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Risikolebensversicherung Schweiz: Brauchen Sie eine?

Risikolebensversicherung in der Schweiz: Kosten, Leistungen und wann eine Todesfallversicherung sinnvoll ist.

Nicole BohneBeraterin für Vorsorge & Einwanderung 8 Min. Lesezeit Aktualisiert: September 2026 FINMA-registriert · unabhängig
In diesem Ratgeber
  1. Risikolebensversicherung: Wer braucht eine?
  2. Wann ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
  3. Familie mit Kindern
  4. Hypothekarschuldner
  5. Geschäftspartner
  6. Konkubinatspaare
  7. Was kostet eine Risikolebensversicherung 2026?
  8. Die richtige Versicherungssumme berechnen
  9. Anbieter im Vergleich
  10. Konstante vs. abnehmende Versicherungssumme
  11. Konstante Versicherungssumme
  12. Abnehmende Versicherungssumme
  13. Die Gesundheitsprüfung
  14. Steuerliche Behandlung
  15. Prämienabzug
  16. Besteuerung der Auszahlung
  17. Kündigung und Wechsel
  18. Häufige Fehler vermeiden
  19. Häufig gestellte Fragen
  20. Was ist der Unterschied zwischen Risiko- und gemischter Lebensversicherung?
  21. Brauche ich eine Risikolebensversicherung, wenn ich ledig und kinderlos bin?
  22. Verlangt die Bank eine Risikolebensversicherung für die Hypothek?
  23. Muss ich angeben, dass ich rauche?
  24. Kann ich die Risikolebensversicherung jederzeit kündigen?
  25. Gibt es auch eine Versicherung für Erwerbsunfähigkeit?
  26. Wie schnell wird die Versicherungssumme ausbezahlt?
  27. Ist Suizid gedeckt?

Risikolebensversicherung: Wer braucht eine?

Eine Risikolebensversicherung brauchen Sie, wenn andere finanziell von Ihnen abhängen: Familie mit Kindern, Hypothek auf dem Eigenheim oder Geschäftspartner in einem gemeinsamen Unternehmen. Mit einer im Verhältnis zur Versicherungssumme tiefen Jahresprämie sichern Sie eine Todesfallsumme ab, die Ihre Angehörigen vor dem finanziellen Absturz schützt, falls Ihnen etwas zustösst. Einen Überblick über alle Formen finden Sie auf unserer Seite Lebensversicherung.

Die reine Risikolebensversicherung (auch Todesfallversicherung genannt) zahlt ausschliesslich im Todesfall. Es gibt keinen Sparteil, keinen Rückkaufswert und keine Auszahlung bei Vertragsablauf. Genau das macht sie günstig und transparent: Sie zahlen nur für den reinen Risikoschutz.

Wann ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Familie mit Kindern

Wenn ein Elternteil stirbt, fehlt plötzlich ein Einkommen. Die AHV-Witwen-/Witwerrente beträgt maximal CHF 2’016 pro Monat, die Waisenrente CHF 1’008 pro Kind. Zusammen mit allfälligen Leistungen der Pensionskasse reicht das selten, um den Lebensstandard der Familie zu halten.

Ein konkretes Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen von CHF 150’000 braucht bei Wegfall eines Verdieners eine Überbrückung von CHF 50’000 bis CHF 80’000 pro Jahr, bis die Kinder selbstständig sind. Bei 15 Jahren entspricht das einer Versicherungssumme von CHF 750’000 bis CHF 1’200’000.

Hypothekarschuldner

Wenn Sie eine Hypothek aufgenommen haben, verlangt die Bank oft eine Todesfallversicherung als Absicherung. Stirbt der Hauptverdiener, muss die Hypothek weiterhin bezahlt werden. Ohne Versicherung könnte die Familie das Eigenheim verlieren.

Die Versicherungssumme sollte mindestens der Höhe der Hypothek entsprechen — idealerweise etwas mehr, um auch die laufenden Kosten (Unterhalt, Nebenkosten, Lebenshaltung) für einige Jahre abzudecken. Bei einer Hypothek von CHF 600’000 empfiehlt sich eine Versicherungssumme von CHF 700’000 bis CHF 800’000.

