Seit dem 1. Januar 2026 können Sie verpasste Säule-3a-Beiträge bis zu 10 Jahre rückwirkend nachzahlen. Die Regelung gilt nur für Lücken ab 2025 — ältere Jahre bleiben verfallen. Sie müssen zuerst den vollen Maximalbetrag des laufenden Jahres einzahlen (2026: CHF 7’258), bevor Sie eine Nachzahlung leisten dürfen. Jeder nachgezahlte Franken ist vollständig steuerlich abzugsfähig. Wie viel Sie sparen, hängt von Kanton, Lohn und Zivilstand ab: Bei CHF 100’000 Bruttolohn (ledig) sind es im Kantonshauptort laut ESTV-Steuerrechner rund 14 % (Zug) bis 33 % (Basel-Landschaft) des Betrags.
CHF 7’258
Maximale Nachzahlung pro Jahr
Gilt auch für Selbständige ohne Pensionskasse (Art. 7a Abs. 2 BVV 3).
10 Jahre
Rückwirkende Frist
Eine Lücke aus 2025 können Sie bis Ende 2035 schliessen.
CHF 1’839
Typische Steuerersparnis
Pro CHF 7’258, Stadt Zürich, ledig, CHF 100’000 Bruttolohn, ohne Kirchensteuer (ESTV-Steuerrechner, Steuerjahr 2026).
Was ändert sich ab 2026 bei der Säule 3a?
Am 6. November 2024 hat der Bundesrat die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) angepasst. Die neue Regel trat am 1. Januar 2025 in Kraft, nachträgliche Einkäufe sind jedoch erst ab dem Steuerjahr 2026 möglich.
Konkret bedeutet das: Wer in den Jahren ab 2025 nicht den vollen Maximalbetrag in die Säule 3a eingezahlt hat, kann diese Differenz in den folgenden zehn Jahren nachholen — und den nachträglich eingezahlten Betrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Rechtsgrundlage sind die neuen Artikel 7a und 7b der BVV 3. Einen Überblick über die Säule 3a finden Sie auf unserer Seite Säule 3a.
💡 Wichtigster Unterschied zu früher
Bisher waren verpasste 3a-Beiträge unwiderruflich verloren. Ab 2026 haben Sie eine zweite Chance — allerdings ausschliesslich für Beitragsjahre ab 2025. Alle Lücken vor 2025 bleiben verfallen.
Wer darf eine Säule-3a-Nachzahlung leisten?
Die nachträgliche Einzahlung steht grundsätzlich allen Personen offen, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen — sowohl Angestellte als auch Selbständigerwerbende. Folgende Voraussetzungen müssen aber kumulativ erfüllt sein:
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AHV-pflichtiges Einkommen im Lückenjahr: Sie mussten im Jahr der Beitragslücke erwerbstätig sein und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Wer in einem Jahr kein solches Einkommen hatte (z. B. wegen unbezahlter Elternzeit, Sabbatical, Auslandaufenthalt oder Aussteuerung nach Arbeitslosigkeit), kann für dieses Jahr keine Nachzahlung leisten.
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AHV-pflichtiges Einkommen im Jahr der Nachzahlung: Auch im Jahr, in dem Sie die Nachzahlung tätigen möchten, müssen Sie erwerbstätig sein und ein AHV-pflichtiges Einkommen haben.
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Maximalbetrag des laufenden Jahres zuerst ausschöpfen: Bevor Sie eine Nachzahlung leisten dürfen, müssen Sie den vollen Maximalbetrag für das laufende Jahr bereits eingezahlt haben. Für 2026 sind das CHF 7’258 (Angestellte mit Pensionskasse) bzw. 20 % des Nettoeinkommens bis maximal CHF 36’288 (Selbständige ohne Pensionskasse).
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Keine Altersleistungen bezogen: Sobald Sie Kapital aus der Säule 3a aus Altersgründen bezogen haben (frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter, also mit 60 für Männer und für Frauen ab Jahrgang 1964), sind keine Nachzahlungen mehr möglich. Diese Sperre gilt unabhängig davon, aus welchem 3a-Konto Sie den Bezug vorgenommen haben. Wenn Sie jedoch noch kein Guthaben bezogen haben, können Sie bis fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Referenzalters Nachzahlungen leisten — vorausgesetzt, Sie sind weiterhin erwerbstätig.
⚠️ Keine Nachzahlung bei Mutterschaft ohne Einkommen
Wer während der Mutterschaft vollständig ohne AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen war, kann für diese Zeit keine Nachzahlungen leisten. Damit bleiben Lücken aus reinen Familienpausen bestehen, auch mit der neuen Regelung. (Quelle: Art. 7a und 7b BVV 3; BSV)
Wie viel kann ich nachzahlen — und bis wann?
