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Franchise ändern: Fristen, Anleitung & Tipps

Franchise ändern bei der Krankenkasse: Bis wann, wie und was Sie beachten müssen.

Insurance Guide
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7 Min. Lesezeit
26. März 2026

Franchise ändern: Das Wichtigste in Kürze

Sie können Ihre Franchise bei der Krankenkasse einmal pro Jahr ändern — aber die Fristen unterscheiden sich je nach Richtung. Wer die Franchise senken will (z. B. von CHF 2’500 auf CHF 300), muss dies bis spätestens 30. November des laufenden Jahres tun. Wer die Franchise erhöhen will (z. B. von CHF 300 auf CHF 2’500), hat bis 31. März des laufenden Jahres Zeit. In beiden Fällen gilt die neue Franchise ab dem 1. Januar des Folgejahres.

Die Wahl der richtigen Franchise ist einer der grössten Hebel, um Ihre Krankenkassenprämie zu optimieren. Der Unterschied zwischen der tiefsten und höchsten Franchise kann bei den monatlichen Prämien CHF 100 bis CHF 180 ausmachen — das sind CHF 1’200 bis CHF 2’160 pro Jahr.

Wichtig

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst tragen, bevor die Krankenkasse zahlt. Darüber hinaus zahlen Sie einen Selbstbehalt von 10 % auf die Kosten oberhalb der Franchise, bis maximal CHF 700 pro Jahr (Erwachsene). Ihre maximalen Eigenkosten betragen also Franchise + CHF 700 + Prämien.

Fristen für die Franchiseänderung 2026

Die unterschiedlichen Fristen für Senkung und Erhöhung verwirren viele Versicherte. Hier die Übersicht:

ÄnderungFristGilt abBeispiel
Franchise senken30. November 20261. Januar 2027Von CHF 2’500 auf CHF 300
Franchise erhöhen31. März 20261. Januar 2027Von CHF 300 auf CHF 2’500
Franchise bei Kassenwechsel ändern30. November 20261. Januar 2027Beliebige Änderung möglich

Warum unterschiedliche Fristen?

Der Gesetzgeber will verhindern, dass Versicherte die tiefe Franchise nur dann wählen, wenn sie bereits wissen, dass hohe Kosten anfallen. Deshalb muss die Senkung bis Ende November des Vorjahres beantragt werden — also bevor das neue Versicherungsjahr beginnt. Die Erhöhung hingegen ist bis Ende März möglich, weil sie für die Kasse kein Risiko darstellt.

Tipp: Kassenwechsel als Umweg

Wer die Frist vom 31. März für die Franchiseerhöhung verpasst hat, kann die Franchise trotzdem ändern — indem er die Krankenkasse wechselt. Beim Kassenwechsel per 30. November können Sie jede beliebige Franchise frei wählen. Mehr dazu in unserem Artikel Krankenkasse wechseln 2026.

Die sechs Franchisestufen für Erwachsene

In der Schweizer Grundversicherung stehen sechs Franchisestufen zur Wahl. Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie.

FranchisePrämienrabatt (ca.)Max. Eigenkosten/JahrGeeignet für
CHF 300Referenzprämie (kein Rabatt)CHF 1’000Personen mit regelmässigen Arztbesuchen oder chronischen Erkrankungen
CHF 500ca. CHF 15–25/Mt.CHF 1’200Personen mit gelegentlichen Arztbesuchen
CHF 1’000ca. CHF 35–55/Mt.CHF 1’700Personen mit wenigen Arztbesuchen
CHF 1’500ca. CHF 55–80/Mt.CHF 2’200Gesunde Erwachsene mit niedrigen Kosten
CHF 2’000ca. CHF 75–110/Mt.CHF 2’700Gesunde Erwachsene mit finanzieller Reserve
CHF 2’500ca. CHF 100–180/Mt.CHF 3’200Gesunde Erwachsene, die selten zum Arzt gehen

Für Kinder (bis 18 Jahre) gelten andere Stufen: CHF 0, CHF 100, CHF 200, CHF 300, CHF 400, CHF 500 und CHF 600. Für junge Erwachsene (19–25) gibt es in gewissen Kantonen zusätzliche Abstufungen.

Schritt-für-Schritt: Franchise ändern

Schritt 1: Optimale Franchise berechnen

Bevor Sie die Franchise ändern, rechnen Sie durch, welche Stufe sich für Sie lohnt. Die Faustregel: Wenn Ihre jährlichen Gesundheitskosten unter CHF 1’500 liegen, lohnt sich die höchste Franchise von CHF 2’500. Bei Kosten über CHF 3’500 pro Jahr ist die tiefste Franchise von CHF 300 günstiger.

Eine detaillierte Berechnung mit Break-even-Analyse finden Sie in unserem Artikel Franchise wählen: Die richtige Höhe 2026.

Schritt 2: Krankenkasse kontaktieren

Sie können die Franchiseänderung auf verschiedenen Wegen beantragen:

  • Online: Viele Kassen bieten die Änderung im Kundenportal oder in der App an.
  • Schriftlich: Per Brief oder E-Mail an Ihre Krankenkasse. Geben Sie Name, Versichertennummer, aktuelle Franchise und gewünschte Franchise an.
  • Telefonisch: Bei den meisten Kassen können Sie die Änderung auch per Anruf beantragen. Lassen Sie sich die Änderung anschliessend schriftlich bestätigen.

