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Krankenkasse wechseln 2027: Fristen & Anleitung in 5 Schritten

Krankenkasse wechseln für 2027: Kündigung bis 30. November 2026, Kündigungsschreiben-Generator, Anleitung in 5 Schritten — und kostenlose Beratung.

Nicole BohneBeraterin für Vorsorge & Einwanderung 8 Min. Lesezeit Aktualisiert: September 2026 FINMA-registriert · unabhängig
In diesem Ratgeber
  1. Krankenkasse wechseln in 5 Schritten
  2. Die wichtigsten Fristen für den Wechsel 2027
  3. Der Prämienbrief: bis 31. Oktober
  4. Schritt 1: Krankenkassen vergleichen
  5. Prämienunterschiede nach Modell (Beispiel Zürich, Franchise CHF 300)
  6. Schritt 2: Bei der neuen Krankenkasse anmelden
  7. Schritt 3: Bestätigung der neuen Kasse abwarten
  8. Schritt 4: Kündigung bei der alten Krankenkasse einreichen
  9. Kündigungsschreiben-Generator
  10. Schritt 5: Versicherungskarte erhalten — fertig
  11. Checkliste: Krankenkasse wechseln
  12. Häufige Fehler beim Kassenwechsel
  13. Fehler 1: Zuerst kündigen, dann suchen
  14. Fehler 2: Frist verpassen
  15. Fehler 3: Zusatzversicherung vergessen
  16. Fehler 4: Nur auf die Prämie schauen
  17. Sonderfälle beim Kassenwechsel
  18. Umzug in einen anderen Kanton
  19. Überdurchschnittliche Prämienerhöhung
  20. Militär- oder Zivildienst
  21. Kann ich gleichzeitig die Franchise ändern?
  22. Häufig gestellte Fragen

Eingang zählt

Massgebend ist der Eingang bei der alten Krankenkasse, nicht das Absendedatum

  1. Kündigung per Einschreiben Idealerweise kündigen Sie spätestens am 20. November.
  2. Unterwegs zur Kasse Planen Sie mindestens eine Woche Vorlauf ein.
  3. Eingang bis 30. November Damit gilt der Wechsel per 1. Januar 2027.

Krankenkasse wechseln in 5 Schritten

Sie können Ihre Krankenkasse in der Grundversicherung jedes Jahr wechseln — die neue Kasse darf Sie nicht ablehnen. Der gesamte Prozess dauert rund zwei bis vier Wochen und lässt sich in fünf klare Schritte aufteilen: vergleichen, anmelden, Bestätigung abwarten, kündigen, fertig. Wichtigste Frist: Ihre Kündigung muss bis spätestens 30. November 2026 bei der alten Kasse eintreffen, damit der Wechsel per 1. Januar 2027 gilt.

Viele Versicherte zahlen Jahr für Jahr zu viel, weil sie den Wechsel aufschieben. Dabei ist der Prozess unkompliziert — und das Sparpotenzial beträchtlich: Zwischen der teuersten und der günstigsten Kasse liegen im Standardmodell in 6 von 42 Prämienregionen über CHF 2’000 pro Jahr, in der Stadt Zürich CHF 1’412.40 (Erwachsene, Franchise CHF 300, mit Unfall; BAG, Prämien 2027). Die Prämien aller Kantone finden Sie unter Krankenkassenprämien 2027: alle Kantone.

Wichtig

Die Grundversicherung (OKP) ist gesetzlich geregelt: Alle Krankenkassen bieten exakt denselben Leistungskatalog. Ein Wechsel bedeutet keine Einbusse bei der medizinischen Versorgung — nur eine andere Prämie und allenfalls einen anderen Service.

Wechsel-Rechner

Was sparen Sie mit einem Wechsel?

Gleiche Leistungen, anderer Preis: So viel liegt zwischen Ihrer Kasse und dem günstigsten Angebot in Ihrer Region.

Mögliche Ersparnis pro Jahr

CHF –

    Monatsprämien 2027 laut BAG, Prämienregion der angegebenen PLZ. Wechsel per 1. Januar: Die Kündigung muss bis 30. November bei der Kasse sein.

    Die wichtigsten Fristen für den Wechsel 2027

    Bevor Sie loslegen, müssen Sie die Fristen kennen. In der Schweiz gibt es zwei Wechseltermine pro Jahr, aber mit unterschiedlichen Bedingungen.

