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Auslandschweizer Krankenversicherung — KVG bei Wegzug 2026

Auswandern aus der Schweiz: Wer muss die KVG-Versicherung behalten, wann endet die Versicherungspflicht und wie kündigen Sie richtig? Der komplette Schweizer Guide 2026.

Das Wichtigste in 30 Sek.

Wer aus der Schweiz auswandert, verliert grundsätzlich die KVG-Versicherungspflicht — mit Ausnahmen. Rentner mit Wohnsitz in der EU/EFTA/UK müssen in der Schweiz versichert bleiben, wenn sie nur eine Schweizer Rente beziehen. In sechs Ländern besteht ein Optionsrecht: Sie wählen innerhalb von drei Monaten zwischen Schweizer KVG und lokaler Krankenversicherung. Die Kündigung erfolgt mit der Abmeldebescheinigung Ihrer Gemeinde.

27 EU-Länder

Versicherungspflicht für Schweizer Rentner

Wer ausschliesslich eine Schweizer Rente bezieht und in die EU/EFTA/UK zieht, bleibt im KVG versichert (Quelle: BAG, 2026).

3 Monate

Frist für Optionsrecht

Rentner in DE, FR, IT, AT, ES, PT haben drei Monate Zeit, sich für die lokale Krankenversicherung zu entscheiden (Quelle: BAG, 2026).

CHF 90–CHF 355

EU-Prämienspanne 2026

Erwachsene zahlen in Polen CHF 90, in Deutschland ~CHF 300 — teils günstiger als die Schweizer Durchschnittsprämie (Quelle: Auswanderung.ch, 2026).

Wegzug ins Ausland — wer muss in der Schweiz versichert bleiben?

Bei der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland endet die obligatorische Krankenpflegeversicherung grundsätzlich zum Zeitpunkt der Abreise aus der Schweiz. Diese Grundregel gilt für alle, die dauerhaft auswandern und keine Leistungen aus der Schweiz mehr beziehen — also weder Rente, noch Arbeitslosentaggeld, noch Erwerbseinkommen (Quelle: BAG, Februar 2026).

Ausnahmen bestehen für drei Hauptgruppen:

  1. Rentnerinnen und Rentner in der EU/EFTA/UK, die ausschliesslich eine Schweizer Rente (AHV, IV, BVG, Unfall- oder Militärversicherung) beziehen
  2. Entsandte Arbeitnehmende, die für einen Schweizer Arbeitgeber vorübergehend im Ausland tätig sind (2–6 Jahre)
  3. Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten (mit Optionsrecht in bestimmten Ländern)

Wer in ein Land ausserhalb der EU/EFTA/UK auswandert — etwa nach Kanada, Thailand, USA, Südafrika —, ist in der Schweiz nicht mehr versicherungspflichtig. Die Krankenkasse kann mit Vorlage der Abmeldebescheinigung gekündigt werden. Einige Versicherer bieten auf privatrechtlicher Basis eine freiwillige internationale Krankenversicherung an, die jedoch nicht mehr dem KVG untersteht (Quelle: Atupri, Visana, 2026).

⚠️ Achtung bei Rentenbezug

Sobald Sie eine Schweizer AHV- oder IV-Rente beziehen und in die EU/EFTA/UK ziehen, sind Sie in der Schweiz versicherungspflichtig — auch wenn Sie Jahrzehnte im Ausland gelebt haben. Die Pflicht entsteht mit der ersten Rentenzahlung.

EU/EFTA/UK: Versicherungspflicht für Rentner und Entsandte

Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, das EFTA-Übereinkommen und das Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich verpflichten Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in diesen Ländern, in der Schweiz eine KVG-Grundversicherung abzuschliessen, wenn sie ausschliesslich eine Schweizer Rente beziehen (Quelle: BAG, August 2023).

Wann sind Sie betroffen?

  • Sie beziehen eine AHV-Rente, IV-Rente, Pensionskassenrente (BVG), Unfall- oder Militärversicherungsrente aus der Schweiz.
  • Sie wohnen in einem der 27 EU-Länder, in Island, Norwegen, Liechtenstein oder im Vereinigten Königreich.
  • Sie beziehen keine Rente aus Ihrem Wohnland.

Ausnahme: Personen, die mehrere Renten aus verschiedenen Ländern beziehen, müssen sich in dem Land versichern, in dem sie am längsten Beiträge eingezahlt haben. Wer zusätzlich zur Schweizer Rente eine deutsche Rente bezieht und länger in Deutschland gearbeitet hat, ist in Deutschland versicherungspflichtig (Quelle: BAG, 2023).

