Die Krankentaggeldversicherung (KTG) ist in der Schweiz freiwillig, springt aber bei längerer Krankheit ein: Sie zahlt in der Regel 80 % des Lohnes für bis zu 730 Tage, nachdem die Wartefrist (meist 14–90 Tage) abgelaufen ist. Arbeitgeber schliessen sie für Angestellte ab (Prämiensplit meist 50/50), Selbständige müssen sich eigenständig versichern. Ohne KTG greift nur die begrenzte gesetzliche Lohnfortzahlung — danach droht Einkommensausfall bis zur IV-Rente.
80 %
Standard-Deckung Lohnersatz
Bei mindestens hälftiger Arbeitgeber-Finanzierung gilt die Lohnfortzahlungspflicht als erfüllt.
730 Tage
Maximale Leistungsdauer
Innerhalb 900 Tagen nach VVG — koordiniert mit IV- und BVG-Leistungen.
kein AHV-Abzug
auf Krankentaggelder
KTG-Leistungen sind nicht AHV/IV/EO/ALV-pflichtig — Achtung Beitragslücken!
Was ist die Krankentaggeld-Versicherung — und wer braucht sie?
Die Krankentaggeldversicherung (KTG) ist eine freiwillige Lohnersatzversicherung für Arbeitnehmer und Selbständige. Sie deckt den Einkommensausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ab — im Gegensatz zur UVG, die nur Unfälle versichert.
Kernfunktion: Der Arbeitgeber ist nach Art. 324a OR zwar zur Lohnfortzahlung verpflichtet, diese dauert aber nur 3 Wochen im ersten Dienstjahr und danach „eine angemessene längere Zeit” (je nach kantonaler Skala 2–6 Monate). Die KTG übernimmt anschliessend für bis zu zwei Jahre — und überbrückt die Lücke bis zur Invalidenversicherung (IV) oder BVG-Rente.
In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung. Trotzdem verfügen die meisten Arbeitnehmer über einen Versicherungsschutz — entweder weil Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Branchen wie Bau und Gastronomie dies vorschreiben, oder weil der Arbeitgeber freiwillig abschliesst.Für wen zwingend sinnvoll?
- Angestellte ohne KTG im Betrieb (individuelle Einzelversicherung möglich)
- Selbständige — sie haben keine Lohnfortzahlungspflicht und tragen das volle Risiko selbst
- GmbH-Geschäftsführer mit Lohn (formale Anstellung — Kollektiv-KTG über die GmbH oder privat)
KVG, VVG oder BVG — die drei Buchstaben-Welten erklärt
Die Krankentaggeldversicherung kann nach zwei unterschiedlichen Gesetzen abgeschlossen werden — mit gravierenden Unterschieden:
Krankentaggeld nach KVG (Sozialversicherung)
KVG-Versicherer müssen Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, in die Taggeldversicherung aufnehmen. Allerdings schreibt das KVG keine Mindesthöhe des Taggeldes vor — viele Versicherer bieten nur geringe Beträge (z. B. CHF 10–80/Tag) an, weshalb KVG-Taggeld heute weniger als 10 % des Marktes ausmacht.Vorteile KVG:
- Aufnahmepflicht (keine Ablehnung möglich)
- Gesundheitsvorbehalte fallen nach 5 Jahren weg
- Gleiche Prämien für gleiche Leistungen (Einzelversicherung)
- Mindestleistung 720 Tage in 900 Tagen bei ≥50 % Arbeitsunfähigkeit
Nachteil:
- Meist nur tiefe Taggelder verfügbar → unzureichend für Existenzsicherung
Krankentaggeld nach VVG (Privatversicherung)
In der Taggeldversicherung nach VVG gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit: keine Aufnahmepflicht, Versicherungsvorbehalte können zeitlich unbefristet angebracht werden, Höhe und Dauer der Leistungen sind frei vereinbar. Mit einem Prämienvolumen von CHF 5,8 Mrd. vs. CHF 249 Mio. (KVG) ist VVG die bevorzugte Lösung.Vorteile VVG:
- Höhere Taggelder versicherbar (80–100 % des Lohnes)
- Flexibilität bei Wartefristen und Deckungssummen
- Bei VVG sind 730 Taggelder pro Krankheitsfall (nicht pro Zeitfenster) — bei chronischen Leiden mit mehreren Krankschreibungen besserer Schutz als KVG
Nachteile:
- Gesundheitsprüfung erforderlich — Vorbehalte können unbefristet bleiben
- Kein Aufnahmezwang — Ablehnung möglich
Was hat BVG damit zu tun?
