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Franchise und Selbstbehalt: So funktioniert's wirklich

Franchise und Selbstbehalt einfach erklärt: Berechnung, Unterschied und wie Sie bei der Krankenkasse sparen.

Nicole BohneBeraterin für Vorsorge & Einwanderung 8 Min. Lesezeit Aktualisiert: September 2026 FINMA-registriert · unabhängig
In diesem Ratgeber
  1. Franchise und Selbstbehalt kurz erklärt
  2. Was ist die Franchise?
  3. Die sechs Franchise-Stufen für Erwachsene
  4. Was ist der Selbstbehalt?
  5. Sonderregel bei teureren Medikamenten: 40 % Selbstbehalt
  6. Wie Franchise und Selbstbehalt zusammenwirken
  7. Rechenbeispiel: Franchise CHF 300
  8. Rechenbeispiel: Franchise CHF 2'500
  9. Franchise für Kinder
  10. Was zählt zur Franchise — und was nicht?
  11. Der Zusammenhang zwischen Franchise und Prämie
  12. Strategien für die richtige Franchise-Wahl
  13. Häufige Fehler bei Franchise und Selbstbehalt
  14. Der Spitalkostenbeitrag — oft vergessen
  15. Franchise wechseln: Fristen und Vorgehen
  16. Häufig gestellte Fragen
  17. Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?
  18. Wie hoch sind meine maximalen Eigenkosten pro Jahr?
  19. Gilt der Selbstbehalt auch für Kinder?
  20. Muss ich bei Schwangerschaft Franchise und Selbstbehalt zahlen?
  21. Wann kann ich meine Franchise ändern?
  22. Wird die Franchise jedes Jahr zurückgesetzt?
  23. Warum zahle ich bei Medikamenten manchmal 40 % statt 10 %?
  24. Welche Franchise ist die beste?

Franchise und Selbstbehalt

Ein Jahr Arztrechnungen: Wer zahlt was?

Franchise
Die ersten CHF 300 bezahlen Sie vollständig selbst.
Selbstbehalt
10 % auf jede weitere Rechnung, bis maximal CHF 700 pro Jahr.
Danach
Die Krankenkasse übernimmt 100 % aller weiteren Kosten.
Max. Eigenkosten pro Jahr
CHF 1'000 (300 + 700)

Franchise und Selbstbehalt kurz erklärt

In der Schweizer Grundversicherung tragen Sie bei jedem Arztbesuch einen Teil der Kosten selbst. Dieser Eigenanteil setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Franchise und dem Selbstbehalt. Zusammen bilden sie die sogenannte Kostenbeteiligung, die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt ist.

Die Franchise ist der jährliche Fixbetrag, den Sie vollständig selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse überhaupt etwas übernimmt. Der Selbstbehalt ist der prozentuale Anteil (10 %), den Sie nach Erreichen der Franchise auf jede weitere Rechnung zahlen — bis zu einem Maximum von CHF 700 pro Jahr. Wer diese beiden Begriffe versteht, kann bei der Wahl der richtigen Franchise mehrere Hundert Franken pro Jahr sparen.

Was ist die Franchise?

Die Franchise ist Ihr jährlicher Selbstbehalt-Sockelbetrag. Solange Ihre Arzt- und Medikamentenkosten innerhalb eines Kalenderjahres unter der gewählten Franchise liegen, bezahlen Sie alles aus eigener Tasche. Erst wenn die Summe Ihrer Rechnungen die Franchise übersteigt, beginnt die Krankenkasse zu zahlen.

Sie wählen Ihre Franchise einmal pro Jahr. Der Wechsel ist jeweils per 1. Januar möglich. Eine tiefere Franchise muss bis 30. November bei der Kasse eingehen, eine höhere bis 31. Dezember (das BAG empfiehlt Mitte Dezember). Die Übersicht aller Fristen steht weiter unten.

Die Franchise gilt pro Kalenderjahr. Am 1. Januar wird der Zähler auf null zurückgesetzt — unabhängig davon, wie viel Sie im Vorjahr an Gesundheitskosten hatten.