Geschäftspartner

In einer Partnerschaft oder GmbH kann der Tod eines Partners das Unternehmen gefährden. Eine gegenseitige Risikolebensversicherung (sogenannte Partnerversicherung) sichert die Überlebenden finanziell ab und ermöglicht den Kauf der Unternehmensanteile des Verstorbenen.

Konkubinatspaare

Unverheiratete Paare haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine AHV-Hinterlassenenrente und erben ohne Testament oder Erbvertrag gar nichts. Eine Risikolebensversicherung ist hier besonders wichtig, um den Partner abzusichern. Achten Sie darauf, den Partner als Begünstigten einzusetzen.

Wichtig

Wenn Sie alleinstehend sind, keine Kinder haben und keine Hypothek bedienen, brauchen Sie in der Regel keine Risikolebensversicherung. Ihr Tod belastet niemanden finanziell. Investieren Sie das Geld stattdessen in Ihre Altersvorsorge (Säule 3a). Mehr dazu in unserem Ratgeber zur 3. Säule.

Schnell-Check

Brauchen Sie eine Risikolebensversicherung?

Was trifft auf Sie zu?

Unsere Empfehlung
Ja, mit konstanter Versicherungssumme

Fällt ein Einkommen weg, reichen AHV- und Pensionskassenrenten selten. Versichern Sie die Lücke, bis die Kinder selbstständig sind.

Unsere Empfehlung
Ja, mindestens in Höhe der Hypothek

bei Amortisation mit abnehmender Summe

Stirbt der Hauptverdiener, muss die Hypothek weiter bezahlt werden. Familien kombinieren oft eine abnehmende Summe für die Hypothek mit einer konstanten für den Lebensunterhalt.

Unsere Empfehlung
Ja, besonders wichtig

Konkubinatspartner erhalten keine AHV-Hinterlassenenrente und erben ohne Testament nichts. Setzen Sie Ihren Partner ausdrücklich als Begünstigten ein.

Unsere Empfehlung
Ja, gegenseitige Partnerversicherung

Sie sichert die Überlebenden ab und ermöglicht den Kauf der Anteile des Verstorbenen.

Unsere Empfehlung
In der Regel nicht nötig

Ihr Tod belastet niemanden finanziell. Das Geld ist in der Säule 3a meist besser eingesetzt.

Was kostet eine Risikolebensversicherung 2026?

Die Prämien hängen von vier Hauptfaktoren ab: Alter bei Abschluss, Versicherungssumme, Laufzeit und Gesundheitszustand. Raucher zahlen mehr als Nichtraucher, die Versicherer rechnen mit getrennten Tarifen.

Nur wenige Versicherer veröffentlichen Prämien. Zurich zeigt für ihre Online-Todesfallversicherung (jährlich verlängerbar, die Prämie steigt jedes Jahr mit dem Alter) diese Beispiele für das erste Jahr:

Beispiel laut ZurichVersicherungssummePrämie im ersten Jahr
26 Jahre, NichtraucherinCHF 200’000CHF 120.60
36 Jahre, raucht ab und zuCHF 300’000CHF 274.80
46 Jahre, NichtraucherCHF 300’000CHF 402.20

Verbindlich ist erst die Offerte nach der Gesundheitsprüfung. Bei Policen mit fester Laufzeit und gleichbleibender Prämie sieht die Rechnung anders aus. Raucher zahlen einen deutlichen Zuschlag. Als Nichtraucher gilt bei Swiss Life und Zurich, wer in den letzten 12 Monaten keine Zigaretten geraucht hat.