Maximalbetrag pro Nachzahlung
Pro Jahr können Sie maximal CHF 7’258 nachzahlen — den sogenannten «kleinen Beitrag». Diese Obergrenze gilt unabhängig davon, ob Sie Angestellte/r oder Selbständige/r sind. Selbst wenn Sie als Selbständige/r ohne Pensionskasse im Lückenjahr theoretisch bis zu CHF 36’288 hätten einzahlen dürfen, ist die Nachzahlung auf CHF 7’258 begrenzt.
10-Jahres-Frist
Jede Beitragslücke kann maximal zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden. Eine Lücke aus dem Jahr 2025 können Sie also bis Ende 2035 nachholen. Danach verfällt die Möglichkeit.
| Lückenjahr | Frühestmögliche Nachzahlung | Spätestmögliche Nachzahlung |
|---|---|---|
| 2025 | 2026 | 2035 |
| 2026 | 2027 | 2036 |
| 2027 | 2028 | 2037 |
| 2028 | 2029 | 2038 |
Alles oder nichts — keine Teilzahlungen
Für jedes Lückenjahr dürfen Sie nur eine einzige Nachzahlung leisten. Wenn Sie beispielsweise 2025 eine Lücke von CHF 4’258 haben und 2026 nur CHF 2’000 nachzahlen, verfallen die restlichen CHF 2’258 unwiderruflich. Es ist also ratsam, die Nachzahlung vollständig zu leisten.
Sie können jedoch in einem einzigen Jahr mehrere Lücken gleichzeitig schliessen — solange die Summe aller Nachzahlungen den kleinen Maximalbetrag von CHF 7’258 nicht überschreitet.
Rechenbeispiel: Nachzahlung 2026 für Lücke 2025
Ausgangslage: Sarah, 38, angestellt mit Pensionskasse, hat 2025 nur CHF 3’000 in die Säule 3a eingezahlt. Der Maximalbetrag wäre CHF 7’258 gewesen. Es entsteht eine Lücke von CHF 4’258.
2026: Sarah zahlt zuerst den vollen Maximalbetrag für 2026 ein (CHF 7’258). Danach leistet sie zusätzlich CHF 4’258 als Nachzahlung für 2025.
Steuerliche Wirkung 2026:
- Regulärer Beitrag 2026: CHF 7’258
- Nachzahlung für 2025: CHF 4’258
- Total steuerlich abzugsfähig: CHF 11’516
Wohnt Sarah in der Stadt Zürich, ist ledig und verdient CHF 100’000 brutto, senkt der Abzug von CHF 11’516 ihre Steuern laut ESTV-Steuerrechner 2026 um rund CHF 2’770 (Bund, Kanton und Gemeinde, ohne Kirchensteuer). Rund CHF 930 davon gehen auf die Nachzahlung zurück, der Rest auf den regulären Beitrag.
Mehrere Lücken schliessen — wie geht das?
Wenn Sie in mehreren Jahren Beitragslücken haben, können Sie diese entweder nacheinander oder teilweise gleichzeitig schliessen.
Beispiel: Marc hat 2025 gar nichts in die Säule 3a eingezahlt (Lücke: CHF 7’258) und 2026 ebenfalls nichts (zweite Lücke: CHF 7’258).
Im Jahr 2027 zahlt Marc zunächst den vollen Maximalbetrag für 2027 ein (CHF 7’258). Dann hat er folgende Optionen:
- Eine Lücke vollständig schliessen: Nachzahlung CHF 7’258 für 2025 → Total 2027: CHF 14’516 abzugsfähig.
- Beide Lücken anteilig schliessen: Nachzahlung je CHF 3’629 für 2025 und 2026 → Total 2027: CHF 14’516 abzugsfähig. Achtung: Die restlichen je CHF 3’629 pro Jahr verfallen, da jede Lücke nur einmal nachgezahlt werden darf.
In den meisten Fällen ist Variante 1 sinnvoller: Schliessen Sie zuerst die älteste Lücke vollständig, da für diese am wenigsten Zeit bleibt.
Steuerersparnis: Wie viel bringe ich mir wirklich?
