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Risikolebensversicherung Schweiz: Brauchen Sie eine?

Risikolebensversicherung in der Schweiz: Kosten, Leistungen und wann eine Todesfallversicherung sinnvoll ist.

Insurance Guide
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8 Min. Lesezeit
26. März 2026

Risikolebensversicherung: Wer braucht eine?

Eine Risikolebensversicherung brauchen Sie, wenn andere finanziell von Ihnen abhängen: Familie mit Kindern, Hypothek auf dem Eigenheim oder Geschäftspartner in einem gemeinsamen Unternehmen. Für CHF 200 bis CHF 800 pro Jahr sichern Sie eine Todesfallsumme von CHF 200’000 bis CHF 1’000’000 ab. Das schützt Ihre Angehörigen vor dem finanziellen Absturz, falls Ihnen etwas zustösst.

Die reine Risikolebensversicherung (auch Todesfallversicherung genannt) zahlt ausschliesslich im Todesfall. Es gibt keinen Sparteil, keinen Rückkaufswert und keine Auszahlung bei Vertragsablauf. Genau das macht sie günstig und transparent: Sie zahlen nur für den reinen Risikoschutz.

Wann ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Familie mit Kindern

Wenn ein Elternteil stirbt, fehlt plötzlich ein Einkommen. Die AHV-Witwen-/Witwerrente beträgt maximal CHF 2’016 pro Monat, die Waisenrente CHF 1’008 pro Kind. Zusammen mit allfälligen Leistungen der Pensionskasse reicht das selten, um den Lebensstandard der Familie zu halten.

Ein konkretes Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen von CHF 150’000 braucht bei Wegfall eines Verdieners eine Überbrückung von CHF 50’000 bis CHF 80’000 pro Jahr, bis die Kinder selbstständig sind. Bei 15 Jahren entspricht das einer Versicherungssumme von CHF 750’000 bis CHF 1’200’000.

Hypothekarschuldner

Wenn Sie eine Hypothek aufgenommen haben, verlangt die Bank oft eine Todesfallversicherung als Absicherung. Stirbt der Hauptverdiener, muss die Hypothek weiterhin bezahlt werden. Ohne Versicherung könnte die Familie das Eigenheim verlieren.

Die Versicherungssumme sollte mindestens der Höhe der Hypothek entsprechen — idealerweise etwas mehr, um auch die laufenden Kosten (Unterhalt, Nebenkosten, Lebenshaltung) für einige Jahre abzudecken. Bei einer Hypothek von CHF 600’000 empfiehlt sich eine Versicherungssumme von CHF 700’000 bis CHF 800’000.

Geschäftspartner

In einer Partnerschaft oder GmbH kann der Tod eines Partners das Unternehmen gefährden. Eine gegenseitige Risikolebensversicherung (sogenannte Partnerversicherung) sichert die Überlebenden finanziell ab und ermöglicht den Kauf der Unternehmensanteile des Verstorbenen.

Konkubinatspaare

Unverheiratete Paare haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine AHV-Hinterlassenenrente und erben ohne Testament nur mit Einschränkungen. Eine Risikolebensversicherung ist hier besonders wichtig, um den Partner abzusichern. Achten Sie darauf, den Partner als Begünstigten einzusetzen.

Wichtig

Wenn Sie alleinstehend sind, keine Kinder haben und keine Hypothek bedienen, brauchen Sie in der Regel keine Risikolebensversicherung. Ihr Tod belastet niemanden finanziell. Investieren Sie das Geld stattdessen in Ihre Altersvorsorge (Säule 3a). Mehr dazu in unserem Ratgeber zur 3. Säule.

Was kostet eine Risikolebensversicherung 2026?

Die Prämien hängen von vier Hauptfaktoren ab: Alter bei Abschluss, Versicherungssumme, Laufzeit und Gesundheitszustand. Raucher zahlen bis zu doppelt so viel wie Nichtraucher.

Alter bei AbschlussVersicherungssumme CHF 500’000Versicherungssumme CHF 1’000’000Laufzeit
25 Jahre (Nichtraucher)CHF 150–250/JahrCHF 280–450/Jahr20 Jahre
30 Jahre (Nichtraucher)CHF 180–300/JahrCHF 340–550/Jahr20 Jahre
35 Jahre (Nichtraucher)CHF 250–420/JahrCHF 470–780/Jahr20 Jahre
40 Jahre (Nichtraucher)CHF 380–620/JahrCHF 700–1’150/Jahr20 Jahre
45 Jahre (Nichtraucher)CHF 550–900/JahrCHF 1’000–1’700/Jahr20 Jahre
50 Jahre (Nichtraucher)CHF 850–1’400/JahrCHF 1’600–2’600/Jahr15 Jahre

Raucher zahlen einen Zuschlag von 50–100 %. Ein 35-jähriger Raucher zahlt für CHF 500’000 Versicherungssumme rund CHF 500 bis CHF 800 pro Jahr — gegenüber CHF 250 bis CHF 420 für Nichtraucher.

