Skip to main content

Krankentaggeld-Versicherung Schweiz — Was zahlt wer bei längerer Krankheit 2026?

KTG, VVG oder BVG? Die Krankentaggeldversicherung in der Schweiz ist freiwillig — trotzdem haben fast alle Angestellten eine. Was Sie über Leistung, Wartefrist und Kosten wissen müssen.

Nicole BohneBeraterin für Vorsorge & Einwanderung 8 Min. Lesezeit Aktualisiert: September 2026 FINMA-registriert · unabhängig
In diesem Ratgeber
  1. Was ist die Krankentaggeld-Versicherung — und wer braucht sie?
  2. KVG, VVG oder BVG — die drei Buchstaben-Welten erklärt
  3. Krankentaggeld nach KVG (Sozialversicherung)
  4. Krankentaggeld nach VVG (Privatversicherung)
  5. Was hat BVG damit zu tun?
  6. Was leistet die KTG — und was kostet sie?
  7. Standardleistung: 80 % des Lohns für bis zu 730 Tage
  8. Wartefrist — die entscheidende Stellschraube
  9. Prämienhöhe — wer zahlt wieviel?
  10. Selbständige — individuelle Lösung erforderlich
  11. KTG-Taggeld ist nicht AHV-pflichtig — Achtung Beitragslücken
  12. Krankentaggeld nach Kündigung — was passiert mit dem Schutz?
  13. 1. Arbeitsunfähigkeit vor Kündigung
  14. 2. Gesund gekündigt — dann krank
  15. KTG vs. Unfallversicherung (UVG) — wer zahlt bei welcher Diagnose?
  16. Wie den richtigen KTG-Vertrag finden?
  17. Für Angestellte: Arbeitgeber-Police prüfen
  18. Für Selbständige: Obligatorische Checkliste
  19. Häufig gestellte Fragen
  20. Fazit — KTG ist keine Pflicht, aber fast unverzichtbar
Das Wichtigste in 30 Sek.

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) ist in der Schweiz freiwillig, springt aber bei längerer Krankheit ein: Sie zahlt in der Regel 80 % des Lohnes für bis zu 730 Tage, nachdem die Wartefrist (meist 14–90 Tage) abgelaufen ist. Arbeitgeber schliessen sie für Angestellte ab (damit sie die Lohnfortzahlung ersetzt, trägt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie), Selbständige müssen sich eigenständig versichern. Ohne KTG greift nur die begrenzte gesetzliche Lohnfortzahlung — danach droht Einkommensausfall bis zur IV-Rente.

80 %

Standard-Deckung Lohnersatz

Bei mindestens hälftiger Arbeitgeber-Finanzierung gilt die Lohnfortzahlungspflicht als erfüllt.

730 Tage

Übliche Leistungsdauer

Die meisten Verträge zahlen 720 oder 730 Tage innerhalb von 900 Tagen (SECO). Nach KVG sind es mindestens 720 Tage.

kein AHV-Abzug

auf Krankentaggelder

KTG-Leistungen sind nicht AHV/IV/EO/ALV-pflichtig — Achtung Beitragslücken!

Was ist die Krankentaggeld-Versicherung — und wer braucht sie?

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) ist eine freiwillige Lohnersatzversicherung für Arbeitnehmer und Selbständige. Sie deckt den Einkommensausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ab — im Gegensatz zur UVG, die nur Unfälle versichert.

Kernfunktion: Der Arbeitgeber ist nach Art. 324a OR zwar zur Lohnfortzahlung verpflichtet, diese dauert aber nur 3 Wochen im ersten Dienstjahr und danach „eine angemessene längere Zeit” (je nach Dienstjahren und Gerichtsskala, etwa Berner, Basler oder Zürcher Skala: im 2. Dienstjahr 1 bis 2 Monate, danach steigend). Die KTG übernimmt anschliessend für bis zu zwei Jahre — und überbrückt die Lücke bis zur Invalidenversicherung (IV) oder BVG-Rente.

In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung. Trotzdem verfügen die meisten Arbeitnehmer über einen Versicherungsschutz (laut einer Studie im Auftrag des BAG rund 84 % der Beschäftigten) — entweder weil Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Branchen wie Bau und Gastronomie dies vorschreiben, oder weil der Arbeitgeber freiwillig abschliesst.

