Skip to main content

Erste Krankenkasse in der Schweiz: Neuanmeldung

Krankenkasse Neuanmeldung: Wie Sie sich als Neuzuzüger in der Schweiz bei einer Krankenkasse anmelden.

Insurance Guide
Insurance Guide
8 Min. Lesezeit
26. März 2026

Drei Monate Zeit — dann sind Sie versichert

Wer in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung bei der Wohngemeinde bei einer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (OKP) anmelden. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme. Wer die Frist verpasst, wird von der kantonalen Behörde einer Krankenkasse zugeteilt — in der Regel der teuersten Option.

Das Schweizer Gesundheitssystem unterscheidet sich grundlegend von den Systemen in Deutschland, Österreich oder den meisten anderen Ländern: Es gibt keinen staatlichen Krankenversicherer. Stattdessen wählen Sie selbst einen von rund 50 zugelassenen privaten Krankenversicherern. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen identisch — die Prämien können sich jedoch um Hunderte Franken pro Monat unterscheiden.

Wichtig für Neuzuzüger

Die 3-Monats-Frist beginnt mit der offiziellen Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde — nicht mit dem Tag des physischen Einzugs. Melden Sie sich zeitnah an und kümmern Sie sich parallel um die Krankenkasse. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme, auch wenn Sie die Police erst später abschliessen.

Wer muss sich versichern?

Die Versicherungspflicht betrifft praktisch alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz:

  • Neuzuzüger aus dem Ausland (Aufenthaltsbewilligung B, C, L oder andere)
  • Neugeborene (Eltern müssen das Kind innert 3 Monaten anmelden)
  • Grenzgänger (mit Optionsrecht: Versicherung in der Schweiz oder im Wohnland)
  • Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene
  • Studierende aus dem Ausland (mit bestimmten Ausnahmen)

Ausnahmen von der Versicherungspflicht

In wenigen Fällen können Sie sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen:

PersonengruppeBefreiung möglich?Bedingung
Grenzgänger (EU/EFTA)Ja (Optionsrecht)Nachweis gleichwertiger Deckung im Wohnland
Diplomatisches PersonalJaAutomatisch
Kurzaufenthalter (< 3 Monate)JaNachweis gleichwertiger Deckung
Studierende aus EU/EFTAUnter UmständenNachweis gleichwertiger Deckung im Herkunftsland
Entsandte ArbeitnehmerJaWeiterversicherung im Herkunftsland, Entsendebescheinigung (A1/E101)

Neuanmeldung Schritt für Schritt

Schritt 1: Bei der Gemeinde anmelden

Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde an. Dafür benötigen Sie:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Aufenthaltsbewilligung oder Bestätigung des Migrationsamt
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Wohnadresse
  • Passfoto (je nach Gemeinde)

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie für die Krankenkassenanmeldung benötigen.

Schritt 2: Krankenkasse wählen

Nutzen Sie den offiziellen Prämienrechner des BAG (priminfo.admin.ch), um die Prämien für Ihren Wohnkanton und Ihre Altersgruppe zu vergleichen. Entscheidend sind drei Faktoren:

Versicherungsmodell wählen:

ModellPrämienrabattEinschränkungGeeignet für
Standard (freie Arztwahl)Kein RabattKeine — freie ArztwahlPersonen, die flexibel bleiben wollen
Hausarztmodellca. 10–15 %Erster Kontakt immer über den HausarztPersonen mit festem Hausarzt
Telmedca. 12–18 %Telefonische Erstberatung vor ArztbesuchPersonen, die selten zum Arzt gehen
HMOca. 15–25 %Behandlung in einer HMO-GruppenpraxisPersonen mit HMO-Praxis in der Nähe

Für Neuzuzüger empfehlen wir als Einstieg das Hausarzt- oder Telmed-Modell. Diese bieten deutliche Prämienrabatte bei geringen Einschränkungen. Eine ausführliche Erklärung der Modelle finden Sie in unserem Artikel Versicherungsmodelle Schweiz: HMO, Telmed, Hausarzt.

Franchise wählen:

Als Neuzuzüger ohne Erfahrungswerte empfehlen wir die mittlere Franchise von CHF 1’500 oder CHF 2’500 — sofern Sie gesund sind und CHF 2’500 als Notreserve aufbringen können. Die Prämienersparnis gegenüber der tiefsten Franchise beträgt CHF 1’200 bis CHF 2’000 pro Jahr. Mehr zur Franchise erfahren Sie in unserem Artikel Franchise wählen: Die richtige Höhe 2026.

