Jede angestellte Person in der Schweiz ist ab dem ersten Arbeitstag obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Wer ≥ 8 Stunden/Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist auch gegen Freizeitunfälle (NBU) abgedeckt. Die UVG zahlt Heilungskosten unbegrenzt (in CH), 80 % Taggeld ab Tag 3 und im Invaliditätsfall bis zu 80 % des versicherten Lohns als Rente — begrenzt auf CHF 148’200 Jahreslohn.
80 %
Taggeld bei voller Arbeitsunfähigkeit
Ab dem 3. Tag nach Unfall — bis maximal 80 % von CHF 148’200 (Stand 2026).
CHF 148’200
Maximal versicherter Jahreslohn
Löhne darüber nur mit UVG-Zusatzversicherung abgedeckt.
8 h
Schwelle Nichtberufsunfall-Schutz
Wer ≥ 8 h/Woche arbeitet, ist auch gegen Freizeitunfälle versichert.
Unfallversicherung UVG — was ist das genau und wer ist obligatorisch versichert?
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) ist eine Schweizer Sozialversicherung, die alle Arbeitnehmenden ab dem ersten Arbeitstag gegen die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten schützt. Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) vom 20. März 1981 verpflichtet jeden Arbeitgeber, sein Personal bei einem zugelassenen Versicherer — der Suva oder einer privaten Versicherungsgesellschaft — anzumelden.
Obligatorisch versichert sind:
- Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz (einschliesslich Teilzeitangestellte, Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre, Heimarbeiter, Ferienaushilfen).
- Mitarbeitende Familienmitglieder, sofern sie einen Barlohn beziehen und AHV-Beiträge zahlen.
- Personen in IV-Werkstätten, sofern ein Arbeitsvertrag besteht.
Nicht obligatorisch versichert:
- Selbstständigerwerbende und deren mitarbeitende Familienmitglieder ohne Barlohn (können sich aber freiwillig der UVG anschliessen).
Die Versicherungspflicht beginnt ab dem ersten Arbeitstag — ohne Wartefrist. Für Expats, die neu in die Schweiz ziehen, bedeutet das: Sobald der Arbeitsvertrag startet, ist die UVG-Deckung aktiv.
Berufsunfall vs Nichtberufsunfall — was ist der Unterschied?
Die UVG unterscheidet zwischen zwei Unfallkategorien — mit wichtigen Konsequenzen für Prämienzahlung und Deckung.
Berufsunfall (BU)
Ein Berufsunfall ereignet sich:
- Während der Arbeitszeit
- Auf dem Arbeitsweg (hin und zurück)
- Bei Arbeiten, die im Auftrag oder Interesse des Arbeitgebers ausgeführt werden
- Während Arbeitspausen auf dem Betriebsgelände
Prämie: Zahlt der Arbeitgeber zu 100 %.
Deckung: Obligatorisch für alle Arbeitnehmenden ab dem ersten Arbeitstag.
⚠️ Wichtig für Grenzgänger
Bei Unfällen auf dem Arbeitsweg gilt: Der Weg vom Wohnort (auch wenn dieser in Deutschland, Frankreich oder Österreich liegt) zur Arbeitsstelle in der Schweiz zählt als Berufsunfall — auch wenn die Strecke durch das Ausland führt.
Nichtberufsunfall (NBU)
Ein Nichtberufsunfall umfasst alle anderen Unfälle:
- Freizeitunfälle (Sport, Wandern, Skifahren, Haushalt)
- Unfälle auf privatem Weg (ausser Arbeitsweg)
Prämie: Darf der Arbeitgeber vollständig vom Lohn abziehen (viele Arbeitgeber übernehmen die NBU-Prämie aber freiwillig ganz oder teilweise).
Deckung: Nur für Personen, die ≥ 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten.
Wer weniger als 8 Stunden/Woche angestellt ist, hat nur Berufsunfall-Schutz. Für Freizeitunfälle greift dann die obligatorische Krankenversicherung (KVG) — die jedoch keine Lohnfortzahlung leistet.
Welche Leistungen deckt die UVG Unfallversicherung?
Die UVG erbringt zwei Hauptkategorien von Leistungen: Pflegeleistungen und Geldleistungen.