Für wen zwingend sinnvoll?

  • Angestellte ohne KTG im Betrieb (individuelle Einzelversicherung möglich)
  • Selbständige — sie haben keine Lohnfortzahlungspflicht und tragen das volle Risiko selbst
  • GmbH-Geschäftsführer mit Lohn (formale Anstellung — Kollektiv-KTG über die GmbH oder privat)

KVG, VVG oder BVG — die drei Buchstaben-Welten erklärt

Die Krankentaggeldversicherung kann nach zwei unterschiedlichen Gesetzen abgeschlossen werden — mit gravierenden Unterschieden:

Krankentaggeld nach KVG (Sozialversicherung)

KVG-Versicherer müssen Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, in die Taggeldversicherung aufnehmen. Allerdings schreibt das KVG keine Mindesthöhe des Taggeldes vor — viele Versicherer bieten nur geringe Taggelder an, weshalb KVG-Taggeld heute weniger als 10 % des Marktes ausmacht.

Vorteile KVG:

  • Aufnahmepflicht (keine Ablehnung möglich)
  • Gesundheitsvorbehalte fallen nach 5 Jahren weg
  • Gleiche Prämien für gleiche Leistungen (Einzelversicherung)
  • Mindestleistung 720 Tage in 900 Tagen bei ≥50 % Arbeitsunfähigkeit

Nachteil:

  • Meist nur tiefe Taggelder verfügbar → unzureichend für Existenzsicherung

Krankentaggeld nach VVG (Privatversicherung)

In der Taggeldversicherung nach VVG gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit: keine Aufnahmepflicht, Versicherungsvorbehalte können zeitlich unbefristet angebracht werden, Höhe und Dauer der Leistungen sind frei vereinbar. Mit einem Prämienvolumen von rund CHF 5,8 Mrd. gegenüber CHF 248 Mio. nach KVG (2024) ist VVG die bevorzugte Lösung.

Vorteile VVG:

  • Höhere Taggelder versicherbar (80–100 % des Lohnes)
  • Flexibilität bei Wartefristen und Deckungssummen
  • Je nach VVG-Vertrag gelten 730 Taggelder pro Krankheitsfall (nicht pro Zeitfenster) — bei chronischen Leiden mit mehreren Krankschreibungen besserer Schutz als KVG

Nachteile:

  • Gesundheitsprüfung erforderlich — Vorbehalte können unbefristet bleiben
  • Kein Aufnahmezwang — Ablehnung möglich

Was hat BVG damit zu tun?

Die BVG-Leistungen (Invalidenrente aus der 2. Säule) greifen erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft ist — üblicherweise nach 12–24 Monaten. Die KTG überbrückt genau diese Lücke: max. 730 Tage Taggeld, dann Koordination mit IV und BVG. Was danach gilt und wie Sie eine bleibende Lücke absichern, erklärt unser Ratgeber Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit.

💡 Faustregel Koordination

KTG-Taggeld läuft maximal 730 Tage (2 Jahre) → dann greifen IV-Wartefrist (1 Jahr ab Krankheitsbeginn) und BVG-Invalidenleistung. Zahlt die KTG mindestens 80 % des entgangenen Lohns und trägt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie, darf die Pensionskasse ihre Invalidenleistung aufschieben, bis der Taggeldanspruch erschöpft ist (Art. 26 BVV 2).

Was leistet die KTG — und was kostet sie?

Standardleistung: 80 % des Lohns für bis zu 730 Tage

Üblich sind 80–100 % Lohnersatz bis ca. 730 Tage innerhalb von 900 Tagen. In der Regel versichert der Arbeitgeber 80 % des AHV-pflichtigen Lohnes — diese Schwelle gilt als gleichwertige Lösung zur gesetzlichen Lohnfortzahlung und befreit den Arbeitgeber von seiner Zahlungspflicht, sofern er mindestens die Hälfte der Prämie trägt.

Rechenbeispiel Angestellte: Jahreslohn: CHF 100’000
Versicherter Betrag: CHF 100’000 × 80 % = CHF 80’000
Tagesleistung: CHF 80’000 ÷ 365 = CHF 219 pro Tag
Bei 6 Monaten Krankheit (nach 30 Tagen Wartefrist):
→ 150 Tage × CHF 219 = CHF 32’850 Taggeld

Wartefrist — die entscheidende Stellschraube

Die Wartefrist (auch Karenzzeit) ist die Zeitspanne zwischen Krankheitsbeginn und dem ersten Versicherungstag. Üblich sind 3, 7, 14, 30, 60 oder 90 Tage. Je länger die Wartefrist, desto günstiger die Prämie.

