Wer sein Säule-3a-Guthaben auf einmal bezieht, zahlt aufgrund der Steuerprogression oft Tausende Franken zu viel. Ein gestaffelter Bezug über mehrere Jahre senkt die Steuerbelastung erheblich — bei CHF 150’000 Gesamtguthaben in Basel um über CHF 3’000. Voraussetzung: Sie müssen mehrere 3a-Konten schon vor der Pensionierung eröffnen. Ab CHF 50’000 Guthaben lohnt sich ein zweites Konto. Bezüge aus Pensionskasse und 3a im gleichen Jahr werden zusammengerechnet — koordinieren Sie die Auszahlungen zeitlich. Frühestmöglicher Bezug: 5 Jahre vor AHV-Referenzalter (65), spätestens 5 Jahre danach (70).
CHF 3’748
Steuerersparnis bei Staffelung
Kanton Bern, CHF 100’000 Guthaben über 2 Jahre statt auf einmal (Quelle: steuerberaterschweiz.ch, 2026).
5 bis 10 Jahre
Maximales Bezugsfenster
Frühestens 5 Jahre vor, spätestens 5 Jahre nach AHV-Referenzalter — nur mit mehreren 3a-Konten möglich.
CHF 50’000
Faustregel für zweites Konto
Ab diesem Guthaben lohnt sich die Eröffnung eines zweiten 3a-Kontos für späteren gestaffelten Bezug (UBS, 2026).
Warum die Säule-3a-Auszahlung teurer ist als gedacht
Jahrelang haben Sie diszipliniert in die Säule 3a eingezahlt, vom steuerbaren Einkommen abgezogen und Tausende Franken Steuern gespart. Doch bei der Auszahlung wird das Guthaben wieder besteuert — zu einem reduzierten Satz zwar, aber mit einem Haken: Die Kapitalauszahlungssteuer ist progressiv. Je höher der bezogene Betrag, desto höher der prozentuale Steuersatz.
Wer alle 3a-Guthaben auf einmal bezieht, rutscht in die höchste Progressionsstufe und zahlt unter Umständen mehr Steuern, als während der gesamten Einzahlungsphase gespart wurde. Die Lösung: gestaffelter Bezug über mehrere Jahre. Aber wie funktioniert das genau? Welche Regeln gelten? Und wie viel sparen Sie konkret?
💡 Insider-Tipp
Eröffnen Sie schon 10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung mehrere 3a-Konten und verteilen Sie die Einzahlungen. Nachträgliches Aufteilen ist nicht möglich.
Wann Sie Ihr Säule-3a-Guthaben beziehen können
Das Guthaben der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) können Sie nicht jederzeit beziehen. Die Auszahlung ist an klare Fristen und Bedingungen gekoppelt:
Ordentlicher Bezug zur Pensionierung:
- Frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Referenzalter (65 Jahre für Frauen und Männer ab 2028)
- Spätestens 5 Jahre nach dem Referenzalter (70 Jahre), sofern Sie weiterarbeiten
- Maximales Bezugsfenster: 10 Jahre (von 60 bis 70)
Vorzeitiger Bezug ist nur in folgenden Fällen möglich (Quelle: ch.ch, 2026):
- Finanzierung selbstbewohntes Wohneigentum (Kauf, Bau, Renovation)
- Amortisation bestehende Hypothek (frühestens alle 5 Jahre)
- Aufnahme selbständige Erwerbstätigkeit (innerhalb 1 Jahr nach Start)
- Auswanderung ins Ausland (mit Nachweis fester Wohnsitz)
- Bezug volle IV-Rente (wenn keine Invalidenleistungen in 3a versichert)
Wichtig: Sie müssen den Bezug aktiv beantragen — die Auszahlung erfolgt nicht automatisch. Kontaktieren Sie Ihre Bank oder Versicherung rechtzeitig (mindestens 3 Monate vorher).
So funktioniert die Besteuerung beim Bezug
Bei der Auszahlung von Säule-3a-Guthaben fällt eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer an — auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Die Steuer wird an der Quelle abgezogen, bevor Sie das Geld erhalten.