Entsandte Arbeitnehmende

Wer von einem Schweizer Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland entsandt wird, bleibt während mindestens zwei Jahren (in manchen Ländern bis zu sechs Jahren) in der Schweiz krankenversichert. Voraussetzung: Der Arbeitgeber hat seinen Hauptsitz in der Schweiz, und die Entsendung ist zeitlich befristet. Nach Rückkehr in die Schweiz besteht die KVG-Versicherung nahtlos weiter (Quelle: Novartis Versicherungsberatung, 2026).

PersonengruppeWohnsitzVersicherungspflicht SchweizQuelle
Auswanderer ohne Rente/ErwerbstätigkeitWeltweit❌ NeinBAG 2026
Rentner mit CH-RenteEU/EFTA/UK✅ Ja (mit Optionsrecht in 6 Ländern)BAG 2023
Rentner mit CH-RenteAusserhalb EU/EFTA/UK❌ NeinBAG 2026
Entsandte ArbeitnehmendeEU/EFTA/UK✅ Ja (2–6 Jahre)Novartis 2026
Grenzgänger (Erwerbsort CH)EU/EFTA/UK✅ Ja (mit Optionsrecht)BAG 2025

Das Optionsrecht — Krankenversicherung im Wohnland wählen

Die Schweiz hat mit sechs Ländern Sondervereinbarungen getroffen: Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien oder Portugal können innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der ersten Rente oder nach dem Umzug ein Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz stellen (Quelle: BAG, Februar 2026).

Voraussetzung: Sie weisen nach, dass Sie im Wohnland für Behandlungen in diesem Land und in der Schweiz versichert sind — zum Beispiel durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Das Gesuch reichen Sie bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG in Olten ein (Quelle: BAG, 2026).

Wichtig: Das Optionsrecht ist unwiderruflich. Einmal ausgeübt, können Sie nicht mehr in die Schweizer KVG zurückkehren, solange Sie Ihren Wohnsitz im Ausland behalten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie nachweislich kein formelles Gesuch gestellt haben — ein Bundesgerichtsurteil von 2015 klärte, dass eine „stillschweigende” Ausübung des Optionsrechts rechtlich nicht gültig ist (Quelle: BAG, April 2015).

Frankreich: Sonderfall mit eigenem Formular

Rentnerinnen und Rentner, die nach Frankreich ziehen, müssen das Formular « Choix du système d’assurance-maladie » ausfüllen und von der französischen Caisse primaire d’assurance-maladie (CPAM) visieren lassen. Dieses wird der Gemeinsamen Einrichtung KVG zurückgeschickt. Erst dann endet die Versicherung in der Schweiz (Quelle: BAG, Juli 2016).

💡 Faustregel für Rentner

Prüfen Sie vor dem Umzug: Ist die lokale Krankenversicherung günstiger und deckt sie Ihre Bedürfnisse? In Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und Portugal haben Sie drei Monate Zeit, sich zu entscheiden. Verstreicht die Frist, bleiben Sie automatisch im Schweizer KVG.

Krankenkasse kündigen bei Auswanderung — so geht’s

Wer nicht unter die Ausnahmen fällt (also weder Rentner in der EU/EFTA/UK, noch entsandt, noch Grenzgänger), kann die KVG-Grundversicherung bei Auswanderung kündigen. Die Kündigung erfolgt nicht mit den üblichen Fristen zum Jahresende, sondern ist jederzeit mit Nachweis der Abmeldung möglich.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Gemeinde: Melden Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ab (frühestens 30 Tage vor Abreise). Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung mit dem Wegzugsdatum.
  2. Krankenkasse: Senden Sie eine Kopie der Abmeldebescheinigung an Ihre Krankenkasse — per Kundenportal, E-Mail oder Einschreiben. Viele Versicherer verlangen zusätzlich ein Formular, in dem Sie Ihre Situation im Ausland schildern (z. B. ob Sie weiterhin Schweizer Renten beziehen).
  3. Bestätigung: Die Krankenkasse bestätigt die Kündigung per Wegzugsdatum. Ab diesem Zeitpunkt endet Ihre Versicherungspflicht in der Schweiz.
  4. Zusatzversicherungen: Diese enden in der Regel ebenfalls per Wegzugsdatum, wenn Sie nicht mehr KVG-versicherungspflichtig sind. Einige Versicherer erlauben eine Sistierung für maximal 12 Monate, wenn Sie in die Schweiz zurückkehren möchten (Quelle: Atupri, KPT, 2026).

📄 Tipp: Rechtzeitig handeln

Reichen Sie die Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Abreise ein. Ohne Abmeldebescheinigung läuft Ihre Versicherung weiter, und Sie zahlen Prämien, obwohl Sie nicht mehr versicherungspflichtig sind.

Sonderfall: Grenzgänger mit Optionsrecht

Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Ausweis G), die in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich wohnen und in der Schweiz arbeiten, können innerhalb von drei Monaten nach Stellenantritt das Optionsrecht ausüben: Entweder bleiben sie im KVG versichert, oder sie lassen sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien und versichern sich im Wohnland. Die Befreiung wird bei der kantonalen Behörde am Arbeitsort beantragt (Quelle: SVA Zürich, 2026).

