Die Krankentaggeldversicherung (KTG) ist in der Schweiz freiwillig, springt aber bei längerer Krankheit ein: Sie zahlt in der Regel 80 % des Lohnes für bis zu 730 Tage, nachdem die Wartefrist (meist 14–90 Tage) abgelaufen ist. Arbeitgeber schliessen sie für Angestellte ab (damit sie die Lohnfortzahlung ersetzt, trägt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie), Selbständige müssen sich eigenständig versichern. Ohne KTG greift nur die begrenzte gesetzliche Lohnfortzahlung — danach droht Einkommensausfall bis zur IV-Rente.
80 %
Standard-Deckung Lohnersatz
Bei mindestens hälftiger Arbeitgeber-Finanzierung gilt die Lohnfortzahlungspflicht als erfüllt.
730 Tage
Übliche Leistungsdauer
Die meisten Verträge zahlen 720 oder 730 Tage innerhalb von 900 Tagen (SECO). Nach KVG sind es mindestens 720 Tage.
kein AHV-Abzug
auf Krankentaggelder
KTG-Leistungen sind nicht AHV/IV/EO/ALV-pflichtig — Achtung Beitragslücken!
Was ist die Krankentaggeld-Versicherung — und wer braucht sie?
Die Krankentaggeldversicherung (KTG) ist eine freiwillige Lohnersatzversicherung für Arbeitnehmer und Selbständige. Sie deckt den Einkommensausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ab — im Gegensatz zur UVG, die nur Unfälle versichert.
Kernfunktion: Der Arbeitgeber ist nach Art. 324a OR zwar zur Lohnfortzahlung verpflichtet, diese dauert aber nur 3 Wochen im ersten Dienstjahr und danach „eine angemessene längere Zeit” (je nach Dienstjahren und Gerichtsskala, etwa Berner, Basler oder Zürcher Skala: im 2. Dienstjahr 1 bis 2 Monate, danach steigend). Die KTG übernimmt anschliessend für bis zu zwei Jahre — und überbrückt die Lücke bis zur Invalidenversicherung (IV) oder BVG-Rente.
In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung. Trotzdem verfügen die meisten Arbeitnehmer über einen Versicherungsschutz (laut einer Studie im Auftrag des BAG rund 84 % der Beschäftigten) — entweder weil Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Branchen wie Bau und Gastronomie dies vorschreiben, oder weil der Arbeitgeber freiwillig abschliesst.
Für wen zwingend sinnvoll?
- Angestellte ohne KTG im Betrieb (individuelle Einzelversicherung möglich)
- Selbständige — sie haben keine Lohnfortzahlungspflicht und tragen das volle Risiko selbst
- GmbH-Geschäftsführer mit Lohn (formale Anstellung — Kollektiv-KTG über die GmbH oder privat)
KVG, VVG oder BVG — die drei Buchstaben-Welten erklärt
Die Krankentaggeldversicherung kann nach zwei unterschiedlichen Gesetzen abgeschlossen werden — mit gravierenden Unterschieden:
Krankentaggeld nach KVG (Sozialversicherung)
KVG-Versicherer müssen Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, in die Taggeldversicherung aufnehmen. Allerdings schreibt das KVG keine Mindesthöhe des Taggeldes vor — viele Versicherer bieten nur geringe Taggelder an, weshalb KVG-Taggeld heute weniger als 10 % des Marktes ausmacht.
Vorteile KVG:
- Aufnahmepflicht (keine Ablehnung möglich)
- Gesundheitsvorbehalte fallen nach 5 Jahren weg
- Gleiche Prämien für gleiche Leistungen (Einzelversicherung)
- Mindestleistung 720 Tage in 900 Tagen bei ≥50 % Arbeitsunfähigkeit
Nachteil:
- Meist nur tiefe Taggelder verfügbar → unzureichend für Existenzsicherung
Krankentaggeld nach VVG (Privatversicherung)
In der Taggeldversicherung nach VVG gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit: keine Aufnahmepflicht, Versicherungsvorbehalte können zeitlich unbefristet angebracht werden, Höhe und Dauer der Leistungen sind frei vereinbar. Mit einem Prämienvolumen von rund CHF 5,8 Mrd. gegenüber CHF 248 Mio. nach KVG (2024) ist VVG die bevorzugte Lösung.