Während der Wartefrist zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn (100 % des AHV-Lohnes) — danach springt die KTG ein.

Wartefrist Arbeitgeber zahlt KTG zahlt ab Prämie
3 Tage 3 Tage Volllohn Tag 4 Am höchsten (teuerste Variante)
14 Tage 14 Tage Volllohn Tag 15 Tiefer
30 Tage 1 Monat Volllohn Tag 31 Deutlich tiefer
90 Tage 3 Monate Volllohn Tag 91 Am tiefsten

Wie gross der Rabatt ist, legt der Versicherer fest. Nach KVG muss er die Prämie bei einer Wartefrist entsprechend senken (Art. 76 KVG).

⚠️ Vorsicht bei langen Wartefristen

Nach der Gerichtspraxis zu Art. 324a Abs. 4 OR sind nur wenige Karenztage ohne Lohn zulässig (je nach Gericht 1 bis 3). Sind es mehr, gilt die KTG-Lösung nicht mehr als „mindestens gleichwertig” — der Arbeitgeber bleibt dann trotzdem lohnfortzahlungspflichtig.

Prämienhöhe — wer zahlt wieviel?

Damit die Versicherung die gesetzliche Lohnfortzahlung ersetzt, muss der Arbeitgeber nach der Gerichtspraxis mindestens die Hälfte der Prämie bezahlen. Er kann auch die ganze Prämie übernehmen. Den Arbeitnehmeranteil zieht er vom Lohn ab.

Beispiel Kollektiv-KTG (VVG, 80 % Deckung, 30 Tage Wartefrist):
Die Prämie ist ein Prozentsatz des versicherten Lohns. Wie hoch er ist, hängt von den Faktoren unten ab und steht in der Offerte.
→ Arbeitgeber: mindestens die Hälfte
→ Arbeitnehmer: höchstens die Hälfte, via Lohnabzug

Einflussfaktoren auf die Prämie:

  • Deckungsgrad (80 % vs. 100 % Lohnersatz)
  • Wartefrist (je länger, desto günstiger)
  • Branche (Bau/Gastronomie höher als Büro)
  • Alter der Versicherten (jüngere Kollektive günstiger)
  • Schadenquote des Betriebs (Historie)

Selbständige — individuelle Lösung erforderlich

Als Selbständiger haben Sie bei Krankheit keinen Arbeitgeber, der weiter zahlt. Ohne KTG bedeutet jeder Krankheitstag null Einkommen. Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist freiwillig, aber dringend empfohlen.

Beispiel Selbständige (Einzelpolice):
Versichertes Monatseinkommen: CHF 6’000
Deckung: 80 %
Wartefrist: 30 Tage
→ Jahresprämie: je nach Alter, Gesundheit, Beruf und Anbieter; verbindlich ist erst die Offerte

Bei einer dreimonatigen Krankheit fehlen ohne Versicherung CHF 18’000 Einkommen, und die fixen Betriebskosten (Miete, Software, AHV) laufen weiter.

KTG-Taggeld ist nicht AHV-pflichtig — Achtung Beitragslücken

Krankentaggelder sind nicht AHV-pflichtig. Der Arbeitgeber zieht davon keine Sozialversicherungsbeiträge ab (AHV, IV, EO, ALV). Familienzulagen laufen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit nur noch für den laufenden Monat und die drei folgenden Monate weiter, wenn kein Lohnanspruch mehr besteht (Art. 10 FamZV).

Konsequenzen:

  1. Rentenkürzung im Alter möglich — AHV-Beitragslücken können zu tieferen Renten führen
  2. BVG-Beiträge nur in den ersten Monaten der Arbeitsunfähigkeit fällig — danach meist Beitragsbefreiung (im BVG-Reglement prüfen)
  3. Steuern: KTG-Taggelder sind steuerbares Einkommen; bei quellenbesteuerten Personen wird die Quellensteuer direkt abgezogen

💡 Beitragslücken aktiv schliessen

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit mit KTG-Bezug: Kontaktieren Sie die AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons und klären Sie, ob freiwillige Beitragszahlungen möglich sind. Eine Beitragslücke wird oft erst im Rentenalter bemerkt.