Prämien im EU-Ausland — was kostet die Schweizer Krankenversicherung?

Rentnerinnen und Rentner, die in der EU/EFTA/UK wohnen und in der Schweiz KVG-versichert bleiben, zahlen länderspezifische Prämien, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) jährlich im September genehmigt. Diese Prämien sind nach Wohnland gestaffelt und liegen fast ausnahmslos unter der Durchschnittsprämie, die in der Schweiz wohnhafte Versicherte zahlen (Quelle: Auswanderung.ch, Januar 2026).

Beispiele für Erwachsene (ab 26 Jahre, ohne Unfall, Franchise CHF 300, Stand 2026):

WohnlandGünstigster AnbieterMonatsprämie 2026Vergleich zu CH-Durchschnitt
PolenHelsanaCHF 90✅ Deutlich günstiger
ItalienHelsanaCHF 300✅ Günstiger
DeutschlandSympany, AssuraCHF 300–CHF 320✅ Günstiger
ÖsterreichDiverseCHF 310–CHF 340≈ Vergleichbar
FrankreichDiverseCHF 320–CHF 355≈ Vergleichbar
SpanienDiverseCHF 340–CHF 360≈ Vergleichbar

Quelle: Auswanderung.ch (Januar 2026), BAG-Prämienliste 2026.

Was deckt die KVG-Versicherung im Ausland?

Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in der EU/EFTA/UK haben ein Behandlungswahlrecht: Sie können sich sowohl im Wohnland als auch in der Schweiz behandeln lassen. Im Wohnland nutzen Sie die lokale gesetzliche Krankenversicherung als „Aushilfskasse” — die Kosten werden nach den Bestimmungen des Wohnlandes abgerechnet. In der Schweiz gelten die üblichen KVG-Leistungen mit Franchise (CHF 300) und Selbstbehalt (10 %, max. CHF 700) (Quelle: Gemeinsame Einrichtung KVG, 2026).

Wichtig: Behandlungen ausserhalb der EU/EFTA/UK (z. B. in den USA, Thailand, Südafrika) werden nur bei Notfällen und nur bis maximal dem doppelten Betrag des Schweizer Krankenversicherungsanteils vergütet — das sind in vielen Kantonen nur 1–2 % der Kosten. Das BAG empfiehlt für Reisen ausserhalb der EU/EFTA/UK eine zusätzliche Reise- oder Auslandskrankenversicherung (Quelle: BAG, Januar 2026).

💡 Prämienverbilligung im Ausland

Rentnerinnen und Rentner mit tiefem Einkommen können auch im EU-Ausland eine Prämienverbilligung beantragen. Informationen erhalten Sie bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG in Olten.

Zusatzversicherung und internationale Alternativen

Zusatzversicherungen nach VVG (z. B. halbprivat, privat, Alternativmedizin) sind vom KVG unabhängig und können nicht weitergeführt werden, wenn Sie nicht mehr in der Schweiz versicherungspflichtig sind. Ausnahme: Sie bleiben KVG-versichert (z. B. als Rentner in der EU) und Ihr Versicherer bietet Zusatzversicherungen für Personen mit Wohnsitz im Ausland an — das ist selten (Quelle: SWICA, 2024).

Sistierung von Zusatzversicherungen

Einige Krankenkassen erlauben bei Wegzug ins Ausland eine Sistierung der Zusatzversicherungen für bis zu 12 Monate, wenn Sie weiterhin zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und eine Rückkehr planen. Während der Sistierung zahlen Sie einen reduzierten Beitrag (z. B. 10 % der Jahresprämie), beziehen aber keine Leistungen. Die Sistierung muss vor der Abreise beantragt werden (Quelle: Atupri, Visana, 2026).

Internationale Krankenversicherungen

Wer dauerhaft auswandert und nicht unter die EU-Versicherungspflicht fällt, kann eine internationale Krankenversicherung abschliessen. Diese Produkte sind privatrechtlich (nicht KVG), bieten weltweite Deckung und haben oft keine Franchise. Anbieter sind z. B. Allianz Care, Bupa, Cigna, IMG, oder Schweizer Versicherer wie CSS International, Swisscare, KPT International.

Kosten: Je nach Alter, Gesundheitszustand und Deckungsumfang CHF 150–CHF 600 pro Monat. Manche Anbieter haben Freizügigkeitsabkommen mit Schweizer Krankenkassen: Bei Rückkehr in die Schweiz wechseln Sie ohne Gesundheitsprüfung in die Zusatzversicherungen der Partnerkasse (Quelle: Auslandkrankekasse.ch, 2026).