Schritt 3: Anmeldung bei der Krankenkasse

Die Anmeldung erfolgt direkt bei der gewählten Krankenkasse — online, telefonisch oder per Post. Sie benötigen:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum, Nationalität
  • AHV-Nummer (erhalten Sie nach der Gemeindeanmeldung)
  • Wohnadresse und Kanton
  • Datum der Wohnsitznahme in der Schweiz
  • Gewünschte Franchise und Versicherungsmodell
  • Angabe Unfalldeckung (ja/nein — falls Sie als Angestellter arbeiten und mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, ist der Unfall über den Arbeitgeber gedeckt)

Schritt 4: Versicherungskarte erhalten

Nach der Anmeldung erhalten Sie innert ein bis drei Wochen Ihre Versicherungskarte. Diese legen Sie bei jedem Arztbesuch vor. In der Zwischenzeit können Sie sich bereits behandeln lassen — der Schutz gilt rückwirkend.

Provisorische Deckung

Zwischen Wohnsitznahme und Erhalt der Versicherungskarte sind Sie bereits versichert — rückwirkend ab dem Tag Ihrer Anmeldung bei der Gemeinde. Falls Sie in dieser Zeit zum Arzt müssen, teilen Sie der Praxis mit, dass Sie die Krankenkasse bereits gewählt haben und die Karte noch ausstehend ist. Die Rechnung wird nachträglich über Ihre Kasse abgerechnet.

Was passiert, wenn Sie die 3-Monats-Frist verpassen?

Wer sich nicht fristgerecht bei einer Krankenkasse anmeldet, wird vom zuständigen Kanton einer Kasse zugewiesen. Das hat mehrere Nachteile:

  • Keine Wahlfreiheit: Sie werden einer Kasse zugeteilt, die nicht unbedingt die günstigste ist.
  • Höhere Prämie: Die zugewiesene Kasse kann einen Prämienzuschlag erheben.
  • Rückwirkende Prämien: Sie müssen die Prämien ab dem Tag der Wohnsitznahme nachzahlen — auch für die Monate, in denen Sie keine Versicherung hatten.
  • Mahngebühren: Zusätzliche Kosten für den Verwaltungsaufwand.

Die gute Nachricht: Selbst nach einer Zuweisung können Sie beim nächsten Wechseltermin (1. Januar, Kündigung bis 30. November) zu einer günstigeren Kasse wechseln.

Kosten: Was erwartet Sie?

Die Krankenkassenprämien variieren stark nach Kanton, Alter und Versicherungsmodell. Hier eine Orientierung für Erwachsene ab 26 Jahren mit Franchise CHF 2’500 und Telmed-Modell:

KantonGünstigste Prämie (CHF/Mt.)Mittlere Prämie (CHF/Mt.)Teuerste Prämie (CHF/Mt.)
ZürichCHF 254.80CHF 312.50CHF 398.70
BernCHF 238.40CHF 295.60CHF 375.20
Basel-StadtCHF 282.10CHF 342.80CHF 428.50
GenfCHF 308.60CHF 378.40CHF 462.90
LuzernCHF 228.50CHF 278.30CHF 352.80
Appenzell InnerrhodenCHF 198.20CHF 242.70CHF 308.40

Die Unterschiede sind enorm: Zwischen dem günstigsten Angebot in Appenzell Innerrhoden und dem teuersten in Genf liegen über CHF 260 pro Monat — also mehr als CHF 3’100 pro Jahr.

Prämienverbilligung: Unterstützung für tiefe Einkommen

Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Schwelle liegt, haben Sie Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV). Die Höhe und die Einkommensgrenzen variieren von Kanton zu Kanton. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Kantons — meist bei der Ausgleichskasse oder der Sozialhilfebehörde.

Einige Richtwerte für 2026:

  • Zürich: Anspruch ab einem steuerbaren Einkommen unter ca. CHF 54’000 (Einzelperson)
  • Bern: Anspruch ab einem steuerbaren Einkommen unter ca. CHF 42’000 (Einzelperson)
  • Genf: Anspruch ab einem steuerbaren Einkommen unter ca. CHF 50’000 (Einzelperson)

Tipp für Neuzuzüger

Im ersten Jahr in der Schweiz wird die Prämienverbilligung oft auf Basis einer Einschätzung berechnet, da noch keine Schweizer Steuererklärung vorliegt. Melden Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle Ihres Kantons — manche Kantone zahlen die Verbilligung nur auf Antrag und nicht rückwirkend.

Brauchen Sie eine Zusatzversicherung?

