Franchise und Selbstbehalt
Ein Jahr Arztrechnungen: Wer zahlt was?
- Franchise
- CHF 300 tragen Sie pro Kalenderjahr selbst, bevor die Krankenkasse zahlt.CHF 2'500 tragen Sie pro Kalenderjahr selbst, bevor die Krankenkasse zahlt.
- Selbstbehalt
- 10 % auf die Kosten oberhalb der Franchise, bis maximal CHF 700 pro Jahr (Erwachsene).
- Danach
- Den Rest zahlt die Krankenkasse.
- Max. Eigenkosten/Jahr
- CHF 1'000 (Franchise + CHF 700)CHF 3'200 (Franchise + CHF 700)
Franchise ändern: Das Wichtigste in Kürze
Eine neue Franchise gilt immer ab 1. Januar. Unter dem Jahr lässt sie sich nicht ändern. Die Fristen hängen von der Richtung ab: Wer die Franchise senken will (z. B. von CHF 2’500 auf CHF 300), muss dies der Kasse bis spätestens 30. November mitteilen. Wer sie erhöhen will (z. B. von CHF 300 auf CHF 2’500), kann das bis Ende Dezember tun; das BAG empfiehlt, die Kasse bis Mitte Dezember schriftlich zu informieren.
Die Franchise ist einer der grössten Hebel für Ihre Prämie, aber der Hebel ist gesetzlich begrenzt: Der Rabatt darf höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos betragen (KVV Art. 95 Abs. 2bis). Zwischen Franchise CHF 300 und CHF 2’500 sind das höchstens CHF 1’540 pro Jahr, rund CHF 128 pro Monat. Beispiel mit den Prämien 2027: Helsana, Stadt Zürich, Erwachsene, Standardmodell mit Unfall kostet mit Franchise CHF 300 CHF 676.00 und mit Franchise CHF 2’500 CHF 547.70 pro Monat. Das sind CHF 1’539.60 pro Jahr.
Wichtig
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst tragen, bevor die Krankenkasse zahlt. Darüber hinaus zahlen Sie einen Selbstbehalt von 10 % auf die Kosten oberhalb der Franchise, bis maximal CHF 700 pro Jahr (Erwachsene). Ihre maximalen Eigenkosten betragen also Franchise + CHF 700, zusätzlich zu den Prämien.
Fristen für die Franchiseänderung per 1. Januar 2027
Die unterschiedlichen Fristen für Senkung und Erhöhung verwirren viele Versicherte. Hier die Übersicht mit den Rechtsgrundlagen:
| Was Sie ändern | Muss bei der Kasse eingehen | Gilt ab | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Franchise senken | 30. November 2026 | 1. Januar 2027 | KVV Art. 94 Abs. 2 |
| Franchise erhöhen | 31. Dezember 2026 (BAG empfiehlt: bis Mitte Dezember) | 1. Januar 2027 | KVV Art. 94 Abs. 1 |
| Krankenkasse wechseln (jede Franchise, jedes Modell) | 30. November 2026 | 1. Januar 2027 | KVG Art. 7 Abs. 2 |
| Krankenkasse wechseln Mitte Jahr (nur mit Franchise CHF 300, Kinder CHF 0, im Standardmodell) | 31. März 2027 | 1. Juli 2027 | KVG Art. 7 Abs. 1 |
Massgebend ist jeweils der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Fällt der Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, muss die Mitteilung am letzten Arbeitstag davor eintreffen (BAG, FAQ priminfo). Der 30. November 2026 ist ein Montag.
Warum unterschiedliche Fristen?
Die Verordnung behandelt die beiden Richtungen unterschiedlich. Eine höhere Franchise kann nur auf den Beginn eines Kalenderjahres gewählt werden; eine besondere Kündigungsfrist schreibt die Verordnung dafür nicht vor (KVV Art. 94 Abs. 1). Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist dagegen an die Kündigungsfristen für den Kassenwechsel gebunden (KVV Art. 94 Abs. 2 mit KVG Art. 7). Nach der Mitteilung der neuen Prämie heisst das: Eingang bis Ende November. Die Senkung ist unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand möglich.
Tipp: Kassenwechsel als Umweg
Wer die Franchise senken will und den 30. November verpasst hat, bleibt ein Jahr bei der bisherigen Franchise. Wer ohnehin die Kasse wechselt, wählt die Franchise bei der neuen Kasse frei, auch eine tiefere. Die Kündigung muss dafür ebenfalls bis 30. November bei der alten Kasse sein. Mehr dazu im Artikel Krankenkasse wechseln 2027.