Krankentaggeld nach Kündigung — was passiert mit dem Schutz?

Sofern die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter während des Arbeitsverhältnisses erkrankt, wird ein bestehendes Krankentaggeld in gewissen Fällen auch nach dem Austritt aus dem Betrieb geleistet — wenn nötig bis zur maximalen Leistungsdauer.

Zwei Szenarien:

1. Arbeitsunfähigkeit vor Kündigung

VVG-KTG: Taggeld läuft bis zu 730 Tage weiter — auch wenn das Arbeitsverhältnis endet.
KVG-KTG: Recht auf Übertritt von Kollektiv- in Einzelversicherung zu bisherigen Leistungen — ohne neue Vorbehalte.

2. Gesund gekündigt — dann krank

Nach Vertragsende endet auch die Kollektiv-KTG. Lösung: in eine Einzelversicherung übertreten oder eine abschliessen (bei KVG mit Übertrittsrecht ohne neue Vorbehalte; bei VVG garantiert das Gesetz keinen Übertritt, massgebend ist der Vertrag).

⚠️ Keine KTG während Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) zahlt bei Krankheit nur kurz weiter: höchstens bis zum 30. Tag der Arbeitsunfähigkeit und insgesamt 44 Taggelder in der Rahmenfrist (Art. 28 AVIG). Eine individuelle KTG-Einzelversicherung kann sich vor dem Austritt lohnen — aber nur bei KVG (Aufnahmepflicht). VVG-Versicherer lehnen häufig ab.

KTG vs. Unfallversicherung (UVG) — wer zahlt bei welcher Diagnose?

Ursache Zuständig Leistung Basis
Krankheit (Grippe, Krebs, Burnout) Krankentaggeld (KTG) 80 % Lohn, max. 730 Tage Freiwillig (KVG/VVG)
Berufsunfall (Sturz auf Baustelle) UVG-Versicherung 80 % Lohn, unbegrenzt Obligatorisch (Arbeitgeber)
Privatunfall (Skiunfall) UVG-Versicherung (NBU) 80 % Lohn, unbegrenzt Obligatorisch ab 8h/Woche
Mutterschaft EO-Mutterschaftsentschädigung 80 % bis CHF 220/Tag, 14 Wochen Obligatorisch (Staat)

Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG trägt die Hauptlast bei Unfallereignissen — sie übernimmt Lohnausfall, Heilungskosten sowie gegebenenfalls Hinterlassenenleistungen.

KTG kann optional Unfall mitversichern — relevant für Selbständige ohne UVG-Pflicht. Dann zahlt KTG auch bei Unfall (aber keine Heilungskosten — diese müssen in der KVG-Grundversicherung mit „Unfall eingeschlossen” gedeckt sein).

Taggeld, Wartefrist und die Lücke danach: einmal durchrechnen?

Nicole Bohne (10 Jahre Versicherung und Vorsorge) prüft mit Ihnen die Police Ihres Arbeitgebers oder Ihre Lösung als Selbständige und zeigt, was nach 730 Tagen Taggeld noch fehlt. 45 Minuten per Video, kostenlos und unverbindlich.

Wie den richtigen KTG-Vertrag finden?

Für Angestellte: Arbeitgeber-Police prüfen

3 Punkte im Arbeitsvertrag/GAV nachschlagen:

  1. Ist KTG vorhanden? → Falls nein: Individuelle KVG-Einzelversicherung abschliessen (Aufnahmepflicht!)
  2. KVG oder VVG? → VVG je nach Vertrag besser bei chronischen Leiden (730 Tage pro Fall statt pro Zeitfenster)
  3. Höhe + Wartefrist? → Mindestens 80 % Deckung + max. 30–60 Tage Wartefrist sinnvoll

Für Selbständige: Obligatorische Checkliste

Schritt 1 — Einkommensbedarf berechnen:
Nettoeinkommen (nach AHV, vor Steuern) + fixe Betriebskosten (Miete, Software, Krankenkasse)
→ Versichern Sie mindestens Ihr Monatseinkommen × 12 ÷ 365 = Tagesbedarf

Schritt 2 — Wartefrist wählen:
Wie viele Monate können Sie ohne Einkommen überbrücken?