Die sechs Franchise-Stufen für Erwachsene

Das KVG schreibt die Franchise vor, die Beträge legt der Bundesrat in der Verordnung fest (KVG Art. 64, KVV Art. 93 und Art. 103): Für Erwachsene und junge Erwachsene gibt es die ordentliche Franchise von CHF 300 und fünf wählbare Stufen bis CHF 2’500. Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie. Wie stark sie sinken darf, ist allerdings begrenzt: höchstens um 70 % des zusätzlichen Risikos, das Sie übernehmen (KVV Art. 95 Abs. 2bis).

Franchise (Erwachsene)Maximaler Prämienrabatt pro Jahr vs. CHF 300Max. Eigenkosten pro Jahr
CHF 300Referenz (0 %)CHF 1’000 (300 + 700)
CHF 500CHF 140CHF 1’200 (500 + 700)
CHF 1’000CHF 490CHF 1’700 (1’000 + 700)
CHF 1’500CHF 840CHF 2’200 (1’500 + 700)
CHF 2’000CHF 1’190CHF 2’700 (2’000 + 700)
CHF 2’500CHF 1’540CHF 3’200 (2’500 + 700)

Die maximalen Eigenkosten berechnen sich aus der Franchise plus dem maximalen Selbstbehalt von CHF 700. Bei einer Franchise von CHF 2’500 tragen Sie im schlimmsten Fall CHF 3’200 selbst, bevor die Kasse 100 % übernimmt. Die Rabatte in der Tabelle sind gesetzliche Höchstwerte; die meisten Standardtarife 2027 geben sie voll.

Wichtig

Die Prämie selbst variiert je nach Kasse, Kanton und Versicherungsmodell erheblich. Prüfen Sie die konkreten Zahlen Ihrer Kasse im Prämienrechner, bevor Sie die Franchise wechseln. Einen detaillierten Vergleich mit Rechenbeispielen finden Sie im Artikel Franchise 300 oder 2500.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt greift erst, nachdem Sie Ihre Franchise aufgebraucht haben. Ab diesem Punkt übernimmt die Krankenkasse 90 % der weiteren Kosten — Sie bezahlen die restlichen 10 %. Dieser Anteil wird Selbstbehalt (oder Kostenbeteiligung) genannt.

Der Selbstbehalt ist auf maximal CHF 700 pro Kalenderjahr gedeckelt. Sobald Sie CHF 700 an Selbstbehalt bezahlt haben, übernimmt die Krankenkasse 100 % aller weiteren Kosten für den Rest des Jahres.

Sonderregel bei teureren Medikamenten: 40 % Selbstbehalt

Gibt es zu einem Medikament günstigere Präparate mit demselben Wirkstoff (etwa Generika), beträgt der Selbstbehalt 40 % statt 10 %, wenn der Preis Ihres Präparats den Durchschnitt des günstigsten Drittels um mindestens 10 % übersteigt. Das gilt für Originalpräparate ebenso wie für teurere Generika (KLV Art. 38a). An den Höchstbetrag von CHF 700 werden davon nur 25 Prozentpunkte angerechnet; mit solchen Medikamenten können Sie also insgesamt mehr als CHF 700 Selbstbehalt bezahlen (BAG: Differenzierter Selbstbehalt). Verschreibt die Ärztin das teurere Präparat nachweislich aus medizinischen Gründen, gilt der normale Selbstbehalt von 10 %. Es lohnt sich also, nach günstigeren Präparaten zu fragen.

Wie Franchise und Selbstbehalt zusammenwirken

Die Kostenbeteiligung funktioniert in drei Stufen. Dieses System gilt für jedes Kalenderjahr neu.

Stufe 1 — Franchise: Sie bezahlen 100 % Ihrer Gesundheitskosten, bis die gewählte Franchise erreicht ist.

Stufe 2 — Selbstbehalt (10 %): Nach Erreichen der Franchise bezahlen Sie 10 % der weiteren Kosten. Die Kasse übernimmt 90 %.

Stufe 3 — Volle Deckung: Sobald Ihr Selbstbehalt CHF 700 erreicht hat, übernimmt die Kasse 100 %. Das passiert, wenn Ihre Kosten CHF 7’000 über der Franchise liegen (10 % von CHF 7’000 = CHF 700).

Rechenbeispiel: Franchise CHF 300

Angenommen, Sie haben eine Franchise von CHF 300 und Ihre Gesundheitskosten betragen im Jahr 2027 insgesamt CHF 5’000.