Vorteile VVG:
- Höhere Taggelder versicherbar (80–100 % des Lohnes)
- Flexibilität bei Wartefristen und Deckungssummen
- Je nach VVG-Vertrag gelten 730 Taggelder pro Krankheitsfall (nicht pro Zeitfenster) — bei chronischen Leiden mit mehreren Krankschreibungen besserer Schutz als KVG
Nachteile:
- Gesundheitsprüfung erforderlich — Vorbehalte können unbefristet bleiben
- Kein Aufnahmezwang — Ablehnung möglich
Was hat BVG damit zu tun?
Die BVG-Leistungen (Invalidenrente aus der 2. Säule) greifen erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft ist — üblicherweise nach 12–24 Monaten. Die KTG überbrückt genau diese Lücke: max. 730 Tage Taggeld, dann Koordination mit IV und BVG. Was danach gilt und wie Sie eine bleibende Lücke absichern, erklärt unser Ratgeber Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit.
💡 Faustregel Koordination
KTG-Taggeld läuft maximal 730 Tage (2 Jahre) → dann greifen IV-Wartefrist (1 Jahr ab Krankheitsbeginn) und BVG-Invalidenleistung. Zahlt die KTG mindestens 80 % des entgangenen Lohns und trägt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie, darf die Pensionskasse ihre Invalidenleistung aufschieben, bis der Taggeldanspruch erschöpft ist (Art. 26 BVV 2).
Was leistet die KTG — und was kostet sie?
Standardleistung: 80 % des Lohns für bis zu 730 Tage
Üblich sind 80–100 % Lohnersatz bis ca. 730 Tage innerhalb von 900 Tagen. In der Regel versichert der Arbeitgeber 80 % des AHV-pflichtigen Lohnes — diese Schwelle gilt als gleichwertige Lösung zur gesetzlichen Lohnfortzahlung und befreit den Arbeitgeber von seiner Zahlungspflicht, sofern er mindestens die Hälfte der Prämie trägt.
Rechenbeispiel Angestellte:
Jahreslohn: CHF 100’000
Versicherter Betrag: CHF 100’000 × 80 % = CHF 80’000
Tagesleistung: CHF 80’000 ÷ 365 = CHF 219 pro Tag
Bei 6 Monaten Krankheit (nach 30 Tagen Wartefrist):
→ 150 Tage × CHF 219 = CHF 32’850 Taggeld
Wartefrist — die entscheidende Stellschraube
Die Wartefrist (auch Karenzzeit) ist die Zeitspanne zwischen Krankheitsbeginn und dem ersten Versicherungstag. Üblich sind 3, 7, 14, 30, 60 oder 90 Tage. Je länger die Wartefrist, desto günstiger die Prämie.
Während der Wartefrist zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn (100 % des AHV-Lohnes) — danach springt die KTG ein.
| Wartefrist | Arbeitgeber zahlt | KTG zahlt ab | Prämie |
|---|---|---|---|
| 3 Tage | 3 Tage Volllohn | Tag 4 | Am höchsten (teuerste Variante) |
| 14 Tage | 14 Tage Volllohn | Tag 15 | Tiefer |
| 30 Tage | 1 Monat Volllohn | Tag 31 | Deutlich tiefer |
| 90 Tage | 3 Monate Volllohn | Tag 91 | Am tiefsten |
Wie gross der Rabatt ist, legt der Versicherer fest. Nach KVG muss er die Prämie bei einer Wartefrist entsprechend senken (Art. 76 KVG).
⚠️ Vorsicht bei langen Wartefristen
Nach der Gerichtspraxis zu Art. 324a Abs. 4 OR sind nur wenige Karenztage ohne Lohn zulässig (je nach Gericht 1 bis 3). Sind es mehr, gilt die KTG-Lösung nicht mehr als „mindestens gleichwertig” — der Arbeitgeber bleibt dann trotzdem lohnfortzahlungspflichtig.
Prämienhöhe — wer zahlt wieviel?
Damit die Versicherung die gesetzliche Lohnfortzahlung ersetzt, muss der Arbeitgeber nach der Gerichtspraxis mindestens die Hälfte der Prämie bezahlen. Er kann auch die ganze Prämie übernehmen. Den Arbeitnehmeranteil zieht er vom Lohn ab.
Beispiel Kollektiv-KTG (VVG, 80 % Deckung, 30 Tage Wartefrist):
Die Prämie ist ein Prozentsatz des versicherten Lohns. Wie hoch er ist, hängt von den Faktoren unten ab und steht in der Offerte.