Die sechs Franchisestufen für Erwachsene
Für Erwachsene und junge Erwachsene (ab 19 Jahren) gibt es sechs Stufen: die ordentliche Franchise von CHF 300 und die wählbaren Franchisen von CHF 500, 1’000, 1’500, 2’000 und 2’500 (KVV Art. 93 und Art. 103). Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie, aber nur bis zur gesetzlichen Obergrenze.
| Franchise | Maximaler Prämienrabatt pro Jahr | Max. Eigenkosten/Jahr | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| CHF 300 | Referenzprämie (kein Rabatt) | CHF 1’000 | Personen mit regelmässigen Arztbesuchen oder chronischen Erkrankungen |
| CHF 500 | CHF 140 (ca. CHF 11.70/Mt.) | CHF 1’200 | Personen mit gelegentlichen Arztbesuchen |
| CHF 1’000 | CHF 490 (ca. CHF 40.80/Mt.) | CHF 1’700 | Personen mit wenigen Arztbesuchen |
| CHF 1’500 | CHF 840 (CHF 70/Mt.) | CHF 2’200 | Gesunde Erwachsene mit niedrigen Kosten |
| CHF 2’000 | CHF 1’190 (ca. CHF 99.20/Mt.) | CHF 2’700 | Gesunde Erwachsene mit finanzieller Reserve |
| CHF 2’500 | CHF 1’540 (ca. CHF 128.30/Mt.) | CHF 3’200 | Gesunde Erwachsene, die selten zum Arzt gehen |
Die Rabatte in der Tabelle sind die gesetzlichen Höchstwerte (70 % des zusätzlichen Risikos gegenüber CHF 300). Die meisten Standardtarife 2027 geben genau diese Werte; einzelne Kassen geben weniger. Ihre eigenen Zahlen finden Sie im Prämienrechner.
Für Kinder (bis 18 Jahre) gelten andere Stufen: ordentlich CHF 0, wählbar CHF 100, 200, 300, 400, 500 und 600. Der maximale Selbstbehalt beträgt bei Kindern CHF 350.
Schritt-für-Schritt: Franchise ändern
Schritt 1: Optimale Franchise berechnen
Bevor Sie die Franchise ändern, rechnen Sie durch, welche Stufe sich für Sie lohnt. Die Faustregel: Gibt Ihre Kasse den vollen Rabatt, ist Franchise CHF 2’500 günstiger, solange Ihre Gesundheitskosten unter rund CHF 2’010 pro Jahr liegen. Liegen sie darüber, ist Franchise CHF 300 günstiger.
Eine detaillierte Berechnung mit Break-even-Analyse finden Sie im Artikel Franchise 300 oder 2’500: Rechner und Break-even.
Schritt 2: Krankenkasse kontaktieren
Sie können die Franchiseänderung auf verschiedenen Wegen beantragen:
- Online: Viele Kassen bieten die Änderung im Kundenportal oder in der App an.
- Schriftlich: Per Brief oder E-Mail an Ihre Krankenkasse. Geben Sie Name, Versichertennummer, aktuelle Franchise und gewünschte Franchise an.
- Telefonisch: Bei vielen Kassen können Sie die Änderung auch per Anruf beantragen. Lassen Sie sich die Änderung anschliessend schriftlich bestätigen.
Für eine Senkung verlangt das BAG die schriftliche Mitteilung bis zum letzten Arbeitstag im November (FAQ priminfo). Auch bei einer Erhöhung ist eine schriftliche Mitteilung der sicherste Weg.
Schritt 3: Bestätigung prüfen
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit der neuen Franchise und der neuen Prämie, die ab 1. Januar gilt. Prüfen Sie beide Angaben sorgfältig.
Gut zu wissen
Die Franchiseänderung ohne Kassenwechsel ist in der Regel einfacher als ein vollständiger Kassenwechsel. Wenn Sie mit Ihrer Kasse zufrieden sind und nur die Franchise anpassen möchten, müssen Sie die Kasse nicht wechseln. Ob sich ein Wechsel für 2027 trotzdem lohnt, zeigt die Übersicht Krankenkassenprämien 2027.
Wann lohnt sich welche Franchise?
Hohe Franchise (CHF 2’500): Für wen?
Die hohe Franchise lohnt sich, wenn Sie selten zum Arzt gehen und ein finanzielles Polster haben, um im Ernstfall bis zu CHF 3’200 (Franchise plus Selbstbehalt) zu bezahlen. Konkret: Liegen Ihre jährlichen Gesundheitskosten unter rund CHF 2’000, sparen Sie mit der hohen Franchise mehr Prämie, als Sie zusätzlich selbst zahlen.
Rechenbeispiel: Bei der vollen Prämienersparnis von CHF 1’540 pro Jahr gegenüber Franchise CHF 300 liegt der Break-even bei rund CHF 2’010 Gesundheitskosten pro Jahr.
Tiefe Franchise (CHF 300): Für wen?