Die konkrete Steuerersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab, der wiederum von Ihrem Einkommen, Wohnort und Zivilstand abhängt. Generell gilt: Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto grösser die Ersparnis.
| Kanton / Gemeinde | Bruttolohn | Ersparnis in % ca. | Ersparnis bei CHF 7’258 Nachzahlung |
|---|---|---|---|
| Zug (Stadt) | CHF 100’000 | 14 % | CHF 1’024 |
| Zürich (Stadt) | CHF 100’000 | 25 % | CHF 1’839 |
| Zürich (Stadt) | CHF 150’000 | 30 % | CHF 2’192 |
| Bern (Stadt) | CHF 100’000 | 29 % | CHF 2’101 |
| Genf (Stadt) | CHF 100’000 | 31 % | CHF 2’237 |
Quelle: ESTV-Steuerrechner, Steuerjahr 2026, Stand 25. September 2026. Ledig, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer, angestellt mit Pensionskasse. Ihr Wert hängt von Gemeinde und weiteren Abzügen ab.
💡 Nachzahlung in Jahre mit hohem Einkommen verschieben
Wenn Sie absehen können, dass Ihr Einkommen in einem künftigen Jahr deutlich höher sein wird (z. B. nach Beförderung, Bonus, Nebeneinkommen), kann es sich lohnen, die Nachzahlung auf dieses Jahr zu verschieben. Bei höherem Grenzsteuersatz sparen Sie mehr. Beispiel: Bei einem Wechsel von 22 % auf 35 % Grenzsteuersatz spart dieselbe Nachzahlung von CHF 7’258 fast CHF 1’000 mehr.
3a-Steuerrechner
Was spart Ihnen eine volle Nachzahlung?
Eine Nachzahlung ist pro Jahr höchstens so hoch wie der kleine Beitrag von CHF 7’258 und senkt Ihr steuerbares Einkommen gleich stark wie ein regulärer Beitrag. Wählen Sie Kanton, Lohn und Zivilstand.
Steuerersparnis pro Jahr
Quelle: ESTV-Steuerrechner, Steuerjahr 2026, Hauptort des Kantons, Bund, Kanton und Gemeinde ohne Kirchensteuer, ohne Kinder: Steuerdifferenz bei einem um den 3a-Beitrag tieferen steuerbaren Einkommen. Ihr genauer Wert hängt von Gemeinde, Konfession und weiteren Abzügen ab.
Säule 3a vs. Pensionskassen-Einkauf — was zuerst?
Viele Erwerbstätige haben gleichzeitig Beitragslücken in der Säule 3a und Einkaufspotenzial in der Pensionskasse. Beide reduzieren das steuerbare Einkommen — unterscheiden sich aber in mehreren Punkten:
| Kriterium | Säule 3a Nachzahlung | Pensionskassen-Einkauf |
|---|---|---|
| Maximalbetrag | CHF 7’258 pro Jahr | Variabel, gemäss Einkaufsberechnung Ihrer Pensionskasse |
| Flexibilität beim Bezug | 5 klare Bezugsgründe (Pensionierung, Wohneigentum, Selbständigkeit, Auswanderung, Invalidität) | Gebunden bis Pensionierung, Ausnahmen Wohneigentum, Auswanderung, Selbständigkeit |
| Sperrfrist | Keine Sperrfrist | 3 Jahre kein Kapitalbezug nach einem Einkauf (Art. 79b Abs. 3 BVG) |
| Begünstigung im Todesfall | Gesetzliche Reihenfolge (Art. 2 BVV 3), in Grenzen anpassbar | Gesetz und Reglement der Kasse |
| Anlagefreiheit | Vollständig frei (Bank, Wertschriften, Versicherung) | Durch Pensionskasse vorgegeben |
Faustregel: Schöpfen Sie zuerst den Säule-3a-Maximalbetrag aus (regulär + Nachzahlung), bevor Sie in die Pensionskasse einkaufen. Die Säule 3a ist flexibler und bietet mehr Gestaltungsspielraum bei der Auszahlung. Wann sich ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt und wie die Sperrfrist wirkt, lesen Sie in unserem Ratgeber BVG-Einkauf und Steueroptimierung.
Schnell-Check
Wie schliessen Sie Ihre 3a-Lücke am besten?
Was trifft am ehesten auf Sie zu?
Zahlen Sie zuerst CHF 7’258 für 2026 ein. Danach beantragen Sie die Nachzahlung für 2025 und zahlen den ganzen Fehlbetrag auf einmal, denn pro Lückenjahr ist nur ein Einkauf erlaubt.
Pro Jahr dürfen Sie insgesamt höchstens CHF 7’258 nachzahlen. Wer zwei Lücken nur anteilig schliesst, verliert den Rest. Für die älteste Lücke bleibt am wenigsten Zeit.
Eine Lücke bleibt zehn Jahre offen. In einem Jahr mit höherem Grenzsteuersatz spart derselbe Betrag mehr Steuern.