Wichtigste Merkmale:
- Separater Steuersatz: Die Kapitalauszahlung wird nicht zum übrigen Einkommen hinzugerechnet, sondern separat besteuert
- Reduzierter Tarif: Auf Bundesebene beträgt die Kapitalauszahlungssteuer nur ein Fünftel der ordentlichen Einkommenssteuer (Quelle: VZ VermögensZentrum, 2026)
- Progressive Besteuerung: Je höher der bezogene Betrag, desto höher der prozentuale Steuersatz — auf Kantons- und Bundesebene
- Zusammenzählung: Alle Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres (3a + Pensionskasse + Freizügigkeitskonto) werden zusammengezählt und gemeinsam besteuert
- Ehepaar: Bei Verheirateten werden die Bezüge beider Partner im gleichen Jahr addiert
Typische Steuersätze (Quelle: convit.ch, 2026):
- Bundesebene: ca. 0,5 % bis 3 % (progressiv)
- Kantone: stark unterschiedlich — zwischen 4 % und 10 % Gesamtbelastung je nach Kanton und Höhe
- Steuergünstige Kantone: Zug, Schwyz, Nidwalden
- Steuerlich teurer: Genf, Neuenburg, Basel-Stadt
| Kanton | Bezug CHF 50’000 | Bezug CHF 150’000 (1×) | Bezug CHF 150’000 (3×) | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| Zürich | ca. CHF 3’200 | ca. CHF 12’500 | ca. CHF 9’600 | CHF 2’900 |
| Basel-Stadt | ca. CHF 3’300 | ca. CHF 9’833 | ca. CHF 6’085 | CHF 3’748 |
| Bern | ca. CHF 3’100 | ca. CHF 11’200 | ca. CHF 9’300 | CHF 1’900 |
| Zug | ca. CHF 1’800 | ca. CHF 6’500 | ca. CHF 5’400 | CHF 1’100 |
Quelle: Steuerrechner Bund 2024, Berechnung für verheiratete Person ohne Konfession, Bezug mit 65 Jahren (baloise.ch, 2026)
Gestaffelter Bezug — so brechen Sie die Steuerprogression
Der effektivste Weg, Steuern bei der Säule-3a-Auszahlung zu sparen, ist der gestaffelte Bezug über mehrere Jahre. Statt das gesamte Guthaben auf einmal zu beziehen, lösen Sie mehrere 3a-Konten nacheinander in verschiedenen Kalenderjahren auf.
Warum das funktioniert:
- Jede Auszahlung wird separat besteuert (nicht kumuliert über die Jahre)
- Kleinere Einzelbeträge rutschen in tiefere Progressionsstufen
- Die prozentuale Steuerbelastung pro Franken sinkt
Konkrete Ersparnis-Beispiele:
Beispiel 1: Zürich, CHF 440’000 Gesamtguthaben (Quelle: frankly.ch, 2026)
- 1 Konto, Bezug auf einmal: CHF 27’712 Steuern
- 5 Konten, Bezug über 5 Jahre (ab 60): CHF 20’380 Steuern
- Ersparnis: CHF 7’332
Beispiel 2: Basel, CHF 150’000 Gesamtguthaben (Quelle: VZ VermögensZentrum, 2026)
- 1 Konto, Bezug auf einmal: CHF 9’833 Steuern
- 2 Konten, Bezug über 2 Jahre (2× CHF 75’000): ca. CHF 6’500 Steuern
- Ersparnis: über CHF 3’000
Beispiel 3: Bern, Fabienne mit CHF 100’000 3a + CHF 150’000 Pensionskasse (Quelle: steuerberaterschweiz.ch, 2026)
- Pensionskasse + 3a im gleichen Jahr: CHF 52’312 Steuern
- Pensionskasse + CHF 50’000 Jahr 1, CHF 50’000 Jahr 2: CHF 48’564 Steuern
- Ersparnis: CHF 3’748
⚠️ Wichtig
Teilbezüge aus einem einzelnen 3a-Konto sind nicht möglich — Sie müssen immer das gesamte Guthaben eines Kontos auf einmal beziehen. Mehrere Konten sind die einzige Möglichkeit zur Staffelung.
Wie viele 3a-Konten brauchen Sie — und wann eröffnen
Faustregel: Ab einem Guthaben von CHF 50’000 lohnt sich die Eröffnung eines zweiten 3a-Kontos (Quelle: UBS, frankly, 2026). Idealerweise führen Sie 3 bis 5 separate Konten parallel.
