Zusatzversicherung kündigen oder wechseln: Das Wichtigste
Zusatzversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht dem KVG — das bedeutet: andere Regeln, andere Fristen, andere Risiken. Die wichtigste Regel: Melden Sie sich zuerst bei der neuen Versicherung an und kündigen Sie erst, wenn Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung haben. Denn anders als in der Grundversicherung kann die neue Kasse Sie in der Zusatzversicherung ablehnen.
Wann Sie kündigen können, steht zuerst in Ihrer Police und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Das Gesetz setzt eine Untergrenze: Seit 1. Januar 2022 können Sie jeden Vertrag, auch einen mit längerer Laufzeit, auf das Ende des dritten oder jedes folgenden Versicherungsjahres kündigen, mit drei Monaten Frist (VVG Art. 35a). Endet Ihr Versicherungsjahr am 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. September bei der Versicherung eingehen. Ihr Vertrag kann eine frühere Kündigung erlauben (Art. 35a Abs. 2); das steht in den AVB. Das passende Schreiben erstellen Sie mit unserem Kündigungsschreiben-Generator für die Zusatzversicherung.
Wichtig: KVG vs. VVG
Die Grundversicherung (KVG) und die Zusatzversicherung (VVG) sind zwei getrennte Verträge mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Sie können die eine wechseln, ohne die andere zu berühren. Wechseln Sie die Grundversicherung, darf Ihre bisherige Kasse Sie weder zwingen, die Zusatzversicherung zu kündigen, noch Ihnen die Zusatzversicherung allein deswegen kündigen (KVG Art. 7 Abs. 7 und 8). Die Prämien 2027 der Grundversicherung finden Sie unter Krankenkassenprämien 2027. Mehr zu den Unterschieden im Artikel KVG vs. VVG: Der Unterschied erklärt.
Grundversicherung vs. Zusatzversicherung: Die Unterschiede beim Wechsel
| Kriterium | Grundversicherung (KVG) | Zusatzversicherung (VVG) |
|---|---|---|
| Aufnahmepflicht | Ja — kein Versicherer darf ablehnen | Nein — Gesundheitsprüfung möglich |
| Kündigungsfrist | 30. November (für 1. Januar); mit Franchise CHF 300 im Standardmodell auch 31. März (für 1. Juli) | Gemäss Vertrag; gesetzlich spätestens auf Ende des 3. Versicherungsjahres, 3 Monate Frist |
| Leistungskatalog | Gesetzlich festgelegt, überall gleich | Variiert stark je nach Versicherer und Produkt |
| Prämienanpassung | Jährlich, BAG-genehmigt | Gemäss Vertragsbedingungen (AVB) |
| Vertragsdauer | Unbefristet, Wechsel zu den gesetzlichen Terminen | Gemäss Vertrag; auch längere Verträge sind nach 3 Jahren kündbar |
| Risikoausschlüsse | Nicht zulässig | Vorbehalte für Vorerkrankungen möglich |
Zusatzversicherung kündigen: Schritt für Schritt
Schritt 1: Vertrag prüfen
Bevor Sie etwas unternehmen, lesen Sie Ihren Versicherungsvertrag. Achten Sie auf:
- Kündigungsfrist und Termin: Stehen in der Police und den AVB. Die Frist bezieht sich auf das Ende des Versicherungsjahres, das nicht immer der 31. Dezember ist.
- Vertragsdauer: Auch wenn Ihr Vertrag länger läuft, können Sie auf das Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich kündigen, mit drei Monaten Frist, schriftlich oder in einer anderen Form, die einen Nachweis durch Text ermöglicht, etwa per E-Mail (VVG Art. 35a). Das gilt auch für Verträge, die vor 2022 abgeschlossen wurden (VVG Art. 103a).
- Prämienerhöhung: Ob Sie bei einer Prämienerhöhung ausserordentlich kündigen können und bis wann, steht in den AVB und in der Mitteilung der neuen Prämie.
- Kündigung nach einem Leistungsfall: Beanspruchen Sie eine Leistung, können Sie vom Vertrag zurücktreten, spätestens bei der Auszahlung (VVG Art. 42). In der Krankenzusatzversicherung steht dieses Recht nur Ihnen zu, nicht der Kasse (Art. 35a Abs. 4).
Schritt 2: Neue Versicherung suchen (falls Wechsel gewünscht)
Wenn Sie nicht nur kündigen, sondern wechseln möchten, suchen Sie zuerst eine neue Zusatzversicherung. Vergleichen Sie die Leistungen sorgfältig — bei Zusatzversicherungen gibt es keine einheitlichen Leistungskataloge.
Typische Zusatzversicherungen und ihre Leistungen:
- Spitalzusatz (halbprivat/privat): Freie Arztwahl im Spital, Ein- oder Zweibettzimmer, Behandlung in der ganzen Schweiz.