Die Säule 3a mit regulärem Beitrag und Nachzahlung ist flexibler und kennt keine Sperrfrist. Nach einem Einkauf in die Pensionskasse sind Kapitalbezüge drei Jahre gesperrt.
Sie brauchen ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Lückenjahr und im Jahr der Nachzahlung. Jahre ganz ohne solches Einkommen lassen sich nicht nachholen.
Wie funktioniert die Nachzahlung praktisch?
Die Nachzahlung erfolgt nicht automatisch — Sie müssen aktiv werden. Der genaue Ablauf hängt von Ihrer Vorsorgeeinrichtung ab (Bank, Versicherung, Stiftung).
Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Lücken identifizieren: Prüfen Sie für jedes Jahr ab 2025, wie viel Sie tatsächlich eingezahlt haben. Vergleichen Sie mit dem Maximalbetrag des jeweiligen Jahres. Die Differenz ist Ihre Beitragslücke.
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Maximalbetrag des laufenden Jahres einzahlen: Zahlen Sie zuerst den vollen Maximalbetrag für 2026 (CHF 7’258) auf Ihr bestehendes 3a-Konto ein.
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Nachzahlungsantrag stellen: Kontaktieren Sie Ihre Vorsorgeeinrichtung (Bank oder Versicherung) und beantragen Sie die Nachzahlung für ein bestimmtes Lückenjahr. Der Antrag muss schriftlich sein (Art. 7b BVV 3): Sie nennen Betrag, Lückenjahre und die damals bereits geleisteten Beiträge und bestätigen unter anderem, dass Sie im Lückenjahr ein AHV-pflichtiges Einkommen hatten und noch keine Altersleistungen bezogen haben. Anbieter wie UBS stellen dafür ein eigenes Formular bereit.
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Separate Überweisung: Zahlen Sie mit den Zahlungsangaben, die Ihnen die Vorsorgeeinrichtung nach der Prüfung Ihres Antrags schickt. Bei manchen Anbietern, etwa UBS, geht die Nachzahlung auf eine separate IBAN, die von Ihrem normalen 3a-Konto abweicht.
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Steuerbestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Einzahlung erhalten Sie eine Bescheinigung, die den Einkauf mit Betrag, Lückenjahren und Datum ausweist (Art. 8 BVV 3). Diese reichen Sie zusammen mit der Bestätigung für den regulären Beitrag bei Ihrer Steuererklärung ein.
⚠️ Nachzahlung erfolgt auf separate IBAN
Um reguläre Beiträge und Nachzahlungen klar zu trennen, geben manche Vorsorgeeinrichtungen für nachträgliche Einzahlungen eine eigene IBAN vor. Bei der Fisca Vorsorgestiftung der UBS etwa muss die Nachzahlung auf eine andere IBAN als die üblichen 3a-Einzahlungen gehen. Eine versehentliche Überweisung auf das normale 3a-Konto wird nicht automatisch als Nachzahlung verbucht, denn ein Einkauf setzt einen schriftlichen Antrag voraus (Art. 7b BVV 3). (Quelle: UBS, Säule 3a nachzahlen, Stand September 2026)
Nachzahlung und Jahresbeitrag richtig planen?
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich auch für Jahre vor 2025 nachzahlen?
Nein. Die Nachzahlungsregelung gilt ausschliesslich für Beitragslücken, die ab dem 1. Januar 2025 entstanden sind. Alle verpassten Einzahlungen vor 2025 sind unwiderruflich verloren. Der Bundesrat hat die gesetzliche Grundlage erst per 1. Januar 2025 eingeführt, daher können frühere Jahre nicht rückwirkend geschlossen werden.
Was passiert, wenn ich 2026 nur CHF 5’000 statt CHF 7’258 einzahle?
Dann entsteht im Jahr 2026 eine Beitragslücke von CHF 2’258. Diese können Sie ab 2027 (bis spätestens 2036) nachzahlen — vorausgesetzt, Sie zahlen im Jahr der Nachzahlung zuerst den vollen Maximalbetrag ein.
Kann ich mehrere Lücken in einem Jahr schliessen?
Ja, Sie können in einem einzigen Jahr Nachzahlungen für mehrere Lückenjahre leisten. Die Summe aller Nachzahlungen darf jedoch den «kleinen Maximalbetrag» von CHF 7’258 nicht überschreiten. Beispiel: Sie könnten 2027 je CHF 3’629 für 2025 und 2026 nachzahlen — total CHF 7’258. Beachten Sie aber: Jede Lücke kann nur einmal nachgezahlt werden. Wenn Sie nur einen Teilbetrag nachzahlen, verfällt der Rest unwiderruflich.
