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Neu in der Schweiz: Bis wann brauche ich eine Krankenkasse?

Dauer 3:22 (3 Minuten 22 Sekunden) Veröffentlicht am Deutsch

Neu in der Schweiz? Sie haben 3 Monate ab Zuzug (in der Praxis ab der Anmeldung bei der Gemeinde), um eine Krankenkasse abzuschliessen. Schliessen Sie in dieser Frist ab, gilt der Schutz rückwirkend ab Zuzug, die Prämien auch.

Transkript

0:00 Bis wann brauche ich eine Krankenkasse?

Sie sind neu in der Schweiz. Bis wann müssen Sie eine Krankenkasse abschliessen? Und gilt der Schutz rückwirkend? Hier ist die Antwort von insurance-guide.ch.

0:14 Die kurze Antwort: 3 Monate ab Zuzug

Sie haben 3 Monate. Die Frist läuft ab Zuzug, in der Praxis ab der Anmeldung bei der Gemeinde. Schliessen Sie in dieser Frist ab, sind Sie rückwirkend ab Zuzug versichert: ab Tag 1, auch wenn Sie erst in Woche 6 unterschreiben.

0:33 Die Prämien laufen auch rückwirkend

Nur: Auch die Prämien laufen rückwirkend ab Zuzug. Wer erst im dritten Monat abschliesst, zahlt bis zu drei Monatsprämien auf einmal. Deshalb lohnt es sich, in den ersten Wochen abzuschliessen.

0:49 Die Falle: Frist verpasst

Die Falle: Verpassen Sie die 3 Monate, wählen Sie die Kasse trotzdem selbst. Versichert sind Sie aber erst ab dem Beitritt, nicht mehr rückwirkend. Arztkosten aus der Zeit davor zahlt keine Kasse. Ist die Verspätung nicht entschuldbar, kommt ein Prämienzuschlag dazu: 30 bis 50 % der Prämie, doppelt so lange, wie die Verspätung gedauert hat, höchstens 5 Jahre.

1:18 Jede Person eine eigene Police

Anders als in der deutschen GKV gibt es keine kostenlose Familienmitversicherung. Jedes Familienmitglied braucht eine eigene Police, auch Babys und Kinder. Für Neugeborene läuft die Frist von 3 Monaten ab der Geburt.

1:36 Unfall über den Arbeitgeber

Ein Punkt, der Prämie spart: Arbeiten Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber, sind Unfälle über den Arbeitgeber versichert. Den Unfalleinschluss in der Krankenkasse können Sie dann weglassen. Selbstständige und Nichterwerbstätige brauchen den Einschluss.

1:57 Was ist Pflicht, was freiwillig?

Zusatzversicherungen nach VVG sind freiwillig. Und sie haben Gesundheitsfragen: Je früher und gesünder Sie abschliessen, desto besser die Annahmechancen. Pflicht ist schweizweit allein die Grundversicherung. Die Privathaftpflicht ist faktisch Standard, viele Vermieter verlangen sie. Und die Hausratversicherung ist in einigen Kantonen sogar Pflicht, etwa in der Waadt und in Freiburg.

2:26 Die ersten Schritte in der richtigen Reihenfolge

So halten Sie die Frist sicher ein: In Woche 1 klären Sie Franchise, Modell und Unfall. In Woche 1 bis 2 vergleichen Sie die Kassen. Die Leistungen sind gleich, zwischen der günstigsten und der teuersten liegen oft 30 bis 40 %. In Woche 2 bis 3 entscheiden Sie über Zusatzversicherungen, in Woche 3 bis 4 unterschreiben Sie. Ihr genaues Fristende berechnet der Fristen-Rechner auf unserer Seite, aus dem Datum Ihrer Anmeldung bei der Gemeinde.

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