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Krankenkasse für Neuzuzüger: Ihre 3-Monats-Frist läuft

Wer in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von 3 Monaten ab Gemeinde-Anmeldung bei einer Krankenkasse versichern. Der Schutz gilt rückwirkend ab Zuzug — die Prämien auch. Wer die Frist verpasst, wird vom Kanton einer Kasse zwangszugewiesen.

Nicole Bohne

Nicole Bohne

Versicherungs- & Vorsorgeberaterin

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Wann haben Sie sich bei der Gemeinde angemeldet? Wir berechnen Ihre Deadline und was jetzt zu tun ist.

Die Regeln in 4 Punkten

3 Monate Frist — rückwirkende Wirkung

Die Frist beginnt mit der Anmeldung bei der Wohngemeinde. Egal wann Sie in den 3 Monaten abschliessen: Schutz und Prämienpflicht starten rückwirkend am Zuzugstag. Früh abschliessen vermeidet eine Sammelrechnung über mehrere Monate.

Frist verpasst = Zwangszuweisung

Der Kanton weist Ihnen eine Kasse zu — Sie verlieren die Wahl von Kasse, Modell und Franchise, häufig zu ungünstigen Konditionen. Bei unentschuldbarer Verspätung ist zusätzlich ein Prämienzuschlag möglich.

Jede Person einzeln — auch Kinder

Anders als in der deutschen GKV gibt es keine kostenlose Familienmitversicherung: Jedes Familienmitglied braucht eine eigene Police. Für Neugeborene gilt die Frist ab Geburt; Zusatzversicherungen fürs Kind idealerweise vorgeburtlich abschliessen.

Gleiche Leistung, 30–40 % Prämienunterschied

Die Grundversicherung (KVG) ist bei allen Kassen gesetzlich identisch — nur der Preis unterscheidet sich. Mit der richtigen Kasse, Franchise und einem Hausarzt-/HMO-/Telmed-Modell sparen Neuzuzüger oft vierstellig pro Jahr.

In 5 Schritten richtig versichert

  1. 1

    Woche 1: Grundlagen klären

    Franchise-Höhe bestimmen (Rechner oben), Modell wählen (Hausarzt/HMO/Telmed spart bis 20 %), Unfalldeckung prüfen (bei Anstellung ≥ 8 Std./Woche ausschliessbar).

  2. 2

    Woche 1–2: Kassen vergleichen

    In Ihrer Prämienregion liegen zwischen günstigster und teuerster Kasse oft 30–40 % — bei identischen KVG-Leistungen. Wir vergleichen kostenlos alle Anbieter für Sie.

  3. 3

    Woche 2–3: Zusatzversicherungen entscheiden

    Zusatzversicherungen (VVG) haben Gesundheitsfragen — je früher und gesünder, desto besser die Annahmechancen. Wichtig für Zahn, Spital halbprivat/privat, Auslandschutz.

  4. 4

    Woche 3–4: Abschliessen

    Police unterschreiben, Versicherungsnachweis an die Gemeinde (falls verlangt). Prämien laufen rückwirkend ab Zuzug.

  5. 5

    Danach: Haftpflicht & Hausrat

    Nicht obligatorisch, aber faktisch Standard — viele Vermieter verlangen die Privathaftpflicht beim Mietvertrag. Zusammen typisch CHF 150–250/Jahr.

Häufige Fragen von Neuzuzügern

Wie lange habe ich als Neuzuzüger Zeit, eine Krankenkasse zu wählen?

Genau 3 Monate ab der Anmeldung bei Ihrer Wohngemeinde (bzw. ab Geburt oder Zuzug). Der Versicherungsschutz — und die Prämienpflicht — gelten rückwirkend ab dem Zuzugsdatum.

Was passiert, wenn ich die 3-Monats-Frist verpasse?

Ihr Wohnkanton weist Ihnen eine Krankenkasse zu (Zwangszuweisung) — ohne Wahlmöglichkeit bei Kasse oder Modell. Bei unentschuldbar verspätetem Beitritt kann zusätzlich ein Prämienzuschlag erhoben werden. Die Prämien schulden Sie in jedem Fall rückwirkend ab Zuzug.

Muss ich rückwirkend Prämien zahlen, obwohl ich noch gar nicht versichert war?

Ja. Weil der Schutz rückwirkend ab Zuzug gilt, werden auch die Monatsprämien seit dem Zuzugsdatum fällig — bei einem Abschluss im dritten Monat also bis zu drei Monatsprämien auf einmal. Deshalb lohnt es sich, in den ersten Wochen abzuschliessen.

Gilt die Frist auch für meine Familie und Neugeborene?

Ja — jede Person braucht eine eigene Police, auch Babys und Kinder (keine kostenlose Familienmitversicherung wie z. B. in der deutschen GKV). Für Neugeborene gilt die 3-Monats-Frist ab Geburt; Zusatzversicherungen fürs Kind schliesst man idealerweise schon vor der Geburt ab (ohne Gesundheitsprüfung).

Brauche ich als Angestellter eine Unfalldeckung in der Krankenkasse?

Meist nein: Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt ist, ist über den Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert (UVG). Dann können Sie den Unfalleinschluss in der Krankenkasse ausschliessen und sparen Prämie. Selbstständige und Nichterwerbstätige brauchen den Einschluss.

Welche Franchise soll ich als Neuzuzüger wählen?

Ohne Schweizer Kostenhistorie gilt als Faustregel: Wer gesund ist und kaum Arztbesuche erwartet, fährt mit Franchise CHF 2'500 meist günstiger; wer regelmässige Behandlungen hat, mit CHF 300. Der Break-even liegt typischerweise bei rund CHF 1'800 Behandlungskosten pro Jahr.