Franchise und Selbstbehalt kurz erklärt
In der Schweizer Grundversicherung tragen Sie bei jedem Arztbesuch einen Teil der Kosten selbst. Dieser Eigenanteil setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Franchise und dem Selbstbehalt. Zusammen bilden sie die sogenannte Kostenbeteiligung, die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt ist.
Die Franchise ist der jährliche Fixbetrag, den Sie vollständig selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse überhaupt etwas übernimmt. Der Selbstbehalt ist der prozentuale Anteil (10 %), den Sie nach Erreichen der Franchise auf jede weitere Rechnung zahlen — bis zu einem Maximum von CHF 700 pro Jahr. Wer diese beiden Begriffe versteht, kann bei der Wahl der richtigen Franchise mehrere Hundert Franken pro Jahr sparen.
Was ist die Franchise?
Die Franchise ist Ihr jährlicher Selbstbehalt-Sockelbetrag. Solange Ihre Arzt- und Medikamentenkosten innerhalb eines Kalenderjahres unter der gewählten Franchise liegen, bezahlen Sie alles aus eigener Tasche. Erst wenn die Summe Ihrer Rechnungen die Franchise übersteigt, beginnt die Krankenkasse zu zahlen.
Sie wählen Ihre Franchise einmal pro Jahr. Der Wechsel ist jeweils per 1. Januar möglich, sofern Sie die Kündigung fristgerecht bis zum 30. November des Vorjahres einreichen. Bei einer Erhöhung der Franchise können Sie auch unterjährig per 1. Januar wechseln.
Die Franchise gilt pro Kalenderjahr. Am 1. Januar wird der Zähler auf null zurückgesetzt — unabhängig davon, wie viel Sie im Vorjahr an Gesundheitskosten hatten.
Die sechs Franchise-Stufen 2026
Das KVG legt genau sechs mögliche Franchisen für Erwachsene fest. Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie — und umgekehrt.
| Franchise (Erwachsene) | Typische Prämienersparnis vs. CHF 300 | Max. Eigenkosten pro Jahr |
|---|---|---|
| CHF 300 | Referenz (0 %) | CHF 1’000 (300 + 700) |
| CHF 500 | ca. 4–7 % | CHF 1’200 (500 + 700) |
| CHF 1’000 | ca. 11–16 % | CHF 1’700 (1’000 + 700) |
| CHF 1’500 | ca. 17–23 % | CHF 2’200 (1’500 + 700) |
| CHF 2’000 | ca. 23–30 % | CHF 2’700 (2’000 + 700) |
| CHF 2’500 | ca. 28–37 % | CHF 3’200 (2’500 + 700) |
Die maximalen Eigenkosten berechnen sich aus der Franchise plus dem maximalen Selbstbehalt von CHF 700. Bei einer Franchise von CHF 2’500 tragen Sie im schlimmsten Fall CHF 3’200 selbst, bevor die Kasse 100 % übernimmt.
Wichtig
Die Prämienersparnis variiert je nach Kasse, Kanton und Versicherungsmodell erheblich. Prüfen Sie immer die konkreten Zahlen Ihrer Krankenkasse, bevor Sie die Franchise wechseln. Einen detaillierten Vergleich mit Rechenbeispielen finden Sie in unserem Artikel Franchise 300 oder 2500.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt greift erst, nachdem Sie Ihre Franchise aufgebraucht haben. Ab diesem Punkt übernimmt die Krankenkasse 90 % der weiteren Kosten — Sie bezahlen die restlichen 10 %. Dieser Anteil wird Selbstbehalt (oder Kostenbeteiligung) genannt.
Der Selbstbehalt ist auf maximal CHF 700 pro Kalenderjahr gedeckelt. Sobald Sie CHF 700 an Selbstbehalt bezahlt haben, übernimmt die Krankenkasse 100 % aller weiteren Kosten für den Rest des Jahres.
Sonderregel bei Markenmedikamenten
Wenn ein günstigeres Generikum verfügbar ist und Sie trotzdem das teurere Originalmedikament wählen, kann der Selbstbehalt auf 20 % statt 10 % steigen. Diese Differenz wird separat berechnet und zählt nicht zum regulären Selbstbehalt-Maximum von CHF 700. Es lohnt sich also, nach Generika zu fragen.
