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Zusatzversicherung kündigen oder wechseln: So geht's

Zusatzversicherung kündigen oder wechseln: Fristen, Gesundheitsprüfung und Tipps für den Wechsel.

Insurance Guide
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7 Min. Lesezeit
26. März 2026

Zusatzversicherung kündigen oder wechseln: Das Wichtigste

Zusatzversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht dem KVG — das bedeutet: andere Regeln, andere Fristen, andere Risiken. Die wichtigste Regel: Melden Sie sich zuerst bei der neuen Versicherung an und kündigen Sie erst, wenn Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung haben. Denn anders als in der Grundversicherung kann die neue Kasse Sie in der Zusatzversicherung ablehnen.

Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Zusatzversicherungen drei Monate zum Ende des Kalenderjahres — also bis spätestens 30. September. Manche Verträge haben jedoch andere Laufzeiten oder Fristen. Prüfen Sie Ihre Police sorgfältig.

Wichtig: KVG vs. VVG

Die Grundversicherung (KVG) und die Zusatzversicherung (VVG) sind zwei völlig getrennte Verträge mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Sie können die eine wechseln, ohne die andere zu berühren. Ein Wechsel der Grundversicherung hat keinen Einfluss auf Ihre Zusatzversicherung — und umgekehrt. Mehr zu den Unterschieden in unserem Artikel KVG vs. VVG: Der Unterschied erklärt.

Grundversicherung vs. Zusatzversicherung: Die Unterschiede beim Wechsel

KriteriumGrundversicherung (KVG)Zusatzversicherung (VVG)
AufnahmepflichtJa — kein Versicherer darf ablehnenNein — Gesundheitsprüfung möglich
Kündigungsfrist30. November (für 1. Januar)Meist 3 Monate (gemäss Vertrag)
LeistungskatalogGesetzlich festgelegt, überall gleichVariiert stark je nach Versicherer und Produkt
PrämienanpassungJährlich, BAG-genehmigtJederzeit möglich (mit Kündigungsrecht)
Vertragsdauer1 Jahr, automatische Verlängerung1–5 Jahre möglich
RisikoausschlüsseNicht zulässigVorbehalte für Vorerkrankungen möglich

Zusatzversicherung kündigen: Schritt für Schritt

Schritt 1: Vertrag prüfen

Bevor Sie etwas unternehmen, lesen Sie Ihren Versicherungsvertrag. Achten Sie auf:

  • Kündigungsfrist: Meistens 3 Monate, manchmal 6 Monate. Die Frist bezieht sich auf das Ende der Versicherungsperiode (meist 31. Dezember).
  • Vertragsdauer: Manche Zusatzversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 3 oder 5 Jahren. Während dieser Zeit können Sie nur unter bestimmten Bedingungen kündigen.
  • Sonderkündigungsrecht: Bei einer Prämienerhöhung haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht — unabhängig von der regulären Frist.

Schritt 2: Neue Versicherung suchen (falls Wechsel gewünscht)

Wenn Sie nicht nur kündigen, sondern wechseln möchten, suchen Sie zuerst eine neue Zusatzversicherung. Vergleichen Sie die Leistungen sorgfältig — bei Zusatzversicherungen gibt es keine einheitlichen Leistungskataloge.

Typische Zusatzversicherungen und ihre Leistungen:

  • Spitalzusatz (halbprivat/privat): Freie Arztwahl im Spital, Ein- oder Zweibettzimmer, Behandlung in der ganzen Schweiz.
  • Ambulante Zusatzversicherung: Beiträge an Brillen, Zahnbehandlungen, Komplementärmedizin, Fitnessabos, Auslandnotfälle.
  • Komplementärmedizin: Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin.
  • Zahnversicherung: Zahnbehandlungen, Dentalhygiene, Kieferorthopädie.