→ Arbeitgeber: mindestens die Hälfte
→ Arbeitnehmer: höchstens die Hälfte, via Lohnabzug
Einflussfaktoren auf die Prämie:
- Deckungsgrad (80 % vs. 100 % Lohnersatz)
- Wartefrist (je länger, desto günstiger)
- Branche (Bau/Gastronomie höher als Büro)
- Alter der Versicherten (jüngere Kollektive günstiger)
- Schadenquote des Betriebs (Historie)
Selbständige — individuelle Lösung erforderlich
Als Selbständiger haben Sie bei Krankheit keinen Arbeitgeber, der weiter zahlt. Ohne KTG bedeutet jeder Krankheitstag null Einkommen. Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist freiwillig, aber dringend empfohlen.
Beispiel Selbständige (Einzelpolice):
Versichertes Monatseinkommen: CHF 6’000
Deckung: 80 %
Wartefrist: 30 Tage
→ Jahresprämie: je nach Alter, Gesundheit, Beruf und Anbieter; verbindlich ist erst die Offerte
Bei einer dreimonatigen Krankheit fehlen ohne Versicherung CHF 18’000 Einkommen, und die fixen Betriebskosten (Miete, Software, AHV) laufen weiter.
KTG-Taggeld ist nicht AHV-pflichtig — Achtung Beitragslücken
Krankentaggelder sind nicht AHV-pflichtig. Der Arbeitgeber zieht davon keine Sozialversicherungsbeiträge ab (AHV, IV, EO, ALV). Familienzulagen laufen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit nur noch für den laufenden Monat und die drei folgenden Monate weiter, wenn kein Lohnanspruch mehr besteht (Art. 10 FamZV).
Konsequenzen:
- Rentenkürzung im Alter möglich — AHV-Beitragslücken können zu tieferen Renten führen
- BVG-Beiträge nur in den ersten Monaten der Arbeitsunfähigkeit fällig — danach meist Beitragsbefreiung (im BVG-Reglement prüfen)
- Steuern: KTG-Taggelder sind steuerbares Einkommen; bei quellenbesteuerten Personen wird die Quellensteuer direkt abgezogen
💡 Beitragslücken aktiv schliessen
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit mit KTG-Bezug: Kontaktieren Sie die AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons und klären Sie, ob freiwillige Beitragszahlungen möglich sind. Eine Beitragslücke wird oft erst im Rentenalter bemerkt.
Krankentaggeld nach Kündigung — was passiert mit dem Schutz?
Sofern die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter während des Arbeitsverhältnisses erkrankt, wird ein bestehendes Krankentaggeld in gewissen Fällen auch nach dem Austritt aus dem Betrieb geleistet — wenn nötig bis zur maximalen Leistungsdauer.
Zwei Szenarien:
1. Arbeitsunfähigkeit vor Kündigung
VVG-KTG: Taggeld läuft bis zu 730 Tage weiter — auch wenn das Arbeitsverhältnis endet.
KVG-KTG: Recht auf Übertritt von Kollektiv- in Einzelversicherung zu bisherigen Leistungen — ohne neue Vorbehalte.
2. Gesund gekündigt — dann krank
Nach Vertragsende endet auch die Kollektiv-KTG. Lösung: in eine Einzelversicherung übertreten oder eine abschliessen (bei KVG mit Übertrittsrecht ohne neue Vorbehalte; bei VVG garantiert das Gesetz keinen Übertritt, massgebend ist der Vertrag).
⚠️ Keine KTG während Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) zahlt bei Krankheit nur kurz weiter: höchstens bis zum 30. Tag der Arbeitsunfähigkeit und insgesamt 44 Taggelder in der Rahmenfrist (Art. 28 AVIG). Eine individuelle KTG-Einzelversicherung kann sich vor dem Austritt lohnen — aber nur bei KVG (Aufnahmepflicht). VVG-Versicherer lehnen häufig ab.
KTG vs. Unfallversicherung (UVG) — wer zahlt bei welcher Diagnose?
| Ursache | Zuständig | Leistung | Basis |
|---|---|---|---|
| Krankheit (Grippe, Krebs, Burnout) | Krankentaggeld (KTG) | 80 % Lohn, max. 730 Tage | Freiwillig (KVG/VVG) |
| Berufsunfall (Sturz auf Baustelle) | UVG-Versicherung | 80 % Lohn, unbegrenzt | Obligatorisch (Arbeitgeber) |
| Privatunfall (Skiunfall) | UVG-Versicherung (NBU) | 80 % Lohn, unbegrenzt | Obligatorisch ab 8h/Woche |
| Mutterschaft | EO-Mutterschaftsentschädigung | 80 % bis CHF 220/Tag, 14 Wochen | Obligatorisch (Staat) |
Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG trägt die Hauptlast bei Unfallereignissen — sie übernimmt Lohnausfall, Heilungskosten sowie gegebenenfalls Hinterlassenenleistungen.
