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Franchise ändern 2027: Fristen, Anleitung & Tipps

Franchise ändern bei der Krankenkasse: senken bis 30. November, erhöhen bis Ende Dezember. Fristen für 2027, Rechtsgrundlagen und Anleitung.

Nicole BohneBeraterin für Vorsorge & Einwanderung 7 Min. Lesezeit Aktualisiert: September 2026 FINMA-registriert · unabhängig
In diesem Ratgeber
  1. Franchise ändern: Das Wichtigste in Kürze
  2. Fristen für die Franchiseänderung per 1. Januar 2027
  3. Warum unterschiedliche Fristen?
  4. Die sechs Franchisestufen für Erwachsene
  5. Schritt-für-Schritt: Franchise ändern
  6. Schritt 1: Optimale Franchise berechnen
  7. Schritt 2: Krankenkasse kontaktieren
  8. Schritt 3: Bestätigung prüfen
  9. Wann lohnt sich welche Franchise?
  10. Hohe Franchise (CHF 2'500): Für wen?
  11. Tiefe Franchise (CHF 300): Für wen?
  12. Mittlere Franchise (CHF 1'000 oder CHF 1'500): Risiko begrenzen
  13. Franchise ändern und gleichzeitig Kasse wechseln?
  14. Häufige Fehler bei der Franchiseänderung
  15. Frist verwechseln
  16. Rabatt überschätzen
  17. Notgroschen vergessen
  18. Nur ein Jahr rechnen
  19. Häufig gestellte Fragen

Franchise und Selbstbehalt

Ein Jahr Arztrechnungen: Wer zahlt was?

Franchise
CHF 300 tragen Sie pro Kalenderjahr selbst, bevor die Krankenkasse zahlt.
Selbstbehalt
10 % auf die Kosten oberhalb der Franchise, bis maximal CHF 700 pro Jahr (Erwachsene).
Danach
Den Rest zahlt die Krankenkasse.
Max. Eigenkosten/Jahr
CHF 1'000 (Franchise + CHF 700)

Franchise ändern: Das Wichtigste in Kürze

Eine neue Franchise gilt immer ab 1. Januar. Unter dem Jahr lässt sie sich nicht ändern. Die Fristen hängen von der Richtung ab: Wer die Franchise senken will (z. B. von CHF 2’500 auf CHF 300), muss dies der Kasse bis spätestens 30. November mitteilen. Wer sie erhöhen will (z. B. von CHF 300 auf CHF 2’500), kann das bis Ende Dezember tun; das BAG empfiehlt, die Kasse bis Mitte Dezember schriftlich zu informieren.

Die Franchise ist einer der grössten Hebel für Ihre Prämie, aber der Hebel ist gesetzlich begrenzt: Der Rabatt darf höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos betragen (KVV Art. 95 Abs. 2bis). Zwischen Franchise CHF 300 und CHF 2’500 sind das höchstens CHF 1’540 pro Jahr, rund CHF 128 pro Monat. Beispiel mit den Prämien 2027: Helsana, Stadt Zürich, Erwachsene, Standardmodell mit Unfall kostet mit Franchise CHF 300 CHF 676.00 und mit Franchise CHF 2’500 CHF 547.70 pro Monat. Das sind CHF 1’539.60 pro Jahr.

Wichtig

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst tragen, bevor die Krankenkasse zahlt. Darüber hinaus zahlen Sie einen Selbstbehalt von 10 % auf die Kosten oberhalb der Franchise, bis maximal CHF 700 pro Jahr (Erwachsene). Ihre maximalen Eigenkosten betragen also Franchise + CHF 700, zusätzlich zu den Prämien.