Die BVG-Leistungen (Invalidenrente aus der 2. Säule) greifen erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft ist — üblicherweise nach 12–24 Monaten. Die KTG überbrückt genau diese Lücke: max. 730 Tage Taggeld, dann Koordination mit IV und BVG.💡 Faustregel Koordination
KTG-Taggeld läuft maximal 730 Tage (2 Jahre) → dann greifen IV-Wartefrist (1 Jahr ab Krankheitsbeginn) und BVG-Invalidenleistung. Eine hälftig vom Arbeitgeber finanzierte KTG verschiebt die BVG-Wartefrist — nahtloser Schutz.
Was leistet die KTG — und was kostet sie?
Standardleistung: 80 % des Lohns für bis zu 730 Tage
Üblich sind 80–100 % Lohnersatz bis ca. 730 Tage innerhalb von 900 Tagen. In der Regel versichert der Arbeitgeber 80 % des AHV-pflichtigen Lohnes — diese Schwelle gilt als gleichwertige Lösung zur gesetzlichen Lohnfortzahlung und befreit den Arbeitgeber von seiner Zahlungspflicht.Rechenbeispiel Angestellte:
Jahreslohn: CHF 100’000
Versicherter Betrag: CHF 100’000 × 80 % = CHF 80’000
Tagesleistung: CHF 80’000 ÷ 365 = CHF 219 pro Tag
Bei 6 Monaten Krankheit (nach 30 Tagen Wartefrist):
→ 150 Tage × CHF 219 = CHF 32’850 Taggeld
Wartefrist — die entscheidende Stellschraube
Die Wartefrist (auch Karenzzeit) ist die Zeitspanne zwischen Krankheitsbeginn und dem ersten Versicherungstag. Üblich sind 3, 7, 14, 30, 60 oder 90 Tage. Je länger die Wartefrist, desto günstiger die Prämie.Während der Wartefrist zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn (100 % des AHV-Lohnes) — danach springt die KTG ein.
| Wartefrist | Arbeitgeber zahlt | KTG zahlt ab | Prämienrabatt |
|---|---|---|---|
| 3 Tage | 3 Tage Volllohn | Tag 4 | 0 % (teuerste Variante) |
| 14 Tage | 14 Tage Volllohn | Tag 15 | ca. –20 % |
| 30 Tage | 1 Monat Volllohn | Tag 31 | ca. –35 % |
| 90 Tage | 3 Monate Volllohn | Tag 91 | ca. –60 % |
⚠️ Vorsicht bei langen Wartefristen
Eine Wartefrist von mehr als 2–3 Tagen ohne Lohnzahlung kann laut Art. 324a Abs. 4 OR dazu führen, dass die KTG-Lösung nicht mehr als „mindestens gleichwertig” gilt — der Arbeitgeber bleibt dann trotzdem lohnfortzahlungspflichtig.
Prämienhöhe — wer zahlt wieviel?
Die Prämienteilung 50/50 ist gesetzlicher Standard bei kollektiven KVG-Verträgen. Bei VVG-Verträgen kann der Arbeitgeber auch 100 % übernehmen. Versicherte Mitarbeiter müssen mit einer Lohnreduktion von 0,5 bis 3 Prozent rechnen.Beispiel Kollektiv-KTG (VVG, 80 % Deckung, 30 Tage Wartefrist):
Jahreslohn: CHF 100’000
KTG-Prämie: ca. 1,2 % des versicherten Lohns = CHF 1’200/Jahr
→ Arbeitgeber: CHF 600
→ Arbeitnehmer: CHF 600 (CHF 50/Monat via Lohnabzug)
Einflussfaktoren auf die Prämie:
- Deckungsgrad (80 % vs. 100 % Lohnersatz)
- Wartefrist (je länger, desto günstiger)
- Branche (Bau/Gastronomie höher als Büro)
- Alter der Versicherten (jüngere Kollektive günstiger)
- Schadenquote des Betriebs (Historie)
Selbständige — individuelle Lösung erforderlich
Als Selbständiger hast du bei Krankheit keinen Arbeitgeber, der weiter zahlt. Ohne KTG bedeutet jeder Krankheitstag null Einkommen. Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist freiwillig, aber dringend empfohlen.Typische Prämie Selbständige (Einzelpolice):
Versichertes Monatseinkommen: CHF 6’000
Deckung: 80 %
Wartefrist: 30 Tage
→ Jahresprämie: ca. CHF 1’500–2’500 (je nach Alter/Gesundheit)
KTG-Taggeld ist nicht AHV-pflichtig — Achtung Beitragslücken
Krankentaggelder sind nicht AHV-pflichtig. Der Arbeitgeber zieht davon keine Sozialversicherungsbeiträge ab (AHV, IV, EO, ALV). Während der Arbeitsunfähigkeit erlischt auch der Anspruch auf Familienzulagen.Konsequenzen:
- Rentenkürzung im Alter möglich — AHV-Beitragslücken können zu tieferen Renten führen
- BVG-Beiträge nur in den ersten 3 Monaten Arbeitsunfähigkeit fällig — danach meist Beitragsbefreiung (im BVG-Reglement prüfen)
- Quellensteuer auf KTG-Taggelder fällig (sind steuerpflichtiges Einkommen)
💡 Beitragslücken aktiv schliessen
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit mit KTG-Bezug: Kontaktieren Sie die AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons und klären Sie, ob freiwillige Beitragszahlungen möglich sind. Eine Beitragslücke wird oft erst im Rentenalter bemerkt.