Heilungskosten (unbegrenzt in der Schweiz)
Die Unfallversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen, wirksamen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Behandlungen:
- Arztkosten (Allgemein- und Spezialarzt)
- Spitalaufenthalt (allgemeine Abteilung)
- Zahnarztkosten bei Unfallschäden
- Chiropraktik
- Medikamente, Verbandsmaterial
- Hilfsmittel (z.B. Krücken, Rollstühle, Prothesen)
- Rettungs- und Transportkosten (in der Schweiz unbegrenzt, im Ausland bis maximal Doppelbetrag der Schweizer Kosten)
💡 Gut zu wissen
Anders als die Grundversicherung (KVG) zahlt die UVG bei Unfällen keine Franchise und keinen Selbstbehalt. Sie tragen also 0 % der Heilungskosten selbst.
Bei Behandlungen im Ausland: Maximal der doppelte Betrag, der in der Schweiz für die gleiche Behandlung anfallen würde.
Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit
Das UVG-Taggeld ersetzt den Lohnausfall während der Arbeitsunfähigkeit.
Höhe:
- 80 % des versicherten Verdienstes (= AHV-pflichtiger Lohn vor dem Unfall)
- Bei Teilarbeitsunfähigkeit entsprechend reduziert (z.B. 50 % Arbeitsunfähigkeit = 40 % des Lohns)
Beginn:
- Ab dem 3. Tag nach dem Unfall
- Die ersten 2 Tage (Wartefrist) muss der Arbeitgeber 80 % des Lohns zahlen
Dauer:
- Bis zur vollständigen Heilung oder
- Bis zur Festsetzung einer Invalidenrente (wenn keine wesentliche Besserung mehr zu erwarten ist)
Maximalbetrag: CHF 148’200 Jahreslohn = ca. CHF 324 Taggeld bei 100 % Arbeitsunfähigkeit (Stand 2026).
| Arbeitsunfähigkeit | Jahreslohn CHF 100’000 | Jahreslohn CHF 150’000 |
|---|---|---|
| 100 % | CHF 219/Tag | CHF 324/Tag (Limite) |
| 50 % | CHF 109/Tag | CHF 162/Tag |
| 25 % | CHF 55/Tag | CHF 81/Tag |
Invalidenrente bei bleibender Erwerbsunfähigkeit
Kann von der Heilbehandlung keine namhafte Besserung des Gesundheitszustands mehr erwartet werden und besteht eine bleibende Erwerbsunfähigkeit, zahlt die UVG eine Invalidenrente.
Höhe:
- 80 % des versicherten Verdienstes × Invaliditätsgrad
- Beispiel: 50 % Invalidität → 40 % des versicherten Lohns als Rente
- Maximalbetrag: 80 % von CHF 148’200 = CHF 118’560 pro Jahr bei 100 % Invalidität
Koordination mit der IV: Erhalten Sie gleichzeitig eine IV-Rente, wird die UVG-Rente so gekürzt, dass Sie maximal 90 % des versicherten Lohns beziehen (sogenannte Komplementärrente).
Kürzung ab Rentenalter: Ab 2025 werden UVG-Invalidenrenten für Personen, die das AHV-Rentenalter erreicht haben, schrittweise gekürzt (bis maximal 40 %, abhängig von der Dauer des Rentenbezugs vor Erreichen des Rentenalters).
Weitere Leistungen
- Integritätsentschädigung: Einmalige Kapitalleistung bei dauerhafter Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität (z.B. Verlust eines Glieds, Narben).
- Hilflosenentschädigung: Monatliche Unterstützung, wenn Sie dauerhaft auf Hilfe Dritter im Alltag angewiesen sind.
- Hinterlassenenrenten: Bei Unfalltod erhalten Ehepartner (40 % des versicherten Lohns), eingetragene Partner, Halbwaisen (15 %) und Vollwaisen (25 %) eine Rente.
Wann endet der UVG-Schutz?
Der obligatorische Versicherungsschutz endet 31 Tage nach Ende des Lohnanspruchs (in der Regel rund ein Monat nach Austritt).
Wichtig für Stellenwechsel, Sabbaticals, Arbeitslosigkeit:
- Während der 31-Tage-Nachdeckung sind Sie weiterhin gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert.