Fristen für die Franchiseänderung per 1. Januar 2027

Die unterschiedlichen Fristen für Senkung und Erhöhung verwirren viele Versicherte. Hier die Übersicht mit den Rechtsgrundlagen:

Was Sie ändernMuss bei der Kasse eingehenGilt abRechtsgrundlage
Franchise senken30. November 20261. Januar 2027KVV Art. 94 Abs. 2
Franchise erhöhen31. Dezember 2026 (BAG empfiehlt: bis Mitte Dezember)1. Januar 2027KVV Art. 94 Abs. 1
Krankenkasse wechseln (jede Franchise, jedes Modell)30. November 20261. Januar 2027KVG Art. 7 Abs. 2
Krankenkasse wechseln Mitte Jahr (nur mit Franchise CHF 300, Kinder CHF 0, im Standardmodell)31. März 20271. Juli 2027KVG Art. 7 Abs. 1

Massgebend ist jeweils der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Fällt der Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, muss die Mitteilung am letzten Arbeitstag davor eintreffen (BAG, FAQ priminfo). Der 30. November 2026 ist ein Montag.

Warum unterschiedliche Fristen?

Die Verordnung behandelt die beiden Richtungen unterschiedlich. Eine höhere Franchise kann nur auf den Beginn eines Kalenderjahres gewählt werden; eine besondere Kündigungsfrist schreibt die Verordnung dafür nicht vor (KVV Art. 94 Abs. 1). Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist dagegen an die Kündigungsfristen für den Kassenwechsel gebunden (KVV Art. 94 Abs. 2 mit KVG Art. 7). Nach der Mitteilung der neuen Prämie heisst das: Eingang bis Ende November. Die Senkung ist unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand möglich.

Tipp: Kassenwechsel als Umweg

Wer die Franchise senken will und den 30. November verpasst hat, bleibt ein Jahr bei der bisherigen Franchise. Wer ohnehin die Kasse wechselt, wählt die Franchise bei der neuen Kasse frei, auch eine tiefere. Die Kündigung muss dafür ebenfalls bis 30. November bei der alten Kasse sein. Mehr dazu im Artikel Krankenkasse wechseln 2027.

Die sechs Franchisestufen für Erwachsene

Für Erwachsene und junge Erwachsene (ab 19 Jahren) gibt es sechs Stufen: die ordentliche Franchise von CHF 300 und die wählbaren Franchisen von CHF 500, 1’000, 1’500, 2’000 und 2’500 (KVV Art. 93 und Art. 103). Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie, aber nur bis zur gesetzlichen Obergrenze.

FranchiseMaximaler Prämienrabatt pro JahrMax. Eigenkosten/JahrGeeignet für
CHF 300Referenzprämie (kein Rabatt)CHF 1’000Personen mit regelmässigen Arztbesuchen oder chronischen Erkrankungen
CHF 500CHF 140 (ca. CHF 11.70/Mt.)CHF 1’200Personen mit gelegentlichen Arztbesuchen
CHF 1’000CHF 490 (ca. CHF 40.80/Mt.)CHF 1’700Personen mit wenigen Arztbesuchen
CHF 1’500CHF 840 (CHF 70/Mt.)CHF 2’200Gesunde Erwachsene mit niedrigen Kosten
CHF 2’000CHF 1’190 (ca. CHF 99.20/Mt.)CHF 2’700Gesunde Erwachsene mit finanzieller Reserve
CHF 2’500CHF 1’540 (ca. CHF 128.30/Mt.)CHF 3’200Gesunde Erwachsene, die selten zum Arzt gehen

Die Rabatte in der Tabelle sind die gesetzlichen Höchstwerte (70 % des zusätzlichen Risikos gegenüber CHF 300). Die meisten Standardtarife 2027 geben genau diese Werte; einzelne Kassen geben weniger. Ihre eigenen Zahlen finden Sie im Prämienrechner.

Für Kinder (bis 18 Jahre) gelten andere Stufen: ordentlich CHF 0, wählbar CHF 100, 200, 300, 400, 500 und 600. Der maximale Selbstbehalt beträgt bei Kindern CHF 350.

Schritt-für-Schritt: Franchise ändern

Schritt 1: Optimale Franchise berechnen

Bevor Sie die Franchise ändern, rechnen Sie durch, welche Stufe sich für Sie lohnt. Die Faustregel: Gibt Ihre Kasse den vollen Rabatt, ist Franchise CHF 2’500 günstiger, solange Ihre Gesundheitskosten unter rund CHF 2’010 pro Jahr liegen. Liegen sie darüber, ist Franchise CHF 300 günstiger.

