Krankenkasse wechseln in 5 Schritten
Sie können Ihre Krankenkasse in der Grundversicherung jedes Jahr wechseln — die neue Kasse darf Sie nicht ablehnen. Der gesamte Prozess dauert rund zwei bis vier Wochen und lässt sich in fünf klare Schritte aufteilen: vergleichen, anmelden, Bestätigung abwarten, kündigen, fertig. Wichtigste Frist: Ihre Kündigung muss bis spätestens 30. November 2026 bei der alten Kasse eintreffen, damit der Wechsel per 1. Januar 2027 gilt.
Viele Versicherte zahlen Jahr für Jahr zu viel, weil sie den Wechsel aufschieben. Dabei ist der Prozess unkompliziert — und das Sparpotenzial beträchtlich: Zwischen der teuersten und günstigsten Kasse liegen in manchen Kantonen über CHF 2’000 pro Jahr.
Wichtig
Die Grundversicherung (OKP) ist gesetzlich geregelt: Alle Krankenkassen bieten exakt denselben Leistungskatalog. Ein Wechsel bedeutet keine Einbusse bei der medizinischen Versorgung — nur eine andere Prämie und allenfalls einen anderen Service.
Die wichtigsten Fristen 2026
Bevor Sie loslegen, müssen Sie die Fristen kennen. In der Schweiz gibt es zwei Wechseltermine pro Jahr, aber mit unterschiedlichen Bedingungen.
| Was | Frist | Wechsel per | Bedingung |
|---|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung (Kasse oder Modell wechseln) | 30. November 2026 | 1. Januar 2027 | Keine offenen Rechnungen |
| Franchise erhöhen (ohne Kassenwechsel) | 31. März 2026 | 1. Januar 2027 | Nur Erhöhung, nicht Senkung |
| Prämienerhöhung über Durchschnitt | 30. November 2026 | 1. Januar 2027 | Sonderkündigungsrecht bei überdurchschnittlicher Erhöhung |
| Zusatzversicherung (VVG) | Gemäss Vertrag (meist 3 Monate) | Nächste Vertragsperiode | Gesundheitsprüfung bei neuer Kasse |
Achtung: Poststempel zählt
Massgebend ist der Eingang der Kündigung bei der alten Krankenkasse — nicht das Absendedatum. Schicken Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben und planen Sie mindestens eine Woche Vorlauf ein. Idealerweise kündigen Sie spätestens am 20. November.
Schritt 1: Krankenkassen vergleichen
Vergleichen Sie die Prämien für Ihren Wohnkanton, Ihre Altersgruppe und Ihr bevorzugtes Versicherungsmodell. Der offizielle Prämienrechner des BAG unter priminfo.admin.ch zeigt alle genehmigten Tarife für 2027 (verfügbar ab Ende September 2026).
Achten Sie nicht nur auf den Preis. Folgende Kriterien sollten Sie in den Vergleich einbeziehen:
- Prämie: Der offensichtlichste Faktor. Vergleichen Sie immer mit derselben Franchise und demselben Modell.
- Versicherungsmodell: Hausarzt, Telmed, HMO oder freie Arztwahl — die Wahl des Modells beeinflusst die Prämie stärker als die Wahl der Kasse.
- Kundenzufriedenheit: Umfragen von Comparis, Bonus.ch und K-Tipp geben Aufschluss über Erreichbarkeit, Kulanz und Abrechnungsgeschwindigkeit.
- Digitale Tools: App-Qualität, Online-Rechnungseinreichung, digitale Versicherungskarte.
- Zusatzversicherungen: Falls Sie Zusatzversicherungen haben oder planen, prüfen Sie die Konditionen bei der neuen Kasse.
Einen detaillierten Vergleich der besten Kassen finden Sie in unserem Artikel Beste Krankenkasse Schweiz 2026.
Prämienunterschiede nach Modell (Beispiel Zürich, Franchise CHF 300)
| Modell | Günstigste Kasse (CHF/Mt.) | Teuerste Kasse (CHF/Mt.) | Differenz/Jahr |
|---|---|---|---|
| Standard (freie Arztwahl) | CHF 378.20 | CHF 548.90 | CHF 2’048 |
| Hausarztmodell | CHF 321.50 | CHF 482.70 | CHF 1’934 |
| Telmed | CHF 305.80 | CHF 461.40 | CHF 1’867 |
| HMO | CHF 292.10 | CHF 438.60 | CHF 1’758 |
Die Tabelle zeigt: Ein Wechsel zur günstigsten Kasse kann über CHF 2’000 pro Jahr einsparen — und das bei identischen Leistungen in der Grundversicherung.
