Grenzgänger Krankenversicherung: Schweiz oder Deutschland?
Grenzgänger aus Deutschland haben ein Optionsrecht: Innerhalb von 3 Monaten ab dem ersten Arbeitstag in der Schweiz wählen Sie zwischen Schweizer Grundversicherung (KVG), deutscher GKV oder PKV. Die Wahl ist einmalig und unwiderruflich. Verpassen Sie die Frist, gilt automatisch die Schweizer KVG-Pflicht.
Kapitel
Transkript
0:00 Schweiz oder Deutschland?
Grenzgänger aus Deutschland: Krankenversicherung in der Schweiz oder in Deutschland? Sie wohnen in Deutschland, arbeiten in der Schweiz und dürfen wählen. Hier ist die Antwort von insurance-guide.ch.
0:17 Die kurze Antwort: das Optionsrecht
Als Grenzgänger haben Sie ein Optionsrecht. Innerhalb von 3 Monaten ab Arbeitsbeginn wählen Sie: die Schweizer Grundversicherung nach KVG, die deutsche gesetzliche Krankenversicherung oder die private. Die Wahl ist einmalig und unwiderruflich.
0:37 Die Frist: 3 Monate ab dem ersten Arbeitstag
Die 3 Monate starten mit Ihrem ersten Arbeitstag in der Schweiz. Nicht mit der Vertragsunterschrift und nicht mit der Grenzgängerbewilligung. Wer in Deutschland versichert bleiben will, reicht in dieser Zeit beim Arbeitskanton ein Befreiungsgesuch ein, mit Nachweis der deutschen Versicherung.
0:58 Option Schweiz: KVG
Wählen Sie die Schweizer KVG, zahlen Sie eine feste Kopfprämie pro Person, unabhängig vom Einkommen. Mit Wohnsitz in Deutschland gelten die vom BAG genehmigten Prämien für Deutschland, nicht die Kantonsprämien. Jede Person zahlt eine eigene Prämie, auch Kinder. Behandelt werden Sie in der Schweiz, und mit dem Formular S1 auch an Ihrem deutschen Wohnort.
1:25 Option Deutschland: GKV oder PKV
In der GKV zahlen Sie einen prozentualen Beitrag vom Einkommen, und herangezogen wird der Schweizer Lohn. Dafür sind Kinder und nicht erwerbstätige Partner kostenlos familienversichert, und Sie werden in Deutschland voll versorgt. Die PKV verlangt eine Gesundheitsprüfung, die Prämie hängt von Risiko und Alter ab. Und wer später zurück in die GKV will, kommt aus der PKV oft nicht mehr heraus.
1:56 Familie: beide Systeme kombinieren
Für Familien wichtig: Das Optionsrecht gilt getrennt pro Person. Sie können sich als Verdiener der Schweizer KVG unterstellen, während Ihr nicht erwerbstätiger Partner und die Kinder in der deutschen GKV kostenlos familienversichert bleiben. Das ist legal. Ob es sich lohnt, hängt an Einkommen, Kinderzahl und Wohnort. Bei Heirat oder Geburt öffnet sich für das neue Familienmitglied ein frisches Fenster von 3 Monaten.
2:29 Die Falle: Frist verpasst
Der häufigste und teuerste Fehler: die Frist verstreichen lassen. Ohne fristgerechtes Gesuch sind Sie automatisch KVG-pflichtig und verlieren das Wahlrecht für die gesamte Grenzgängerzeit. Eine nachträgliche Befreiung ist ausgeschlossen.
2:47 Was jetzt zu tun ist
Deshalb: Rechnen Sie alle drei Optionen in den ersten Wochen durch, für Ihren ganzen Haushalt. Klären Sie zuerst, ob Sie je nach Deutschland zurückkehren wollen, dann entscheiden Sie. Wer sich für Deutschland entscheidet, reicht das Befreiungsgesuch beim Arbeitskanton ein, vor Ablauf der 3 Monate.
3:09 Kostenloses Gespräch
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