⚠️ Achtung bei Rückkehr

Wer ohne Zusatzversicherung aus der Schweiz auswandert, kann bei Rückkehr Vorbehalte oder Ablehnungen durch Versicherer erleben. Sistieren Sie Ihre Zusatzversicherungen vor Abreise, oder schliessen Sie eine internationale Versicherung mit Freizügigkeitsabkommen ab.

Häufig gestellte Fragen

Endet meine Krankenversicherung automatisch, wenn ich aus der Schweiz auswandere?

Nein. Die Krankenversicherung endet erst, wenn Sie die Abmeldebescheinigung Ihrer Gemeinde vorlegen. Ohne Nachweis läuft Ihre Versicherung weiter, und Sie zahlen Prämien, obwohl Sie nicht mehr versicherungspflichtig sind. Ausnahme: Rentner in der EU/EFTA/UK bleiben versicherungspflichtig.

Muss ich die Krankenkasse kündigen, wenn ich als Rentner nach Spanien ziehe?

Nein. Wenn Sie ausschliesslich eine Schweizer Rente (AHV, IV, BVG) beziehen, sind Sie in der Schweiz versicherungspflichtig. Sie können jedoch das Optionsrecht ausüben und sich innerhalb von drei Monaten für die spanische Krankenversicherung entscheiden. In Spanien gilt als Besonderheit: Das Optionsrecht kann jederzeit ausgeübt werden (Quelle: BAG, 2023).

Wie hoch sind die Prämien, wenn ich als Rentner in Deutschland wohne und in der Schweiz KVG-versichert bleibe?

Für 2026 liegen die günstigsten Prämien für Erwachsene ab 26 Jahren in Deutschland bei ca. CHF 300–CHF 320 pro Monat (ohne Unfalldeckung, Franchise CHF 300). Das ist günstiger als die Durchschnittsprämie in der Schweiz. Die genaue Prämie variiert je nach Versicherer (Quelle: Auswanderung.ch, Januar 2026).

Kann ich meine Zusatzversicherung behalten, wenn ich ins Ausland ziehe?

In den meisten Fällen nein. Zusatzversicherungen enden, wenn Sie nicht mehr in der Schweiz versicherungspflichtig sind. Ausnahmen: Sistierung für bis zu 12 Monate (wenn Sie eine Rückkehr planen) oder wenn Sie weiterhin KVG-versichert sind (z. B. als Rentner in der EU) und Ihr Versicherer Zusatzversicherungen für das Ausland anbietet (selten).

Was ist das Optionsrecht, und wie übe ich es aus?

Das Optionsrecht erlaubt Rentnern in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und Portugal, sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien zu lassen und sich stattdessen im Wohnland zu versichern. Sie stellen innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der ersten Rente oder nach dem Umzug ein Gesuch bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG in Olten. Das Optionsrecht ist unwiderruflich (Quelle: BAG, 2026).

Bin ich im Ausland durch meine Schweizer Krankenversicherung gedeckt?

Ja, aber nur in der EU/EFTA/UK. Rentner mit Wohnsitz in diesen Ländern haben ein Behandlungswahlrecht: Sie können sich sowohl im Wohnland (über die lokale gesetzliche Krankenversicherung als „Aushilfskasse”) als auch in der Schweiz behandeln lassen. Ausserhalb der EU/EFTA/UK werden nur Notfälle gedeckt, und die Vergütung ist stark limitiert (Quelle: BAG, Januar 2026).

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich für zwei Jahre nach Dubai ziehe?

Dubai liegt ausserhalb der EU/EFTA/UK. Wenn Sie keine Schweizer Rente beziehen und nicht für einen Schweizer Arbeitgeber entsandt sind, endet Ihre Versicherungspflicht in der Schweiz. Sie können die KVG-Versicherung mit der Abmeldebescheinigung kündigen. Manche Versicherer bieten auf privatrechtlicher Basis eine freiwillige internationale Krankenversicherung an.


Fazit: Auswandern aus der Schweiz erfordert eine sorgfältige Planung Ihrer Krankenversicherung. Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in der EU/EFTA/UK bleiben in der Regel in der Schweiz versichert, können aber in sechs Ländern das Optionsrecht ausüben. Alle anderen können die KVG-Versicherung mit der Abmeldebescheinigung kündigen. Prüfen Sie vor dem Wegzug, ob Sie Zusatzversicherungen sistieren oder eine internationale Krankenversicherung abschliessen möchten.

Weiterführende Informationen:

Benjamin Amos Wagner
Über den Autor

Benjamin Amos Wagner

Gründer & FINMA-zertifizierter Versicherungsberater

Benjamin Amos Wagner ist Gründer von insurance-guide.ch und FINMA-zertifizierter Versicherungsberater mit über 15 Jahren Erfahrung in der Begleitung von Expats und Neuzuzügern durch das Schweizer Versicherungssystem.

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