    WasFristWechsel perBedingung
    Ordentliche Kündigung (Kasse oder Modell wechseln)30. November 20261. Januar 2027Keine offenen Rechnungen
    Franchise erhöhen (ohne Kassenwechsel)31. Dezember 20261. Januar 2027Nur Erhöhung, nicht Senkung
    Neue Prämie (Prämienbrief bis 31. Oktober)30. November 20261. Januar 2027Kündigungsrecht bei jeder Prämienmitteilung, nicht nur bei überdurchschnittlicher Erhöhung
    Wechsel auf Ende Juni31. März 20271. Juli 2027Nur mit ordentlicher Franchise (CHF 300) im Standardmodell
    Zusatzversicherung (VVG)Gemäss Vertrag (meist 3 Monate)Nächste VertragsperiodeGesundheitsprüfung bei neuer Kasse

    Der zweite Wechseltermin gilt nur mit der ordentlichen Franchise (CHF 300 für Erwachsene) im Standardmodell: Dann können Sie die Kasse mit drei Monaten Kündigungsfrist auch auf Ende Juni wechseln, die Kündigung muss bis 31. März bei der Kasse sein (KVG Art. 7 Abs. 1). Mit einer wählbaren Franchise oder in einem Sparmodell (Hausarzt, HMO, Telmed, Flex) ist ein Wechsel nur auf Ende Jahr möglich (KVV Art. 94 und 100).

    Achtung: Eingang zählt, nicht der Poststempel

    Massgebend ist der Eingang der Kündigung bei der alten Krankenkasse — nicht das Absendedatum. Schicken Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben und planen Sie mindestens eine Woche Vorlauf ein. Idealerweise kündigen Sie spätestens am 20. November.

    Der Prämienbrief: bis 31. Oktober

    Ihre Krankenkasse muss Ihnen die neue Prämie für 2027 mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen: Der Prämienbrief muss also bis 31. Oktober 2026 bei Ihnen sein. Darin muss die Kasse auf Ihr Recht hinweisen, den Versicherer zu wechseln (KVG Art. 7 Abs. 2). Ab dieser Mitteilung können Sie mit einem Monat Frist auf Ende Dezember kündigen: Die Kündigung muss bis 30. November bei der Kasse eintreffen. Prüfen Sie im Prämienbrief Franchise, Modell und Unfalldeckung und vergleichen Sie die neue Prämie mit anderen Kassen. Eine Vorlage und alle Fristen finden Sie auf unserer Seite Krankenkasse kündigen: Vorlage & Fristen.

    Schritt 1: Krankenkassen vergleichen

    Vergleichen Sie die Prämien für Ihren Wohnkanton, Ihre Altersgruppe und Ihr bevorzugtes Versicherungsmodell. Die Prämien 2027 sind seit dem 29. September 2026 veröffentlicht. Alle genehmigten Tarife zeigt der offizielle Prämienrechner des Bundes unter priminfo.admin.ch; eine schnelle Übersicht nach PLZ gibt unser Prämienrechner.

    Achten Sie nicht nur auf den Preis. Folgende Kriterien sollten Sie in den Vergleich einbeziehen:

    • Prämie: Der offensichtlichste Faktor. Vergleichen Sie immer mit derselben Franchise und demselben Modell.
    • Versicherungsmodell: Freie Arztwahl (Standard) oder ein Sparmodell mit Hausarzt, HMO, Telmed oder Flex. Seit 2027 fasst das BAG Hausarzt- und HMO-Modelle als «Praxis» zusammen. Sparmodelle sind im Mittel rund 12 % günstiger als das Standardmodell derselben Kasse.
    • Kundenzufriedenheit: Umfragen wie die von Comparis oder moneyland geben Aufschluss über Erreichbarkeit, Kulanz und Abrechnungsgeschwindigkeit. 2026 lagen Helsana, ÖKK und SWICA in beiden vorne; Details zu einzelnen Kassen finden Sie in unseren Profilen, etwa zu Helsana.
    • Digitale Tools: App-Qualität, Online-Rechnungseinreichung, digitale Versicherungskarte.
    • Zusatzversicherungen: Falls Sie Zusatzversicherungen haben oder planen, prüfen Sie die Konditionen bei der neuen Kasse.