Wie Franchise und Selbstbehalt zusammenwirken
Die Kostenbeteiligung funktioniert in drei Stufen. Dieses System gilt für jedes Kalenderjahr neu.
Stufe 1 — Franchise: Sie bezahlen 100 % Ihrer Gesundheitskosten, bis die gewählte Franchise erreicht ist.
Stufe 2 — Selbstbehalt (10 %): Nach Erreichen der Franchise bezahlen Sie 10 % der weiteren Kosten. Die Kasse übernimmt 90 %.
Stufe 3 — Volle Deckung: Sobald Ihr Selbstbehalt CHF 700 erreicht hat, übernimmt die Kasse 100 %. Das passiert, wenn Ihre Kosten CHF 7’000 über der Franchise liegen (10 % von CHF 7’000 = CHF 700).
Rechenbeispiel: Franchise CHF 300
Angenommen, Sie haben eine Franchise von CHF 300 und Ihre Gesundheitskosten betragen im Jahr 2026 insgesamt CHF 5’000.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Gesamte Gesundheitskosten | CHF 5’000 |
| Franchise (Sie bezahlen) | CHF 300 |
| Verbleibende Kosten nach Franchise | CHF 4’700 |
| Selbstbehalt 10 % von CHF 4’700 | CHF 470 |
| Total Sie bezahlen | CHF 770 |
| Krankenkasse bezahlt | CHF 4’230 |
Rechenbeispiel: Franchise CHF 2’500
Gleiche Person, gleiche Kosten von CHF 5’000 — aber mit Franchise CHF 2’500:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Gesamte Gesundheitskosten | CHF 5’000 |
| Franchise (Sie bezahlen) | CHF 2’500 |
| Verbleibende Kosten nach Franchise | CHF 2’500 |
| Selbstbehalt 10 % von CHF 2’500 | CHF 250 |
| Total Sie bezahlen | CHF 2’750 |
| Krankenkasse bezahlt | CHF 2’250 |
In diesem Szenario zahlen Sie mit der hohen Franchise CHF 1’980 mehr aus eigener Tasche. Dafür ist Ihre monatliche Prämie deutlich tiefer. Ob sich das lohnt, hängt von der konkreten Prämienersparnis ab.
Tipp zur Berechnung
Die Break-even-Formel ist einfach: Wenn Ihre jährliche Prämienersparnis grösser ist als die Differenz der maximalen Eigenkosten, lohnt sich die höhere Franchise. Mehr dazu in unserem Franchise-Rechner-Artikel.
Franchise für Kinder
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gelten andere Regeln. Die Franchise-Stufen sind tiefer, und der maximale Selbstbehalt beträgt nur CHF 350 pro Jahr statt CHF 700.
| Franchise (Kinder bis 18) | Max. Eigenkosten pro Jahr |
|---|---|
| CHF 0 (Standard) | CHF 350 (0 + 350) |
| CHF 100 | CHF 450 (100 + 350) |
| CHF 200 | CHF 550 (200 + 350) |
| CHF 300 | CHF 650 (300 + 350) |
| CHF 400 | CHF 750 (400 + 350) |
| CHF 500 | CHF 850 (500 + 350) |
| CHF 600 | CHF 950 (600 + 350) |
Bei Kindern empfehlen die meisten Experten die Franchise von CHF 0. Kinder gehen häufig zum Arzt (Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Kinderkrankheiten), und die Prämienersparnis bei höherer Franchise ist bei Kindern vergleichsweise gering.
Was zählt zur Franchise — und was nicht?
Nicht alle Gesundheitskosten werden an die Franchise angerechnet. Es ist wichtig zu wissen, welche Leistungen zählen und welche nicht.