Gilt die Nachzahlung auch für Selbständige ohne Pensionskasse?
Ja, aber mit einer Einschränkung: Selbständige ohne Pensionskasse dürfen im regulären Beitrag bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens (maximal CHF 36’288) einzahlen. Für Nachzahlungen gilt jedoch der «kleine Maximalbetrag» von CHF 7’258 — unabhängig davon, wie hoch die Lücke im ursprünglichen Jahr war. (Quelle: Art. 7a Abs. 2 BVV 3)
Kann ich auch nachzahlen, wenn ich bereits 60 Jahre alt bin?
Ja — solange Sie noch keine Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen haben. Sobald Sie mit dem Bezug beginnen (frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter, also mit 60 für Männer und für Frauen ab Jahrgang 1964), sind keine Nachzahlungen mehr möglich. Diese Sperre gilt unabhängig davon, welches 3a-Konto Sie bezogen haben. Wenn Sie jedoch bis zum Referenzalter (oder darüber hinaus) weiterarbeiten und noch nichts bezogen haben, können Sie sogar bis fünf Jahre nach dem Referenzalter Nachzahlungen leisten.
Muss ich die Nachzahlung auf ein separates 3a-Konto leisten?
Das hängt von Ihrer Vorsorgeeinrichtung ab. Manche Anbieter, etwa UBS, verlangen, dass Nachzahlungen auf eine separate IBAN eingezahlt werden, um eine klare Trennung zwischen regulären Beiträgen und Nachzahlungen sicherzustellen. Fragen Sie bei Ihrer Bank oder Versicherung nach den spezifischen Anforderungen.
Wie weise ich die Nachzahlung in der Steuererklärung nach?
Ihre Vorsorgeeinrichtung stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, die den Einkauf mit Betrag, Lückenjahren und Datum ausweist (Art. 8 BVV 3). Diese reichen Sie zusammen mit der Bestätigung für den regulären Beitrag bei Ihrer Steuererklärung ein. Der gesamte Betrag (regulär + Nachzahlung) wird unter «Abzüge Säule 3a» eingetragen. Wie die Steuersoftware Ihres Kantons die beiden Beträge erfasst, steht in deren Wegleitung.
Fazit: Nachzahlung als zweite Chance — aber nur ab 2025
Die neue Nachzahlungsregelung ab 2026 ist ein bedeutender Fortschritt für die private Vorsorge in der Schweiz. Sie gibt Erwerbstätigen, die in bestimmten Jahren den Maximalbetrag nicht ausschöpfen konnten, eine zweite Chance, Vorsorgelücken zu schliessen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Wichtigste Punkte im Überblick:
- Nur Lücken ab 2025 nachzahlbar — frühere Jahre bleiben verfallen.
- Maximale Nachzahlung: CHF 7’258 pro Jahr — auch für Selbständige ohne Pensionskasse.
- 10-Jahres-Frist — eine Lücke aus 2025 können Sie bis 2035 schliessen.
- Laufender Maximalbetrag zuerst — bevor Sie nachzahlen, müssen Sie den vollen Beitrag für das aktuelle Jahr eingezahlt haben.
- Vollständig steuerlich abzugsfähig — jeder nachgezahlte Franken senkt Ihr steuerbares Einkommen.
- Keine Sperrfrist — im Gegensatz zur Pensionskasse gibt es bei der Säule 3a keine 3-jährige Sperrfrist.
Nutzen Sie die Nachzahlung strategisch: In Jahren mit hohem Einkommen (Bonus, Beförderung, Nebeneinkommen) profitieren Sie besonders stark von der Steuerersparnis. Kombinieren Sie die Nachzahlung mit einem gestaffelten Bezug über mehrere 3a-Konten, um auch bei der Auszahlung Steuern zu sparen. Wie Sie Ihre Säule 3a insgesamt aufstellen, zeigt unser Leitfaden zur Säule-3a-Optimierung.
Quellen:
- Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3), Art. 2, 3, 7, 7a, 7b und 8, Stand 1. Januar 2025
- BSV: Einkäufe in die Säule 3a
- Bundesrat: Nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a, Medienmitteilung vom 6. November 2024
- BSV: Wichtige Masszahlen der beruflichen Vorsorge 2025/2026 (3a-Maximalbeträge CHF 7’258 / CHF 36’288)
- BSV: Wie wird das Frauenrentenalter erhöht?
- ESTV-Steuerrechner, Steuerjahr 2026
- UBS: Säule 3a nachzahlen