Warum mehrere Konten sinnvoll sind:
- Maximales Bezugsfenster: 10 Jahre (5 Jahre vor bis 5 Jahre nach AHV-Referenzalter)
- Mit 5 Konten können Sie jedes Jahr eines auflösen und die Steuerprogression optimal brechen
- Flexibilität bei der Bezugsplanung (z. B. Koordination mit Pensionskassenbezug)
Wichtige Einschränkungen:
- Der jährliche Maximalbetrag (2026: CHF 7’258) gilt für alle Konten zusammen
- Sie können das Geld nicht auf mehrere Konten verteilen, wenn Sie einzahlen — Sie entscheiden pro Jahr, auf welches Konto der Betrag geht
- Nachträgliches Aufteilen bereits einbezahlter Beträge ist nicht möglich
Zeitpunkt der Kontoeröffnung:
- Idealerweise 10 bis 15 Jahre vor Pensionierung (Quelle: pax.ch, 2026)
- Sie können jederzeit ein weiteres 3a-Konto eröffnen (bei gleicher oder anderer Bank)
- Strategie: Jedes Jahr ein neues Konto eröffnen oder ab CHF 50’000 Guthaben auf dem ersten Konto
Stolperfalle bei Wertschriften-Konten: Haben Sie bei derselben Bank ein normales 3a-Konto und ein 3a-Wertschriftenkonto, schreibt die Bank bei der Auszahlung den Verkaufserlös der Wertschriften meist dem normalen 3a-Konto gut — damit entfällt die Möglichkeit eines gestaffelten Bezugs (Quelle: VZ VermögensZentrum, 2026).
Lösung:
- 3a-Konto und 3a-Wertschriftendepot bei zwei verschiedenen Banken führen
- Oder: Wertschriften bei Pensionierung ins private Depot übertragen (gilt steuerlich als Bezug)
Bezug mit Pensionskasse koordinieren — vermeiden Sie diese Falle
Kapital, das Sie im selben Jahr aus der 2. Säule (Pensionskasse) und der 3. Säule beziehen, wird bei der Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer zusammengezählt. Das treibt Sie in höhere Progressionsstufen und erhöht die Steuerbelastung massiv.
Konkrete Empfehlung (Quelle: everon.swiss, baloise.ch, 2026):
- Lösen Sie Ihr bestehendes 3a-Konto mindestens 1 Jahr vor dem geplanten Pensionskassenbezug auf
- Bezahlen Sie im letzten Arbeitsjahr noch den Maximalbetrag in ein neues 3a-Konto ein
- Beziehen Sie dieses neue Konto dann 1 Jahr nach dem Pensionskassenbezug
Beispiel (vereinfacht):
- Jahr 2027: Bezug CHF 50’000 aus 3a-Konto 1
- Jahr 2028: Pensionierung, Bezug CHF 200’000 aus Pensionskasse
- Jahr 2029: Bezug CHF 50’000 aus 3a-Konto 2
So wird jede Auszahlung separat besteuert — statt CHF 300’000 auf einmal.
💡 Faustregel für Verheiratete
Die Bezüge beider Ehepartner innerhalb derselben Steuerperiode werden zusammengezählt. Staffeln Sie auch die Auszahlungen zwischen den Partnern über verschiedene Jahre.
Neue Nachzahlungsregel ab 2026 — Auswirkungen auf den Bezug
Seit 2026 können Sie verpasste Säule-3a-Beiträge rückwirkend bis zu 10 Jahre nachholen (gilt für Lücken ab 2025). Das bringt neue Möglichkeiten — aber auch eine wichtige Einschränkung beim Bezug:
Die Regel (Quelle: VZ VermögensZentrum, frankly.ch, 2026):
- Sobald Sie ab 60 Jahren damit beginnen, 3a-Guthaben zu beziehen, entfällt die Möglichkeit zur Nachzahlung
- Das gilt selbst dann, wenn daneben noch weitere 3a-Gefässe bestehen bleiben, die Sie erst später auszahlen lassen
- Wer gestaffelt beziehen will, muss vor dem ersten Bezug prüfen, ob noch Nachzahlungen sinnvoll sind
Strategische Überlegung: Haben Sie in den Jahren 2025 bis 2035 Beitragslücken, können Sie diese bis 2036 noch schliessen — aber nur, solange Sie noch kein 3a-Guthaben bezogen haben. Planen Sie die Reihenfolge: Erst Nachzahlungen tätigen, dann gestaffelt beziehen.