- Ambulante Zusatzversicherung: Beiträge an Brillen, Zahnbehandlungen, Komplementärmedizin, Fitnessabos, Auslandnotfälle.
- Komplementärmedizin: Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin.
- Zahnversicherung: Zahnbehandlungen, Dentalhygiene, Kieferorthopädie.
Schritt 3: Gesundheitsprüfung bei der neuen Kasse
Hier liegt das grösste Risiko beim Wechsel der Zusatzversicherung. Die neue Kasse stellt Ihnen einen Gesundheitsfragebogen — und kann Sie basierend auf Ihren Angaben ablehnen, einen Vorbehalt aussprechen oder einen Prämienzuschlag verlangen.
Achtung: Wahrheitspflicht
Beantworten Sie den Gesundheitsfragebogen immer wahrheitsgemäss. Bei falschen oder verschwiegenen Angaben darf die Versicherung den Vertrag kündigen und für Schäden, die mit der verschwiegenen Tatsache zusammenhängen, die Leistung verweigern oder bereits bezahlte Leistungen zurückfordern (VVG Art. 6). Das gilt auch für Angaben, die Sie für unwichtig halten.
Mögliche Ergebnisse der Gesundheitsprüfung:
| Ergebnis | Bedeutung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Aufnahme ohne Vorbehalt | Voller Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn | Alte Versicherung kündigen |
| Aufnahme mit Vorbehalt | Bestimmte Erkrankungen sind vom Schutz ausgeschlossen, befristet oder unbefristet | Prüfen, ob der Vorbehalt akzeptabel ist; allenfalls alte Versicherung behalten |
| Aufnahme mit Zuschlag | Höhere Prämie wegen Vorerkrankung | Kosten-Nutzen abwägen |
| Ablehnung | Kein Vertrag möglich | Alte Versicherung auf keinen Fall kündigen |
Schritt 4: Aufnahmebestätigung abwarten
Kündigen Sie Ihre bestehende Zusatzversicherung erst, wenn Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse ohne inakzeptable Vorbehalte in der Hand haben. Dieser Grundsatz ist bei Zusatzversicherungen noch wichtiger als bei der Grundversicherung, weil Sie keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme haben. Einen neuen Antrag können Sie innert 14 Tagen widerrufen (VVG Art. 2a).
Schritt 5: Kündigung einreichen
Kündigen Sie schriftlich, am besten per Einschreiben, damit Sie den Eingang belegen können. Das Kündigungsschreiben sollte enthalten:
- Ihren Namen und Ihre Versichertennummer
- Die genaue Bezeichnung der zu kündigenden Zusatzversicherung(en)
- Das gewünschte Kündigungsdatum
- Bitte um schriftliche Bestätigung
Vorlage: Kündigung Zusatzversicherung
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[Name der Versicherung]
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung der Zusatzversicherung
Versichertennummer: [Ihre Nummer]
Police: [Policennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit kündige ich meine Zusatzversicherung [genaue Bezeichnung] fristgerecht per [Kündigungstermin], eventualiter auf den nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und die Beendigung des Versicherungsverhältnisses schriftlich.
Freundliche Grüsse
[Unterschrift]
[Name]
Nur kündigen, ohne zu wechseln
Nicht jede Zusatzversicherung lohnt sich. Wenn Sie feststellen, dass Sie die Leistungen Ihrer Zusatzversicherung kaum nutzen, kann eine reine Kündigung ohne Wechsel sinnvoll sein. Typische Gründe:
- Sie zahlen CHF 200 bis CHF 400 pro Monat für eine Spitalzusatzversicherung, die Sie nie genutzt haben.
- Ihre ambulante Zusatzversicherung vergütet maximal CHF 200 pro Jahr für Brillen — bei einer Jahresprämie von CHF 300.
- Ihre Lebenssituation hat sich geändert (z. B. keine Komplementärmedizin mehr gewünscht).
Beachten Sie: Wenn Sie die Zusatzversicherung später wieder abschliessen möchten, müssen Sie erneut eine Gesundheitsprüfung bestehen. Je älter Sie sind und je mehr Vorerkrankungen vorliegen, desto schwieriger wird die Aufnahme. Ob sich die Zusatzversicherung grundsätzlich lohnt, erfahren Sie in unserem Artikel Zusatzversicherung: Lohnt sie sich?, für die Zähne im Ratgeber Zahnzusatzversicherung: lohnt sie sich?.
Kündigung bei Prämienerhöhung und aus wichtigem Grund
Erhöht Ihre Versicherung die Prämie der Zusatzversicherung, prüfen Sie Ihre AVB und die Mitteilung der neuen Prämie: Dort steht, ob Sie deswegen ausserordentlich kündigen können, welche Frist gilt und auf welchen Termin. Halten Sie sich an diese Angaben und kündigen Sie so, dass Sie den Eingang belegen können.
Unabhängig davon können Sie einen Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit kündigen, wenn Ihnen die Fortsetzung nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist (VVG Art. 35b). Die Versicherung selbst kann eine Krankenzusatzversicherung nicht ordentlich kündigen (Art. 35a Abs. 4).