Schritt 2: Bei der neuen Krankenkasse anmelden
Melden Sie sich bei der neuen Krankenkasse an, bevor Sie bei der alten kündigen. Das ist der wichtigste Grundsatz beim Kassenwechsel.
Die Anmeldung erfolgt online auf der Website der neuen Kasse, telefonisch oder per Post. Sie benötigen:
- Ihren vollständigen Namen und Geburtsdatum
- AHV-Nummer (auf der Versicherungskarte der aktuellen Kasse)
- Aktuelle Adresse und Wohnkanton
- Gewünschte Franchise und Versicherungsmodell
- Angabe, ob mit oder ohne Unfalldeckung (falls Sie über den Arbeitgeber unfallversichert sind, können Sie den Unfall ausschliessen und sparen rund CHF 30 bis CHF 50 pro Monat)
Schritt 3: Bestätigung der neuen Kasse abwarten
Die neue Krankenkasse muss Sie in der Grundversicherung aufnehmen — es gibt keinen Ablehnungsgrund. Sie erhalten innert weniger Tage eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Warten Sie dieses Dokument ab, bevor Sie den nächsten Schritt machen.
Warum? Sollte es zu einem administrativen Problem kommen, stehen Sie ohne diesen Nachweis unter Umständen kurzzeitig ohne Versicherungsschutz da — ein Szenario, das Sie unbedingt vermeiden wollen.
Schritt 4: Kündigung bei der alten Krankenkasse einreichen
Sobald die Bestätigung der neuen Kasse vorliegt, kündigen Sie bei der bisherigen Krankenkasse — per Einschreiben. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November 2026 bei der alten Kasse eintreffen.
Muster-Kündigungsschreiben
Hier ist eine Vorlage, die Sie direkt verwenden können:
Vorlage: Kündigungsschreiben Krankenkasse
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[Name der Krankenkasse]
[Adresse der Krankenkasse]
[PLZ Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung der Grundversicherung (OKP)
Versichertennummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit kündige ich meine obligatorische Grundversicherung (OKP) per 31. Dezember 2026 fristgerecht.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und die Beendigung des Versicherungsverhältnisses schriftlich.
Freundliche Grüsse
[Unterschrift]
[Name]
Wichtige Hinweise zum Kündigungsschreiben:
- Per Einschreiben versenden — nur so haben Sie einen Nachweis.
- Keine Begründung nötig. Sie müssen den Kassenwechsel nicht erklären.
- Offene Rechnungen klären: Falls Sie noch Prämienrückstände haben, kann die Kasse die Kündigung zurückweisen. Bezahlen Sie allfällige Ausstände vor der Kündigung.
Schritt 5: Versicherungskarte erhalten — fertig
Ab Januar 2027 sind Sie bei der neuen Kasse versichert. Sie erhalten eine neue Versicherungskarte, die Sie beim nächsten Arztbesuch vorlegen. Die alte Karte können Sie entsorgen.
Falls Sie im Dezember noch Arzttermine haben: Diese werden noch über die alte Kasse abgerechnet. Rechnungen, die vor dem 1. Januar 2027 entstanden sind, gehen an die bisherige Krankenkasse.
Checkliste: Krankenkasse wechseln
| Schritt | Wann | Erledigt? |
|---|---|---|
| Prämien vergleichen (BAG-Rechner) | Ab Ende September | ☐ |
| Bei neuer Kasse anmelden | Oktober / Anfang November | ☐ |
| Aufnahmebestätigung erhalten | Innert weniger Tage | ☐ |
| Kündigung per Einschreiben senden | Spätestens 20. November | ☐ |
| Kündigungsbestätigung erhalten | Innert 1–2 Wochen | ☐ |
| Neue Versicherungskarte erhalten | Dezember / Anfang Januar | ☐ |
Häufige Fehler beim Kassenwechsel
Fehler 1: Zuerst kündigen, dann suchen
Melden Sie sich immer zuerst bei der neuen Kasse an. Zwar ist die Aufnahme in die Grundversicherung garantiert, aber administrative Verzögerungen können Stress verursachen. Mit der Bestätigung in der Hand kündigen Sie entspannt.