Krankentaggeld nach Kündigung — was passiert mit dem Schutz?
Sofern die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter während des Arbeitsverhältnisses erkrankt, wird ein bestehendes Krankentaggeld in gewissen Fällen auch nach dem Austritt aus dem Betrieb geleistet — wenn nötig bis zur maximalen Leistungsdauer.Zwei Szenarien:
1. Arbeitsunfähigkeit vor Kündigung
VVG-KTG: Taggeld läuft bis zu 730 Tage weiter — auch wenn das Arbeitsverhältnis endet.
KVG-KTG: Recht auf Übertritt von Kollektiv- in Einzelversicherung zu bisherigen Leistungen — ohne neue Vorbehalte.
2. Gesund gekündigt — dann krank
Nach Vertragsende endet auch die Kollektiv-KTG. Lösung: Einzelversicherung abschliessen (bei KVG-Anbietern ohne Gesundheitsprüfung möglich, bei VVG mit).
⚠️ Keine KTG während Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) zahlt bei Krankheit kein Taggeld. Eine individuelle KTG-Einzelversicherung kann sich vor dem Austritt lohnen — aber nur bei KVG (Aufnahmepflicht). VVG-Versicherer lehnen häufig ab.
KTG vs. Unfallversicherung (UVG) — wer zahlt bei welcher Diagnose?
| Ursache | Zuständig | Leistung | Basis |
|---|---|---|---|
| Krankheit (Grippe, Krebs, Burnout) | Krankentaggeld (KTG) | 80 % Lohn, max. 730 Tage | Freiwillig (KVG/VVG) |
| Berufsunfall (Sturz auf Baustelle) | UVG-Versicherung | 80 % Lohn, unbegrenzt | Obligatorisch (Arbeitgeber) |
| Privatunfall (Skiunfall) | UVG-Versicherung (NBU) | 80 % Lohn, unbegrenzt | Obligatorisch ab 8h/Woche |
| Mutterschaft | EO-Mutterschaftsentschädigung | 80 % bis CHF 220/Tag, 14 Wochen | Obligatorisch (Staat) |
KTG kann optional Unfall mitversichern — relevant für Selbständige ohne UVG-Pflicht. Dann zahlt KTG auch bei Unfall (aber keine Heilungskosten — diese müssen in der KVG-Grundversicherung mit „Unfall eingeschlossen” gedeckt sein).
Wie den richtigen KTG-Vertrag finden?
Für Angestellte: Arbeitgeber-Police prüfen
3 Punkte im Arbeitsvertrag/GAV nachschlagen:
- Ist KTG vorhanden? → Falls nein: Individuelle KVG-Einzelversicherung abschliessen (Aufnahmepflicht!)
- KVG oder VVG? → VVG besser bei chronischen Leiden (730 Tage pro Fall statt pro Zeitfenster)
- Höhe + Wartefrist? → Mindestens 80 % Deckung + max. 30–60 Tage Wartefrist sinnvoll
Für Selbständige: Obligatorische Checkliste
Schritt 1 — Einkommensbedarf berechnen:
Nettoeinkommen (nach AHV, vor Steuern) + fixe Betriebskosten (Miete, Software, Krankenkasse)
→ Versichern Sie mindestens Ihr Monatseinkommen × 12 ÷ 365 = Tagesbedarf
Schritt 2 — Wartefrist wählen:
Wie viele Monate können Sie ohne Einkommen überbrücken?
- 1 Monat Reserve → 30 Tage Wartefrist (günstigere Prämie)
- 3 Monate Reserve → 90 Tage Wartefrist (bis zu 60 % Prämienrabatt)
Schritt 3 — Anbieter vergleichen:
KVG (Aufnahmepflicht, aber oft nur CHF 80/Tag) vs. VVG (Gesundheitsprüfung, aber höhere Leistungen)
💡 Tipp für Freelancer & Startups
Schliessen Sie die KTG sofort bei Gründung ab — bevor die ersten stressbedingten Rückenbeschwerden auftauchen. Später wird jede Vorerkrankung zum unbefristeten Vorbehalt (VVG) oder zur Ablehnung.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Krankentaggeldversicherung in der Schweiz obligatorisch?