KTG kann optional Unfall mitversichern — relevant für Selbständige ohne UVG-Pflicht. Dann zahlt KTG auch bei Unfall (aber keine Heilungskosten — diese müssen in der KVG-Grundversicherung mit „Unfall eingeschlossen” gedeckt sein).
Taggeld, Wartefrist und die Lücke danach: einmal durchrechnen?
Nicole Bohne (10 Jahre Versicherung und Vorsorge) prüft mit Ihnen die Police Ihres Arbeitgebers oder Ihre Lösung als Selbständige und zeigt, was nach 730 Tagen Taggeld noch fehlt. 45 Minuten per Video, kostenlos und unverbindlich.
Wie den richtigen KTG-Vertrag finden?
Für Angestellte: Arbeitgeber-Police prüfen
3 Punkte im Arbeitsvertrag/GAV nachschlagen:
- Ist KTG vorhanden? → Falls nein: Individuelle KVG-Einzelversicherung abschliessen (Aufnahmepflicht!)
- KVG oder VVG? → VVG je nach Vertrag besser bei chronischen Leiden (730 Tage pro Fall statt pro Zeitfenster)
- Höhe + Wartefrist? → Mindestens 80 % Deckung + max. 30–60 Tage Wartefrist sinnvoll
Für Selbständige: Obligatorische Checkliste
Schritt 1 — Einkommensbedarf berechnen:
Nettoeinkommen (nach AHV, vor Steuern) + fixe Betriebskosten (Miete, Software, Krankenkasse)
→ Versichern Sie mindestens Ihr Monatseinkommen × 12 ÷ 365 = Tagesbedarf
Schritt 2 — Wartefrist wählen:
Wie viele Monate können Sie ohne Einkommen überbrücken?
- 1 Monat Reserve → 30 Tage Wartefrist (günstigere Prämie)
- 3 Monate Reserve → 90 Tage Wartefrist (deutlich günstigere Prämie)
Schritt 3 — Anbieter vergleichen:
KVG (Aufnahmepflicht, aber oft nur tiefe Taggelder) vs. VVG (Gesundheitsprüfung, aber höhere Leistungen)
Versichern Sie Ihr Nettoeinkommen (nach AHV, vor Steuern) — nicht mehr, nicht weniger. Bei CHF 6’000/Monat und 80 % Deckung: CHF 160/Tag. Bei 90 Tagen Krankheit (nach 30 Tagen Wartefrist) = CHF 9’600 Taggeld.
💡 Tipp für Freelancer & Startups
Schliessen Sie die KTG sofort bei Gründung ab — bevor die ersten stressbedingten Rückenbeschwerden auftauchen. Später wird jede Vorerkrankung zum unbefristeten Vorbehalt (VVG) oder zur Ablehnung.
Schnell-Check
Welche Krankentaggeld-Lösung passt zu Ihnen?
Wie arbeiten Sie?
Ziel: mindestens 80 % Deckung, höchstens 30 bis 60 Tage Wartefrist
Schauen Sie in Arbeitsvertrag oder GAV nach Deckung, Wartefrist und ob die Versicherung nach KVG oder VVG läuft.
KVG-Versicherer müssen Sie aufnehmen. Die Taggelder sind dort oft tief; höhere Taggelder gibt es nach VVG mit Gesundheitsprüfung.
30 oder 90 Tage Wartefrist, je nach Reserve
Ohne Arbeitgeber zahlt niemand weiter. Schliessen Sie ab, bevor die erste Diagnose kommt, und wählen Sie die Wartefrist nach Ihrer Reserve.
Mit formaler Anstellung sind Sie Arbeitnehmer Ihrer GmbH. Die GmbH kann eine Kollektiv-KTG abschliessen.
Bei KVG haben Sie ein Übertrittsrecht ohne neue Vorbehalte. Bei VVG garantiert das Gesetz keinen Übertritt, massgebend ist der Vertrag.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Krankentaggeldversicherung in der Schweiz obligatorisch?
Nein, die KTG ist freiwillig — ausser in Branchen mit Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der sie vorschreibt (z. B. Bau, Gastronomie). Trotzdem haben die meisten Angestellten eine Kollektiv-KTG über den Arbeitgeber. Selbständige müssen sich eigenständig versichern.