Die richtige Versicherungssumme berechnen

Die Versicherungssumme sollte die finanzielle Lücke schliessen, die durch Ihren Tod entsteht. Folgende Faustformel hilft:

Versicherungssumme = (Jährlicher Finanzbedarf der Familie - Hinterlassenenleistungen) x Anzahl Jahre der Absicherung

Ein Rechenbeispiel:

  • Jährlicher Finanzbedarf der Familie: CHF 100’000
  • AHV-Hinterlassenenrente: CHF 30’000/Jahr (Witwe + 2 Kinder)
  • Pensionskassen-Hinterlassenenrente: CHF 20’000/Jahr
  • Finanzielle Lücke: CHF 50’000/Jahr
  • Absicherungszeitraum: 15 Jahre (bis Kinder selbstständig)
  • Versicherungssumme: CHF 750’000

Berücksichtigen Sie auch: bestehende Hypothek (muss weiterhin bedient werden), laufende Schulden, Ausbildungskosten der Kinder, und einen Puffer für Unvorhergesehenes.

Bedarfsrechner

Wie viel Todesfallschutz braucht Ihre Familie?

Die Faustformel oben mit Ihren eigenen Zahlen: Lücke pro Jahr mal Anzahl Jahre, plus Schulden, minus was schon vorhanden ist.

Richtwert Todesfallkapital

CHF –

    Vereinfachte Rechnung ohne Zinsen, Steuern und Teuerung. Ein Richtwert, keine Offerte: Die Renten aus der Pensionskasse stehen auf Ihrem Vorsorgeausweis, die AHV-Renten hängen von Ihren Beitragsjahren und Ihrem Einkommen ab.

    Anbieter im Vergleich

    AnbieterStärkenBesonderheiten
    Swiss LifeGrosser Schweizer Lebensversicherer, umfassendes AngebotTodesfall- und Erwerbsunfähigkeitsschutz in einem Vertrag kombinierbar (Swiss Life Protection), konstantes oder fallendes Kapital
    ZürichOnline-Abschluss möglich (Todesfallversicherung Online)Abnehmende Versicherungssumme für Hypotheken (Produkt «LebenRisiko»)
    AllianzLange Laufzeiten, in der Säule 3b bis Endalter 80Konstante oder jährlich abnehmende Summe, in Säule 3a und 3b
    Helvetia (inkl. ehemals Baloise)Schweizer TraditionsversichererOption: doppelte Summe bei Tod durch Unfall
    AXATodesfallschutz in Säule 3a und 3bIn der Säule 3b ohne Einschränkungen verpfändbar, etwa für eine Hypothek

    Baloise ist seit Juli 2026 in Helvetia aufgegangen. Bestehende Baloise-Verträge bleiben gültig, neue Verträge laufen unter dem Namen Helvetia. Prämien veröffentlichen die meisten Anbieter nicht; vergleichen Sie Offerten mit gleicher Summe, Laufzeit und gleichem Rauchstatus.

    Konstante vs. abnehmende Versicherungssumme

    Konstante Versicherungssumme

    Die Versicherungssumme bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Beispiel: CHF 500’000 während 20 Jahren. Sinnvoll, wenn der Finanzbedarf Ihrer Familie über die Jahre gleich bleibt — etwa bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten und noch kleinen Kindern.

    Abnehmende Versicherungssumme

    Die Versicherungssumme sinkt jährlich. Beispiel: Start bei CHF 500’000, Ende bei CHF 0 nach 20 Jahren. Sinnvoll zur Absicherung einer Hypothek, die laufend amortisiert wird. Die Prämien sind tiefer als bei konstanter Summe.

    Für Familien empfehlen wir oft eine Kombination: eine abnehmende Versicherung für die Hypothek und eine konstante Versicherung für den Lebensunterhalt.

    Die Gesundheitsprüfung

    Vor dem Abschluss müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Je nach Versicherungssumme kann auch eine ärztliche Untersuchung verlangt werden:

    • Tiefere Summen: In der Regel nur Fragebogen (Selbstdeklaration)
    • Höhere Summen: Fragebogen plus ärztliches Zeugnis, allenfalls Bluttest
    • Sehr hohe Summen: Umfassende medizinische Untersuchung

    Ab welcher Summe was verlangt wird, legt jeder Versicherer selbst fest.

    Vorerkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck, psychische Erkrankungen oder Übergewicht können zu Prämienaufschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung führen. Beantworten Sie alle Fragen ehrlich — falsche Angaben können im Leistungsfall zur Verweigerung der Auszahlung führen.