- Nach Ablauf der 31 Tage: Sie können eine Abredeversicherung abschliessen, die den NBU-Schutz um bis zu 6 Monate verlängert.
- Arbeitslose: Wer Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat, ist über die Suva gegen Unfälle versichert (Prämien werden vom Taggeld abgezogen).
- Ohne Anschlussversicherung: Die Grundversicherung (KVG) springt ein — deckt aber keine Taggelder ab.
⚠️ Achtung bei unbezahltem Urlaub
Während unbezahltem Urlaub (z.B. Sabbatical, Weltreise) besteht kein UVG-Schutz, wenn der Lohnanspruch erlischt. Lösung: Abredeversicherung (NBU) + private Unfallversicherung für die Auslandzeit.
Welche Lücken hat die obligatorische UVG?
Die UVG deckt die Grundbedürfnisse solide ab — aber es gibt drei relevante Lücken:
1. Maximaler versicherter Lohn: CHF 148’200
Wer mehr verdient, erhält maximal 80 % von CHF 148’200 (ca. CHF 324 Taggeld bzw. CHF 118’560 Jahresrente bei 100 % Invalidität). Für Kadermitarbeitende mit höheren Löhnen entsteht eine Deckungslücke.
Lösung: UVG-Zusatzversicherung (UVGZ), die den Überschusslohn versichert.
2. Spitalkomfort
Die UVG zahlt nur die allgemeine Abteilung im Spital. Wer halbprivat oder privat hospitalisiert werden möchte, benötigt eine Spitalzusatzversicherung (VVG).
3. Grobfahrlässigkeit und Wagnis
Die UVG kann Leistungen kürzen oder ganz verweigern, wenn Sie den Unfall durch eigenes Verschulden verursachen — zum Beispiel:
- Grobfahrlässiges Verhalten (z.B. Alkohol am Steuer, riskante Sportarten ohne Schutzmassnahmen)
- Eingehen aussergewöhnlicher Wagnisse (z.B. Base Jumping, Freeclimbing ohne Sicherung)
Lösung: Private Unfallversicherung mit expliziter Deckung von Risikosportarten.
Brauchen Selbstständigerwerbende eine UVG?
Nein — Selbstständigerwerbende unterstehen nicht der UVG-Pflicht. Sie können sich aber freiwillig dem UVG anschliessen oder das Unfallrisiko über eine private Unfallversicherung absichern.
Ohne freiwillige UVG:
- Die Grundversicherung (KVG) deckt Heilungskosten bei Unfällen.
- Aber: Keine Taggelder, keine Invalidenrenten, keine Hinterlassenenleistungen.
💡 Empfehlung für Selbstständige
Schliessen Sie eine Krankentaggeldversicherung ab (deckt Lohnausfall bei Krankheit und Unfall) plus eine private Unfallversicherung mit Kapitalleistungen. So sind Sie gegen Erwerbsausfall und Invalidität geschützt.
Häufig gestellte Fragen — UVG Schweiz
Bin ich im Ausland über die UVG versichert?
Ja, grundsätzlich. Bei Ferien und Privatreisen sind Sie weiterhin gegen Unfälle versichert. Bei Auslandseinsätzen im Auftrag des Arbeitgebers gilt die UVG, sofern Sie unmittelbar vor der Entsendung in der Schweiz versichert waren, die Tätigkeit zeitlich begrenzt ist und Sie nach Rückkehr weiterarbeiten. Bei Behandlungen im Ausland zahlt die UVG maximal den doppelten Betrag der Schweizer Kosten.
Zahlt die UVG auch Zahnschäden bei Unfällen?
Ja. Die UVG übernimmt zahnärztliche Behandlungen, die unfallbedingt sind — z.B. abgebrochene Zähne nach einem Sturz oder Schlag. Anders als bei der Grundversicherung (KVG), die Zahnbehandlungen nur in Ausnahmefällen zahlt, deckt die UVG auch Zahnersatz, Kronen und Implantate, wenn diese durch den Unfall nötig wurden.
Was ist der Unterschied zwischen UVG und KVG bei Unfällen?