Wie lange zahlt die Krankentaggeldversicherung nach Kündigung Schweiz?
Wenn Sie bereits vor der Kündigung krank waren, zahlt die KTG weiter — bis zu 730 Tage ab Krankheitsbeginn (VVG) bzw. 720 Tage in 900 Tagen (KVG). Bei KVG haben Sie zudem das Recht auf Übertritt in die Einzelversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung.
Was passiert, wenn ich keine Krankentaggeldversicherung habe?
Ohne KTG gilt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht gemäss Art. 324a OR: 3 Wochen im ersten Dienstjahr, danach je nach Dienstjahren und Gerichtsskala (Berner, Basler oder Zürcher Skala) im 2. Dienstjahr 1 bis 2 Monate, mit jedem weiteren Dienstjahr mehr. Danach entfällt das Einkommen, bis IV- oder BVG-Leistungen greifen — eine Lücke von oft 6–12 Monaten.
Kann ich als Selbständiger KTG abschliessen, wenn ich bereits krank bin?
Bei KVG-Versicherern ja — sie haben Aufnahmepflicht, dürfen aber Vorbehalte für bestehende Leiden anbringen (maximal 5 Jahre). VVG-Versicherer können Sie ablehnen oder die Krankheit dauerhaft ausschliessen. Fazit: KTG vor der ersten Diagnose abschliessen.
Wird KTG-Taggeld auf die IV-Rente angerechnet?
Nein, KTG-Taggelder und IV-Rente werden koordiniert, aber nicht angerechnet. Die KTG zahlt bis zu 730 Tage — dann greift (bei weiterhin bestehender Arbeitsunfähigkeit) die IV-Rente. Viele KTG-Verträge reduzieren die Leistung, sobald IV zahlt, um Überversicherung zu vermeiden.
Zahlt die KTG auch bei Burnout oder psychischen Erkrankungen?
Ja, Krankentaggeld deckt jede ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit — inklusive Burnout, Depression, Angststörungen. Einige VVG-Versicherer haben allerdings Ausschlussklauseln für bestimmte psychische Leiden oder setzen Vorbehalte. Im Zweifelsfall Police prüfen.
Kann ich die KTG-Prämie steuerlich absetzen?
Für Selbständige: In der Regel ja, als Geschäftsaufwand, soweit die Versicherung ein angemessenes Ersatzeinkommen sichert (so etwa die Praxis im Kanton Luzern; fragen Sie im Zweifel Ihr kantonales Steueramt). Für Angestellte: Der Arbeitnehmeranteil zählt zu den „übrigen Versicherungsprämien”, absetzbar im allgemeinen Versicherungsabzug bis zu einem Höchstbetrag (Bund 2026: CHF 1’800 für Alleinstehende, CHF 3’700 für Ehepaare; die Kantone haben eigene Beträge).
Fazit — KTG ist keine Pflicht, aber fast unverzichtbar
Die Krankentaggeldversicherung füllt die Lücke, die das Schweizer Sozialsystem bewusst offen lässt: Die Schweiz kennt nach wie vor kein gesetzliches Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung. Das führt zu sozialen Härtefällen — trotzdem sind die meisten Arbeitnehmenden versichert, meist nach VVG.
Die drei wichtigsten Punkte:
- Angestellte: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag — 80 % Deckung, max. 30 Tage Wartefrist, VVG-Lösung ideal.
- Selbständige: Schliessen Sie sofort ab (vor der ersten Krankheit) — 30–90 Tage Wartefrist senkt Prämie erheblich.
- KTG-Taggelder sind nicht AHV-pflichtig — Beitragslücken drohen. Bei längerem Bezug Ausgleichskasse kontaktieren.
Ohne KTG riskieren Sie bei längerer Krankheit 6–12 Monate ohne Einkommen — bis IV und BVG greifen. Die KTG ist eine der wichtigsten Existenzsicherungen, die Sie abschliessen können. Für eine bleibende Erwerbsunfähigkeit danach lohnt sich ein Blick auf Lebensversicherung und Risikoschutz.
Sie brauchen individuelle Beratung? Krankentaggeld-Offerten vergleichen lohnt sich — Prämien und Bedingungen unterscheiden sich erheblich. Bei komplexen Fällen (chronische Leiden, Vorbehalte, Selbständige mit Mitarbeitern) empfehlen wir die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsbroker.
Quellen: Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Schweizerischer Versicherungsverband (SVV), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Obligationenrecht (OR), Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) — Stand September 2026.