  • 1 Monat Reserve → 30 Tage Wartefrist (günstigere Prämie)
  • 3 Monate Reserve → 90 Tage Wartefrist (deutlich günstigere Prämie)

Schritt 3 — Anbieter vergleichen:
KVG (Aufnahmepflicht, aber oft nur tiefe Taggelder) vs. VVG (Gesundheitsprüfung, aber höhere Leistungen)

Versichern Sie Ihr Nettoeinkommen (nach AHV, vor Steuern) — nicht mehr, nicht weniger. Bei CHF 6’000/Monat und 80 % Deckung: CHF 160/Tag. Bei 90 Tagen Krankheit (nach 30 Tagen Wartefrist) = CHF 9’600 Taggeld.

💡 Tipp für Freelancer & Startups

Schliessen Sie die KTG sofort bei Gründung ab — bevor die ersten stressbedingten Rückenbeschwerden auftauchen. Später wird jede Vorerkrankung zum unbefristeten Vorbehalt (VVG) oder zur Ablehnung.

Schnell-Check

Welche Krankentaggeld-Lösung passt zu Ihnen?

Wie arbeiten Sie?

Unsere Empfehlung
Police des Arbeitgebers prüfen

Ziel: mindestens 80 % Deckung, höchstens 30 bis 60 Tage Wartefrist

Schauen Sie in Arbeitsvertrag oder GAV nach Deckung, Wartefrist und ob die Versicherung nach KVG oder VVG läuft.

Unsere Empfehlung
Einzelversicherung nach KVG

KVG-Versicherer müssen Sie aufnehmen. Die Taggelder sind dort oft tief; höhere Taggelder gibt es nach VVG mit Gesundheitsprüfung.

Unsere Empfehlung
Sofort eigene KTG abschliessen

30 oder 90 Tage Wartefrist, je nach Reserve

Ohne Arbeitgeber zahlt niemand weiter. Schliessen Sie ab, bevor die erste Diagnose kommt, und wählen Sie die Wartefrist nach Ihrer Reserve.

Unsere Empfehlung
Kollektiv-KTG über die GmbH oder privat

Mit formaler Anstellung sind Sie Arbeitnehmer Ihrer GmbH. Die GmbH kann eine Kollektiv-KTG abschliessen.

Unsere Empfehlung
Übertritt in die Einzelversicherung prüfen

Bei KVG haben Sie ein Übertrittsrecht ohne neue Vorbehalte. Bei VVG garantiert das Gesetz keinen Übertritt, massgebend ist der Vertrag.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Krankentaggeldversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Nein, die KTG ist freiwillig — ausser in Branchen mit Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der sie vorschreibt (z. B. Bau, Gastronomie). Trotzdem haben die meisten Angestellten eine Kollektiv-KTG über den Arbeitgeber. Selbständige müssen sich eigenständig versichern.

Wie lange zahlt die Krankentaggeldversicherung nach Kündigung Schweiz?

Wenn Sie bereits vor der Kündigung krank waren, zahlt die KTG weiter — bis zu 730 Tage ab Krankheitsbeginn (VVG) bzw. 720 Tage in 900 Tagen (KVG). Bei KVG haben Sie zudem das Recht auf Übertritt in die Einzelversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung.

Was passiert, wenn ich keine Krankentaggeldversicherung habe?

Ohne KTG gilt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht gemäss Art. 324a OR: 3 Wochen im ersten Dienstjahr, danach je nach Dienstjahren und Gerichtsskala (Berner, Basler oder Zürcher Skala) im 2. Dienstjahr 1 bis 2 Monate, mit jedem weiteren Dienstjahr mehr. Danach entfällt das Einkommen, bis IV- oder BVG-Leistungen greifen — eine Lücke von oft 6–12 Monaten.

Kann ich als Selbständiger KTG abschliessen, wenn ich bereits krank bin?

Bei KVG-Versicherern ja — sie haben Aufnahmepflicht, dürfen aber Vorbehalte für bestehende Leiden anbringen (maximal 5 Jahre). VVG-Versicherer können Sie ablehnen oder die Krankheit dauerhaft ausschliessen. Fazit: KTG vor der ersten Diagnose abschliessen.