PostenBetrag
Gesamte GesundheitskostenCHF 5’000
Franchise (Sie bezahlen)CHF 300
Verbleibende Kosten nach FranchiseCHF 4’700
Selbstbehalt 10 % von CHF 4’700CHF 470
Total Sie bezahlenCHF 770
Krankenkasse bezahltCHF 4’230

Rechenbeispiel: Franchise CHF 2’500

Gleiche Person, gleiche Kosten von CHF 5’000 — aber mit Franchise CHF 2’500:

PostenBetrag
Gesamte GesundheitskostenCHF 5’000
Franchise (Sie bezahlen)CHF 2’500
Verbleibende Kosten nach FranchiseCHF 2’500
Selbstbehalt 10 % von CHF 2’500CHF 250
Total Sie bezahlenCHF 2’750
Krankenkasse bezahltCHF 2’250

In diesem Szenario zahlen Sie mit der hohen Franchise CHF 1’980 mehr aus eigener Tasche. Dafür ist Ihre monatliche Prämie deutlich tiefer. Ob sich das lohnt, hängt von der konkreten Prämienersparnis ab.

Tipp zur Berechnung

Vergleichen Sie immer die Gesamtkosten: Jahresprämie plus Franchise plus Selbstbehalt. Die Prämienersparnis der Franchise CHF 2’500 (höchstens CHF 1’540) ist immer kleiner als die zusätzlichen maximalen Eigenkosten (CHF 2’200). Die hohe Franchise lohnt sich deshalb nur bei tiefen Gesundheitskosten, bei vollem Rabatt bis rund CHF 2’010 pro Jahr. Mehr dazu im Franchise-Rechner-Artikel.

Franchise für Kinder

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gelten andere Regeln. Es gibt keine ordentliche Franchise, wählbar sind CHF 100 bis 600, und der maximale Selbstbehalt beträgt CHF 350 pro Jahr statt CHF 700 (KVG Art. 64 Abs. 4).

Franchise (Kinder bis 18)Max. Eigenkosten pro Jahr
CHF 0 (Standard)CHF 350 (0 + 350)
CHF 100CHF 450 (100 + 350)
CHF 200CHF 550 (200 + 350)
CHF 300CHF 650 (300 + 350)
CHF 400CHF 750 (400 + 350)
CHF 500CHF 850 (500 + 350)
CHF 600CHF 950 (600 + 350)

Bei Kindern ist die Franchise von CHF 0 meist die bessere Wahl. Kinder gehen häufig zum Arzt (Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Kinderkrankheiten). Der Rabatt für eine höhere Kinderfranchise ist ebenfalls auf 70 % des zusätzlichen Risikos begrenzt, bei Franchise CHF 600 also auf höchstens CHF 420 pro Jahr. Das lohnt sich nur, wenn die Kosten pro Kind unter rund CHF 470 im Jahr bleiben.

Was zählt zur Franchise — und was nicht?

Nicht alle Gesundheitskosten werden an die Franchise angerechnet. Es ist wichtig zu wissen, welche Leistungen zählen und welche nicht.

Zählt zur Franchise:

  • Arztbesuche und Spezialisten
  • Medikamente auf der Spezialitätenliste
  • Spitalaufenthalte (stationär und ambulant)
  • Laboruntersuchungen
  • Physiotherapie (mit ärztlicher Verordnung)
  • Röntgen und andere bildgebende Verfahren

Zählt NICHT zur Franchise:

  • Mutterschaftsleistungen (ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis 8 Wochen nach Geburt)
  • Präventionsleistungen bestimmter Programme
  • Leistungen der Zusatzversicherung (diese laufen über ein separates System)
  • Zahnbehandlungen (ausser bei Unfall oder bestimmten Erkrankungen)
  • Leistungen im Ausland, die nicht KVG-pflichtig sind

Gut zu wissen

Schwangerschaftsleistungen sind ab der 13. Woche franchisefrei. Das bedeutet: Vorsorgeuntersuchungen, Geburt und Nachkontrolle werden vollständig von der Krankenkasse übernommen — ohne Franchise und ohne Selbstbehalt. Mehr zur Grundversicherung lesen Sie im Komplett-Guide zur Grundversicherung.

Der Zusammenhang zwischen Franchise und Prämie

Die Logik ist einfach: Je mehr Risiko Sie selbst tragen (hohe Franchise), desto weniger Risiko trägt die Krankenkasse — und desto weniger Prämie verlangt sie. Die Differenz kann beträchtlich sein.