Zählt zur Franchise:
- Arztbesuche und Spezialisten
- Medikamente auf der Spezialitätenliste
- Spitalaufenthalte (stationär und ambulant)
- Laboruntersuchungen
- Physiotherapie (mit ärztlicher Verordnung)
- Röntgen und andere bildgebende Verfahren
Zählt NICHT zur Franchise:
- Mutterschaftsleistungen (ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis 8 Wochen nach Geburt)
- Präventionsleistungen bestimmter Programme
- Leistungen der Zusatzversicherung (diese laufen über ein separates System)
- Zahnbehandlungen (ausser bei Unfall oder bestimmten Erkrankungen)
- Leistungen im Ausland, die nicht KVG-pflichtig sind
Gut zu wissen
Schwangerschaftsleistungen sind ab der 13. Woche franchisefrei. Das bedeutet: Vorsorgeuntersuchungen, Geburt und Nachkontrolle werden vollständig von der Krankenkasse übernommen — ohne Franchise und ohne Selbstbehalt. Mehr zur Grundversicherung lesen Sie im Komplett-Guide zur Grundversicherung.
Der Zusammenhang zwischen Franchise und Prämie
Die Logik ist einfach: Je mehr Risiko Sie selbst tragen (hohe Franchise), desto weniger Risiko trägt die Krankenkasse — und desto weniger Prämie verlangt sie. Die Differenz kann beträchtlich sein.
Ein konkretes Beispiel aus dem Kanton Zürich (2026, Erwachsener, Standardmodell): Die monatliche Prämie bei Franchise CHF 300 liegt bei rund CHF 390. Bei Franchise CHF 2’500 sind es etwa CHF 270. Das ergibt eine jährliche Ersparnis von rund CHF 1’440.
Diese Ersparnis muss gegen das Risiko höherer Eigenkosten abgewogen werden. Die Differenz der maximalen Eigenkosten zwischen Franchise CHF 300 und CHF 2’500 beträgt CHF 2’200. Liegt die Prämienersparnis unter CHF 2’200, ist die hohe Franchise nur dann sinnvoll, wenn Sie tatsächlich wenig Gesundheitskosten erwarten.
Strategien für die richtige Franchise-Wahl
Die optimale Franchise hängt von Ihrer persönlichen Gesundheitssituation und Ihrem finanziellen Polster ab. Grundsätzlich gibt es drei Strategien:
Strategie 1 — Sicherheit (Franchise CHF 300): Ideal für Personen, die regelmässig zum Arzt gehen, chronische Erkrankungen haben oder eine Behandlung planen. Sie zahlen eine höhere monatliche Prämie, haben dafür aber planbare und begrenzte Eigenkosten.
Strategie 2 — Mittelweg (Franchise CHF 1’000 oder CHF 1’500): Ein Kompromiss für Personen, die gelegentlich zum Arzt gehen. Die Prämienersparnis ist spürbar, das Risiko bleibt überschaubar.
Strategie 3 — Sparen (Franchise CHF 2’500): Für gesunde Personen, die selten zum Arzt gehen und genug Reserven haben, um im Ernstfall CHF 3’200 zu tragen. Die Prämienersparnis ist am grössten, aber das finanzielle Risiko ebenfalls.
Faustregel
Wählen Sie die hohe Franchise nur, wenn Sie jederzeit den Betrag der Franchise plus CHF 700 Selbstbehalt auf dem Sparkonto haben. Wer bei einem unerwarteten Spitalaufenthalt in finanzielle Schwierigkeiten gerät, hat an der falschen Stelle gespart.
Häufige Fehler bei Franchise und Selbstbehalt
Fehler 1: Franchise und Selbstbehalt verwechseln. Die Franchise ist der Fixbetrag am Anfang, der Selbstbehalt die 10 % danach. Beide zusammen bilden die Kostenbeteiligung.
Fehler 2: Franchise zu hoch wählen ohne Rücklagen. Wenn ein Unfall passiert und Sie CHF 2’500 Franchise plus CHF 700 Selbstbehalt nicht bezahlen können, stehen Sie vor einem Problem.
Fehler 3: Vergessen, dass die Franchise jährlich zurückgesetzt wird. Auch wenn Sie im Dezember die Franchise fast erreicht haben — am 1. Januar beginnt alles von vorn.