Schritt 3: Gesundheitsprüfung bei der neuen Kasse

Hier liegt das grösste Risiko beim Wechsel der Zusatzversicherung. Die neue Kasse stellt Ihnen einen Gesundheitsfragebogen — und kann Sie basierend auf Ihren Angaben ablehnen, einen Vorbehalt aussprechen oder einen Prämienzuschlag verlangen.

Achtung: Wahrheitspflicht

Beantworten Sie den Gesundheitsfragebogen immer wahrheitsgemäss. Falsche Angaben können dazu führen, dass die Versicherung im Leistungsfall nicht zahlt oder den Vertrag rückwirkend aufhebt. Das gilt auch für Angaben, die Sie für unwichtig halten.

Mögliche Ergebnisse der Gesundheitsprüfung:

ErgebnisBedeutungEmpfehlung
Aufnahme ohne VorbehaltVoller Versicherungsschutz ab VertragsbeginnAlte Versicherung kündigen
Aufnahme mit VorbehaltBestimmte Erkrankungen sind für eine definierte Dauer (z. B. 5 Jahre) ausgeschlossenPrüfen, ob der Vorbehalt akzeptabel ist; allenfalls alte Versicherung behalten
Aufnahme mit ZuschlagHöhere Prämie wegen VorerkrankungKosten-Nutzen abwägen
AblehnungKein Vertrag möglichAlte Versicherung auf keinen Fall kündigen

Schritt 4: Aufnahmebestätigung abwarten

Kündigen Sie Ihre bestehende Zusatzversicherung erst, wenn Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse ohne inakzeptable Vorbehalte in der Hand haben. Dieser Grundsatz ist bei Zusatzversicherungen noch wichtiger als bei der Grundversicherung, weil Sie keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme haben.

Schritt 5: Kündigung einreichen

Kündigen Sie per Einschreiben. Das Kündigungsschreiben sollte enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre Versichertennummer
  • Die genaue Bezeichnung der zu kündigenden Zusatzversicherung(en)
  • Das gewünschte Kündigungsdatum
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Vorlage: Kündigung Zusatzversicherung

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]

[Name der Versicherung]
[Adresse]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung der Zusatzversicherung

Versichertennummer: [Ihre Nummer]
Police: [Policennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meine Zusatzversicherung [genaue Bezeichnung] fristgerecht per 31. Dezember 2026.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und die Beendigung des Versicherungsverhältnisses schriftlich.

Freundliche Grüsse
[Unterschrift]
[Name]

Nur kündigen, ohne zu wechseln

Nicht jede Zusatzversicherung lohnt sich. Wenn Sie feststellen, dass Sie die Leistungen Ihrer Zusatzversicherung kaum nutzen, kann eine reine Kündigung ohne Wechsel sinnvoll sein. Typische Gründe:

  • Sie zahlen CHF 200 bis CHF 400 pro Monat für eine Spitalzusatzversicherung, die Sie nie genutzt haben.
  • Ihre ambulante Zusatzversicherung vergütet maximal CHF 200 pro Jahr für Brillen — bei einer Jahresprämie von CHF 300.
  • Ihre Lebenssituation hat sich geändert (z. B. keine Komplementärmedizin mehr gewünscht).

Beachten Sie: Wenn Sie die Zusatzversicherung später wieder abschliessen möchten, müssen Sie erneut eine Gesundheitsprüfung bestehen. Je älter Sie sind und je mehr Vorerkrankungen vorliegen, desto schwieriger wird die Aufnahme. Ob sich die Zusatzversicherung grundsätzlich lohnt, erfahren Sie in unserem Artikel Zusatzversicherung: Lohnt sie sich?.

Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung

Wenn Ihre Versicherung die Prämie für die Zusatzversicherung erhöht, haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Sie müssen die Kündigung innert 30 Tagen nach Erhalt der Prämienerhöhung einreichen. Dieses Recht besteht unabhängig von der regulären Kündigungsfrist und der Vertragslaufzeit.

Praxis-Tipp

Prämienerhöhungen werden meist im Herbst mitgeteilt. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre gesamte Versicherungssituation zu überprüfen — sowohl Grund- als auch Zusatzversicherung. Der Herbst ist der ideale Zeitpunkt für den jährlichen Versicherungs-Check.