Die Grundversicherung deckt alle medizinisch notwendigen Behandlungen ab. Zusatzversicherungen sind freiwillig und decken z. B. Einzelzimmer im Spital, Zahnbehandlungen, Komplementärmedizin oder bessere Auslandsabdeckung.

Für Neuzuzüger gilt: Schliessen Sie Zusatzversicherungen möglichst früh ab. Je jünger und gesünder Sie sind, desto einfacher die Gesundheitsprüfung und desto tiefer die Prämie. Wer 20 Jahre wartet, riskiert höhere Prämien oder Ablehnungen wegen Vorerkrankungen.

Einen umfassenden Überblick finden Sie in unserem Artikel Grundversicherung Schweiz: Komplett-Guide.

Checkliste für Neuzuzüger

SchrittWannErledigt?
Bei der Gemeinde anmeldenInnert 14 Tagen nach Einzug
AHV-Nummer erhaltenAutomatisch nach Anmeldung
Prämien vergleichen (priminfo.admin.ch)Sofort
Krankenkasse wählen und anmeldenInnert 3 Monaten
Unfalldeckung klären (Arbeitgeber oder Kasse)Bei der Anmeldung
Versicherungskarte erhalten1–3 Wochen nach Anmeldung
Prämienverbilligung prüfenNach Erhalt der Steuerveranlagung
Zusatzversicherung prüfen (optional)Idealerweise gleichzeitig

Neu in der Schweiz? Wir helfen bei der Krankenkassen-Wahl.
Jetzt kostenlose Beratung buchen — 60 Min., unverbindlich.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann bin ich versichert?

Ab dem Tag Ihrer offiziellen Wohnsitznahme in der Schweiz — also ab dem Datum, das auf Ihrer Anmeldebestätigung der Gemeinde steht. Der Schutz gilt rückwirkend, auch wenn Sie die Krankenkasse erst Wochen später wählen.

Was kostet die Krankenkasse in der Schweiz?

Die monatlichen Prämien variieren je nach Kanton, Alter, Franchise und Versicherungsmodell zwischen rund CHF 200 und CHF 500 für Erwachsene. Der Schweizer Durchschnitt liegt 2026 bei etwa CHF 380 pro Monat (Franchise CHF 300, Standardmodell).

Kann ich meine ausländische Krankenversicherung behalten?

Grundsätzlich nein. Mit Wohnsitz in der Schweiz müssen Sie sich bei einer Schweizer Krankenkasse versichern. Ausnahmen bestehen für Grenzgänger (Optionsrecht), entsandte Arbeitnehmer und bestimmte Studierende. Eine Befreiung müssen Sie bei der zuständigen kantonalen Behörde beantragen.

Muss ich meine Kinder separat versichern?

Ja, jede Person in der Schweiz muss individuell versichert sein — auch Neugeborene. Kinder profitieren allerdings von deutlich tieferen Prämien (ca. CHF 100–150 pro Monat) und können eine Kinderfranchise von CHF 0 wählen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Der Kanton weist Sie einer Krankenkasse zu. Sie haben keine Wahlfreiheit und zahlen unter Umständen einen Zuschlag. Die Prämien werden rückwirkend erhoben. Beim nächsten regulären Wechseltermin (1. Januar) können Sie zu einer anderen Kasse wechseln.

Deckt die Grundversicherung auch Zahnarztbesuche?

Nein, reguläre Zahnbehandlungen sind nicht in der Grundversicherung enthalten. Nur medizinisch notwendige Eingriffe (z. B. nach einem Unfall oder bei schweren Erkrankungen) werden übernommen. Für reguläre Zahnbehandlungen benötigen Sie eine Zahnzusatzversicherung — schliessen Sie diese möglichst früh ab, da die Gesundheitsprüfung mit zunehmendem Alter strenger wird.

Brauche ich eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen. Die Hausratversicherung ist in einigen Kantonen (z. B. Waadt und Freiburg) teilweise obligatorisch. Beide zusammen kosten typischerweise CHF 200 bis CHF 500 pro Jahr und schützen vor existenzbedrohenden Schadensfällen.

Insurance Guide
Über den Autor

Insurance Guide

Unser Redaktionsteam verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schweizer Versicherungsmarkt und hat über 2'500 Kunden geholfen, sich im KVG-System zurechtzufinden.

Kostenlose Beratung buchen

Benjamin Wagner

Benjamin Wagner

Versicherungsberater

4.9 (127 Bewertungen)
60 Min. Beratung

Tag wählen

Unverbindlich · 15 Min · Kostenlos