Nein, die KTG ist freiwillig — ausser in Branchen mit Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der sie vorschreibt (z. B. Bau, Gastronomie). Trotzdem haben die meisten Angestellten eine Kollektiv-KTG über den Arbeitgeber. Selbständige müssen sich eigenständig versichern.
Wie lange zahlt die Krankentaggeldversicherung nach Kündigung Schweiz?
Wenn Sie bereits vor der Kündigung krank waren, zahlt die KTG weiter — bis zu 730 Tage ab Krankheitsbeginn (VVG) bzw. 720 Tage in 900 Tagen (KVG). Bei KVG haben Sie zudem das Recht auf Übertritt in die Einzelversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung.
Was passiert, wenn ich keine Krankentaggeldversicherung habe?
Ohne KTG gilt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht gemäss Art. 324a OR: 3 Wochen im ersten Dienstjahr, danach je nach Kanton 2–6 Monate (Berner/Zürcher Skala). Danach entfällt das Einkommen, bis IV- oder BVG-Leistungen greifen — eine Lücke von oft 6–12 Monaten.
Kann ich als Selbständiger KTG abschliessen, wenn ich bereits krank bin?
Bei KVG-Versicherern ja — sie haben Aufnahmepflicht, dürfen aber Vorbehalte für bestehende Leiden anbringen (maximal 5 Jahre). VVG-Versicherer können Sie ablehnen oder die Krankheit dauerhaft ausschliessen. Fazit: KTG vor der ersten Diagnose abschliessen.
Wird KTG-Taggeld auf die IV-Rente angerechnet?
Nein, KTG-Taggelder und IV-Rente werden koordiniert, aber nicht angerechnet. Die KTG zahlt bis zu 730 Tage — dann greift (bei weiterhin bestehender Arbeitsunfähigkeit) die IV-Rente. Viele KTG-Verträge reduzieren die Leistung, sobald IV zahlt, um Überversicherung zu vermeiden.
Zahlt die KTG auch bei Burnout oder psychischen Erkrankungen?
Ja, Krankentaggeld deckt jede ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit — inklusive Burnout, Depression, Angststörungen. Einige VVG-Versicherer haben allerdings Ausschlussklauseln für bestimmte psychische Leiden oder setzen Vorbehalte. Im Zweifelsfall Police prüfen.
Kann ich die KTG-Prämie steuerlich absetzen?
Für Selbständige: Ja, die KTG-Prämie ist als geschäftsbezogene Kosten (Betriebsaufwand) voll abzugsfähig. Für Angestellte: Der Arbeitnehmeranteil (z. B. CHF 50/Monat) zählt zu den „übrigen Versicherungsprämien” — in den meisten Kantonen bis zu einem Plafond (CHF 3’500–5’000) absetzbar.
Fazit — KTG ist keine Pflicht, aber fast unverzichtbar
Die Krankentaggeldversicherung füllt die Lücke, die das Schweizer Sozialsystem bewusst offen lässt: Die Schweiz kennt nach wie vor kein gesetzliches Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung. Das führt zu sozialen Härtefällen — trotzdem sind die meisten Arbeitnehmenden versichert, meist nach VVG.
Die drei wichtigsten Punkte:
- Angestellte: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag — 80 % Deckung, max. 30 Tage Wartefrist, VVG-Lösung ideal.
- Selbständige: Schliessen Sie sofort ab (vor der ersten Krankheit) — 30–90 Tage Wartefrist senkt Prämie erheblich.
- KTG-Taggelder sind nicht AHV-pflichtig — Beitragslücken drohen. Bei längerem Bezug Ausgleichskasse kontaktieren.
Ohne KTG riskieren Sie bei längerer Krankheit 6–12 Monate ohne Einkommen — bis IV und BVG greifen. Die Prämie von CHF 50–200/Monat ist eine der günstigsten Existenzsicherungen, die Sie kaufen können.
Sie brauchen individuelle Beratung? Krankentaggeld-Offerten vergleichen lohnt sich — Prämien und Bedingungen unterscheiden sich erheblich. Bei komplexen Fällen (chronische Leiden, Vorbehalte, Selbständige mit Mitarbeitern) empfehlen wir die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsbroker.
Quellen: Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Schweizerischer Versicherungsverband (SVV) — Stand Juni 2026.
Benjamin Amos Wagner
Gründer & FINMA-zertifizierter Versicherungsberater
Benjamin Amos Wagner ist Gründer von insurance-guide.ch und FINMA-zertifizierter Versicherungsberater mit über 15 Jahren Erfahrung in der Begleitung von Expats und Neuzuzügern durch das Schweizer Versicherungssystem.
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