Strategische Tipps für den Wechsel

Tipp 1: Je jünger, desto einfacher

Mit zunehmendem Alter wird die Gesundheitsprüfung zum grösseren Hindernis. Wer mit 30 wechselt, hat deutlich bessere Chancen auf eine vorbehaltlose Aufnahme als mit 55. Wenn Sie einen Wechsel in Erwägung ziehen, handeln Sie eher früher als später.

Tipp 2: Mehrere Offerten einholen

Beantragen Sie Offerten bei mindestens zwei oder drei Kassen. Die Gesundheitsprüfung fällt je nach Versicherer unterschiedlich aus — eine Kasse mag Sie ablehnen, während eine andere Sie ohne Vorbehalt aufnimmt.

Tipp 3: Nicht alles auf einmal kündigen

Wenn Sie mehrere Zusatzversicherungen haben, prüfen Sie jede einzeln. Vielleicht lohnt es sich, die Spitalzusatzversicherung zu behalten, aber die ambulante Zusatzversicherung zu wechseln. Oder umgekehrt.

Tipp 4: Grund- und Zusatzversicherung bewusst trennen

Es ist in der Schweiz völlig normal und legal, Grundversicherung und Zusatzversicherung bei verschiedenen Anbietern zu haben. Wählen Sie für die Grundversicherung die günstigste Kasse und für die Zusatzversicherung den besten Leistungskatalog — das müssen nicht dieselben Anbieter sein.

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Häufig gestellte Fragen

Kann die neue Kasse mich in der Zusatzversicherung ablehnen?

Ja. Anders als in der Grundversicherung (KVG) gibt es in der Zusatzversicherung (VVG) keine Aufnahmepflicht. Die Kasse kann Sie ablehnen, Vorbehalte aussprechen oder Prämienzuschläge verlangen. Deshalb gilt: Kündigen Sie die alte Versicherung erst nach Erhalt der Aufnahmebestätigung.

Was passiert, wenn ich im Gesundheitsfragebogen lüge?

Die Versicherung kann den Vertrag rückwirkend aufheben und bereits bezahlte Leistungen zurückfordern. Zudem verlieren Sie den Versicherungsschutz. Antworten Sie immer wahrheitsgemäss — auch bei scheinbar nebensächlichen Fragen.

Kann ich nur die Zusatzversicherung kündigen und die Grundversicherung behalten?

Ja, das ist problemlos möglich. Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherung (VVG) sind getrennte Verträge. Sie können die eine kündigen, ohne die andere zu berühren.

Wie lange dauert die Gesundheitsprüfung?

In der Regel erhalten Sie innert ein bis drei Wochen eine Antwort. Bei komplexen Vorerkrankungen kann es länger dauern, weil die Versicherung zusätzliche Arztberichte anfordern kann. Planen Sie genügend Vorlauf vor der Kündigungsfrist ein.

Was bedeutet ein Vorbehalt in der Zusatzversicherung?

Ein Vorbehalt schliesst bestimmte Erkrankungen oder Behandlungen für eine definierte Dauer (meist 3 bis 5 Jahre) vom Versicherungsschutz aus. Beispiel: Wenn Sie wegen Rückenschmerzen in Behandlung waren, kann die neue Kasse Rückenbehandlungen für 5 Jahre ausschliessen.

Lohnt sich ein Wechsel der Zusatzversicherung überhaupt?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Wenn die Prämie deutlich steigt, die Leistungen nicht mehr zu Ihren Bedürfnissen passen oder ein anderer Anbieter bessere Konditionen bietet, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Berechnen Sie aber immer das Risiko einer Ablehnung oder eines Vorbehalts mit ein.

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Über den Autor

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Unser Redaktionsteam verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schweizer Versicherungsmarkt und hat über 2'500 Kunden geholfen, sich im KVG-System zurechtzufinden.

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Benjamin Wagner

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