Eine detaillierte Berechnung mit Break-even-Analyse finden Sie im Artikel Franchise 300 oder 2’500: Rechner und Break-even.

Schritt 2: Krankenkasse kontaktieren

Sie können die Franchiseänderung auf verschiedenen Wegen beantragen:

  • Online: Viele Kassen bieten die Änderung im Kundenportal oder in der App an.
  • Schriftlich: Per Brief oder E-Mail an Ihre Krankenkasse. Geben Sie Name, Versichertennummer, aktuelle Franchise und gewünschte Franchise an.
  • Telefonisch: Bei vielen Kassen können Sie die Änderung auch per Anruf beantragen. Lassen Sie sich die Änderung anschliessend schriftlich bestätigen.

Für eine Senkung verlangt das BAG die schriftliche Mitteilung bis zum letzten Arbeitstag im November (FAQ priminfo). Auch bei einer Erhöhung ist eine schriftliche Mitteilung der sicherste Weg.

Schritt 3: Bestätigung prüfen

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit der neuen Franchise und der neuen Prämie, die ab 1. Januar gilt. Prüfen Sie beide Angaben sorgfältig.

Gut zu wissen

Die Franchiseänderung ohne Kassenwechsel ist in der Regel einfacher als ein vollständiger Kassenwechsel. Wenn Sie mit Ihrer Kasse zufrieden sind und nur die Franchise anpassen möchten, müssen Sie die Kasse nicht wechseln. Ob sich ein Wechsel für 2027 trotzdem lohnt, zeigt die Übersicht Krankenkassenprämien 2027.

Wann lohnt sich welche Franchise?

Hohe Franchise (CHF 2’500): Für wen?

Die hohe Franchise lohnt sich, wenn Sie selten zum Arzt gehen und ein finanzielles Polster haben, um im Ernstfall bis zu CHF 3’200 (Franchise plus Selbstbehalt) zu bezahlen. Konkret: Liegen Ihre jährlichen Gesundheitskosten unter rund CHF 2’000, sparen Sie mit der hohen Franchise mehr Prämie, als Sie zusätzlich selbst zahlen.

Rechenbeispiel: Bei der vollen Prämienersparnis von CHF 1’540 pro Jahr gegenüber Franchise CHF 300 liegt der Break-even bei rund CHF 2’010 Gesundheitskosten pro Jahr.

Tiefe Franchise (CHF 300): Für wen?

Die tiefe Franchise eignet sich für Personen mit planbaren, regelmässigen Gesundheitskosten: chronische Erkrankungen, regelmässige Medikamente, geplante Operationen. Auch für Personen ohne finanzielle Reserven kann sie sinnvoll sein, weil die maximalen Eigenkosten auf CHF 1’000 begrenzt sind.

Mittlere Franchise (CHF 1’000 oder CHF 1’500): Risiko begrenzen

Gibt die Kasse auf jeder Stufe den vollen Rabatt, ist rechnerisch immer entweder CHF 300 oder CHF 2’500 günstiger. Eine mittlere Franchise ist deshalb weniger ein Sparmodell als eine Absicherung: Sie sparen etwas Prämie und begrenzen das Risiko im Ernstfall.

Franchise ändern und gleichzeitig Kasse wechseln?

Ja, das ist möglich und oft sinnvoll. Beim Kassenwechsel per 1. Januar wählen Sie die Franchise bei der neuen Kasse frei. Das ist vor allem für eine Senkung praktisch: Sie erledigen Kassenwechsel und neue Franchise in einem Schritt, beides mit Frist 30. November.