Wohnsitzwechsel vor Pensionierung — legitimes Steueroptimierungs-Tool
Der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Bezugs bestimmt, in welchem Kanton Sie die Kapitalauszahlungssteuer zahlen. Ein Umzug in einen steuergünstigen Kanton vor der ersten Auszahlung kann daher Tausende Franken sparen.
Steuergünstige Kantone für Kapitalbezüge (Quelle: goldblum.ch, 2026):
- Zug (niedrigste Gesamtbelastung)
- Schwyz
- Nidwalden
- Obwalden
Teuerste Kantone:
- Genf
- Neuenburg
- Basel-Stadt (zwar hoch, aber besser als die beiden oberen)
Voraussetzung: Der Wohnsitzwechsel muss vor dem Bezug erfolgen. Die Auszahlung erfolgt immer im Kanton des aktuellen Wohnsitzes. Ein Umzug nach dem Bezug bringt keine Steuerersparnis mehr.
Achtung: Ein Wohnsitzwechsel nur aus Steuergründen kann als Steuerumgehung gewertet werden, wenn Sie keinerlei tatsächliche Bindung zum neuen Kanton haben. Rechtssichere Planung empfohlen (Quelle: vermoegenszentrum.ch, 2026).
Häufig gestellte Fragen — Säule 3a auszahlen
Kann ich mein 3a-Guthaben teilweise beziehen?
Nein. Sie müssen immer das gesamte Guthaben eines 3a-Kontos auf einmal beziehen. Teilbezüge sind nur für die Finanzierung von Wohneigentum erlaubt (Kauf, Bau, Amortisation Hypothek im Abstand von mindestens 5 Jahren). Für gestaffelte Auszahlungen brauchen Sie mehrere 3a-Konten.
Was passiert, wenn ich vergesse, mein 3a-Konto aufzulösen?
Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch. Wenn Sie sich nicht melden, kontaktiert Sie die Bank oder Versicherung spätestens zum 70. Geburtstag (spätester Bezugszeitpunkt). Kontaktieren Sie Ihren Anbieter mindestens 3 Monate vor dem geplanten Bezug.
Muss ich die 3a-Auszahlung in der Steuererklärung angeben?
Ja, zwingend. Die Kapitalauszahlung muss im Jahr des Bezugs in der Steuererklärung deklariert werden. Die Bank meldet den Bezug automatisch an die Steuerbehörde. Die Steuer wird an der Quelle abgezogen, aber Sie müssen den Betrag dennoch angeben. Nach der Auszahlung gehört das Geld zu Ihrem Vermögen und unterliegt der Vermögenssteuer.
Kann ich nach der Pensionierung noch in die Säule 3a einzahlen?
Ja, sofern Sie über das AHV-Referenzalter (65) hinaus weiterarbeiten und AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Einzahlungen sind bis maximal 5 Jahre nach Erreichen des Referenzalters möglich (bis 70 Jahre). Sie müssen aber vor dem Datum Ihrer Pensionierung/des ersten Bezugs einzahlen (Quelle: VZ VermögensZentrum, 2026).
Wie hoch ist die Kapitalauszahlungssteuer genau in meinem Kanton?
Die Steuersätze variieren stark nach Kanton, Zivilstand, Konfession und Höhe des Bezugs. Nutzen Sie den offiziellen Steuerrechner des Bundes (estv.admin.ch) oder die Steuerrechner von UBS, VZ VermögensZentrum oder Ihrer Kantonalbank für eine genaue Berechnung Ihrer Situation.
Kann ich mein 3a-Guthaben ins Ausland mitnehmen?
Ja, bei definitiver Auswanderung können Sie das gesamte 3a-Guthaben beziehen. Sie müssen einen festen Wohnsitz im Ausland nachweisen (Anmeldebestätigung). Beim Bezug wird eine Quellensteuer abgezogen. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen können Sie einen Teil dieser Steuer in Ihrem neuen Wohnsitzland zurückfordern (Quelle: comparis.ch, 2026).