Die richtige Versicherungssumme berechnen

Die Versicherungssumme sollte die finanzielle Lücke schliessen, die durch Ihren Tod entsteht. Folgende Faustformel hilft:

Versicherungssumme = (Jährlicher Finanzbedarf der Familie - Hinterlassenenleistungen) x Anzahl Jahre der Absicherung

Ein Rechenbeispiel:

  • Jährlicher Finanzbedarf der Familie: CHF 100’000
  • AHV-Hinterlassenenrente: CHF 30’000/Jahr (Witwe + 2 Kinder)
  • Pensionskassen-Hinterlassenenrente: CHF 20’000/Jahr
  • Finanzielle Lücke: CHF 50’000/Jahr
  • Absicherungszeitraum: 15 Jahre (bis Kinder selbstständig)
  • Versicherungssumme: CHF 750’000

Berücksichtigen Sie auch: bestehende Hypothek (muss weiterhin bedient werden), laufende Schulden, Ausbildungskosten der Kinder, und einen Puffer für Unvorhergesehenes.

Anbieter im Vergleich

AnbieterStärkenBesonderheitenPreis (Richtwert, 35 J., CHF 500’000)
Swiss LifeSchweizer Marktführer, umfassendes AngebotKombination mit Erwerbsunfähigkeit möglichCHF 280–400/Jahr
ZürichFlexible Laufzeiten, guter Online-ServiceAbnehmende Versicherungssumme für HypothekenCHF 260–380/Jahr
AllianzWettbewerbsfähige PrämienZusatzbaustein für schwere KrankheitenCHF 250–370/Jahr
HelvetiaSchweizer TraditionsversichererEinfacher Online-AbschlussCHF 270–390/Jahr
AXAUmfassende Beratung, dichtes NetzPartnerversicherung für UnternehmenCHF 290–420/Jahr
BaloiseGutes Preis-Leistungs-VerhältnisFlexible PrämienanpassungCHF 250–360/Jahr

Konstante vs. abnehmende Versicherungssumme

Konstante Versicherungssumme

Die Versicherungssumme bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Beispiel: CHF 500’000 während 20 Jahren. Sinnvoll, wenn der Finanzbedarf Ihrer Familie über die Jahre gleich bleibt — etwa bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten und noch kleinen Kindern.

Abnehmende Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sinkt jährlich. Beispiel: Start bei CHF 500’000, Ende bei CHF 0 nach 20 Jahren. Sinnvoll zur Absicherung einer Hypothek, die laufend amortisiert wird. Die Prämien sind rund 30–40 % tiefer als bei konstanter Summe.

Für Familien empfehlen wir oft eine Kombination: eine abnehmende Versicherung für die Hypothek und eine konstante Versicherung für den Lebensunterhalt.

Die Gesundheitsprüfung

Vor dem Abschluss müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Je nach Versicherungssumme kann auch eine ärztliche Untersuchung verlangt werden:

  • Bis CHF 300’000: In der Regel nur Fragebogen (Selbstdeklaration)
  • CHF 300’000–750’000: Fragebogen plus Bluttest und ärztliches Zeugnis
  • Über CHF 750’000: Umfassende medizinische Untersuchung

Vorerkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck, psychische Erkrankungen oder Übergewicht können zu Prämienaufschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung führen. Beantworten Sie alle Fragen ehrlich — falsche Angaben können im Leistungsfall zur Verweigerung der Auszahlung führen.

Tipp

Schliessen Sie die Risikolebensversicherung möglichst früh ab — am besten in Ihren Zwanzigern oder Dreissigern, wenn Sie gesund sind. Die Prämien sind dann deutlich tiefer, und die Gesundheitsprüfung ist unproblematisch. Warten Sie nicht, bis Sie die Versicherung akut brauchen (z. B. bei Hypothekenabschluss) — dann haben Sie keine Verhandlungsposition mehr.

Steuerliche Behandlung

Prämienabzug

Die Prämien für eine Risikolebensversicherung können im Rahmen des Versicherungsabzugs von den Steuern abgezogen werden. Dieser Abzug ist jedoch begrenzt und wird mit den Krankenkassenprämien und anderen Versicherungsprämien geteilt. Der effektive Steuervorteil ist daher gering.

Wenn die Risikolebensversicherung Teil einer Säule-3a-Lösung ist, sind die Prämien bis zum 3a-Maximum (CHF 7’258 für Angestellte) voll abzugsfähig. Die Steuerersparnis ist in diesem Fall deutlich grösser.

Besteuerung der Auszahlung

Die Todesfallleistung ist für den Begünstigten in der Regel einkommenssteuerfrei. Je nach Kanton und Begünstigtem kann jedoch eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen. Ehepartner und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.