Praxis-Tipp
Im Herbst erhalten Sie die neuen Prämien der Grundversicherung; die Kasse muss sie Ihnen für 2027 bis Ende Oktober mitteilen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Grund- und Zusatzversicherung zusammen zu prüfen. Ihre Grundversicherungsprämie 2027 für alle Kassen zeigt der Prämienrechner.
Strategische Tipps für den Wechsel
Tipp 1: Je jünger, desto einfacher
Mit zunehmendem Alter wird die Gesundheitsprüfung zum grösseren Hindernis. Wer mit 30 wechselt, hat deutlich bessere Chancen auf eine vorbehaltlose Aufnahme als mit 55. Wenn Sie einen Wechsel in Erwägung ziehen, handeln Sie eher früher als später.
Tipp 2: Mehrere Offerten einholen
Beantragen Sie Offerten bei mindestens zwei oder drei Kassen. Die Gesundheitsprüfung fällt je nach Versicherer unterschiedlich aus — eine Kasse mag Sie ablehnen, während eine andere Sie ohne Vorbehalt aufnimmt.
Tipp 3: Nicht alles auf einmal kündigen
Wenn Sie mehrere Zusatzversicherungen haben, prüfen Sie jede einzeln. Vielleicht lohnt es sich, die Spitalzusatzversicherung zu behalten, aber die ambulante Zusatzversicherung zu wechseln. Oder umgekehrt. Was eine neue halbprivate Deckung in Ihrem Alter kosten würde, zeigt der Kosten-Check Spitalzusatz halbprivat: Kosten nach Alter.
Tipp 4: Grund- und Zusatzversicherung bewusst trennen
Es ist in der Schweiz völlig normal und legal, Grundversicherung und Zusatzversicherung bei verschiedenen Anbietern zu haben. Wählen Sie für die Grundversicherung die günstigste Kasse und für die Zusatzversicherung den besten Leistungskatalog — das müssen nicht dieselben Anbieter sein. Wie der Wechsel der Grundversicherung abläuft, zeigt die Anleitung Krankenkasse wechseln: Schritt für Schritt.
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Häufig gestellte Fragen
Kann die neue Kasse mich in der Zusatzversicherung ablehnen?
Ja. Anders als in der Grundversicherung (KVG) gibt es in der Zusatzversicherung (VVG) keine Aufnahmepflicht. Die Kasse kann Sie ablehnen, Vorbehalte aussprechen oder Prämienzuschläge verlangen. Deshalb gilt: Kündigen Sie die alte Versicherung erst nach Erhalt der Aufnahmebestätigung.
Was passiert, wenn ich im Gesundheitsfragebogen lüge?
Die Versicherung kann den Vertrag innert vier Wochen, nachdem sie davon erfahren hat, kündigen (VVG Art. 6). Für Schäden, deren Eintritt oder Umfang durch die verschwiegene Tatsache beeinflusst wurde, muss sie nicht zahlen und kann bereits bezahlte Leistungen zurückfordern. Antworten Sie immer wahrheitsgemäss, auch bei scheinbar nebensächlichen Fragen.
Bis wann kann ich meine Zusatzversicherung kündigen?
Das steht in Ihrer Police und den AVB. Gesetzlich gilt: Auf das Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich können Sie mit drei Monaten Frist kündigen, auch wenn der Vertrag länger laufen würde (VVG Art. 35a). Endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, muss die Kündigung bis 30. September eingehen.
Kann ich nur die Zusatzversicherung kündigen und die Grundversicherung behalten?
Ja, das ist problemlos möglich. Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherung (VVG) sind getrennte Verträge. Sie können die eine kündigen, ohne die andere zu berühren.
Wie lange dauert die Gesundheitsprüfung?
In der Regel erhalten Sie innert ein bis drei Wochen eine Antwort. Bei komplexen Vorerkrankungen kann es länger dauern, weil die Versicherung zusätzliche Arztberichte anfordern kann. Planen Sie genügend Vorlauf vor der Kündigungsfrist ein.
Was bedeutet ein Vorbehalt in der Zusatzversicherung?
Ein Vorbehalt schliesst bestimmte Erkrankungen oder Behandlungen vom Versicherungsschutz aus, je nach Versicherung befristet oder unbefristet. Beispiel: Wenn Sie wegen Rückenschmerzen in Behandlung waren, kann die neue Kasse Rückenbehandlungen ausschliessen. Die Dauer steht in der Aufnahmebestätigung.
Lohnt sich ein Wechsel der Zusatzversicherung überhaupt?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Wenn die Prämie deutlich steigt, die Leistungen nicht mehr zu Ihren Bedürfnissen passen oder ein anderer Anbieter bessere Konditionen bietet, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Berechnen Sie aber immer das Risiko einer Ablehnung oder eines Vorbehalts mit ein.