Das KVG (Grundversicherung) zahlt Heilungskosten bei Unfällen nur, wenn keine UVG-Pflicht besteht (z.B. Selbstständige, Nicht-Erwerbstätige). Das UVG zahlt hingegen zusätzlich Taggelder (80 % des Lohns), Invalidenrenten und Hinterlassenenleistungen. Bei UVG-Deckung übernimmt das KVG nichts — ausser Sie haben die Unfalldeckung im KVG explizit eingeschlossen (z.B. als Selbstständiger oder nach Ablauf der 31-Tage-Nachdeckung).
Muss ich bei der Suva oder bei einer privaten Versicherung versichert sein?
Das hängt von Ihrer Branche ab. Betriebe mit erhöhtem Unfallrisiko (z.B. Bau, Industrie, Transport, Holzverarbeitung) müssen obligatorisch bei der Suva versichert sein. Alle anderen Branchen können frei wählen zwischen Suva und privaten Versicherungsgesellschaften (z.B. Allianz, Zurich, AXA). Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und identisch — Unterschiede gibt es nur bei Prämien, Service und Zusatzversicherungen.
Gilt die 8-Stunden-Regel pro Woche oder pro Tag?
Pro Woche beim gleichen Arbeitgeber. Wer z.B. zweimal 3 Stunden = 6 Stunden/Woche arbeitet, hat keinen NBU-Schutz. Wer 9 Stunden in drei Tagen arbeitet = 9 Stunden/Woche, ist gegen Nichtberufsunfälle versichert. Bei mehreren Arbeitgebern gilt die Regel jeweils einzeln: Arbeiten Sie 5 h bei Arbeitgeber A + 6 h bei Arbeitgeber B, haben Sie bei beiden nur BU-Schutz.
Was passiert, wenn ich während der Probezeit verunfalle?
Die UVG-Pflicht beginnt ab dem ersten Arbeitstag — auch während der Probezeit. Sie sind sofort gegen Berufsunfälle versichert (und gegen NBU, wenn Sie ≥ 8 h/Woche arbeiten). Der Arbeitgeber darf Sie nicht kündigen, während Sie arbeitsunfähig sind. Nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit läuft die Probezeit normal weiter.
Kann die UVG Leistungen kürzen, wenn ich beim Skifahren verunfalle?
Normale Skifahrer: Nein. Skifahren auf präparierten Pisten gilt nicht als Wagnis — voller Schutz. Black-Diamond-Extremabfahrten, Heliskiing ohne Guide, Off-Piste ohne Lawinenausrüstung: Hier kann die UVG Leistungen wegen aussergewöhnlichem Wagnis kürzen. Auch Alkohol (z.B. Aprés-Ski-Sturz mit 1,2 Promille) kann zu Kürzungen führen. Private Unfallversicherungen decken solche Risiken oft explizit ab.
Fazit — UVG deckt die Basis solide, aber kennen Sie die Lücken
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) ist eine der besten Sozialversicherungen der Schweiz — sie zahlt Heilungskosten unbegrenzt (in CH), 80 % Taggeld ab Tag 3 und bei Invalidität lebenslange Renten. Für die meisten Angestellten reicht die UVG-Deckung völlig aus.
Drei Gruppen sollten aber genauer hinschauen:
- Selbstständigerwerbende: Schliessen Sie eine Krankentaggeld- und private Unfallversicherung ab — die UVG zahlt Ihnen sonst nichts.
- Kadermitarbeitende mit Löhnen > CHF 148’200: Eine UVG-Zusatzversicherung (UVGZ) schliesst die Lücke.
- Risikosportler, Extrembergsteiger, Base-Jumper: Private Unfallversicherung mit expliziter Deckung von Wagnissen.
Für alle anderen gilt: Die UVG läuft im Hintergrund — aber wenn Sie sie brauchen, ist sie unbezahlbar. Prüfen Sie bei Stellenwechsel, Sabbatical oder Arbeitslosigkeit die Nachdeckung und Abredeversicherung. So bleiben Sie lückenlos geschützt.
Benjamin Amos Wagner
Gründer & FINMA-zertifizierter Versicherungsberater
Benjamin Amos Wagner ist Gründer von insurance-guide.ch und FINMA-zertifizierter Versicherungsberater mit über 15 Jahren Erfahrung in der Begleitung von Expats und Neuzuzügern durch das Schweizer Versicherungssystem.
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