Privathaftpflicht: für rund CHF 100 im Jahr gegen Millionenforderungen
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet in der Schweiz mit seinem ganzen Vermögen. Die Privathaftpflicht ist nicht obligatorisch — aber eine der wichtigsten und günstigsten Versicherungen, und viele Vermieter verlangen sie. Prüfen Sie hier die passende Deckung; Offerten holen wir kostenlos für Sie ein.
- CHF 5–10 Mio.
- übliche Garantiesumme für Einzelpersonen und Familien
- ca. CHF 80–220
- Jahresprämie je nach Haushalt (Richtwert)
- unbegrenzt
- Für Schäden an Dritten haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen
Ein Missgeschick
Wenn Sie etwas beschädigen, das anderen gehört
Typischerweise versichert
Sachschäden an fremdem Eigentum
Typischerweise versichert
Mieterschäden an der gemieteten Wohnung (z. B. Parkett, Lavabo)
Nicht obligatorisch
Aber viele Vermieter verlangen sie beim Abschluss des Mietvertrags.
Nicht über die Privathaftpflicht: Schäden an Ihren eigenen Sachen (Hausratversicherung).
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Die Prämien unterscheiden sich je nach Versicherer, Deckung und Selbstbehalt deutlich. Wir holen für Sie vergleichbare Offerten ein und sagen Ihnen, welche Deckung Sie wirklich brauchen — auf Wunsch zusammen mit der Hausratversicherung (im Paket oft günstiger).
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Richtwerte aus öffentlichen Marktübersichten 2025/26 — keine Offerte. Die effektive Prämie hängt von Versicherer, Wohnort, Deckungsumfang und Selbstbehalt ab.
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
| Haushalt | Übliche Garantiesumme | Jahresprämie (Richtwert) |
|---|---|---|
| Einzelperson | CHF 5 Mio. | CHF 80–150 |
| Paar | CHF 5–10 Mio. | CHF 100–180 |
| Familie mit Kindern | CHF 10 Mio. | CHF 120–220 |
Richtwerte aus öffentlichen Marktübersichten 2025/26. Im Paket mit der Hausratversicherung gewähren viele Versicherer Rabatt.
Was die Privathaftpflicht deckt — und was nicht
Typischerweise versichert
- Personenschäden, die Sie anderen zufügen (z. B. Velounfall)
- Sachschäden an fremdem Eigentum
- Mieterschäden an der gemieteten Wohnung (z. B. Parkett, Lavabo)
- Schäden durch Kinder und Haustiere (je nach Vertrag)
- Abwehr unberechtigter Forderungen (passiver Rechtsschutz)
Nicht über die Privathaftpflicht
- Schäden an Ihren eigenen Sachen (Hausratversicherung)
- Schäden mit dem Auto oder Motorrad (Motorfahrzeughaftpflicht)
- Schäden bei der beruflichen Tätigkeit
- Vorsätzlich verursachte Schäden
Häufige Fragen
Ist die Privathaftpflicht in der Schweiz obligatorisch?
Nein, grundsätzlich nicht. Viele Vermieter verlangen sie jedoch beim Abschluss des Mietvertrags, und für Hundehalter ist eine Haftpflichtversicherung in vielen Kantonen vorgeschrieben. Da Sie für Schäden an Dritten unbegrenzt haften, ist sie für jeden Haushalt dringend empfehlenswert.
Welche Garantiesumme brauche ich?
Üblich sind CHF 5 Millionen für Einzelpersonen und CHF 10 Millionen für Familien oder Eigentümer. Der Prämienunterschied zwischen 5 und 10 Millionen ist meist klein — bei Personenschäden können die Forderungen aber schnell sehr hoch werden.
Sind Mieterschäden automatisch versichert?
Bei den meisten Policen ja, aber nicht bei allen und teils mit eigenem Selbstbehalt. Achten Sie darauf, dass Schäden an der gemieteten Wohnung eingeschlossen sind — spätestens bei der Wohnungsabgabe wird das wichtig.
Kann ich meine bestehende Haftpflichtversicherung kündigen?
Nach dem revidierten Versicherungsvertragsgesetz (seit 2022) können Sie einen Vertrag nach drei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen, auch bei längerer Laufzeit. Wir prüfen Ihre Police und die Fristen gerne kostenlos.
Die passende Deckung lieber mit Beratung wählen?
Nicole Bohne (10 Jahre Versicherung und Vorsorge, zuvor bei Basler und Zurich), unabhängig und FINMA-registriert. 45 Minuten per Video, kostenlos und unverbindlich.