SzenarioMöglich?Frist (Eingang bei der Kasse)
Franchise senken, gleiche KasseJa30. November
Franchise erhöhen, gleiche KasseJa31. Dezember (BAG empfiehlt Mitte Dezember)
Franchise ändern + Kasse wechselnJa (beliebige Richtung)30. November
Franchise unterjährig ändernNein–

Wechseln Sie unter dem Jahr die Kasse, etwa weil Ihre Kasse die Prämie unter dem Jahr erhöht, behalten Sie Ihre bisherige Franchise, sofern die neue Kasse diese anbietet. Die bereits bezahlte Franchise und der Selbstbehalt werden angerechnet (KVV Art. 94 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 4).

Häufige Fehler bei der Franchiseänderung

Frist verwechseln

Der häufigste Fehler: Die Frist für die Senkung (30. November) wird mit der Frist für die Erhöhung (Ende Dezember) verwechselt. Merken Sie sich: Senken bis Ende November, Erhöhen bis Ende Dezember, am besten bis Mitte Dezember.

Rabatt überschätzen

Mehr als CHF 1’540 pro Jahr spart niemand allein durch die Franchise CHF 2’500. Grössere Ersparnisse entstehen erst zusammen mit einem anderen Versicherungsmodell oder einer günstigeren Kasse.

Notgroschen vergessen

Wer die Franchise auf CHF 2’500 erhöht, sollte Franchise plus Selbstbehalt jederzeit verfügbar haben. Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jederzeit eintreten.

Nur ein Jahr rechnen

Die Franchise gilt jeweils für ein Kalenderjahr, die Entscheidung sollte aber langfristig betrachtet werden. Wer über mehrere Jahre gesund bleibt, spart mit der hohen Franchise erheblich. Ein einziges Jahr mit hohen Gesundheitskosten kann die Ersparnis eines Jahres aber übersteigen.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Franchise unterjährig ändern?

Nein. Eine höhere Franchise kann nur auf den Beginn eines Kalenderjahres gewählt werden, eine tiefere nur auf das Ende eines Kalenderjahres (KVV Art. 94). Ein Umzug in einen anderen Kanton ändert daran nichts; die neue Prämie nach einem Umzug gibt auch kein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann bleibt Ihre aktuelle Franchise für ein weiteres Jahr bestehen. Für eine Senkung können Sie alternativ die Kasse wechseln (Frist ebenfalls 30. November) und dabei die Franchise neu wählen.

Gilt die Franchise pro Person oder pro Familie?

Die Franchise gilt pro versicherte Person und pro Kalenderjahr. Jedes Familienmitglied hat eine eigene Franchise. Für Kinder gelten tiefere Franchisestufen (CHF 0 bis CHF 600).

Muss ich die Franchiseänderung schriftlich beantragen?

Für eine Senkung verlangt das BAG die schriftliche Mitteilung bis zum letzten Arbeitstag im November. Viele Kassen bieten die Änderung auch online an. Lassen Sie sich die Änderung in jedem Fall schriftlich bestätigen.

Kann die Krankenkasse eine Franchiseänderung ablehnen?

Nein, sofern Sie die Frist einhalten und eine Stufe wählen, die Ihre Kasse anbietet. Die Versicherung mit wählbaren Franchisen steht allen Versicherten offen (KVV Art. 94 Abs. 1), und eine Senkung ist unabhängig vom Gesundheitszustand möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?

Die Franchise ist der jährliche Fixbetrag, den Sie selbst tragen. Der Selbstbehalt sind 10 % der Kosten oberhalb der Franchise, maximal CHF 700 pro Jahr. Zusammen mit der Franchise ergibt sich Ihre maximale Kostenbeteiligung. Mehr dazu im Artikel Franchise und Selbstbehalt erklärt.

Über den Autor

Nicole Bohne

Beraterin für Vorsorge & Einwanderung

Nicole Bohne ist seit 10 Jahren in Versicherung und Vorsorge tätig, unter anderem bei der Basler und der Zurich. Sie ist spezialisiert auf Vorsorge (Säule 3a, Risikoabsicherung, Steuern) und auf die Versicherungsfragen rund um die Einwanderung in die Schweiz. FINMA-registrierte Vermittlerin (F01536402); sie berät auf Deutsch, Englisch und Französisch.

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