    Einen detaillierten Vergleich der besten Kassen finden Sie in unserem Artikel Beste Krankenkasse Schweiz 2027. Wer vor allem auf den Preis achtet, findet die tiefsten Prämien im Ranking günstigste Krankenkasse in Ihrem Kanton.

    Prämienunterschiede nach Modell (Beispiel Zürich, Franchise CHF 300)

    ModellGünstigste Kasse (CHF/Mt.)Teuerste Kasse (CHF/Mt.)Differenz/Jahr
    Standard (freie Arztwahl)CHF 633.00 (SLKK)CHF 750.70 (Galenos)CHF 1’412.40
    Praxis (Hausarzt/HMO)CHF 535.10 (Atupri)CHF 653.20 (Galenos)CHF 1’417.20
    FlexCHF 541.40 (Assura)CHF 660.60 (Visana)CHF 1’430.40
    TelmedCHF 540.80 (Sanitas)CHF 674.20 (Galenos)CHF 1’600.80

    Die Tabelle zeigt: Ein Wechsel zur günstigsten Kasse kann in der Stadt Zürich je nach Modell rund CHF 1’400 bis CHF 1’600 pro Jahr einsparen, und das bei identischen Leistungen in der Grundversicherung. Quelle: BAG, Prämien 2027, Zürich Region 1 (PLZ 8001), Erwachsene, Franchise 300, mit Unfall; je Kasse und Modell der günstigste Tarif.

    Prämien 2027 · BAG-Daten

    Gleiche Leistungen, andere Prämie

    Offizielle Monatsprämien der Grundversicherung bei zehn bekannten Kassen. Wählen Sie Wohnort, Profil und Modell.

    1. Sanitas CHF 643.80günstigste
    2. Atupri CHF 644.30
    3. Concordia CHF 652.10
    4. Assura CHF 656.20
    5. Groupe Mutuel CHF 661.60
    6. KPT CHF 663.90
    7. Helsana CHF 676.00
    8. SWICA CHF 692.10
    9. CSS CHF 718.00
    10. Visana CHF 733.90

    günstigste Kasseweitere Kassen

    Monatsprämien 2027 laut BAG für die Prämienregion der angegebenen PLZ. «Günstigstes Modell» = das günstigste Angebot der Kasse (Hausarzt, HMO oder Telmed).

    Schritt 2: Bei der neuen Krankenkasse anmelden

    Melden Sie sich bei der neuen Krankenkasse an, bevor Sie bei der alten kündigen. Das ist der wichtigste Grundsatz beim Kassenwechsel.

    Die Anmeldung erfolgt online auf der Website der neuen Kasse, telefonisch oder per Post. Sie benötigen:

    • Ihren vollständigen Namen und Geburtsdatum
    • AHV-Nummer (auf der Versicherungskarte der aktuellen Kasse)
    • Aktuelle Adresse und Wohnkanton
    • Gewünschte Franchise und Versicherungsmodell
    • Angabe, ob mit oder ohne Unfalldeckung (falls Sie über den Arbeitgeber unfallversichert sind, können Sie den Unfall ausschliessen und sparen in der Stadt Zürich 2027 bei den meisten Kassen rund CHF 30 bis CHF 50 pro Monat)

    Schritt 3: Bestätigung der neuen Kasse abwarten

    Die neue Krankenkasse muss Sie in der Grundversicherung aufnehmen — es gibt keinen Ablehnungsgrund. Sie erhalten innert weniger Tage eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Warten Sie dieses Dokument ab, bevor Sie den nächsten Schritt machen.

    Warum? Sollte es zu einem administrativen Problem kommen, stehen Sie ohne diesen Nachweis unter Umständen kurzzeitig ohne Versicherungsschutz da — ein Szenario, das Sie unbedingt vermeiden wollen.

    Schritt 4: Kündigung bei der alten Krankenkasse einreichen

    Sobald die Bestätigung der neuen Kasse vorliegt, kündigen Sie bei der bisherigen Krankenkasse — per Einschreiben. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November 2026 bei der alten Kasse eintreffen.