Bei Säule-3a-Policen wird die Auszahlung im Todesfall zu einem reduzierten Satz besteuert (wie bei der regulären 3a-Auszahlung, separat vom übrigen Einkommen).

Kündigung und Wechsel

Reine Risikolebensversicherungen sind in der Regel jährlich kündbar, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende. Das ist ein grosser Vorteil gegenüber gemischten Lebensversicherungen, die bei vorzeitiger Kündigung einen Verlust bedeuten.

Wenn Sie die Versicherung wechseln möchten (z. B. wegen günstigerer Prämien bei einem anderen Anbieter), beachten Sie: Sie müssen beim neuen Anbieter erneut eine Gesundheitsprüfung bestehen. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, riskieren Sie einen Aufschlag oder eine Ablehnung. Kündigen Sie deshalb die alte Police erst, wenn die neue zugesagt ist.

Häufige Fehler vermeiden

Zu tiefe Versicherungssumme: Viele unterschätzen den Finanzbedarf ihrer Familie. Rechnen Sie grosszügig — die Prämienunterschiede zwischen CHF 500’000 und CHF 700’000 sind gering.

Laufzeit zu kurz: Die Versicherung sollte mindestens so lange laufen, bis Ihre Kinder finanziell unabhängig sind oder die Hypothek abbezahlt ist. Eine Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr ist oft sinnvoll.

Keine Prämienbefreiung bei Invalidität: Einige Policen bieten eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. Das kostet wenig mehr und schützt Sie, falls Sie wegen Krankheit oder Unfall die Prämien nicht mehr zahlen können.

Begünstigungsordnung nicht geprüft: Stellen Sie sicher, dass die Versicherungssumme an die richtige Person geht. Bei Konkubinatspaaren müssen Sie den Partner explizit als Begünstigten einsetzen.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Risiko- und gemischter Lebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall und hat keinen Sparanteil. Die gemischte Lebensversicherung kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparanteil und zahlt auch bei Vertragsablauf ein Kapital aus. Die Risikoversicherung ist deutlich günstiger und flexibler. Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Vergleich.

Brauche ich eine Risikolebensversicherung, wenn ich ledig und kinderlos bin?

In der Regel nicht. Wenn niemand finanziell von Ihnen abhängt und Sie keine Hypothek haben, gibt es keinen zwingenden Grund für eine Todesfallversicherung. Investieren Sie Ihr Geld stattdessen in die Säule 3a.

Verlangt die Bank eine Risikolebensversicherung für die Hypothek?

Nicht zwingend, aber viele Banken empfehlen oder verlangen eine Todesfallversicherung als Bedingung für die Hypothek — insbesondere wenn ein Grossteil des Einkommens von einer Person stammt. Die Versicherungssumme sollte mindestens die Hypothekhöhe abdecken.

Muss ich angeben, dass ich rauche?

Ja, unbedingt. Raucherstatus ist eine zentrale Frage im Gesundheitsfragebogen. Falsche Angaben können im Todesfall zur Leistungsverweigerung führen — Ihre Hinterbliebenen gehen dann leer aus. Als Nichtraucher gelten Sie in der Regel, wenn Sie seit mindestens 12 Monaten nicht geraucht haben.

Kann ich die Risikolebensversicherung jederzeit kündigen?

Ja, reine Risikolebensversicherungen können in der Regel jährlich gekündigt werden (Kündigungsfrist: meist 3 Monate zum Jahresende). Es gibt keinen Rückkaufswert, da kein Kapital angespart wird. Sie verlieren lediglich die bisher gezahlten Prämien.

Gibt es auch eine Versicherung für Erwerbsunfähigkeit?

Ja. Viele Versicherer bieten die Risikolebensversicherung in Kombination mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente an. Bei dauerhafter Invalidität erhalten Sie eine monatliche Rente. Das ist besonders für Selbstständige ohne Pensionskasse wichtig, da die IV-Rente allein oft nicht reicht.

Wie schnell wird die Versicherungssumme ausbezahlt?

In der Regel innerhalb von 2–4 Wochen nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen (Todesbescheinigung, Begünstigungsnachweis, Police). Bei unklarer Todesursache oder Verdacht auf Versicherungsbetrug kann die Prüfung länger dauern.

Ist Suizid gedeckt?

Ja, aber mit Einschränkungen. Die meisten Schweizer Versicherer decken Suizid nach einer Karenzfrist von 3 Jahren. In den ersten 3 Jahren nach Vertragsabschluss ist Suizid in der Regel ausgeschlossen. Die genauen Bedingungen finden Sie in den AVB Ihrer Police.

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Unser Redaktionsteam verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schweizer Versicherungsmarkt und hat über 2'500 Kunden geholfen, sich im KVG-System zurechtzufinden.

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Benjamin Wagner

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