Ein konkretes Beispiel mit den genehmigten Prämien 2027: Helsana, Stadt Zürich (Prämienregion 1), Erwachsene, Standardmodell mit Unfalldeckung. Die Monatsprämie beträgt bei Franchise CHF 300 CHF 676.00, bei Franchise CHF 2’500 CHF 547.70. Das ergibt eine jährliche Ersparnis von CHF 1’539.60, praktisch der gesetzliche Höchstrabatt von CHF 1’540.

Diese Ersparnis muss gegen das Risiko höherer Eigenkosten abgewogen werden. Die Differenz der maximalen Eigenkosten zwischen Franchise CHF 300 und CHF 2’500 beträgt CHF 2’200, also mehr als die grösstmögliche Prämienersparnis. Die hohe Franchise ist deshalb nur sinnvoll, wenn Sie tatsächlich wenig Gesundheitskosten erwarten. Wie sich die Prämien 2027 in Ihrem Kanton verändert haben, zeigt die Übersicht Krankenkassenprämien 2027.

Strategien für die richtige Franchise-Wahl

Die optimale Franchise hängt von Ihrer persönlichen Gesundheitssituation und Ihrem finanziellen Polster ab. Grundsätzlich gibt es drei Strategien:

Strategie 1 — Sicherheit (Franchise CHF 300): Ideal für Personen, die regelmässig zum Arzt gehen, chronische Erkrankungen haben oder eine Behandlung planen. Sie zahlen eine höhere monatliche Prämie, haben dafür aber planbare und begrenzte Eigenkosten.

Strategie 2 — Mittelweg (Franchise CHF 1’000 oder CHF 1’500): Ein Kompromiss für Personen, die gelegentlich zum Arzt gehen. Die Prämienersparnis ist spürbar, das Risiko bleibt überschaubar.

Strategie 3 — Sparen (Franchise CHF 2’500): Für gesunde Personen, die selten zum Arzt gehen und genug Reserven haben, um im Ernstfall CHF 3’200 zu tragen. Die Prämienersparnis ist am grössten, aber das finanzielle Risiko ebenfalls.

Faustregel

Wählen Sie die hohe Franchise nur, wenn Sie jederzeit den Betrag der Franchise plus CHF 700 Selbstbehalt auf dem Sparkonto haben. Wer bei einem unerwarteten Spitalaufenthalt in finanzielle Schwierigkeiten gerät, hat an der falschen Stelle gespart.

Häufige Fehler bei Franchise und Selbstbehalt

Fehler 1: Franchise und Selbstbehalt verwechseln. Die Franchise ist der Fixbetrag am Anfang, der Selbstbehalt die 10 % danach. Beide zusammen bilden die Kostenbeteiligung.

Fehler 2: Franchise zu hoch wählen ohne Rücklagen. Wenn ein Unfall passiert und Sie CHF 2’500 Franchise plus CHF 700 Selbstbehalt nicht bezahlen können, stehen Sie vor einem Problem.

Fehler 3: Vergessen, dass die Franchise jährlich zurückgesetzt wird. Auch wenn Sie im Dezember die Franchise fast erreicht haben — am 1. Januar beginnt alles von vorn.

Fehler 4: Nur auf die Prämie schauen. Die tiefste Prämie bedeutet nicht automatisch die günstigste Lösung. Erst die Gesamtkosten (Prämie + Franchise + Selbstbehalt) zeigen das wahre Bild.

Der Spitalkostenbeitrag — oft vergessen

Neben Franchise und Selbstbehalt gibt es noch den Spitalkostenbeitrag von CHF 15 pro Tag bei stationären Spitalaufenthalten (KVV Art. 104). Dieser wird separat berechnet und zählt weder zur Franchise noch zum Selbstbehalt. Für den Austrittstag ist er nicht geschuldet.

Keinen Spitalkostenbeitrag zahlen Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung sowie Frauen für Leistungen bei Mutterschaft, für die keine Kostenbeteiligung erhoben wird.