    Kündigungsschreiben-Generator

    Füllen Sie die Felder aus — Ihr fertiges Kündigungsschreiben entsteht direkt daneben (alle Fristen und die Regeln für Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Seite Krankenkasse kündigen: Vorlage & Fristen). Nichts wird gespeichert oder verschickt, alles bleibt in Ihrem Browser. Kopieren oder drucken und per Einschreiben senden:

    Kündigungsschreiben-Generator

    Ausfüllen, kopieren, per Einschreiben senden — muss bis 30. November bei der Kasse eintreffen.

     

    Erst kündigen, wenn die neue Kasse bestätigt hat. Noch unsicher, welche Kasse und welches Modell? Nicole vergleicht kostenlos →

    Vorlage ohne Gewähr. Prüfen Sie die Fristen Ihrer Police (Zusatzversicherungen oft 30. September). Kündigen Sie nie, bevor die neue Deckung bestätigt ist.

    Wichtige Hinweise zum Kündigungsschreiben:

    • Per Einschreiben versenden — nur so haben Sie einen Nachweis.
    • Keine Begründung nötig. Sie müssen den Kassenwechsel nicht erklären.
    • Offene Rechnungen klären: Falls Sie noch Prämienrückstände haben, kann die Kasse die Kündigung zurückweisen. Bezahlen Sie allfällige Ausstände vor der Kündigung.

    Schritt 5: Versicherungskarte erhalten — fertig

    Ab Januar 2027 sind Sie bei der neuen Kasse versichert. Sie erhalten eine neue Versicherungskarte, die Sie beim nächsten Arztbesuch vorlegen. Die alte Karte können Sie entsorgen.

    Falls Sie im Dezember noch Arzttermine haben: Diese werden noch über die alte Kasse abgerechnet. Rechnungen, die vor dem 1. Januar 2027 entstanden sind, gehen an die bisherige Krankenkasse.

    Den Wechsel lieber mit uns prüfen?

    Robert Kolar (25 Jahre Krankenversicherung) und Nicole Bohne (10 Jahre Vorsorge) prüfen mit Ihnen Kasse, Modell und Franchise für Ihre PLZ und sagen Ihnen, worauf Sie bei der Zusatzversicherung achten müssen. 45 Minuten per Video, kostenlos und unverbindlich.

    63Tage bis zur Kündigungsfrist am 30. November

    Checkliste: Krankenkasse wechseln

    SchrittWannErledigt?
    Prämien vergleichen (BAG-Rechner)Ab Ende September☐
    Prämienbrief der bisherigen Kasse prüfenBis 31. Oktober☐
    Bei neuer Kasse anmeldenOktober / Anfang November☐
    Aufnahmebestätigung erhaltenInnert weniger Tage☐
    Kündigung per Einschreiben sendenSpätestens 20. November☐
    Kündigungsbestätigung erhaltenInnert 1–2 Wochen☐
    Neue Versicherungskarte erhaltenDezember / Anfang Januar☐

    Häufige Fehler beim Kassenwechsel

    Fehler 1: Zuerst kündigen, dann suchen

    Melden Sie sich immer zuerst bei der neuen Kasse an. Zwar ist die Aufnahme in die Grundversicherung garantiert, aber administrative Verzögerungen können Stress verursachen. Mit der Bestätigung in der Hand kündigen Sie entspannt.

    Fehler 2: Frist verpassen

    Wer die Kündigung am 30. November per A-Post verschickt, riskiert, dass sie zu spät ankommt. Einschreiben und mindestens eine Woche Vorlauf — das ist die Regel.

    Fehler 3: Zusatzversicherung vergessen

    Die Grundversicherung und die Zusatzversicherung sind zwei getrennte Verträge. Sie können die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung bei der alten Kasse behalten. Umgekehrt gilt: Wenn Sie auch die Zusatzversicherung wechseln möchten, beachten Sie die separate Kündigungsfrist und die Gesundheitsprüfung bei der neuen Kasse. Mehr dazu in unserem Artikel Zusatzversicherung kündigen oder wechseln.

    Fehler 4: Nur auf die Prämie schauen

    Die günstigste Kasse ist nicht immer die beste Wahl. Prüfen Sie auch die Modellverfügbarkeit in Ihrer Region, die App-Qualität und die Erreichbarkeit des Kundendienstes.

