Franchise ändern: Das Wichtigste in Kürze
Sie können Ihre Franchise bei der Krankenkasse einmal pro Jahr ändern — aber die Fristen unterscheiden sich je nach Richtung. Wer die Franchise senken will (z. B. von CHF 2’500 auf CHF 300), muss dies bis spätestens 30. November des laufenden Jahres tun. Wer die Franchise erhöhen will (z. B. von CHF 300 auf CHF 2’500), hat bis 31. März des laufenden Jahres Zeit. In beiden Fällen gilt die neue Franchise ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Die Wahl der richtigen Franchise ist einer der grössten Hebel, um Ihre Krankenkassenprämie zu optimieren. Der Unterschied zwischen der tiefsten und höchsten Franchise kann bei den monatlichen Prämien CHF 100 bis CHF 180 ausmachen — das sind CHF 1’200 bis CHF 2’160 pro Jahr.
Wichtig
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst tragen, bevor die Krankenkasse zahlt. Darüber hinaus zahlen Sie einen Selbstbehalt von 10 % auf die Kosten oberhalb der Franchise, bis maximal CHF 700 pro Jahr (Erwachsene). Ihre maximalen Eigenkosten betragen also Franchise + CHF 700 + Prämien.
Fristen für die Franchiseänderung 2026
Die unterschiedlichen Fristen für Senkung und Erhöhung verwirren viele Versicherte. Hier die Übersicht:
| Änderung | Frist | Gilt ab | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Franchise senken | 30. November 2026 | 1. Januar 2027 | Von CHF 2’500 auf CHF 300 |
| Franchise erhöhen | 31. März 2026 | 1. Januar 2027 | Von CHF 300 auf CHF 2’500 |
| Franchise bei Kassenwechsel ändern | 30. November 2026 | 1. Januar 2027 | Beliebige Änderung möglich |
Warum unterschiedliche Fristen?
Der Gesetzgeber will verhindern, dass Versicherte die tiefe Franchise nur dann wählen, wenn sie bereits wissen, dass hohe Kosten anfallen. Deshalb muss die Senkung bis Ende November des Vorjahres beantragt werden — also bevor das neue Versicherungsjahr beginnt. Die Erhöhung hingegen ist bis Ende März möglich, weil sie für die Kasse kein Risiko darstellt.
Tipp: Kassenwechsel als Umweg
Wer die Frist vom 31. März für die Franchiseerhöhung verpasst hat, kann die Franchise trotzdem ändern — indem er die Krankenkasse wechselt. Beim Kassenwechsel per 30. November können Sie jede beliebige Franchise frei wählen. Mehr dazu in unserem Artikel Krankenkasse wechseln 2026.
Die sechs Franchisestufen für Erwachsene
In der Schweizer Grundversicherung stehen sechs Franchisestufen zur Wahl. Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie.
| Franchise | Prämienrabatt (ca.) | Max. Eigenkosten/Jahr | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| CHF 300 | Referenzprämie (kein Rabatt) | CHF 1’000 | Personen mit regelmässigen Arztbesuchen oder chronischen Erkrankungen |
| CHF 500 | ca. CHF 15–25/Mt. | CHF 1’200 | Personen mit gelegentlichen Arztbesuchen |
| CHF 1’000 | ca. CHF 35–55/Mt. | CHF 1’700 | Personen mit wenigen Arztbesuchen |
| CHF 1’500 | ca. CHF 55–80/Mt. | CHF 2’200 | Gesunde Erwachsene mit niedrigen Kosten |
| CHF 2’000 | ca. CHF 75–110/Mt. | CHF 2’700 | Gesunde Erwachsene mit finanzieller Reserve |
| CHF 2’500 | ca. CHF 100–180/Mt. | CHF 3’200 | Gesunde Erwachsene, die selten zum Arzt gehen |
Für Kinder (bis 18 Jahre) gelten andere Stufen: CHF 0, CHF 100, CHF 200, CHF 300, CHF 400, CHF 500 und CHF 600. Für junge Erwachsene (19–25) gibt es in gewissen Kantonen zusätzliche Abstufungen.
Schritt-für-Schritt: Franchise ändern
Schritt 1: Optimale Franchise berechnen
Bevor Sie die Franchise ändern, rechnen Sie durch, welche Stufe sich für Sie lohnt. Die Faustregel: Wenn Ihre jährlichen Gesundheitskosten unter CHF 1’500 liegen, lohnt sich die höchste Franchise von CHF 2’500. Bei Kosten über CHF 3’500 pro Jahr ist die tiefste Franchise von CHF 300 günstiger.
Eine detaillierte Berechnung mit Break-even-Analyse finden Sie in unserem Artikel Franchise wählen: Die richtige Höhe 2026.
Schritt 2: Krankenkasse kontaktieren
Sie können die Franchiseänderung auf verschiedenen Wegen beantragen:
- Online: Viele Kassen bieten die Änderung im Kundenportal oder in der App an.
- Schriftlich: Per Brief oder E-Mail an Ihre Krankenkasse. Geben Sie Name, Versichertennummer, aktuelle Franchise und gewünschte Franchise an.
- Telefonisch: Bei den meisten Kassen können Sie die Änderung auch per Anruf beantragen. Lassen Sie sich die Änderung anschliessend schriftlich bestätigen.