Franchise wechseln: Fristen und Vorgehen

Sie können Ihre Franchise jedes Jahr per 1. Januar ändern, auch ohne die Kasse zu wechseln. Die Fristen für 2027:

Was Sie ändernMuss bei der Kasse eingehenGilt abRechtsgrundlage
Franchise senken30. November 20261. Januar 2027KVV Art. 94 Abs. 2
Franchise erhöhen31. Dezember 2026 (BAG empfiehlt: bis Mitte Dezember)1. Januar 2027KVV Art. 94 Abs. 1
Krankenkasse wechseln (jede Franchise, jedes Modell)30. November 20261. Januar 2027KVG Art. 7 Abs. 2
Krankenkasse wechseln Mitte Jahr (nur mit Franchise CHF 300, Kinder CHF 0, im Standardmodell)31. März 20271. Juli 2027KVG Art. 7 Abs. 1

Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Eine Anleitung Schritt für Schritt finden Sie im Ratgeber Franchise ändern: Fristen und Anleitung.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?

Die Franchise ist der jährliche Fixbetrag, den Sie zahlen, bevor die Kasse etwas übernimmt. Der Selbstbehalt ist der 10 %-Anteil, den Sie nach Erreichen der Franchise auf jede weitere Rechnung zahlen — maximal CHF 700 pro Jahr.

Wie hoch sind meine maximalen Eigenkosten pro Jahr?

Die maximalen Eigenkosten setzen sich zusammen aus Franchise + CHF 700 Selbstbehalt. Bei Franchise CHF 300 sind das maximal CHF 1’000, bei Franchise CHF 2’500 maximal CHF 3’200. Dazu kommt bei Spitalaufenthalten der Spitalkostenbeitrag von CHF 15 pro Tag. Bei Medikamenten mit 40 % Selbstbehalt kann der Selbstbehalt über CHF 700 steigen.

Gilt der Selbstbehalt auch für Kinder?

Ja, aber der maximale Selbstbehalt für Kinder beträgt nur CHF 350 pro Jahr (statt CHF 700 bei Erwachsenen). Die Kinder-Franchise kann zwischen CHF 0 und CHF 600 gewählt werden.

Muss ich bei Schwangerschaft Franchise und Selbstbehalt zahlen?

Nein. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt sind alle Mutterschaftsleistungen von Franchise und Selbstbehalt befreit. Die Krankenkasse übernimmt 100 % der Kosten.

Wann kann ich meine Franchise ändern?

Sie können die Franchise per 1. Januar des Folgejahres ändern. Eine Senkung muss bis 30. November bei der Krankenkasse eingehen, eine Erhöhung bis 31. Dezember (das BAG empfiehlt Mitte Dezember).

Wird die Franchise jedes Jahr zurückgesetzt?

Ja. Am 1. Januar eines jeden Jahres beginnt die Franchise bei null — unabhängig davon, wie viel Sie im Vorjahr bezahlt haben. Eine laufende Behandlung über den Jahreswechsel hinweg bedeutet, dass die Franchise erneut anfällt.

Warum zahle ich bei Medikamenten manchmal 40 % statt 10 %?

Gibt es günstigere Präparate mit demselben Wirkstoff und ist Ihr Präparat deutlich teurer als diese, beträgt der Selbstbehalt 40 % (KLV Art. 38a). Das gilt für Originalpräparate und teurere Generika. An den Höchstbetrag von CHF 700 werden nur 25 Prozentpunkte davon angerechnet. Sind medizinische Gründe für das teurere Präparat belegt, gilt der normale Selbstbehalt von 10 %.

Welche Franchise ist die beste?

Das hängt von Ihren Gesundheitskosten ab. Bei Kosten über rund CHF 2’000 pro Jahr lohnt sich meist die Franchise CHF 300. Für gesunde Personen mit wenig Arztbesuchen kann die Franchise CHF 2’500 günstiger sein. Eine detaillierte Berechnung finden Sie in unserem Franchise-Rechner.

Über den Autor

Nicole Bohne

Beraterin für Vorsorge & Einwanderung

Nicole Bohne ist seit 10 Jahren in Versicherung und Vorsorge tätig, unter anderem bei der Basler und der Zurich. Sie ist spezialisiert auf Vorsorge (Säule 3a, Risikoabsicherung, Steuern) und auf die Versicherungsfragen rund um die Einwanderung in die Schweiz. FINMA-registrierte Vermittlerin (F01536402); sie berät auf Deutsch, Englisch und Französisch.

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