Wird KTG-Taggeld auf die IV-Rente angerechnet?

Nein, KTG-Taggelder und IV-Rente werden koordiniert, aber nicht angerechnet. Die KTG zahlt bis zu 730 Tage — dann greift (bei weiterhin bestehender Arbeitsunfähigkeit) die IV-Rente. Viele KTG-Verträge reduzieren die Leistung, sobald IV zahlt, um Überversicherung zu vermeiden.

Zahlt die KTG auch bei Burnout oder psychischen Erkrankungen?

Ja, Krankentaggeld deckt jede ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit — inklusive Burnout, Depression, Angststörungen. Einige VVG-Versicherer haben allerdings Ausschlussklauseln für bestimmte psychische Leiden oder setzen Vorbehalte. Im Zweifelsfall Police prüfen.

Kann ich die KTG-Prämie steuerlich absetzen?

Für Selbständige: In der Regel ja, als Geschäftsaufwand, soweit die Versicherung ein angemessenes Ersatzeinkommen sichert (so etwa die Praxis im Kanton Luzern; fragen Sie im Zweifel Ihr kantonales Steueramt). Für Angestellte: Der Arbeitnehmeranteil zählt zu den „übrigen Versicherungsprämien”, absetzbar im allgemeinen Versicherungsabzug bis zu einem Höchstbetrag (Bund 2026: CHF 1’800 für Alleinstehende, CHF 3’700 für Ehepaare; die Kantone haben eigene Beträge).

Fazit — KTG ist keine Pflicht, aber fast unverzichtbar

Die Krankentaggeldversicherung füllt die Lücke, die das Schweizer Sozialsystem bewusst offen lässt: Die Schweiz kennt nach wie vor kein gesetzliches Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung. Das führt zu sozialen Härtefällen — trotzdem sind die meisten Arbeitnehmenden versichert, meist nach VVG.

Die drei wichtigsten Punkte:

  1. Angestellte: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag — 80 % Deckung, max. 30 Tage Wartefrist, VVG-Lösung ideal.
  2. Selbständige: Schliessen Sie sofort ab (vor der ersten Krankheit) — 30–90 Tage Wartefrist senkt Prämie erheblich.
  3. KTG-Taggelder sind nicht AHV-pflichtig — Beitragslücken drohen. Bei längerem Bezug Ausgleichskasse kontaktieren.

Ohne KTG riskieren Sie bei längerer Krankheit 6–12 Monate ohne Einkommen — bis IV und BVG greifen. Die KTG ist eine der wichtigsten Existenzsicherungen, die Sie abschliessen können. Für eine bleibende Erwerbsunfähigkeit danach lohnt sich ein Blick auf Lebensversicherung und Risikoschutz.


Sie brauchen individuelle Beratung? Krankentaggeld-Offerten vergleichen lohnt sich — Prämien und Bedingungen unterscheiden sich erheblich. Bei komplexen Fällen (chronische Leiden, Vorbehalte, Selbständige mit Mitarbeitern) empfehlen wir die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsbroker.

Quellen: Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Schweizerischer Versicherungsverband (SVV), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Obligationenrecht (OR), Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) — Stand September 2026.

Über den Autor

Nicole Bohne

Beraterin für Vorsorge & Einwanderung

Nicole Bohne ist seit 10 Jahren in Versicherung und Vorsorge tätig, unter anderem bei der Basler und der Zurich. Sie ist spezialisiert auf Vorsorge (Säule 3a, Risikoabsicherung, Steuern) und auf die Versicherungsfragen rund um die Einwanderung in die Schweiz. FINMA-registrierte Vermittlerin (F01536402); sie berät auf Deutsch, Englisch und Französisch.

Kostenlose Beratung

Lieber einmal mit einer Fachperson durchrechnen?

Nicole Bohne (10 Jahre Versicherung und Vorsorge, zuvor bei Basler und Zurich), unabhängig und FINMA-registriert. 45 Minuten per Video, kostenlos und unverbindlich.

Worum geht’s?
Mit wem?

Wann passt es Ihnen? Zeiten in Schweizer Zeit

Freie Termine werden geladen …

Ihr TerminBitte Uhrzeit wählen45 Min. per Video · kostenlos · unverbindlich