Die tiefe Franchise eignet sich für Personen mit planbaren, regelmässigen Gesundheitskosten: chronische Erkrankungen, regelmässige Medikamente, geplante Operationen. Auch für Personen ohne finanzielle Reserven kann sie sinnvoll sein, weil die maximalen Eigenkosten auf CHF 1’000 begrenzt sind.
Mittlere Franchise (CHF 1’000 oder CHF 1’500): Risiko begrenzen
Gibt die Kasse auf jeder Stufe den vollen Rabatt, ist rechnerisch immer entweder CHF 300 oder CHF 2’500 günstiger. Eine mittlere Franchise ist deshalb weniger ein Sparmodell als eine Absicherung: Sie sparen etwas Prämie und begrenzen das Risiko im Ernstfall.
Franchise ändern und gleichzeitig Kasse wechseln?
Ja, das ist möglich und oft sinnvoll. Beim Kassenwechsel per 1. Januar wählen Sie die Franchise bei der neuen Kasse frei. Das ist vor allem für eine Senkung praktisch: Sie erledigen Kassenwechsel und neue Franchise in einem Schritt, beides mit Frist 30. November.
| Szenario | Möglich? | Frist (Eingang bei der Kasse) |
|---|---|---|
| Franchise senken, gleiche Kasse | Ja | 30. November |
| Franchise erhöhen, gleiche Kasse | Ja | 31. Dezember (BAG empfiehlt Mitte Dezember) |
| Franchise ändern + Kasse wechseln | Ja (beliebige Richtung) | 30. November |
| Franchise unterjährig ändern | Nein | – |
Wechseln Sie unter dem Jahr die Kasse, etwa weil Ihre Kasse die Prämie unter dem Jahr erhöht, behalten Sie Ihre bisherige Franchise, sofern die neue Kasse diese anbietet. Die bereits bezahlte Franchise und der Selbstbehalt werden angerechnet (KVV Art. 94 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 4).
Häufige Fehler bei der Franchiseänderung
Frist verwechseln
Der häufigste Fehler: Die Frist für die Senkung (30. November) wird mit der Frist für die Erhöhung (Ende Dezember) verwechselt. Merken Sie sich: Senken bis Ende November, Erhöhen bis Ende Dezember, am besten bis Mitte Dezember.
Rabatt überschätzen
Mehr als CHF 1’540 pro Jahr spart niemand allein durch die Franchise CHF 2’500. Grössere Ersparnisse entstehen erst zusammen mit einem anderen Versicherungsmodell oder einer günstigeren Kasse.
Notgroschen vergessen
Wer die Franchise auf CHF 2’500 erhöht, sollte Franchise plus Selbstbehalt jederzeit verfügbar haben. Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jederzeit eintreten.
Nur ein Jahr rechnen
Die Franchise gilt jeweils für ein Kalenderjahr, die Entscheidung sollte aber langfristig betrachtet werden. Wer über mehrere Jahre gesund bleibt, spart mit der hohen Franchise erheblich. Ein einziges Jahr mit hohen Gesundheitskosten kann die Ersparnis eines Jahres aber übersteigen.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Franchise unterjährig ändern?
Nein. Eine höhere Franchise kann nur auf den Beginn eines Kalenderjahres gewählt werden, eine tiefere nur auf das Ende eines Kalenderjahres (KVV Art. 94). Ein Umzug in einen anderen Kanton ändert daran nichts; die neue Prämie nach einem Umzug gibt auch kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann bleibt Ihre aktuelle Franchise für ein weiteres Jahr bestehen. Für eine Senkung können Sie alternativ die Kasse wechseln (Frist ebenfalls 30. November) und dabei die Franchise neu wählen.
Gilt die Franchise pro Person oder pro Familie?
Die Franchise gilt pro versicherte Person und pro Kalenderjahr. Jedes Familienmitglied hat eine eigene Franchise. Für Kinder gelten tiefere Franchisestufen (CHF 0 bis CHF 600).
Muss ich die Franchiseänderung schriftlich beantragen?
Für eine Senkung verlangt das BAG die schriftliche Mitteilung bis zum letzten Arbeitstag im November. Viele Kassen bieten die Änderung auch online an. Lassen Sie sich die Änderung in jedem Fall schriftlich bestätigen.
Kann die Krankenkasse eine Franchiseänderung ablehnen?
Nein, sofern Sie die Frist einhalten und eine Stufe wählen, die Ihre Kasse anbietet. Die Versicherung mit wählbaren Franchisen steht allen Versicherten offen (KVV Art. 94 Abs. 1), und eine Senkung ist unabhängig vom Gesundheitszustand möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?
Die Franchise ist der jährliche Fixbetrag, den Sie selbst tragen. Der Selbstbehalt sind 10 % der Kosten oberhalb der Franchise, maximal CHF 700 pro Jahr. Zusammen mit der Franchise ergibt sich Ihre maximale Kostenbeteiligung. Mehr dazu im Artikel Franchise und Selbstbehalt erklärt.