    Sonderfälle beim Kassenwechsel

    Umzug in einen anderen Kanton

    Ein Umzug in einen anderen Kanton ändert Ihre Prämienregion und damit Ihre Prämie, ist aber kein Grund für eine ausserordentliche Kündigung. Es gelten die üblichen Termine. Einzige Ausnahme: Ist Ihre Kasse in der neuen Region nicht tätig, müssen Sie wechseln.

    Überdurchschnittliche Prämienerhöhung

    Wenn Ihre Kasse die Prämie erhöht, können Sie auf Ende Jahr kündigen. Das gilt bei jeder Prämienmitteilung, nicht nur bei einer überdurchschnittlichen Erhöhung. Die neue Prämie muss Ihnen bis spätestens 31. Oktober mitgeteilt werden (siehe Prämienbrief). Die Kündigung muss bis 30. November bei der Kasse eintreffen.

    Militär- oder Zivildienst

    Während des Militärdienstes sind Sie über die Militärversicherung gedeckt. Ihre Krankenkasse können Sie trotzdem normal wechseln — die Fristen gelten unverändert.

    Kann ich gleichzeitig die Franchise ändern?

    Ja. Beim Wechsel der Krankenkasse können Sie gleichzeitig eine andere Franchise wählen. Das gilt sowohl für eine Erhöhung als auch für eine Senkung. Bei einem reinen Franchisewechsel ohne Kassenwechsel gelten andere Fristen — Details finden Sie in unserem Artikel Franchise ändern: Fristen, Anleitung & Tipps.

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    Häufig gestellte Fragen

    Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?

    Nein. In der Grundversicherung (OKP) besteht eine gesetzliche Aufnahmepflicht. Jede Krankenkasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Anders sieht es bei den Zusatzversicherungen aus — dort kann die Kasse eine Gesundheitsprüfung verlangen und Sie ablehnen.

    Bis wann muss ich kündigen?

    Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der alten Krankenkasse eintreffen (nicht Poststempel, sondern Eingang). Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben bis spätestens 20. November, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Muss ich eine Begründung angeben?

    Nein. Sie müssen den Wechsel nicht begründen. Ein einfaches Kündigungsschreiben mit Ihrer Versichertennummer und dem gewünschten Kündigungsdatum reicht aus.

    Was passiert mit laufenden Behandlungen?

    Behandlungen, die vor dem 1. Januar begonnen haben, werden über die alte Kasse abgerechnet. Ab dem 1. Januar übernimmt die neue Kasse. Die Franchise beginnt im neuen Jahr ohnehin bei null — es gibt also keinen Nachteil.

    Kann ich die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten?

    Ja. Grundversicherung und Zusatzversicherung sind getrennte Verträge. Sie können die eine wechseln und die andere behalten. Viele Versicherte haben Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Anbietern.

    Wie viel kann ich sparen?

    Das hängt von Ihrem Kanton, Ihrem Alter und Ihrem aktuellen Versicherer ab. In der Stadt Zürich liegt die Differenz zwischen der günstigsten und der teuersten Grundversicherung 2027 bei CHF 1’412.40 pro Jahr (Erwachsene, Franchise CHF 300, mit Unfall, Standardmodell; BAG, Prämien 2027). Schon zwischen zwei bekannten Kassen können mehrere hundert Franken liegen, etwa CHF 386.40 pro Jahr zwischen Helsana und Sanitas.

    Verliere ich die Unfalldeckung beim Wechsel?

    Nein. Solange Sie bei der neuen Kasse die Unfalldeckung einschliessen, besteht lückenloser Schutz. Falls Sie über den Arbeitgeber unfallversichert sind, können Sie den Unfall bei der Krankenkasse ausschliessen und so in der Stadt Zürich bei den meisten Kassen rund CHF 30 bis CHF 50 pro Monat sparen.

    Über den Autor

    Nicole Bohne

    Beraterin für Vorsorge & Einwanderung

    Nicole Bohne ist seit 10 Jahren in Versicherung und Vorsorge tätig, unter anderem bei der Basler und der Zurich. Sie ist spezialisiert auf Vorsorge (Säule 3a, Risikoabsicherung, Steuern) und auf die Versicherungsfragen rund um die Einwanderung in die Schweiz. FINMA-registrierte Vermittlerin (F01536402); sie berät auf Deutsch, Englisch und Französisch.

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