    Tipp

    Schliessen Sie die Risikolebensversicherung möglichst früh ab — am besten in Ihren Zwanzigern oder Dreissigern, wenn Sie gesund sind. Die Prämien sind dann deutlich tiefer, und die Gesundheitsprüfung ist unproblematisch. Warten Sie nicht, bis Sie die Versicherung akut brauchen (z. B. bei Hypothekenabschluss) — dann haben Sie keine Verhandlungsposition mehr.

    Welche Summe und Laufzeit passen zu Ihrer Familie?

    Nicole Bohne (10 Jahre Versicherung und Vorsorge) rechnet mit Ihnen die Lücke aus AHV und Pensionskasse durch und klärt Summe, Laufzeit, Säule 3a oder 3b und die Begünstigung. 45 Minuten per Video, kostenlos und unverbindlich.

    Steuerliche Behandlung

    Prämienabzug

    Die Prämien für eine Risikolebensversicherung können im Rahmen des Versicherungsabzugs von den Steuern abgezogen werden. Dieser Abzug ist jedoch begrenzt und wird mit den Krankenkassenprämien und anderen Versicherungsprämien geteilt. Der effektive Steuervorteil ist daher gering.

    Wenn die Risikolebensversicherung Teil einer Säule-3a-Lösung ist, sind die Prämien bis zum 3a-Maximum (CHF 7’258 für Angestellte) voll abzugsfähig. Die Steuerersparnis ist in diesem Fall deutlich grösser. Das Maximum gilt für alle 3a-Einzahlungen zusammen, also für Konto und Police. Mehr zur gebundenen Vorsorge auf unserer Seite zur Säule 3a.

    Besteuerung der Auszahlung

    Die Todesfallleistung einer reinen Risikoversicherung ist für den Begünstigten nicht einkommenssteuerfrei. Der Bund und die meisten Kantone besteuern sie als Einkommen, aber getrennt vom übrigen Einkommen zu einem Vorzugstarif. In den Kantonen Basel-Landschaft und Jura unterliegt sie nicht der Einkommenssteuer; fehlt dort eine Begünstigung in der Police, kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Ehepartner und in der Regel direkte Nachkommen sind von der Erbschaftssteuer befreit.

    Bei Säule-3a-Policen wird die Auszahlung im Todesfall zu einem reduzierten Satz besteuert (wie bei der regulären 3a-Auszahlung, separat vom übrigen Einkommen).

    Kündigung und Wechsel

    Eine Lebensversicherung können Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz nach Ablauf eines Jahres kündigen, unabhängig von der vereinbarten Laufzeit (Art. 89 VVG). Frist und Termin stehen in Ihrem Vertrag. Bei einer reinen Risikoversicherung ist das ein grosser Vorteil gegenüber gemischten Lebensversicherungen, die bei vorzeitiger Kündigung einen Verlust bedeuten.

    Wenn Sie die Versicherung wechseln möchten (z. B. wegen günstigerer Prämien bei einem anderen Anbieter), beachten Sie: Sie müssen beim neuen Anbieter erneut eine Gesundheitsprüfung bestehen. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, riskieren Sie einen Aufschlag oder eine Ablehnung. Kündigen Sie deshalb die alte Police erst, wenn die neue zugesagt ist.

    Häufige Fehler vermeiden

    Zu tiefe Versicherungssumme: Viele unterschätzen den Finanzbedarf ihrer Familie. Rechnen Sie grosszügig und lassen Sie sich Offerten für zwei oder drei Summen geben.

    Laufzeit zu kurz: Die Versicherung sollte mindestens so lange laufen, bis Ihre Kinder finanziell unabhängig sind oder die Hypothek abbezahlt ist. Eine Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr ist oft sinnvoll.

    Keine Prämienbefreiung bei Invalidität: Einige Policen bieten eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. Sie schützt Sie, falls Sie wegen Krankheit oder Unfall die Prämien nicht mehr zahlen können.