Fehler 4: Nur auf die Prämie schauen. Die tiefste Prämie bedeutet nicht automatisch die günstigste Lösung. Erst die Gesamtkosten (Prämie + Franchise + Selbstbehalt) zeigen das wahre Bild.
Der Spitalkostenbeitrag — oft vergessen
Neben Franchise und Selbstbehalt gibt es noch den Spitalkostenbeitrag von CHF 15 pro Tag bei stationären Spitalaufenthalten. Dieser wird separat berechnet und zählt weder zur Franchise noch zum Selbstbehalt.
Der Spitalkostenbeitrag entfällt für Kinder unter 18 Jahren, für Frauen bei Mutterschaftsleistungen und für Personen, die in einem Heim leben und deswegen den Spitalkostenbeitrag über einen anderen Weg bezahlen.
Franchise wechseln: Fristen und Vorgehen
Sie können Ihre Franchise jedes Jahr per 1. Januar ändern. Für eine Senkung der Franchise (z. B. von CHF 2’500 auf CHF 300) müssen Sie bis spätestens 30. November bei Ihrer Krankenkasse den Wechsel beantragen.
Für eine Erhöhung der Franchise gilt ebenfalls der 30. November als Frist. Einige Kassen erlauben eine Erhöhung auch noch im Dezember — prüfen Sie die Bedingungen Ihres Versicherers.
Der Wechsel der Franchise kann auch im Zusammenhang mit einem Kassenwechsel erfolgen. Die Kündigungsfrist für die Grundversicherung ist der 30. November für das folgende Kalenderjahr.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?
Die Franchise ist der jährliche Fixbetrag, den Sie zahlen, bevor die Kasse etwas übernimmt. Der Selbstbehalt ist der 10 %-Anteil, den Sie nach Erreichen der Franchise auf jede weitere Rechnung zahlen — maximal CHF 700 pro Jahr.
Wie hoch sind meine maximalen Eigenkosten pro Jahr?
Die maximalen Eigenkosten setzen sich zusammen aus Franchise + CHF 700 Selbstbehalt. Bei Franchise CHF 300 sind das maximal CHF 1’000, bei Franchise CHF 2’500 maximal CHF 3’200. Dazu kommt bei Spitalaufenthalten der Spitalkostenbeitrag von CHF 15 pro Tag.
Gilt der Selbstbehalt auch für Kinder?
Ja, aber der maximale Selbstbehalt für Kinder beträgt nur CHF 350 pro Jahr (statt CHF 700 bei Erwachsenen). Die Kinder-Franchise kann zwischen CHF 0 und CHF 600 gewählt werden.
Muss ich bei Schwangerschaft Franchise und Selbstbehalt zahlen?
Nein. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt sind alle Mutterschaftsleistungen von Franchise und Selbstbehalt befreit. Die Krankenkasse übernimmt 100 % der Kosten.
Wann kann ich meine Franchise ändern?
Sie können die Franchise per 1. Januar des Folgejahres ändern. Der Wechsel muss bis spätestens 30. November bei der Krankenkasse beantragt werden.
Wird die Franchise jedes Jahr zurückgesetzt?
Ja. Am 1. Januar eines jeden Jahres beginnt die Franchise bei null — unabhängig davon, wie viel Sie im Vorjahr bezahlt haben. Eine laufende Behandlung über den Jahreswechsel hinweg bedeutet, dass die Franchise erneut anfällt.
Warum zahle ich bei Medikamenten manchmal 20 % statt 10 %?
Wenn ein günstigeres Generikum verfügbar ist und Sie das teurere Originalmedikament wählen, kann der Selbstbehalt auf 20 % steigen. Diese Differenz zählt nicht zum Maximum von CHF 700.
Welche Franchise ist die beste?
Das hängt von Ihren Gesundheitskosten ab. Bei regelmässigen Arztbesuchen (über ca. CHF 2’000 pro Jahr) lohnt sich meist die Franchise CHF 300. Für gesunde Personen mit wenig Arztbesuchen kann die Franchise CHF 2’500 günstiger sein. Eine detaillierte Berechnung finden Sie in unserem Franchise-Rechner.
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