Was ist besser: 3a-Konto bei einer Bank oder mehrere 3a-Konten bei verschiedenen Banken?
Für gestaffelten Bezug spielt es keine Rolle, ob Sie alle Konten bei einer Bank oder verteilt bei mehreren Anbietern führen. Wichtig ist nur, dass es separate Konten sind. Vorteil mehrere Banken: Sie können unterschiedliche Anlagestrategien pro Konto wählen. Nachteil: mehr Verwaltungsaufwand. Idealerweise 3a-Konto und 3a-Wertschriftendepot bei verschiedenen Banken, um Zusammenlegung bei Auszahlung zu vermeiden.
Checkliste — so holen Sie das Maximum aus Ihrer 3a-Auszahlung
10 bis 15 Jahre vor Pensionierung:
- ✅ Prüfen Sie Ihr aktuelles 3a-Guthaben
- ✅ Eröffnen Sie ab CHF 50’000 Guthaben ein zweites 3a-Konto
- ✅ Ziel: 3 bis 5 separate Konten bis zur Pensionierung
5 bis 10 Jahre vor Pensionierung:
- ✅ Planen Sie die Bezugsreihenfolge (3a-Konten + Pensionskasse + allfällige Freizügigkeitskonten)
- ✅ Berechnen Sie die Steuerbelastung mit Online-Rechnern (estv.admin.ch, UBS, VZ)
- ✅ Prüfen Sie, ob ein Wohnsitzwechsel in einen steuergünstigeren Kanton sinnvoll ist
1 Jahr vor Pensionierung:
- ✅ Lösen Sie ein erstes 3a-Konto auf (falls Sie mehrere haben)
- ✅ Zahlen Sie im letzten Arbeitsjahr noch CHF 7’258 in ein neues/bestehendes Konto ein
- ✅ Klären Sie mit Ihrer Pensionskasse den geplanten Bezugszeitpunkt ab
Im Pensionierungsjahr:
- ✅ Beziehen Sie Pensionskassenkapital (nicht im gleichen Jahr wie weitere 3a-Bezüge)
- ✅ Koordinieren Sie mit Partner/Partnerin (Bezüge werden zusammengezählt)
Nach der Pensionierung (bis spätestens 70):
- ✅ Beziehen Sie die restlichen 3a-Konten gestaffelt über mehrere Jahre
- ✅ Deklarieren Sie jeden Bezug korrekt in der Steuererklärung
- ✅ Achten Sie auf Vermögenssteuer auf das ausbezahlte Kapital
Fazit: Die Säule 3a bietet während der Erwerbsphase attraktive Steuervorteile — aber nur, wer die Auszahlung strategisch plant, profitiert auch langfristig. Ein gestaffelter Bezug über mehrere Jahre spart je nach Höhe und Kanton zwischen CHF 2’000 und CHF 7’000 oder mehr. Die Voraussetzung: Sie müssen rechtzeitig (10 bis 15 Jahre vor Pensionierung) mehrere 3a-Konten eröffnen. Nachträgliches Aufteilen ist nicht möglich. Holen Sie sich bei komplexen Situationen (hohes Vermögen, Grenzgänger, mehrere Einkommensquellen) individuelle Beratung bei einem Steuerexperten oder Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
Quellen:
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Die dritte Säule, 2026
- UBS Schweiz: Säule 3a Maximalbetrag & Steuern, 2026
- VZ VermögensZentrum: Bezug der Säule 3a — Das sollten Sie wissen, 2026
- Baloise: Bezug der Säule 3a optimal planen, 2026
- Comparis: Pillar 3a payout guide, 2026
- frankly, everon.swiss, convit.ch, steuerberaterschweiz.ch, pax.ch: Säule-3a-Ratgeber 2026
Benjamin Amos Wagner
Gründer & FINMA-zertifizierter Versicherungsberater
Benjamin Amos Wagner ist Gründer von insurance-guide.ch und FINMA-zertifizierter Versicherungsberater mit über 15 Jahren Erfahrung in der Begleitung von Expats und Neuzuzügern durch das Schweizer Versicherungssystem.
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