Schritt 3: Bestätigung prüfen

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit der neuen Franchise und der neuen Prämie, die ab 1. Januar des Folgejahres gilt. Prüfen Sie beide Angaben sorgfältig.

Gut zu wissen

Die Franchiseänderung ohne Kassenwechsel ist in der Regel einfacher und schneller als ein vollständiger Kassenwechsel. Falls Sie mit Ihrer aktuellen Kasse zufrieden sind und nur die Franchise anpassen möchten, müssen Sie nicht die Kasse wechseln.

Wann lohnt sich welche Franchise?

Hohe Franchise (CHF 2’500): Für wen?

Die hohe Franchise lohnt sich, wenn Sie selten zum Arzt gehen und ein finanzielles Polster haben, um im Notfall CHF 2’500 sofort zu bezahlen. Konkret: Wenn Ihre jährlichen Gesundheitskosten (ohne Prämien) unter CHF 1’200 bis CHF 1’800 liegen, sparen Sie mit der hohen Franchise mehr Prämie, als Sie im Ernstfall zusätzlich zahlen.

Rechenbeispiel: Bei einer monatlichen Prämienersparnis von CHF 140 (CHF 1’680 pro Jahr) gegenüber der Franchise CHF 300 lohnt sich die hohe Franchise, solange Ihre Gesundheitskosten unter rund CHF 1’500 pro Jahr bleiben.

Tiefe Franchise (CHF 300): Für wen?

Die tiefe Franchise eignet sich für Personen mit planbaren, regelmässigen Gesundheitskosten — chronische Erkrankungen, regelmässige Medikamente, geplante Operationen, Schwangerschaft. Auch für Personen ohne finanzielle Reserven kann die tiefe Franchise sinnvoll sein, weil die maximalen Eigenkosten auf CHF 1’000 begrenzt sind.

Mittlere Franchise (CHF 1’000 oder CHF 1’500): Der Kompromiss

Wer weder sehr gesund noch chronisch krank ist, fährt mit einer mittleren Franchise oft am besten. Sie sparen gegenüber der tiefsten Franchise, begrenzen aber das finanzielle Risiko im Ernstfall.

Franchise ändern und gleichzeitig Kasse wechseln?

Ja, das ist möglich und oft sinnvoll. Beim Kassenwechsel per 30. November können Sie die Franchise frei wählen — unabhängig von der Frist für reine Franchiseänderungen. Das bedeutet: Selbst wenn die Frist vom 31. März für die Erhöhung verstrichen ist, können Sie über einen Kassenwechsel trotzdem auf eine höhere Franchise umsteigen.

SzenarioMöglichkeitFrist
Franchise senken, gleiche KasseJa30. November
Franchise erhöhen, gleiche KasseJa31. März
Franchise ändern + Kasse wechselnJa (beliebige Richtung)30. November
Franchise unterjährig ändernNein (ausser bei Kantonswechsel)

Häufige Fehler bei der Franchiseänderung

Frist verwechseln

Der häufigste Fehler: Die Frist für die Erhöhung (31. März) wird mit der Frist für die Senkung (30. November) verwechselt. Merken Sie sich: Senken = November, Erhöhen = März.

Notgroschen vergessen

Wer die Franchise auf CHF 2’500 erhöht, sollte diesen Betrag jederzeit verfügbar haben. Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jederzeit eintreten. Ohne Rücklagen kann die hohe Franchise zur finanziellen Belastung werden.

Nur ein Jahr rechnen

Die Franchise gilt zwar jeweils für ein Kalenderjahr, aber die Entscheidung sollte langfristig betrachtet werden. Wer über fünf Jahre hinweg gesund bleibt, spart mit der hohen Franchise erheblich. Aber ein einziges Jahr mit hohen Gesundheitskosten kann die Ersparnis mehrerer Jahre zunichtemachen.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Franchise unterjährig ändern?

Nein, eine Franchiseänderung ist nur per 1. Januar möglich. Die einzige Ausnahme: Bei einem Umzug in einen anderen Kanton haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, mit dem Sie auch die Franchise anpassen können.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann bleibt Ihre aktuelle Franchise für ein weiteres Jahr bestehen. Alternativ können Sie die Kasse wechseln (Frist 30. November) und dabei die Franchise neu wählen.

Gilt die Franchise pro Person oder pro Familie?

Die Franchise gilt pro versicherte Person und pro Kalenderjahr. Jedes Familienmitglied hat eine eigene Franchise. Für Kinder gelten tiefere Franchisestufen (CHF 0 bis CHF 600).

Muss ich die Franchiseänderung schriftlich beantragen?

Das hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Viele Kassen bieten die Änderung online oder telefonisch an. Zur Sicherheit empfehlen wir, die Änderung schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu beantragen und sich eine Bestätigung geben zu lassen.

Kann die Krankenkasse eine Franchiseänderung ablehnen?

Nein, sofern Sie die Frist einhalten und eine der sechs gesetzlichen Stufen wählen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Änderung umzusetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?

Die Franchise ist der jährliche Fixbetrag, den Sie selbst tragen. Der Selbstbehalt sind 10 % der Kosten oberhalb der Franchise, maximal CHF 700 pro Jahr. Zusammen mit der Franchise ergibt sich Ihre maximale Kostenbeteiligung. Mehr dazu in unserem Artikel Franchise und Selbstbehalt erklärt.

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Über den Autor

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Unser Redaktionsteam verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schweizer Versicherungsmarkt und hat über 2'500 Kunden geholfen, sich im KVG-System zurechtzufinden.

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Benjamin Wagner

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