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Umzug in die Schweiz: PKV kündigen oder Anwartschaft?

Dauer 2:44 (2 Minuten 44 Sekunden) Veröffentlicht am Deutsch

Die PKV nicht vorschnell kündigen: erst Anwartschaft und Rückkehr-Szenario durchrechnen, und die PKV erst kündigen, wenn der Schweizer Vertrag bestätigt ist. Wer später, insbesondere nach dem 55. Geburtstag, nach Deutschland zurückkehrt, kommt oft nicht mehr in die GKV; eine Anwartschaftsversicherung kann Rückkehrrechte und Alterungsrückstellungen der PKV erhalten.

Transkript

0:00 PKV kündigen oder Anwartschaft?

Sie ziehen aus Deutschland in die Schweiz und sind privat versichert. Sollen Sie die PKV kündigen oder eine Anwartschaft behalten?

0:11 Die kurze Antwort

Die kurze Antwort von insurance-guide.ch: nicht vorschnell kündigen. Erst Anwartschaft und Rückkehr-Szenario durchrechnen. Und die PKV erst kündigen, wenn der Schweizer Vertrag bestätigt ist.

0:27 Warum Sie kündigen können

Mit dem Wohnsitz und der Anstellung in der Schweiz gilt für Sie das Schweizer KVG. Sie brauchen eine Schweizer Grundversicherung, abgeschlossen innerhalb von 3 Monaten. Deshalb haben Sie in der Regel ein ausserordentliches Kündigungsrecht für die PKV. Einen Wechsel zwischen gesetzlich und privat wie in Deutschland gibt es hier nicht.

0:51 Die Rückkehrfalle

Achtung, Rückkehrfalle. Wer je zurück nach Deutschland will, verliert mit der Kündigung unter Umständen den Weg zurück. Wer später zurückkehrt, insbesondere nach dem 55. Geburtstag, kommt oft nicht mehr in die GKV. Und die Alterungsrückstellungen der PKV verfallen.

1:13 Was eine Anwartschaft erhält

Hier hilft eine Anwartschaftsversicherung. Sie kann Rückkehrrechte und Alterungsrückstellungen der PKV erhalten, sie hält die Tür offen. Prüfen Sie die Anwartschaft mit Ihrem deutschen Versicherer, falls Sie später zurückkehren möchten. Und rechnen Sie vor der Kündigung sauber durch, besonders ab Mitte vierzig.

1:37 Die richtige Reihenfolge

Die Reihenfolge: Vor dem Umzug informieren Sie Ihre PKV über den Wegzug und prüfen die Anwartschaft. In der ersten Woche melden Sie sich bei der Gemeinde an. Ab Ihrem Zuzug läuft die Frist von 3 Monaten. Dann vergleichen Sie die Kassen und stellen den Antrag. Der Schutz wirkt rückwirkend ab Zuzug. Erst wenn der Schweizer Vertrag bestätigt ist, kündigen Sie die PKV.

2:06 Und der PKV-Komfort?

Und der Komfort, den Sie aus der PKV kennen? Das Schweizer Pendant ist die private Spitaldeckung mit weltweiter Geltung, als Zusatzversicherung. Die hat eine Gesundheitsprüfung. Je früher nach dem Umzug, desto besser die Annahmechancen.

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