Fehler 2: Frist verpassen
Wer die Kündigung am 30. November per A-Post verschickt, riskiert, dass sie zu spät ankommt. Einschreiben und mindestens eine Woche Vorlauf — das ist die Regel.
Fehler 3: Zusatzversicherung vergessen
Die Grundversicherung und die Zusatzversicherung sind zwei getrennte Verträge. Sie können die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung bei der alten Kasse behalten. Umgekehrt gilt: Wenn Sie auch die Zusatzversicherung wechseln möchten, beachten Sie die separate Kündigungsfrist und die Gesundheitsprüfung bei der neuen Kasse. Mehr dazu in unserem Artikel Zusatzversicherung kündigen oder wechseln.
Fehler 4: Nur auf die Prämie schauen
Die günstigste Kasse ist nicht immer die beste Wahl. Prüfen Sie auch die Modellverfügbarkeit in Ihrer Region, die App-Qualität und die Erreichbarkeit des Kundendienstes.
Sonderfälle beim Kassenwechsel
Umzug in einen anderen Kanton
Bei einem Umzug in einen anderen Kanton haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Kasse auch unterjährig wechseln. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe der neuen Prämie.
Überdurchschnittliche Prämienerhöhung
Wenn Ihre Kasse die Prämie überdurchschnittlich erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die neue Prämie wird Ihnen jeweils im Oktober mitgeteilt. Die Kündigungsfrist bleibt der 30. November.
Militär- oder Zivildienst
Während des Militärdienstes sind Sie über die Militärversicherung gedeckt. Ihre Krankenkasse können Sie trotzdem normal wechseln — die Fristen gelten unverändert.
Kann ich gleichzeitig die Franchise ändern?
Ja. Beim Wechsel der Krankenkasse können Sie gleichzeitig eine andere Franchise wählen. Das gilt sowohl für eine Erhöhung als auch für eine Senkung. Bei einem reinen Franchisewechsel ohne Kassenwechsel gelten andere Fristen — Details finden Sie in unserem Artikel Franchise ändern: Fristen, Anleitung & Tipps.
Versicherung vergleichen?
Jetzt kostenlose Beratung buchen — 60 Min., unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen
Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?
Nein. In der Grundversicherung (OKP) besteht eine gesetzliche Aufnahmepflicht. Jede Krankenkasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Anders sieht es bei den Zusatzversicherungen aus — dort kann die Kasse eine Gesundheitsprüfung verlangen und Sie ablehnen.
Bis wann muss ich kündigen?
Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der alten Krankenkasse eintreffen (nicht Poststempel, sondern Eingang). Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben bis spätestens 20. November, um auf der sicheren Seite zu sein.
Muss ich eine Begründung angeben?
Nein. Sie müssen den Wechsel nicht begründen. Ein einfaches Kündigungsschreiben mit Ihrer Versichertennummer und dem gewünschten Kündigungsdatum reicht aus.
Was passiert mit laufenden Behandlungen?
Behandlungen, die vor dem 1. Januar begonnen haben, werden über die alte Kasse abgerechnet. Ab dem 1. Januar übernimmt die neue Kasse. Die Franchise beginnt im neuen Jahr ohnehin bei null — es gibt also keinen Nachteil.
Kann ich die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten?
Ja. Grundversicherung und Zusatzversicherung sind getrennte Verträge. Sie können die eine wechseln und die andere behalten. Viele Versicherte haben Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Anbietern.
Wie viel kann ich sparen?
Das hängt von Ihrem Kanton, Ihrem Alter und Ihrem aktuellen Versicherer ab. In Zürich liegt die Differenz zwischen der günstigsten und teuersten Grundversicherung bei über CHF 2’000 pro Jahr. Selbst zwischen ähnlich platzierten Kassen sind CHF 300 bis CHF 600 Unterschied keine Seltenheit.
Verliere ich die Unfalldeckung beim Wechsel?
Nein. Solange Sie bei der neuen Kasse die Unfalldeckung einschliessen, besteht lückenloser Schutz. Falls Sie über den Arbeitgeber unfallversichert sind, können Sie den Unfall bei der Krankenkasse ausschliessen und so CHF 30 bis CHF 50 pro Monat sparen.
Insurance Guide
Unser Redaktionsteam verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schweizer Versicherungsmarkt und hat über 2'500 Kunden geholfen, sich im KVG-System zurechtzufinden.