    Begünstigungsordnung nicht geprüft: Stellen Sie sicher, dass die Versicherungssumme an die richtige Person geht. Bei Konkubinatspaaren müssen Sie den Partner explizit als Begünstigten einsetzen.

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    Häufig gestellte Fragen

    Was ist der Unterschied zwischen Risiko- und gemischter Lebensversicherung?

    Die Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall und hat keinen Sparanteil. Die gemischte Lebensversicherung kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparanteil und zahlt auch bei Vertragsablauf ein Kapital aus. Die Risikoversicherung ist deutlich günstiger und flexibler. Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Vergleich.

    Brauche ich eine Risikolebensversicherung, wenn ich ledig und kinderlos bin?

    In der Regel nicht. Wenn niemand finanziell von Ihnen abhängt und Sie keine Hypothek haben, gibt es keinen zwingenden Grund für eine Todesfallversicherung. Investieren Sie Ihr Geld stattdessen in die Säule 3a.

    Verlangt die Bank eine Risikolebensversicherung für die Hypothek?

    Nicht zwingend, aber viele Banken empfehlen oder verlangen eine Todesfallversicherung als Bedingung für die Hypothek — insbesondere wenn ein Grossteil des Einkommens von einer Person stammt. Die Versicherungssumme sollte mindestens die Hypothekhöhe abdecken.

    Muss ich angeben, dass ich rauche?

    Ja, unbedingt. Raucherstatus ist eine zentrale Frage im Gesundheitsfragebogen. Falsche Angaben können im Todesfall zur Leistungsverweigerung führen — Ihre Hinterbliebenen gehen dann leer aus. Als Nichtraucher gelten Sie in der Regel, wenn Sie seit mindestens 12 Monaten nicht geraucht haben.

    Kann ich die Risikolebensversicherung jederzeit kündigen?

    Ja, nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres können Sie eine Lebensversicherung unabhängig von der vereinbarten Laufzeit kündigen (Art. 89 VVG). Frist und Termin stehen in Ihrem Vertrag. Es gibt keinen Rückkaufswert, da kein Kapital angespart wird. Sie verlieren lediglich die bisher gezahlten Prämien.

    Gibt es auch eine Versicherung für Erwerbsunfähigkeit?

    Ja. Viele Versicherer bieten die Risikolebensversicherung in Kombination mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente an. Bei dauerhafter Invalidität erhalten Sie eine monatliche Rente. Das ist besonders für Selbstständige ohne Pensionskasse wichtig, da die IV-Rente allein oft nicht reicht. Mehr dazu in unserem Ratgeber Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit.

    Wie schnell wird die Versicherungssumme ausbezahlt?

    Die Leistung wird vier Wochen nach dem Zeitpunkt fällig, in dem der Versicherer alle Angaben erhalten hat, die er zur Prüfung braucht (Art. 41 VVG), etwa Todesbescheinigung, Begünstigungsnachweis und Police. Bei unklarer Todesursache oder Verdacht auf Versicherungsbetrug kann die Prüfung länger dauern.

    Ist Suizid gedeckt?

    Ja, aber mit Einschränkungen. Die meisten Schweizer Versicherer decken Suizid nach einer Karenzfrist von 3 Jahren. In den ersten 3 Jahren nach Vertragsabschluss ist Suizid in der Regel ausgeschlossen. Die genauen Bedingungen finden Sie in den AVB Ihrer Police.

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    Über den Autor

    Nicole Bohne

    Beraterin für Vorsorge & Einwanderung

    Nicole Bohne ist seit 10 Jahren in Versicherung und Vorsorge tätig, unter anderem bei der Basler und der Zurich. Sie ist spezialisiert auf Vorsorge (Säule 3a, Risikoabsicherung, Steuern) und auf die Versicherungsfragen rund um die Einwanderung in die Schweiz. FINMA-registrierte Vermittlerin (F01536402); sie berät auf Deutsch, Englisch und Französisch.

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    Nicole Bohne (10 Jahre Versicherung und Vorsorge, zuvor bei Basler und Zurich), unabhängig und FINMA-registriert. 45 Minuten per Video, kostenlos und unverbindlich.

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