, wenn die neuen Prämien publiziert sind)
  2. Neue Kasse wählen und Antrag einreichen
  3. Bestätigung abwarten von der neuen Kasse
  4. Alte Kasse kündigen per Einschreiben bis 30. November
  5. Sicherstellen, dass keine offenen Rechnungen bei der alten Kasse bestehen

Achtung

Der Wechsel betrifft nur die Grundversicherung. Zusatzversicherungen sind separat und können nicht immer gleichzeitig gewechselt werden. Ein Wechsel der Zusatzversicherung erfordert eine Gesundheitsprüfung — lassen Sie diese nie gleichzeitig kündigen, bevor die neue Police bestätigt ist.

Versicherungspflicht und Fristen

Die Versicherungspflicht beginnt am Tag des Wohnsitzes in der Schweiz. Neugeborene müssen innerhalb von drei Monaten nach der Geburt versichert werden — die Versicherung gilt dann rückwirkend ab Geburt.

Wer aus dem Ausland zuzieht, hat ebenfalls drei Monate Zeit, sich einer Krankenkasse anzuschliessen. Wird die Frist versäumt, weist die zuständige kantonale Behörde die Person einer Kasse zu — und es können Zuschläge auf die Prämie erhoben werden.

Wie wähle ich den richtigen Anbieter?

Da alle Kassen die gleichen Leistungen bieten, sind die relevanten Unterscheidungsmerkmale:

  • Prämie: Der offensichtlichste Faktor. Vergleichen Sie Prämien auf priminfo.admin.ch, dem offiziellen Prämienrechner des BAG.
  • Versicherungsmodell: Nicht jede Kasse bietet jedes Modell in jeder Region an.
  • Service und Erreichbarkeit: Telefonische Beratung, Online-Portal, App, Rechnungsabwicklung.
  • Zusatzversicherungen: Wenn Sie Zusatzversicherungen planen, kann es sinnvoll sein, Grund- und Zusatzversicherung beim gleichen Anbieter zu haben.
KriteriumWorauf achten
PrämieVergleichen Sie immer mit gleicher Franchise und gleichem Modell
ModellverfügbarkeitBietet die Kasse HMO/Telmed in Ihrer Region an?
Online-ServiceApp, digitale Rechnungseinreichung, Kundenkonto
KundenzufriedenheitBewertungen und Rankings (z. B. Comparis, K-Tipp)
ZusatzversicherungenKombinationsrabatte, Leistungsumfang

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Häufig gestellte Fragen

Ist die Grundversicherung wirklich obligatorisch?

Ja. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innerhalb von drei Monaten bei einer zugelassenen Krankenkasse anmelden. Bei Nichtanmeldung weist der Kanton Sie einer Kasse zu, und es können Prämienzuschläge anfallen.

Sind die Leistungen bei jeder Kasse gleich?

Ja. Der Leistungskatalog wird vom Bundesrat festgelegt und ist bei allen rund 50 zugelassenen Krankenkassen identisch. Was sich unterscheidet, sind Prämie, Versicherungsmodell und Servicequalität.

Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?

Nein. In der Grundversicherung herrscht Aufnahmepflicht. Jede Kasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Anders bei der Zusatzversicherung — dort ist eine Ablehnung möglich.

Zahlt die Grundversicherung den Zahnarzt?

Reguläre Zahnbehandlungen (Kontrollen, Füllungen, Zahnreinigung) sind nicht gedeckt. Nur bei einem Unfall, schwerer Allgemeinerkrankung oder bestimmten Kiefer-/Zahnkrankheiten übernimmt die Grundversicherung. Für reguläre Zahnbehandlungen brauchen Sie eine Zahnzusatzversicherung.

Bin ich im Ausland versichert?

Nur begrenzt. Bei einem Notfall in einem EU/EFTA-Land können Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) nutzen. Die Grundversicherung übernimmt maximal den doppelten Betrag der Kosten in der Schweiz. Für umfassenden Auslandschutz empfiehlt sich eine Reiseversicherung oder Zusatzversicherung.

Wie kann ich meine Prämie senken?

Es gibt mehrere Hebel: höhere Franchise wählen (spart 10–37 %), alternatives Versicherungsmodell wie HMO oder Telmed (spart 10–25 %), Krankenkasse wechseln (Prämienunterschiede bis 40 % im selben Kanton) und Prämienverbilligung beantragen, falls Sie Anspruch haben.

Kann ich meine Krankenkasse jederzeit kündigen?

Nein. Die ordentliche Kündigung der Grundversicherung ist per 31. Dezember möglich, mit Frist bis 30. November. Eine ausserordentliche Kündigung per 30. Juni ist nur bei einer Prämienerhöhung per Mitte Jahr möglich.

Wann muss ich mein Neugeborenes versichern?

Innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Die Versicherung gilt dann rückwirkend ab dem Geburtsdatum. Die Anmeldung sollte zeitnah erfolgen, um administrative Probleme bei frühen Arztbesuchen zu vermeiden.

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Über den Autor

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Unser Redaktionsteam verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schweizer Versicherungsmarkt und hat über 2'500 Kunden geholfen, sich im KVG-System zurechtzufinden.

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Benjamin Wagner

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