Schritt 3: Bestätigung prüfen
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit der neuen Franchise und der neuen Prämie, die ab 1. Januar des Folgejahres gilt. Prüfen Sie beide Angaben sorgfältig.
Gut zu wissen
Die Franchiseänderung ohne Kassenwechsel ist in der Regel einfacher und schneller als ein vollständiger Kassenwechsel. Falls Sie mit Ihrer aktuellen Kasse zufrieden sind und nur die Franchise anpassen möchten, müssen Sie nicht die Kasse wechseln.
Wann lohnt sich welche Franchise?
Hohe Franchise (CHF 2’500): Für wen?
Die hohe Franchise lohnt sich, wenn Sie selten zum Arzt gehen und ein finanzielles Polster haben, um im Notfall CHF 2’500 sofort zu bezahlen. Konkret: Wenn Ihre jährlichen Gesundheitskosten (ohne Prämien) unter CHF 1’200 bis CHF 1’800 liegen, sparen Sie mit der hohen Franchise mehr Prämie, als Sie im Ernstfall zusätzlich zahlen.
Rechenbeispiel: Bei einer monatlichen Prämienersparnis von CHF 140 (CHF 1’680 pro Jahr) gegenüber der Franchise CHF 300 lohnt sich die hohe Franchise, solange Ihre Gesundheitskosten unter rund CHF 1’500 pro Jahr bleiben.
Tiefe Franchise (CHF 300): Für wen?
Die tiefe Franchise eignet sich für Personen mit planbaren, regelmässigen Gesundheitskosten — chronische Erkrankungen, regelmässige Medikamente, geplante Operationen, Schwangerschaft. Auch für Personen ohne finanzielle Reserven kann die tiefe Franchise sinnvoll sein, weil die maximalen Eigenkosten auf CHF 1’000 begrenzt sind.
Mittlere Franchise (CHF 1’000 oder CHF 1’500): Der Kompromiss
Wer weder sehr gesund noch chronisch krank ist, fährt mit einer mittleren Franchise oft am besten. Sie sparen gegenüber der tiefsten Franchise, begrenzen aber das finanzielle Risiko im Ernstfall.
Franchise ändern und gleichzeitig Kasse wechseln?
Ja, das ist möglich und oft sinnvoll. Beim Kassenwechsel per 30. November können Sie die Franchise frei wählen — unabhängig von der Frist für reine Franchiseänderungen. Das bedeutet: Selbst wenn die Frist vom 31. März für die Erhöhung verstrichen ist, können Sie über einen Kassenwechsel trotzdem auf eine höhere Franchise umsteigen.
| Szenario | Möglichkeit | Frist |
|---|---|---|
| Franchise senken, gleiche Kasse | Ja | 30. November |
| Franchise erhöhen, gleiche Kasse | Ja | 31. März |
| Franchise ändern + Kasse wechseln | Ja (beliebige Richtung) | 30. November |
| Franchise unterjährig ändern | Nein (ausser bei Kantonswechsel) | — |
Häufige Fehler bei der Franchiseänderung
Frist verwechseln
Der häufigste Fehler: Die Frist für die Erhöhung (31. März) wird mit der Frist für die Senkung (30. November) verwechselt. Merken Sie sich: Senken = November, Erhöhen = März.
Notgroschen vergessen
Wer die Franchise auf CHF 2’500 erhöht, sollte diesen Betrag jederzeit verfügbar haben. Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jederzeit eintreten. Ohne Rücklagen kann die hohe Franchise zur finanziellen Belastung werden.
Nur ein Jahr rechnen
Die Franchise gilt zwar jeweils für ein Kalenderjahr, aber die Entscheidung sollte langfristig betrachtet werden. Wer über fünf Jahre hinweg gesund bleibt, spart mit der hohen Franchise erheblich. Aber ein einziges Jahr mit hohen Gesundheitskosten kann die Ersparnis mehrerer Jahre zunichtemachen.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Franchise unterjährig ändern?
Nein, eine Franchiseänderung ist nur per 1. Januar möglich. Die einzige Ausnahme: Bei einem Umzug in einen anderen Kanton haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, mit dem Sie auch die Franchise anpassen können.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann bleibt Ihre aktuelle Franchise für ein weiteres Jahr bestehen. Alternativ können Sie die Kasse wechseln (Frist 30. November) und dabei die Franchise neu wählen.
Gilt die Franchise pro Person oder pro Familie?
Die Franchise gilt pro versicherte Person und pro Kalenderjahr. Jedes Familienmitglied hat eine eigene Franchise. Für Kinder gelten tiefere Franchisestufen (CHF 0 bis CHF 600).
Muss ich die Franchiseänderung schriftlich beantragen?
Das hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Viele Kassen bieten die Änderung online oder telefonisch an. Zur Sicherheit empfehlen wir, die Änderung schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu beantragen und sich eine Bestätigung geben zu lassen.
Kann die Krankenkasse eine Franchiseänderung ablehnen?
Nein, sofern Sie die Frist einhalten und eine der sechs gesetzlichen Stufen wählen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Änderung umzusetzen.
Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?
Die Franchise ist der jährliche Fixbetrag, den Sie selbst tragen. Der Selbstbehalt sind 10 % der Kosten oberhalb der Franchise, maximal CHF 700 pro Jahr. Zusammen mit der Franchise ergibt sich Ihre maximale Kostenbeteiligung. Mehr dazu in unserem Artikel Franchise und Selbstbehalt erklärt.
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